Deutsche Einkommensteuer: Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb
Deutscher Leitfaden zur Einkommensteuer - Kapitel: Einkommensarten
Selbständige Tätigkeit (§18 EStG) vs. Gewerbebetrieb (§15 EStG)
Zuletzt aktualisiert: 27 Oktober 2025
Auf einen Blick: Freiberufliche/professionelle Arbeit fällt unter §18 EStG und ist **nicht** gewerbesteuerpflichtig. Gewerbliche Tätigkeiten sind §15 EStG und typischerweise mit Gewerbesteuer zusätzlich zur Einkommensteuer, mit einer €24,500 Freibetrag für Einzelpersonen/Partnerschaften und einen kommunalen Multiplikator (Hebesatz, min. 200%). Kleine Unternehmen und die meisten Freiberufler können die einfache Cash-Basis verwenden EÜR; Die Buchführungspflicht gilt, sobald die Schwellenwerte **800.000 € Umsatz** oder **80.000 € Gewinn** überschritten werden (gemäß AO §141 in der aktuellen Fassung). Eine Gewerbesteuer Kredit nach §35 EStG mindert die Einkommensteuer (bis zu **4×** des Gewerbesteuermessbetrags) und gleicht die Gewerbesteuer bei Hebesätzen ≤ 400% oft vollständig aus. :contentReference[oaicite:0]{index=0}
Einführung
Zwei Gewinn-Einkommenskategorien
Deutschland trennt unabhängige persönliche Dienstleistungen (freiberuflich/professionell) von kommerziellen Unternehmen. Die Unterscheidung bestimmt, ob Gewerbesteuer gilt, wie das Unternehmen anzumelden ist und welche Buchführungsmethode Sie verwenden können.
Warum Klassifizierung wichtig ist
Freiberufler (§18) vermeiden die Gewerbesteuer gänzlich. Gewerbetreibende (§15) schulden Gewerbesteuer, profitieren aber von der 24.500 € Zulage (nicht für Körperschaften) und können einen Großteil der Belastung auf die Einkommensteuer anrechnen §35 EStG.
Dokumentation und Buchhaltung
Beide Kategorien ermitteln den Gewinn entweder nach der vereinfachten Bargeldmethode Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder, wenn Schwellenwerte oder Rechtsform es erfordern, durch doppelte Buchführung und eine Bilanz. Die EÜR wird mit dem Formular Anlage EÜR über ELSTER :contentReference[oaicite:1]{index=1}
Inhaltsverzeichnis
- Rechtliche Grundlagen & wichtige Quellen
- Wer ist §18 vs. §15?
- Gewinnermittlung: EÜR vs. Bilanz
- Gewerbesteuer: Freibetrag, Bemessungsgrundlage, Vervielfältiger
- Gewerbesteuergutschrift nach §35 EStG
- Umsatzsteuerhinweis (Kleinunternehmer etc.)
- Anschauliche Beispiele
- Checkliste & Links zur Einhaltung der Vorschriften
- FAQ
1) Rechtliche Grundlagen & wichtige Quellen
- §18 EStG - Selbstständige Tätigkeit (freiberuflich/gewerblich). Katalogberufe und “ähnliche” Berufe; umfasst künstlerische/schriftstellerische/lehrende Berufe. :contentReference[oaicite:2]{index=2}
- §15 EStG - Gewerbliche/betriebliche Einkünfte. Kommerzielle Tätigkeit & Partnerschaften; Anmerkungen zum Risiko “Abfärbung” :contentReference[oaicite:3]{index=3}
- BMF - Anlage EÜR (Leitfaden). :contentReference[oaicite:4]{index=4}
- AO §141 Schwellenwerte (angehoben auf 800k/80k €). :contentReference[oaicite:5]{index=5}
- GewStG §11 - 24.500 € Freibetrag (für Einzelpersonen/Partnerschaften). :contentReference[oaicite:6]{index=6}
- GewStG §16 - Kommunalvervielfältiger (Hebesatz) mind. 200%. :contentReference[oaicite:7]{index=7}
- §35 EStG - Gewerbesteuergutschrift (Faktor jetzt 4× der Messbetrag). :contentReference[oaicite:8]{index=8}
- Weitere Hinweise: EStH/LStH Hinweise zu §15/§18; BFH/Abfärbung. :contentReference[oaicite:9]{index=9}
2) Wer ist §18 vs. §15?
Selbstständige Tätigkeit (§18 EStG)
- Freiberuflich/professionell Dienstleistungen: z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer, Übersetzer - sowie ähnlich Berufe mit vergleichbarer Qualifikation/Unabhängigkeit. :contentReference[oaicite:10]{index=10}
- Keine Gewerbesteuer. Anmeldung beim Finanzamt; kein Gewerbeamt (Gewerbeamt) Anmeldung erforderlich.
- Partnerschaften kann §18 bleiben, wenn die Partner arbeiten leitend und eigenverantwortlich; Vorsicht “Abfärbung”, wenn die Partnerschaft eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. :contentReference[oaicite:11]{index=11}
Handel/Gewerbe (§15 EStG)
- Gewerbliche Tätigkeit mit Marktbeteiligung und Gewinnabsicht, die nicht freiberuflich. Umfasst Einzelhandel/Großhandel, Fertigung, SaaS/Plattformbetrieb, Handwerk, Hotels usw. :contentReference[oaicite:12]{index=12}
- Gewerbesteuer gilt (siehe Abschnitt 4), zusätzlich zur Einkommensteuer.
- Registrierung beim Gewerbeamt (Gewerbeanmeldung) und dem Finanzamt erforderlich ist.
3) Gewinnermittlung: EÜR vs. Bilanz
- EÜR (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung; §4(3) EStG): Viele Freiberufler und Kleingewerbetreibende können die EÜR nutzen und Anlage EÜR mit ELSTER: :contentReference[oaicite:13]{index=13}
- Buchführungspflicht (AO §141): Ab Veranlagungsjahren nach der Änderung ist die doppelte Buchführung/Bilanz verpflichtend, wenn Sie mehr als 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn (in der Regel in zwei aufeinanderfolgenden Jahren). :contentReference[oaicite:14]{index=14}
- Freiberufler: Kann im Allgemeinen unabhängig von der Größe die EÜR verwenden, es sei denn, ein anderes Gesetz schreibt GAAP vor (selten). :contentReference[oaicite:15]{index=15}
4) Gewerbesteuer: Freibetrag, Bemessungsgrundlage, Vervielfältiger
- Wer zahlt: §15 Gewerbetreibende (Einzelpersonen/Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften). Freiberufler (§18) sind nicht betroffen.
- Zulage: Einzelpersonen und Partnerschaften erhalten einen €24,500 Zuschuss zum Gewerbeertrag. Kapitalgesellschaften erhalten keinen Freibetrag. :contentReference[oaicite:16]{index=16}
- Berechnung (vereinfacht): Gewerbeertrag → 24.500 € Freibetrag anwenden (falls förderfähig) → multiplizieren mit 3.5% um die Messbetrag → die Gemeinde anwenden Hebesatz (≥ 200%), um die endgültige Gewerbesteuer zu erhalten. :contentReference[oaicite:17]{index=17}
- Typische Hebesätze: In Großstädten oft 410-490%; Minimum ist 200%. :contentReference[oaicite:18]{index=18}
- Nicht abzugsfähig: Die Gewerbesteuer ist keine abzugsfähige Betriebsausgabe bei der Einkommensteuer. :contentReference[oaicite:19]{index=19}
5) Gewerbesteuergutschrift nach §35 EStG
Natürliche Personen und Gesellschafter können die Gewerbesteuer über § 35 EStG auf ihre Einkommensteuer anrechnen. Die Anrechnung ist begrenzt auf die auf den Gewerbeertrag entfallende Einkommensteuer und beträgt bis zu 4× der Gewerbesteuermessbetrag (Gewerbesteuermessbetrag). Bei Hebesätzen bis zu etwa 400%, Dies kann die Gewerbesteuer vollständig ausgleichen. :contentReference[oaicite:20]{index=20}
6) Umsatzsteuerhinweis (Kleinunternehmer, kurz)
Die Klassifizierung der Einkommensteuer ist von der Mehrwertsteuer getrennt. Kleine Unternehmen können in den Genuss der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG (neue Bundesregelung 2024/2025 klärt Schwellenwerte und Rechnungsstellung). Die Umsatzsteuer ist bei der Einrichtung gesondert zu prüfen. :contentReference[oaicite:21]{index=21}
7) Anschauliche Beispiele (2025)
Beispiel A - Freiberuflicher Architekt (§18; EÜR)
Fakten: Gewinn 120.000 €; keine gewerbliche Tätigkeit.
Ergebnis: Nur Einkommensteuer (keine Gewerbesteuer). EÜR akzeptabel, wenn kein anderes Gesetz GAAP verlangt. :contentReference[oaicite:22]{index=22}
Beispiel B - Online-Shop (§15; Zulage + Hebesatz 410%)
Fakten: Einzelunternehmer; Gewerbeertrag 120.000 €; Gemeinde Hebesatz 410%.
Gewerbesteuer: Freibetrag 24.500 € → steuerpflichtig 95.500 €; Messbetrag 3,5% = 3.342,50 €; Gewerbesteuer = 3.342,50 € × 410% = 13.704 €.
§35 Kredit: Bis zu 4 × 3.342,50 € = 13.370 € Anrechnung auf die auf den Gewerbeertrag entfallende Einkommensteuer (ein Gewerbesteuerüberschuss von 334 € verbleibt). :contentReference[oaicite:23]{index=23}
Beispiel C - Partnerschaftsvermittlung (§18 vorgesehen; Risiko “Abfärbung”)
Fakten: Partner sind Berater (§18), beginnen aber mit dem Wiederverkauf von Hardware (kommerziell).
Ergebnis: Gewerbliche Tätigkeit kann die Personengesellschaft verfälschen (“Abfärbung”) → gesamte Einkünfte werden in §15 mit Gewerbesteuerbelastung umqualifiziert (vorbehaltlich Nuancen in der Rechtsprechung) :contentReference[oaicite:24]{index=24}
Beispiel D - Schwellenwert für die Buchführung
Fakten: Gewerbetreibende mit 900.000 € Umsatz im Jahr 2025 und 820.000 € im Jahr 2026.
Ergebnis: Überschreitet AO §141; Umstellung auf doppelte Buchführung/Bilanz für den betreffenden Zeitraum gemäß den Vorschriften (praktischer Zeitpunkt gemäß Finanzamtsleitfaden). :contentReference[oaicite:25]{index=25}
8) Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften und nützliche Links
- Bestimmen Sie die Klassifizierung: §18 (freiberuflich/gewerblich) vs. §15 (Werbung).
- Wählen Sie die Gewinnmethode: EÜR es sei denn, die Schwellenwerte des §141 AO/Rechtsform erfordern GAAP.
- Für §15: berechnen Gewerbesteuer (Zulage, Messbetrag 3.5%, lokaler Hebesatz) und Plan §35 Kredit.
- Behalten Sie ein Auge auf “Abfärbung” für Partnerschaften und Mischaktivitäten.
- Adresse Umsatzsteuer getrennt (Kleinunternehmer oder Standardregelung).
- §18 EStG; §15 EStG. :contentReference[oaicite:26]{index=26}
- Anlage EÜR (BMF-Leitfaden) :contentReference[oaicite:27]{index=27}
- AO §141 Schwellenwerte €800k/€80k. :contentReference[oaicite:28]{index=28}
- GewStG §11 (24.500 € Freibetrag); §16 (Hebesatz ≥ 200%). :contentReference[oaicite:29]{index=29}
- §35 EStG (Gewerbesteueranrechnung, Faktor 4×). :contentReference[oaicite:30]{index=30}
- EStH/EStG Hinweise zur Abfärbung von Partnerschaften :contentReference[oaicite:31]{index=31}
- Mehrwertsteuer-Kleinunternehmensleitfaden (Aktualisierung 2024/2025) :contentReference[oaicite:32]{index=32}
9) FAQ
ℹ️ Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort anzuzeigen:
➕ Woher weiß ich, ob ich §18 (Freiberufler) oder §15 (Gewerbetreibender) bin?
Vergleichen Sie Ihre Tätigkeit mit dem §18-Katalog und ähnlichen Berufen. Der Handel mit Produkten, die Herstellung, der Plattformhandel usw. sind in der Regel §15. Partnerschaften müssen sicherstellen, dass die Partner die berufliche Arbeit persönlich ausführen und leiten, um §18 zu bleiben.
➕ Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?
Nein. §18 Einkünfte unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Gewerbliche Einkünfte (§15) schon, aber Einzelpersonen/Personengesellschaften erhalten einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nach §35 EStG anrechnen.
➕ Wann brauche ich eine doppelte Buchführung statt der EÜR?
In der Regel, wenn die Schwellenwerte des §141 AO überschritten werden (Umsatz > 800.000 € oder Gewinn > 80.000 €). Freiberufler können weiterhin die EÜR verwenden, es sei denn, ein anderes Gesetz schreibt GAAP vor.
➕ Wie wird die Gewerbesteuer in der Praxis berechnet?
Gewerbeertrag abzüglich 24.500 € Freibetrag (falls förderfähig) → × 3,5% = Messbetrag → × Hebesatz Ihrer Gemeinde (≥ 200%) = Gewerbesteuer. Die §35 EStG-Gutschrift mindert dann Ihre Einkommensteuer.
➕ Beseitigt die §35 EStG-Anrechnung immer die Gewerbesteuer?
Nicht immer. Sie ist auf die auf den Gewerbeertrag entfallende Einkommensteuer begrenzt und beträgt bis zu 4× den Messbetrag. In vielen Städten (Hebesatz ≤ ~400%) gleicht er die Belastung vollständig aus; bei höheren Hebesätzen kann etwas Gewerbesteuer übrig bleiben.
