Deutsche Einkommensteuer für Schweizer Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz Deutsche Einkommensteuer für Schweizer Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz

Deutsche Einkommensteuer für Schweizer Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz

Deutsche Einkommensteuer für Schweizer Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz

Leitfaden zur deutschen Einkommensteuer - Spezialthema: In der Schweiz ansässige Personen

Deutsche Einkommensteuer für Schweizer Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz

Auf einen Blick: Schweizer Bürger, die in der Schweiz leben, können dennoch der deutschen Einkommenssteuerpflicht unterliegen, wenn sie in Deutschland Einkünfte erzielen (z.B. aus einer Beschäftigung, Unternehmensgewinnen oder Vermietung). Zu den wichtigsten Fragen gehören Ihr Aufenthaltsstatus in Deutschland, das :contentReference[oaicite:0]{index=0} (DBA), das die Besteuerungsrechte zuweist, und die besonderen Regeln für Grenzgänger (“:contentReference[oaicite:1]{index=1}”) gemäß §15a EStG und dem deutsch-schweizerischen Protokoll. Ob Sie eine deutsche Steuererklärung abgeben oder einen Steuerabzug vornehmen müssen, hängt von der Art der Einkünfte aus deutschen Quellen ab und davon, ob Sie nach deutschem Recht ansässig oder nicht ansässig sind.

Einführung

Warum es diesen Leitfaden gibt

Schweizer Bürger gehen oft davon aus, dass ein Wohnsitz in der Schweiz keine deutschen Steuerpflichten mit sich bringt - aber das ist nicht immer richtig. Deutschland besteuert Einkommen auf der Grundlage des Wohnsitzes **oder** der deutschen Quelle. Außerdem enthalten das DBA und das nationale Recht Sonderregelungen für Grenzgänger, die in der Schweiz leben, aber in Deutschland arbeiten.

Einzigartige schweizerisch-deutsche Aspekte

Im Vergleich zu US-Bürgern oder anderen nicht in Deutschland ansässigen Personen sind in der Schweiz ansässige Personen mit einzigartigen Mechanismen konfrontiert: das Protokoll zum DBA Deutschland-Schweiz, die “30-/40-Tage-Regel” für Pendler, bilaterale Verpflichtungen der Kantone/Länder und teilweise harmonisierte Quellensteuerregelungen für in Deutschland erzielte Einkünfte von in der Schweiz nicht ansässigen Personen.

Wer dies lesen sollte

Wenn Sie Schweizer Bürger (oder Einwohner) sind und einen Bezug zu Deutschland haben - eine Beschäftigung in Deutschland, ein deutsches Unternehmen, deutsche Immobilien oder andere Einkünfte aus Deutschland (Zinsen, Dividenden) - sollten Sie Ihre deutschen Steuerpflichten kennen, wissen, wie Sie in der Schweiz Steuererleichterungen beantragen können und wie Sie die Steuererklärungen in beiden Ländern einreichen müssen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wohnsitz und Steuerpflicht in Deutschland
  2. Schweiz-Deutschland DTA
  3. Grenzgänger (Grenzgänger) Besonderheiten
  4. Einbehaltung und Veranlagung für Einkünfte aus Deutschland
  5. Beschränkte Steuerpflicht für nicht in der Schweiz ansässige Personen
  6. Praktische Schritte & Dokumentation
  7. Illustrative Beispiele
  8. Compliance & Links
  9. FAQ

1) Wohnsitz und Steuerpflicht in Deutschland

Nach deutschem Recht wird eine natürliche Person **unbeschränkt steuerpflichtig**, wenn sie entweder einen _Wohnsitz_ hat (Wohnsitz; AO §8) oder einen _habituellen Aufenthaltsort_ (Gewöhnlicher Aufenthalt; AO §9) in Deutschland. Sobald die unbeschränkte Steuerpflicht gilt (EStG §1), ist das weltweite Einkommen steuerpflichtig. Für Schweizer Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz ist dies selten der Fall, es sei denn, sie unterhalten einen ständigen Wohnsitz oder halten sich >6 Monate in Deutschland auf.

Wenn Sie nicht ansässig sind (kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt), sind Sie **beschränkt steuerpflichtig** (EStG §1(4)) und nur mit bestimmten Einkünften aus deutschen Quellen steuerpflichtig (EStG §49). In solchen Fällen kommt das DBA zur Entlastung ins Spiel.

Wichtig: Allein die Tatsache, dass Sie in Deutschland arbeiten, während Sie in der Schweiz leben, führt **nicht** automatisch zu einer unbeschränkten Steuerpflicht - aber die Regeln für grenzüberschreitende Arbeit können dennoch zu einer Quellen- und Teilbesteuerung führen (siehe unten).

2) Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Deutschland (DBA)

Das DBA Deutschland-Schweiz teilt die Besteuerungsrechte zwischen den beiden Staaten auf und verhindert die Doppelbesteuerung. Die wichtigsten Bestimmungen:

  • Artikel 15 (Beschäftigung): Arbeit in Deutschland durch eine in der Schweiz ansässige Person ist in Deutschland steuerpflichtig, wenn die Arbeit in Deutschland ausgeführt wird, es sei denn, der Schweizer Staat hat ausschließliche Rechte (was nach diesem DBA selten ist). Es gelten die Schweizer Steueranrechnungsmechanismen.
  • Artikel 7 (Unternehmensgewinne): Die deutschen Unternehmensgewinne einer in der Schweiz ansässigen Person sind in Deutschland nur dann steuerpflichtig, wenn es eine deutsche Betriebsstätte gibt.
  • Artikel 6 (Grundbesitz): Gewinne aus der Veräußerung von deutschen Immobilien sind in Deutschland steuerpflichtig.
  • Protokoll über Pendler (Grenzgänger): Definiert in der Schweiz ansässige Arbeitnehmer, die in Grenzregionen arbeiten, und die Aufteilung der Besteuerung zwischen Ausgleichszahlungen durch den Kanton und dem Einbehalt durch den deutschen Arbeitgeber/Land.

Das DBA setzt **nicht** die deutschen Wohnsitzprüfungen für die unbeschränkte Steuerpflicht außer Kraft, sondern gilt für die Entlastung und Zurechnung, sobald ein deutsches Quelleneinkommen oder ein deutscher Wohnsitz vorliegt.

3) Grenzgänger (Grenzgänger) Besonderheiten

In der Schweiz ansässige Personen, die täglich oder wöchentlich nach Deutschland **pendeln**, können nach deutschem Recht (EStG §15a) und dem deutsch-schweizerischen DBA-Protokoll als “Grenzgänger” qualifiziert werden:

  • Wohnort und Arbeitsort: Sie leben in der Schweiz und arbeiten in Deutschland, normalerweise in einem Grenzkanton.
  • Steuerliche Rechte: Deutschland behält das Besteuerungsrecht für das Arbeitseinkommen - in der Regel über einen Quellenabzug durch den deutschen Arbeitgeber/Land. Die Schweiz gewährt Gutschriften oder behält Reststeuerrechte gemäß den kantonalen Vorschriften.
  • Einkommenssteuerrückerstattung der Region Zürich/Langenthal: Einige Kantone bieten einen Ausgleich für die Doppelbesteuerung an (Ausgleichszahlungen durch den Schweizer Kanton).
  • Beispielbedingung: Der Arbeitnehmer muss täglich/wöchentlich in die Schweiz zurückkehren; wenn der Aufenthalt in Deutschland dauerhaft wird, können die üblichen Aufenthaltsbestimmungen gelten.

Wenn Sie dazu übergehen, von der Schweiz aus zu arbeiten, kann es sein, dass die “Grenzgänger”-Regeln nicht mehr gelten und der Mix aus Schweizer Wohnsitz und deutscher Herkunft neu bewertet werden muss.

4) Einbehalt und Veranlagung für Einkünfte aus Deutschland

Für in der Schweiz ansässige Personen mit Einkünften aus Deutschland (Beschäftigung, Unternehmensgewinne, Geschäftsführerhonorare, Vermietung) gilt Folgendes:

  • Arbeitseinkommen: Deutscher Arbeitgeber muss Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer (falls zutreffend) einbehalten. In der Schweiz ansässige Personen können eine DBA-Entlastung oder einen Schweizer Kredit beantragen.
  • Geschäftliche Gewinne: Wenn Sie eine deutsche Betriebsstätte haben, reichen Sie eine deutsche Steuererklärung ein und zahlen entsprechend Einkommensteuer. Die Steuergutschrift für Schweizer Unternehmen/Residenten gilt.
  • Einkünfte aus Vermietung/Investitionen: Wenn deutsche Immobilien oder Kapitalerträge aus Deutschland stammen, kann Deutschland Steuern und die Schweiz Kredite gewähren. Reichen Sie eine deutsche Steuererklärung ein, falls zutreffend.
  • Beschränkte Steuerpflicht: Wenn Sie nur Gegenstände aus Deutschland beziehen und keinen Wohnsitz haben, reichen Sie eine deutsche Steuererklärung nach §50 EStG ein und müssen möglicherweise in der Schweiz einen Antrag auf Befreiung von der Doppelbesteuerung stellen.

5) Beschränkte Steuerpflicht für nicht in der Schweiz ansässige Personen

Wenn Sie in der Schweiz ansässig sind und über Einkünfte aus Deutschland verfügen, aber keinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, unterliegen Sie der beschränkten Steuerpflicht (EStG §1(4)). Das bedeutet:

  • Sie werden nur für Einkünfte aus deutschen Quellen besteuert (EStG §49).
  • Ihre deutsche Veranlagung schließt den Grundfreibetrag und andere volle Entlastungen aus; beschränkt Steuerpflichtige werden nach §50 EStG behandelt. Sie können immer noch DTA-Entlastungen über den Schweizer Kredit beantragen.
  • Sie können zwar für die volle unbeschränkte Steuerpflicht “optieren” (EStG §1(3)), aber das ist für in der Schweiz ansässige Personen selten von Vorteil, da Sie alle weltweiten Einkünfte einbeziehen würden und die Schweizer Steuergutschrift gilt.

6) Praktische Schritte & Dokumentation

  • Behalten Sie den Nachweis des Wohnsitzes in der Schweiz (z.B. Meldeschein, Steuererklärung) und das Fehlen eines deutschen Wohnsitzes/Wohnsitzes bei.
  • Verfolgen Sie die Arbeitstage in Deutschland im Vergleich zur Schweiz, wenn Sie pendeln (um den Status “Grenzgänger” und die DTA-Tagestests zu überwachen).
  • Vergewissern Sie sich, dass Ihr deutscher Arbeitgeber Ihren Wohnsitz in der Schweiz in ELStAM erfasst und den korrekten Steuerabzug anwendet; erwägen Sie eine Rückerstattung des Steuerabzugs über die deutsche Veranlagung, wenn Sie zu viel einbehalten haben.
  • Wenn Sie deutsche Immobilien vermieten oder Kapitalerträge aus Deutschland beziehen, reichen Sie eine deutsche Steuererklärung ein und beantragen die DBA-Entlastung in der Schweiz entsprechend.
  • Prüfen Sie die Regeln der Schweizer Kantone für Steuergutschriften/-kompensationen (insbesondere für Pendler). Erkundigen Sie sich bei Ihrem Schweizer Steuerberater nach abzugsfähigen Freibeträgen in der Schweiz für gezahlte deutsche Steuern.

7) Anschauliche Beispiele

Beispiel A - Schweizer Einwohner, der in Basel lebt und in Deutschland arbeitet

Fakten: Lebt in Basel-Stadt, pendelt täglich zu einem deutschen Arbeitgeber in Freiburg; kein Wohnsitz in Deutschland.
Ergebnis: Deutsche Besteuerung als Grenzgänger; deutscher Arbeitgeber behält die Lohnsteuer ein; Schweizer Kanton gewährt Steuergutschrift/Entschädigung gemäß DBA-Protokoll.

Beispiel B - Schweizer Einwohner kauft deutsche Mietwohnung

Fakten: Lebt in Zürich, besitzt eine deutsche Immobilie (Mieteinnahmen).
Ergebnis: Deutsche Steuer auf Mieteinnahmen (beschränkte Haftung); Abgabe der deutschen Steuererklärung; die Schweiz rechnet die deutsche Steuer unter dem DBA an.

Beispiel C - Ein in der Schweiz ansässiger Unternehmer gründet eine deutsche Betriebsstätte für sein Unternehmen

Fakten: Ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen eröffnet eine Filiale in Deutschland und macht Gewinne mit deutschen Kunden.
Ergebnis: Deutsche Unternehmensgewinne sind in Deutschland steuerpflichtig (DBA Art. 7); die Schweiz rechnet die deutsche Steuer an; die weltweiten Einkünfte werden in der Schweizer Steuererklärung berücksichtigt, aber es gelten Erleichterungen.

8) Einhaltung der Vorschriften und nützliche Links

9) FAQ

ℹ️ Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort anzuzeigen:

Muss ich deutsche Einkommensteuer zahlen, wenn ich in der Schweiz lebe?

Nicht automatisch. Wenn Sie keinen deutschen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt und kein Einkommen aus Deutschland haben, sind Sie in Deutschland nicht steuerpflichtig. Wenn Sie jedoch in Deutschland arbeiten, ein deutsches Unternehmen oder eine deutsche Immobilie besitzen, können Sie in Deutschland beschränkt oder vollständig steuerpflichtig sein.

Welche besonderen Regeln gelten, wenn ich von der Schweiz nach Deutschland pendle?

Als “Grenzgänger” nach §15a EStG und dem DBA-Protokoll wird Ihr deutsches Arbeitseinkommen in Deutschland über die Quellensteuer besteuert und der Schweizer Kanton gewährt eine Anrechnung/Ausgleichszahlung. Der Schweizer Wohnsitz bleibt bestehen, aber es gelten die bilateralen Regeln für Pendler.

Wenn ich deutsche Mieteinnahmen habe, aber in der Schweiz lebe, muss ich dann eine deutsche Steuererklärung abgeben?

Ja. Einkünfte aus der Vermietung deutscher Immobilien stammen aus Deutschland und sind im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht steuerpflichtig. Sie müssen für diese Einkünfte eine deutsche Einkommensteuererklärung abgeben und in der Schweiz eine bilaterale Steuerbefreiung beantragen.

Was passiert, wenn ich in der Schweiz wohne, aber länger als sechs Monate in Deutschland bleibe?

Wenn Sie einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland begründen (z.B. >6 Monate Aufenthalt), können Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig werden. Sie sollten das innerstaatliche Recht (AO §8/§9) und das Abkommen mit der Schweiz prüfen, falls zutreffend.

Autor: Alexander Foelsche, CPA (US), WP (DE), RE (CH)

Teil des Deutscher Einkommensteuer-Leitfaden auf taxrep.us.