Deutscher Erbschaftssteuerleitfaden für ausländische Staatsbürger
Deutsche Erbschaftsteuer für ausländische Staatsangehörige - Doppelbesteuerung & § 21 ErbStG-Entlastung
Wie es zu einer Doppelbesteuerung kommt und wie Deutschland Anrechnungserleichterungen nach § 21 ErbStG für ausländische Erbschafts- oder Nachlasssteuern gewährt (“Auslandsvermögen”).
Ausländische Erben, Anwohner oder Immobilieneigentümer sehen sich häufig mit folgenden Problemen konfrontiert Doppelbesteuerung wenn sowohl Deutschland als auch ein anderes Land Erbschafts- oder Nachlasssteuer auf dasselbe Vermögen erheben. Dieser Leitfaden erklärt, wie es zu solchen Überschneidungen kommt und wie § 21 ErbStG (Foreign Tax Credit Rule) Erleichterung verschafft. Für allgemeine Hintergrundinformationen, siehe unsere Leitfaden zur deutschen Erbschaftssteuer oder die Deutsches Erbrecht im Überblick. Wenn Sie Hilfe bei Anmeldungen, grenzüberschreitender Koordinierung oder § 21 ErbStG benötigen, besuchen Sie unsere Deutscher Erbschaftssteuer-Service.
1. Warum es zu einer Doppelbesteuerung kommt
Die deutsche Erbschaftsteuer (Erbschaftssteuer) gilt für den Erwerb eines jeden Erben. Die Haftung tritt ein, wenn entweder:
- die der Erblasser oder der Erbe seinen Wohnsitz in Deutschland hat zum Zeitpunkt des Todes (weltweite Besteuerung), oder
- das Erbe umfasst Deutsch-situierte Vermögenswerte wie z.B. deutsche Immobilien, Geschäftsanteile oder Eigentumsrechte.
Viele Partnerländer (z. B. die UK, Japan, Südkorea, Schweiz, Spanien oder die Vereinigten Staaten) erheben ebenfalls Erbschafts- oder Nachlasssteuern. Wenn beide Seiten dasselbe Vermögen besteuern - aufgrund von Konflikten über den Wohnsitz, das Domizil oder den Belegenheitsort -Doppelbesteuerung kann entstehen, wenn nicht ein Staatsvertrag oder § 21 ErbStG Abhilfe schafft.
2. Länder, die sich häufig mit Deutschland überschneiden
In den folgenden Ländern kommt es häufig zu erbschaftsteuerlichen Überschneidungen mit Deutschland, die eine sorgfältige Koordinierung im Rahmen der nationalen Anrechnungsvorschriften oder der Doppelbesteuerungsabkommen erfordern:
Japan
Japans Erbschaftssteuer (Sōzokuzei) ist progressiv und empfängerbezogen. Zu Überschneidungen kommt es, wenn sich Erben oder Vermögen sowohl in Deutschland als auch in Japan befinden. Siehe unser Leitfaden zur grenzüberschreitenden Erbschaftsteuer zwischen Deutschland und Japan. § 21 ErbStG kann die japanische Steuer anrechnen, die auf das in die deutsche Steuerbemessungsgrundlage einbezogene Vermögen gezahlt wurde.
Frankreich
Frankreich erhebt Erbschaftssteuern (Erbrecht) auf die Empfänger. Zu Überschneidungen kommt es häufig, wenn in Frankreich ansässige Personen deutsches Vermögen erben oder umgekehrt. Deutschland kann gemäß § 21 ErbStG die französische Erbschaftsteuer auf den entsprechenden Anteil des ausländischen Vermögens anrechnen.
Südkorea
Das koreanische Erbschafts- und Schenkungssteuersystem führt häufig zu Überschneidungen aufgrund des Wohnsitzes oder des Ortes des Vermögens. Siehe unser Erbschaftssteuerleitfaden Deutschland-Südkorea für Beispiele und die Koordinierung von Verträgen.
Spanien
Spanien erhebt Erbschafts- und Schenkungssteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones) mit regionalen Unterschieden. Deutsche Staatsangehörige, die spanisches Vermögen erben, haben häufig Anspruch auf eine Entlastung nach § 21 ErbStG für den spanischen Anteil.
Vereinigtes Königreich
Das Vereinigte Königreich Erbschaftssteuer (IHT) ist nachlassbezogen und an den Wohnsitz gebunden. Zu Überschneidungen kommt es, wenn die britische IHT für weltweite Nachlässe gilt, während Deutschland den Erben besteuert. Siehe unser Grenzüberschreitender Leitfaden Deutschland-UK für § 21 Koordinierungsbeispiele.
Schweiz
In der Schweiz gibt es zwar keine Erbschaftssteuer auf Bundesebene, aber mehrere Kantone erheben solche Steuern. Bei grenzüberschreitenden Nachlässen mit gemischten deutsch-schweizerischen Vermögenswerten kommt es häufig zu Belegenheitskonflikten. Die Website Leitfaden Erbschaftssteuer Deutschland-Schweiz erklärt, wie Verträge und § 21 zusammenwirken.
3. § 21 ErbStG - Anrechnung der ausländischen Erbschaftsteuer
Abschnitt 21 des Deutsches Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) ermöglicht die Anrechnung ausländischer Erbschafts- oder Nachlasssteuer, die auf Auslandsvermögen in die deutsche Bewertung einbezogen. Wenn Sie solche Ansprüche geltend machen oder einen konformen Nachlassplan erstellen müssen, steht Ihnen unser Deutscher Erbschaftssteuer-Service assistiert bei § 21 Kreditanträge, grenzüberschreitende Anmeldungen, und die Kommunikation mit den deutschen Steuerbehörden.
Wichtige Bedingungen für Kredite
- Es muss eine deutsche Erbschaftsteuerpflicht bestehen.
- Die ausländische Abgabe muss vergleichbar sein (Erbschafts- oder Nachlasssteuer).
- Die ausländische Steuer muss ordnungsgemäß veranlagt und entrichtet werden.
- Die Anrechnung darf die auf diese ausländischen Vermögenswerte entfallende deutsche Steuer nicht übersteigen.
4. Was gilt als “ausländisches Vermögen” - § 21 Abs. 2 ErbStG
Ausländische Vermögenswerte (Auslandsvermögen) sind diejenigen, die außerhalb Deutschlands liegen und in den steuerpflichtigen Erwerb einbezogen sind. Sind mehrere ausländische Rechtsordnungen betroffen, sind für jedes Land separate Berechnungen erforderlich. Typische Anknüpfungspunkte sind:
- Unbewegliches Vermögen → physischer Standort
- Geschäftliche Interessen → Ort der Verwaltung oder Registrierung
- Bewegliche Sachen und Forderungen → nach den deutschen Kollisionsnormen
5. Praktische Kalkulation
Die Berechnung des § 21-Guthabens erfolgt in folgenden Schritten:
- Berechnen Sie den gesamten steuerpflichtigen Erwerb nach deutschem Recht (einschließlich ausländischer Vermögenswerte).
- Isolieren Sie die Auslandsvermögensscheibe nach Land.
- Bestimmen Sie die auf jede Scheibe entfallende deutsche Steuer.
- Ermittlung der auf dieses Vermögen gezahlten ausländischen Erbschaftssteuer.
- Anrechnung des niedrigeren der beiden Beträge (deutsche oder ausländische Steuer auf diesen Anteil).
Für einen vereinfachten Überblick können Sie unsere Deutscher Erbschaftssteuer-Rechner.
6. Szenarien der realen Welt
Japan ⇄ Deutschland
Ein in Japan ansässiger Erbe erbt eine deutsche Immobilie und japanische Wertpapiere von einem in Deutschland ansässigen Erblasser. Deutschland besteuert den Erwerb; Japan besteuert den weltweiten Erhalt. Die japanische Steuer auf die Wertpapiere kann gemäß § 21 auf die deutsche Steuer auf diesen Teil angerechnet werden.
Frankreich ⇄ Deutschland
Ein in Frankreich ansässiges Kind erbt eine französische Wohnung und deutsche Wertpapiere von einem in Deutschland ansässigen Elternteil. Deutschland besteuert den gesamten Erwerb; Frankreich besteuert die französische Immobilie. Die französische Steuer kann gemäß § 21 bis zur Höhe der deutschen Steuer auf die Wohnung angerechnet werden.
UK ⇄ Deutschland
Ein im Vereinigten Königreich ansässiger Erblasser hinterlässt einem in Deutschland ansässigen Erben Vermögenswerte. Die britische IHT gilt für den Nachlass; Deutschland besteuert den Erben. Deutschland rechnet die britische Steuer auf britisches Vermögen an, vorbehaltlich der Höchstgrenze des § 21.
7. Tipps zur Dokumentation und Einhaltung von Vorschriften
- Bewahren Sie beglaubigte Kopien von ausländischen Steuerbescheiden und Zahlungsnachweisen auf.
- Bewertung und Belegenheit ausländischer Vermögenswerte nachweisen.
- Verfolgen Sie im Ausland beantragte Freibeträge und Befreiungen.
- Prüfen Sie die bilateralen Steuerabkommen auf vorrangige Zuweisung und Anrechnungsmethode.
- Synchronisieren Sie die Beurteilungszeitpunkte, um inkongruente Berichtszeiträume zu vermeiden.
8. Verhinderung der Doppelbesteuerung - Planungsmethoden
Während § 21 ErbStG Erleichterungen vorsieht, sind proaktive grenzüberschreitende Strukturierung ist oft effizienter als die nachträgliche Beantragung von Krediten. Zu den typischen Planungsinstrumenten gehören:
Stiftungen (Stiftungen)
Familien- oder gemeinnützige Stiftungen können generationenübergreifende Vermögenswerte verwalten und gleichzeitig das Risiko in verschiedenen Rechtsordnungen verringern. Grenzüberschreitende Anerkennungs- und Transparenzvorschriften müssen sorgfältig koordiniert werden.
Standortbestimmung und Neugewichtung von Vermögenswerten
Die Überprüfung des Standorts von Immobilien, Geschäftsanteilen und Wertpapieren hilft bei der Anpassung an die vertraglichen Zuweisungen. Beispiele finden Sie in der Deutschland-Schweiz und Deutschland-U.S. Seiten zur Erbschaftssteuer.
Geschenke auf Lebenszeit
Bei koordinierten Schenkungen im Rahmen beider Systeme können wiederkehrende Freibeträge und niedrigere Steuersätze in Anspruch genommen werden, wodurch sich die steuerliche Belastung im Todesfall verringert.
Trusts und Holding-Strukturen
Ausländische Trusts und Holdinggesellschaften erfordern eine sorgfältige deutsche Steueranalyse, können aber die Standortzuweisung und Verwaltung vereinfachen.
Wohnsitz- und Aufenthaltsplanung
Eine Anpassung des Wohnsitzes oder des Domizils rechtzeitig vor dem Erbfall kann die primären Besteuerungsrechte klären und eine Doppelbesteuerung im Todesfall verhindern.
Koordinierte Testamente und Nachfolgevereinbarungen
Die integrierte Nachlassplanung stellt sicher, dass Freibeträge und vertragliche Vorteile systemübergreifend effizient genutzt werden.
9. Schlussfolgerung
Wenn Deutschland und ein anderes Land beide eine Erbschafts- oder Nachlasssteuer erheben, Doppelbesteuerung Die Risiken sind real - aber § 21 ErbStG ermöglicht die Anrechnung ausländischer Steuern auf ausländisches Vermögen. In Verbindung mit einer vertraglichen Abstimmung und einer proaktiven Strukturierung sorgt dies für effiziente, gesetzeskonforme und gerechte Ergebnisse. Für fachkundige Unterstützung bei Anmeldungen, Entlastungsanträgen oder der Nachlassplanung besuchen Sie unsere Deutscher Erbschaftssteuer-Service oder benutzen Sie unser Erbschaftssteuer-Rechner die Verbindlichkeiten zu schätzen. Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte grenzüberschreitende Beratung.
Häufig gestellte Fragen zur deutschen Erbschaftssteuer für Ausländer:
ℹ️ Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort zu sehen:
➕ Gilt die deutsche Erbschaftssteuer auch für ausländische (nicht-deutsche) Bürger?
Ja. Die Staatsbürgerschaft ist nicht entscheidend für die deutsche Erbschaftssteuer. Die Haftung hängt ab von (i) der Wohnsitz/Regelwohnsitz des Erblassers oder des Begünstigten und/oder (ii) ob die Vermögenswerte einen Deutscher Standort (z.B. Immobilien in Deutschland, bestimmte Betriebsvermögen). Nicht-Residenten können in Deutschland immer noch mit in Deutschland gelegenen Vermögenswerten besteuert werden.
➕ Was ist der Unterschied zwischen unbeschränkter und beschränkter deutscher Erbschaftsteuerpflicht?
Unbeschränkte Haftung besteuert in der Regel den Erwerb des Erben des Erblassers weltweites Vermögen wenn entweder der Erblasser oder der Erbe in Deutschland ansässig war. Beschränkte Haftung gilt für Nur deutschsprachige Vermögenswerte wenn beide nicht ansässig sind. Abkommensregeln und Kredite können die Doppelbesteuerung abmildern.
➕ Welche Vermögenswerte gelten für Nicht-Residenten als deutsch-situiert?
Typische Vermögenswerte von German-situs sind Deutsche Immobilien, Interessen an einem Deutsches Unternehmen/ständige Niederlassung, und bestimmte Aktien/Gesellschaftsanteile mit starkem Bezug zu Deutschland. Bankkonten allein sind nicht immer entscheidend; die Einstufung hängt von gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen ab.
➕ Bekommen ausländische Erben die gleichen deutschen Freibeträge und Steuerklassen wie Deutsche?
Ja. Wenn ein Erwerb der deutschen Erbschaftssteuer unterliegt, ist die persönliche Freibeträge und Steuerklassen gelten auf der Grundlage der Beziehung zum Erblasser (z.B. Ehepartner, Kind, nicht verwandt), nicht auf die Staatsangehörigkeit. Die genauen Schwellenwerte und Klammern hängen von dem im Todesjahr geltenden Recht ab.
➕ Bestimmt die EU-Erbrechtsverordnung die deutsche Erbschaftssteuerpflicht?
Nein. Die EU-Erbrechtsverordnung regelt hauptsächlich welches Zivilrecht (Erbrecht) gilt - in der Regel das Recht des Wohnsitzes des Erblassers gewöhnlicher Aufenthalt, es sei denn, ein gültiger Rechtswahl gemacht wird. Steuern wird durch Steuergesetze und -abkommen separat festgelegt.
➕ Wie wird die Doppelbesteuerung für ausländische Bürger gehandhabt - gibt es Abkommen mit Deutschland?
Deutschland hat begrenzte Erbschafts-/Schenkungssteuerabkommen (z.B. mit den Vereinigten Staaten). Wo kein Abkommen besteht, wird die Doppelbesteuerung über Inländische Kredit-/Freistellungsregeln in einem oder beiden Ländern. Koordinierung von Wohnsitz, Domizil und situs Tests sind bei grenzüberschreitenden Nachlässen unerlässlich.
➕ Wie werden deutsche Immobilien, die im Besitz eines Nicht-Residenten sind, erbschaftsteuerlich behandelt?
Deutsche Immobilien ist in der Regel ein deutsches Vermögen und kann im Rahmen der beschränkten Haftung deutsche Erbschaftssteuer auslösen, selbst wenn sowohl der Erblasser als auch der Erbe nicht ansässig sind. Die Bewertung erfolgt nach gesetzlichen Methoden, die den Marktwert annähern sollen.
➕ Was ist mit Anteilen an einer deutschen Gesellschaft oder Personengesellschaft, die ein ausländischer Staatsbürger hält?
Interessen verbunden mit einem Deutsche Betriebsstätte oder Partnerschaft als Deutsch-Situs qualifizieren können. Erleichterungsregeln für Gewerbeimmobilie (85%/100% Befreiung) kann verfügbar sein, wenn strenge Fortführung, Gehaltsabrechnung und Asset-Mix Tests erfüllt sind. Die Klassifizierung sollte für jeden einzelnen Vermögenswert überprüft werden.
➕ Werden deutsche Bankkonten und Wertpapiere für Nichtansässige immer in Deutschland besteuert?
Nicht automatisch. Die situs von Bargeld/Depots und Wertpapieren kann besonderen Regeln oder vertraglichen Bestimmungen folgen. Das Vorhandensein eines Kontos bei einer deutschen Einrichtung allein begründet nicht immer den deutschen Status für die Erbschaftssteuer - Fakten und Rechtsgrundlagen müssen geprüft werden.
➕ Welches deutsche Finanzamt ist zuständig und welche Fristen gibt es für ausländische Erben?
Die Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach dem letzten deutschen Wohnsitz des Erblassers; bei Nicht-Residenten kann sie von der Lage des Vermögens oder von besonderen Vorschriften abhängen. Die Steuererklärung ist normalerweise fällig nachdem das Finanzamt sie angefordert hat; Erweiterungen sind möglich. Erwarten Sie die Bereitstellung von beglaubigte Übersetzungen und apostillen für ausländische Dokumente.
➕ Benötigen ausländische Erben einen deutschen Erbschein um auf Vermögenswerte zuzugreifen oder Eigentum zu übertragen?
Häufig ja. Deutsche Banken und die Grundbuchamt erfordern oft eine Erbschein (oder eine akzeptierte Alternative wie ein notarielles deutsches Testament, in dem Erben benannt sind). Bei ausländischen Dokumenten können die Institutionen immer noch auf einer lokalen Bescheinigung bestehen; die Akzeptanzpolitik ist unterschiedlich.
➕ Wie werden Schenkungen zu Lebzeiten behandelt, wenn der Schenker oder Beschenkte im Ausland nicht ansässig ist?
Deutsch Schenkungssteuer spiegelt erbschaftsteuerliche Grundsätze: Wohnsitz und situs Belastung fahren. Persönliche Zulagen im Allgemeinen alle 10 Jahre auffrischen für Schenkungen. Grenzüberschreitende Schenkungen können sich auch auf spätere Erbschaftsberechnungen auswirken - planen Sie beides zusammen.
➕ Sind Vermächtnisse an ausländische Wohltätigkeitsorganisationen in Deutschland steuerbefreit?
Steuerbefreiungen für wohltätige Zwecke hängen davon ab, ob die Organisation nach den einschlägigen Vorschriften anerkannt ist (z.B. EU/EWR-Anerkennung oder spezifische bilaterale Vereinbarungen). Wenn eine Anerkennung nicht möglich ist, können alternative Strukturen (z.B. eine in Deutschland anerkannte zwischengeschaltete Wohltätigkeitsorganisation/Stiftung) erforderlich sein, um eine Befreiung zu erreichen.
➕ Spielt die Staatsangehörigkeit oder der Wohnsitz eine Rolle, wenn keine der Parteien in Deutschland lebt?
Nationalität allein löst in der Regel keine deutsche Erbschaftssteuer für ausländische Staatsbürger aus. Wenn keine der Parteien in Deutschland ansässig ist, besteuert Deutschland in der Regel nur Deutsch-situierte Vermögenswerte. Die Domizilregeln einiger Länder können immer noch Steuern in anderen Ländern erheben - koordinieren Sie beide Seiten.
➕ Welche Planungsschritte sind für ausländische Familien mit deutschem Vermögen zu empfehlen?
Koordinieren Sie Zivilrecht und Steuern(1) das anwendbare Erbrecht bestimmen (und eine Rechtswahl Klausel); (2) Karte Wohnsitz/Domizil und situs; (3) Testvertragserleichterungen/Gutschriften; (4) Modell Zulagen/Sätze und Erleichterungen (z.B. Geschäftseigentum); (5) Vorbereitung Dokumentation (Bewertungen, Übersetzungen, Apostillen); (6) mit den Zielen der Familie übereinstimmen (z.B. karitative oder Stiftungsstrukturen).

