Deutsche Kapitalsteuer (Abgeltungssteuer)
Deutscher Leitfaden zur Einkommensteuer - Kapitel: Kapitaleinkünfte
Kapitaleinkünfte (Abgeltungsteuer)
Zuletzt aktualisiert: 27 Oktober 2025
Auf einen Blick: Die meisten privaten Kapitaleinkünfte werden in Deutschland pauschal besteuert 25% unter §32d EStG (“Abgeltungsteuer”), zuzüglich des Solidaritätszuschlags (5,5% der Steuer) und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Eine einzige, jährliche Sparer-Pauschbetrag von €1,000 (Einzel) / €2,000 (Joint) schirmt einen Teil der Rückgaben ohne Quittungen ab. Sie können die Günstigerprüfung wenn Ihr progressiver Tarif insgesamt niedriger wäre.
Einführung
Was die Abgeltungssteuer leistet
Das “Withholding-and-done”-Konzept zielt darauf ab, Kapitalerträge einfach an der Quelle zu besteuern: Banken und Makler behalten eine Pauschalsteuer ein und führen sie an das Finanzamt ab. Für die meisten Steuerzahler ist damit die Steuerpflicht für diese Posten erledigt; eine detaillierte Nachverfolgung der Ausgaben ist nicht erforderlich, da ein Pauschalbetrag gilt.
Wenn die Pauschalsteuer nicht endgültig ist
Die Pauschalsteuer ist nicht immer das Ende der Fahnenstange. Wenn Sie trotzdem eine Steuererklärung abgeben (aus anderen Gründen) oder wenn Ihr Grenzsteuersatz unter 25% können Sie sich für den progressiven Tarif über den Günstigerprüfung damit die Kapitaleinkünfte in die allgemeine Einkommenssteuerberechnung einbezogen werden.
Koexistenz mit Sonderregelungen
Investmentfonds werden nach einem besonderen System besteuert (InvStG): Die Fonds selbst zahlen bestimmte Steuern, während die Anleger Ausschüttungen, realisierte Gewinne und die Vorabpauschale (angenommenes Einkommen) jährlich. Die Bank behält gegebenenfalls noch die Pauschalsteuer ein.
Inhaltsverzeichnis
- Rechtsgrundlage und offizielle Quellen
- Umfang und Preise
- Sparer-Pauschbetrag & Freistellungsbearbeitung
- Quellensteuer, Kirchensteuer & Bescheinigungen
- Verlustausgleiche (Verlustverrechnung)
- Fonds & die Vorabpauschale
- Günstigerprüfung (Optierung in den Tarif)
- Anschauliche Beispiele
- Checkliste & Links zur Einhaltung der Vorschriften
- FAQ
1) Rechtsgrundlage und offizielle Quellen
- Gesetzlicher Pauschalsatz: §32d EStG - 25% gesonderter Tarif für Kapitaleinkünfte. :contentReference[oaicite:0]{index=0}
- BMF-Schreiben (umfassend): BMF-Schreiben “Einzelfragen zur Abgeltungsteuer” (14. Mai 2025). Siehe Themen zu Günstigerprüfung, Verlustnetzen und institutionenübergreifendem Ausgleich. :contentReference[oaicite:1]{index=1}
- Kirchensteuer-Automatisierung (KiStAM): BZSt-Infos für Zahler und für Einzelpersonen. :contentReference[oaicite:2]{index=2}
- BMF-Übersichtsseite (Ressourcen & Formulare): Abgeltungsteuer - BMF. :contentReference[oaicite:3]{index=3}
2) Umfang und Preise
- Standardtarif: 25% Abgeltungssteuer auf private Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, bestimmte realisierte Gewinne usw.) nach §32d(1) EStG, zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. :contentReference[oaicite:4]{index=4}
- Progressive Tarifausnahmen: Bestimmte Posten (z.B. erhebliche Ausschüttungen von Anteilseignern, Sonderfälle) können nach dem allgemeinen Tarif besteuert werden - siehe unten zu den Günstigerprüfung. :contentReference[oaicite:5]{index=5}
3) Sparer-Pauschbetrag & Freistellungsbearbeitung
Die Pauschalvergütung beträgt €1,000 pro Person und €2,000 für gemeinsam veranlagte Paare (unverändert seit 2023). Einreichen Freistellungsauftrag mit Ihrer Bank, um sie an der Quelle anzuwenden; andernfalls machen Sie sie in Ihrer Steuererklärung geltend. :contentReference[oaicite:6]{index=6}
Hinweis: Tatsächliche Ausgaben sind bei privaten Kapitaleinkünften in der Regel nicht abzugsfähig; es gilt der Pauschalbetrag - auch wenn Sie sich für die Günstigerprüfung. :contentReference[oaicite:7]{index=7}
4) Quellensteuer, Kirchensteuer & Bescheinigungen
- Bankeinbehalt: Die Banken/Broker behalten die Pauschalsteuer automatisch ein. Sie erhalten eine jährliche Steuerbescheinigung (Steuerbescheinigung). :contentReference[oaicite:8]{index=8}
- Automatisierung der Kirchensteuer: Wenn Sie bei einer steuererhebenden Kirche registriert sind, ruft die Bank Ihre KiStAM Attribut vom BZSt und behält die Kirchensteuer automatisch ein; Sie können dem Datenabruf beim BZSt widersprechen. :contentReference[oaicite:9]{index=9}
- Nicht-Akteure: Für viele, die nur über ein von der Bank einbehaltenes Einkommen verfügen, ist mit dem Einbehalt die Steuerschuld abgegolten; allein aus diesem Grund ist die Einreichung nicht zwingend erforderlich.
5) Verlustausgleich (Verlustverrechnung)
- Teilen Sie Verluste Topf: Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden (der “Aktienverlusttopf”). Banken saldieren innerhalb des Instituts; eine breitere Saldierung erfolgt bei der Bewertung. :contentReference[oaicite:10]{index=10}
- Andere Kapitalverluste: Andere §20 EStG-Verluste werden mit anderen positiven Kapitaleinkünften verrechnet. Die institutsübergreifende Verrechnung kann in der Steuererklärung beantragt werden; das BMF-Schreiben erläutert Reihenfolge und Verfahren. :contentReference[oaicite:11]{index=11}
- Termingeschäfte & Verlustobergrenzen - Update: Die besondere Verlustobergrenze von 20.000 € und der separate Topf für “Termingeschäfte” wurden 2021 eingeführt. abgeschafft durch das Jahressteuergesetz 2024; gilt für offene Fälle ab dem 6. Dezember 2024 (und praktisch ab 2024). :contentReference[oaicite:12]{index=12}
6) Investmentfonds & die Vorabpauschale
Nach dem Investitionssteuergesetz (InvStG), können Anleger mit einer fiktiven Mindestrendite besteuert werden (Vorabpauschale) jedes Jahr, wenn die Fondsperformance und das Jahr Basiszins rechtfertigen. Das BMF hat die 2025 Basiszins zu 2,53%; Die Einkünfte aus dem Jahr 2025 gelten für Steuerzwecke als am ersten Werktag des Jahres 2026 eingegangen. :contentReference[oaicite:13]{index=13}
In Jahren mit negativen oder sehr niedrigen Basiszinsen (z.B. 2021/2022) entsteht kein fiktives Einkommen; ab 2023 kehren positive Basiszinsen zurück. :contentReference[oaicite:14]{index=14}
7) Günstigerprüfung (Opting in the Progressive Tariff)
Wenn Ihr persönlicher progressiver Tarif Ihr Kapitaleinkommen besteuern würde unter 25% insgesamt, können Sie die Günstigerprüfung nach §32d(6) EStG in Ihrer Steuererklärung; dann werden die Kapitalerträge in die allgemeine Berechnung einbezogen. Das BMF-Schreiben 2025 legt die Bedingungen und Mechanismen fest. Der Sparer-Pauschbetrag gilt weiterhin; die tatsächlichen Aufwendungen bleiben nicht abzugsfähig. :contentReference[oaicite:15]{index=15}
8) Anschauliche Beispiele
Beispiel A - Nur Zinsen, im Rahmen des Freibetrags
Fakten: Single erhält im Jahr 2025 800 € Zinsen und hat einen Freistellungsauftrag bei der Bank über 1.000 €.
Ergebnis: Kein Steuerabzug; keine Einkommenssteuer auf die 800 €.
Beispiel B - Dividende mit Kirchensteuer
Fakten: Ein Single erhält 2.000 € Dividende. Die Bank behält 25% Steuer ein, 5,5% Soli auf diese Steuer und Kirchensteuer über KiStAM.
Ergebnis: Der Sparer-Pauschbetrag (1.000 €) wird zuerst angewendet. Mit dem Einbehalt ist die Haftung abgegolten; die Einreichung der Steuererklärung ist optional, wenn keine anderen Auslöser vorliegen. KiStAM
Beispiel C - Gemischte Portfolios bei zwei Banken mit Aktienverlusten
Fakten: Bank A: 1.200 € Aktienverlust; Bank B: 1.500 € Aktiengewinn; 300 € Zinsen bei Bank B.
Ergebnis: Beantragen Sie bei der Veranlagung eine institutsübergreifende Aufrechnung: Aktienverluste werden mit Aktiengewinnen verrechnet; Zinsen verbleiben im “sonstigen Kapital” netto. Erstattung entsteht, wenn Bank B auf der Grundlage des Bruttogewinns Einbehalte vornimmt. Institutionsübergreifendes Netting
Beispiel D - Verlust bei Termingeschäften
Fakten: 2024 Optionen Verlust €30.000; 2025 Optionen Gewinn €25.000.
Ergebnis: Nach dem JStG 2024 wird die alte Obergrenze von 20.000 € für offene Fälle abgeschafft; ein Ausgleich ist nach den neuen Regeln möglich (prüfen Sie Ihren Veranlagungszeitraum). JStG 2024 :contentReference[oaicite:16]{index=16}
9) Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften & nützliche Links
- Festlegen/Zuordnen Ihrer Freistellungsauftrag bankenübergreifend (bis zu €1.000/€2.000).
- Prüfen Sie KiStAM Status, wenn er der Kirchensteuer unterliegt.
- Spur Verlusttöpfe (Aktien vs. sonstiges Kapital) und beantragen Sie bei Bedarf eine institutsübergreifende Aufrechnung in Ihrer Steuererklärung.
- Für Fonds, notieren Sie das Jahr Basiszins und Potenzial Vorabpauschale.
- Betrachten Sie die Günstigerprüfung wenn Ihr effektiver Tarif unter 25% liegt.
- §32d EStG - gesonderter Tarif für Kapitalerträge (25%): offizieller Text. :contentReference[oaicite:17]{index=17}
- BMF 14.05.2025 Rundschreiben zur Abgeltungsteuer (Verlustnetze, bankenübergreifende Verrechnung, Günstigerprüfung): PDF. :contentReference[oaicite:18]{index=18}
- Freistellungsauftrag & Zuschuss (2023-2025 €1.000/€2.000): Finanztip Ratgeber. :contentReference[oaicite:19]{index=19}
- Automatisierung der Kirchensteuer: BZSt (Institutionen) / BZSt (Einzelpersonen). :contentReference[oaicite:20]{index=20}
- Vorabpauschale - 2025 Basiszins 2.53% (BMF): PDF. :contentReference[oaicite:21]{index=21}
10) FAQ
ℹ️ Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort anzuzeigen:
➕ Wie hoch ist die deutsche Abgeltungsteuer?
Pauschal 25% auf die meisten privaten Kapitaleinkünfte nach §32d EStG, zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Steuer und ggf. Kirchensteuer.
➕ Wie funktioniert der €1.000/€2.000 Sparer-Pauschbetrag?
Es handelt sich um einen jährlichen Pauschalbetrag pro Person (1.000 €) oder Paar (2.000 €). Reichen Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank ein, um ihn an der Quelle zu verwenden; andernfalls beantragen Sie ihn in Ihrer Steuererklärung.
➕ Brauche ich Quittungen, um Investitionskosten abzusetzen?
Nein. Tatsächliche Ausgaben sind bei privaten Kapitaleinkünften in der Regel nicht abzugsfähig; es gilt der Pauschalbetrag - auch wenn Sie sich für die Günstigerprüfung entscheiden.
➕ Wie wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge behandelt?
Banken fragen das Kirchensteuerattribut (KiStAM) beim BZSt ab und behalten automatisch Kirchensteuer ein, wenn Sie eingetragenes Mitglied sind. Sie können dem Datenabruf über das BZSt widersprechen.
➕ Kann ich Verluste bei verschiedenen Banken/Brokern ausgleichen?
Ja, in der Steuererklärung können Sie einen institutsübergreifenden Verlustausgleich beantragen. Banken verrechnen während des Jahres nur innerhalb ihres eigenen Instituts.
➕ Sind die Verluste bei Termingeschäften weiterhin auf 20.000 € begrenzt?
Nein. Die besondere Obergrenze und der separate Verlusttopf wurden mit dem Jahressteuergesetz 2024 für offene Fälle abgeschafft (praktisch ab 2024). Prüfen Sie Ihren Veranlagungszeitraum.
➕ Wie hoch ist die Vorabpauschale für Fonds und wie hoch ist der Basiszins 2025?
Es handelt sich um eine fiktive Mindestrendite gemäß dem Investmentsteuergesetz. Der Basiszins für 2025 beträgt 2,53%; der fiktive Ertrag von 2025 wird als am ersten Arbeitstag des Jahres 2026 eingegangen behandelt.
➕ Wann sollte ich die Günstigerprüfung wählen?
Wenn Ihr progressiver Tarif insgesamt zu weniger Steuern führen würde als der 25%-Pauschalbetrag. Der Sparer-Pauschbetrag gilt weiterhin; die tatsächlichen Ausgaben bleiben nicht abzugsfähig.
