Abzüge bei der Bundeseinkommensteuer
Abzüge bei der Bundessteuer nach Schweizer Recht (direkte Bundessteuer - DBG)
Nach der Ermittlung der Quellen des steuerpflichtigen Einkommens wird die Schweizerische Bundeseinkommenssteuer ermöglicht eine Reihe von Abzüge um zum endgültigen Ergebnis zu gelangen steuerpflichtiges Einkommen für die direkte Bundessteuer (Direkte Bundessteuer). Diese Abzüge spiegeln arbeitsbezogene Kosten, sozialpolitische Ziele und Schuldenfinanzierungskosten wider und spielen eine zentrale Rolle bei der Verringerung der Bundessteuerlast von Einzelpersonen.
Diese Seite gibt einen Überblick über die wichtigsten Bundessteuerabzüge nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), , einschließlich Berufskosten, Sozialversicherungsbeiträge, Versicherungsprämien, Schuldzinsen und Sozialabzüge für Familien und einkommensschwache Steuerzahler.
1. Überblick über die Bundessteuerabzüge
Bei natürlichen Personen wird die direkte Bundessteuer erhoben auf Nettoeinkommen. Die Berechnung des Nettoeinkommens beinhaltet:
- Aggregation aller Bestandteile des zu versteuernden Einkommens,
- ohne steuerbefreite Gegenstände, und
- abzüglich der zulässigen Abzüge im Sinne des DBG.
Zu den wichtigsten Kategorien von Bundesabzügen gehören:
- Berufliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung,
- Sozialversicherung und obligatorische Rentenbeiträge,
- begrenzt Versicherungsprämie und gesundheitsbezogene Abzüge,
- Schuldzinsen innerhalb der gesetzlichen Grenzen,
- Freiwillige Rentenbeiträge (Säule 3a),
- Familien- und Sozialabzüge für Kinder und unterhaltsberechtigte Personen,
- Abzüge für Alimente und Unterhaltszahlungen in bestimmten Fällen.
2. Berufskosten (Beschäftigungsbedingte Kosten)
Arbeitnehmer können abziehen Berufsausgaben die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit anfallen. Diese Kosten sollen die notwendigen Ausgaben zur Erzielung von Einkommen widerspiegeln und umfassen in der Regel:
- Reise- und Pendlerkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (vorbehaltlich der föderalen Grenzen),
- Arbeitsbezogene Kosten wie z. B. Spezialwerkzeuge oder -ausrüstungen, sofern sie nicht vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden,
- Kosten für die berufliche Aus- und Weiterbildung, wenn sie die Voraussetzungen des DBG erfüllen.
In der Praxis erlauben die Steuerbehörden dies häufig:
- a Standard-Pauschalabzug für Berufskosten, oder
- ein Abzug von tatsächliche Aufwendungen, sofern höher und ordnungsgemäß begründet.
Die Wahl zwischen pauschalem und effektivem Spesenabzug hängt vom Kanton und der individuellen Situation ab, Die zugrunde liegende Rechtsgrundlage für die Berufskosten ist jedoch auf Bundesebene harmonisiert.
3. Pendelverkehr, Mahlzeiten und andere Beschäftigungskosten
Bestimmte beschäftigungsbezogene Kosten werden innerhalb der weiter gefassten Kategorie "Berufskosten" gesondert behandelt.
3.1 Pendlerkosten
Arbeitnehmer können in der Regel einen angemessenen Kosten für das Pendeln zwischen ihrer Wohnung und Arbeitsort, vorbehaltlich einer maximaler Abzug auf Bundesebene. . Je nach Kanton haben die Steuerpflichtigen die Wahl zwischen:
- Abzug der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, oder
- unter bestimmten Umständen Abzug der Kfz-Kosten nach den anerkannten Regeln.
3.2 Zusätzliche Kosten für Mahlzeiten
Wenn es einem Arbeitnehmer nicht möglich ist, die Mahlzeiten zu Hause einzunehmen (aufgrund der Entfernung oder der Arbeitszeiten), können die Steuerbehörden eine Abzug für Verpflegungsmehraufwand, häufig in Form eines pauschalen, an Bedingungen geknüpften Abzugs.
3.3 Heimbüro und gemischte Ausgaben
In bestimmten Fällen kann ein Abzug zugelassen werden für eine Heimbüro, , insbesondere wenn der Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Die Regeln sind praxisorientiert und können von Kanton zu Kanton variieren, aber der Abzug wirkt sich dennoch auf die Bundessteuerbemessungsgrundlage aus.
5. Versicherungsprämien und gesundheitsbezogene Abzüge
Natürliche Personen können einen Teil ihres Einkommens von der Steuer absetzen. Versicherungsprämien und bestimmte gesundheitsbezogene Ausgaben auf Bundesebene, vorbehaltlich der gesetzliche Höchstbeträge. Typische förderfähige Gegenstände sind:
- Prämien für Kranken- und Unfallversicherung,
- ausgewählte Lebensversicherungsprämien (sofern sie nicht nach den Rentenvorschriften behandelt werden),
- nicht erstattet medizinische Kosten Überschreitung einer prozentualen Schwelle des Nettoeinkommens, je nach den geltenden föderalen Vorschriften.
Diese Abzüge werden oft zu einem Betrag zusammengefasst einmaliger begrenzter Abzug auf Bundesebene, und der Betrag kann je nach Familienstand und Familiensituation variieren.
6. Fremdkapitalzinsen und Finanzierungskosten
Zinszahlungen für private Verschuldung ist im Allgemeinen auf Bundesebene abzugsfähig, aber nur bis zu einer bestimmten Grenze. Das DBG erlaubt in der Regel den Abzug von:
- Zinsen auf Hypotheken und andere Darlehen,
- Zinsen auf Konsumentenkredite und Kreditlinien,
- andere private Schuldzinsen innerhalb der gesetzlichen Obergrenze.
Der Gesamtabzug für private Schuldzinsen ist begrenzt und kann auf bestimmte Beträge beschränkt werden:
- die Höhe der steuerpflichtigen Kapitalerträge zuzüglich einer geringen zusätzlichen Marge (ein Prozentsatz des Nettovermögens).
Bei Immobilien sind neben den Unterhaltskosten in der Regel auch die Hypothekenzinsen abzugsfähig, während der Eigenmietwert von selbst genutztem Eigentum steuerpflichtig ist.
7. Freiwilliges Vorsorgesparen (Säule 3a)
Beiträge zu anerkannten steuerbegünstigtes Rentensparen unter Säule 3a sind Selbstbehalt auf Bundesebene innerhalb jährlicher Grenzen. Der zulässige Höchstbetrag hängt ab von:
- ob die Person bereits einer beruflichen Vorsorge (zweite Säule) angeschlossen ist, und
- ob die Person selbständig erwerbend ist und keine zweite Säule hat.
Die Beiträge zur Säule 3a reduzieren das laufende steuerpflichtige Einkommen, aber die spätere Rentenleistung (Kapital oder Rente) werden in der Regel besteuert mit Vorzugstarife, separate Tarife. Detaillierte Regeln und Planungsaspekte werden in dem Leitfaden über Bundesweite Besteuerung von Renten und Ruhestandseinkommen.
8. Familien- und Sozialabzüge
Die DBG bietet soziale Abzüge zur Berücksichtigung der familiären Verpflichtungen und die Zahlungsfähigkeit. Zu den üblichen föderalen Sozialabzügen gehören:
- Kinderabzüge für unterhaltsberechtigte Kinder,
- Abzüge für Unterhaltsberechtigte die vom Steuerpflichtigen unterstützt werden (z. B. Eltern oder andere Verwandte),
- Abzüge für Kinderbetreuungskosten für Kinder unter einem bestimmten Alter, vorbehaltlich der Bedingungen und Grenzen,
- besondere Abzüge für Ehepaare oder Alleinerziehende, , um die Auswirkungen der gemeinsamen Besteuerung oder der Beschränkung auf ein einziges Einkommen abzumildern.
Diese Sozialabzüge werden nach der Berechnung des Nettoeinkommens angewandt und können die die Steuerlast von Familien mit Kindern oder unterhaltsberechtigten Personen erheblich reduzieren.
9. Alimente und Unterhaltszahlungen
Gewisse Unterhaltszahlungen und Unterhaltsbeiträge können vom steuerpflichtigen Einkommen auf Bundesebene abgezogen werden, insbesondere wenn:
- die Zahlungen erfolgen in bar an einen getrennt lebender oder geschiedener Ehegatte, und
- der Empfänger ist mit den erhaltenen Beträgen steuerpflichtig.
Umgekehrt, Unterhaltszahlungen sind oft nicht abzugsfähig für den Zahler und nicht steuerpflichtig für das Kind, im Einklang mit der schweizerischen Politik zum Schutz des Familieneinkommens auf niedrigerem Niveau. Die genaue Behandlung hängt von der rechtlichen Struktur der Vereinbarung und den Bestimmungen des DBG ab.
10. Abzüge für selbständig Erwerbstätige
Für Selbstständige werden viele abzugsfähige Posten als Geschäftsausgaben und nicht die persönlichen Abzüge. Das zu versteuernde Einkommen ist in der Regel das Reingewinn in der Steuerbilanz Steuerbilanz, nach Abzug von:
- gewöhnlich und notwendig Geschäftsausgaben,
- Abschreibung auf das Betriebsvermögen nach den steuerlichen Vorschriften,
- Arbeitgeberbeiträge zu Rente und Sozialversicherung Systeme,
- andere Betriebskosten eine wesentliche Voraussetzung für die Erzielung von Geschäftseinkommen.
Zusätzlich zu den Geschäftskosten können Selbstständige auch persönliche Abzüge geltend machen, wie Säule 3a-Beiträge, Versicherungsprämienabzüge und gegebenenfalls Sozialabzüge geltend machen.
11. Koordinierung mit kantonalen und kommunalen Abzügen
Die Rahmenbedingungen für die Abzüge sind zwar auf Bundesebene harmonisiert, kantonale und kommunale Steuergesetze darf:
- anwenden. unterschiedliche Höchstbeträge für bestimmte Abzüge (z. B. Pendelkosten oder Kinderbetreuung),
- Angebot zusätzliche Abzüge oder Anreize (zum Beispiel für umweltfreundliche Investitionen),
- größere oder kleinere Zuschüsse soziale Abzüge je nach familiären Umständen.
Da die gleichen Einkünfte und Abzüge die Bemessungsgrundlage für beide eidgenössische und kantonale Steuern, , Der Gesamteffekt auf die Belastung des Steuerpflichtigen hängt stark vom Wohnsitzkanton ab. Für eine kantonale Übersicht, siehe: Schweizer Einkommenssteuer nach Kantonen .
12. Praktische Überlegungen und Dokumentation
Um die Bundessteuerabzüge in vollem Umfang und vorschriftsmäßig zu nutzen, sollten die Steuerzahler:
- behalten. Quittungen und Rechnungen für Berufskosten und Pendelkosten,
- beibehalten. Versicherungs- und Rentenbeitragsnachweise,
- erhalten Zins- und Darlehensabrechnungen von Banken und Kreditgebern,
- Dokument Alimente und Unterhaltszahlungen mit rechtlichen Vereinbarungen und Banküberweisungen,
- Beweise aufbewahren für Kinderbetreuungskosten und die Berechtigung zum Abzug für Kinder oder unterhaltsberechtigte Personen.
Eine gute Dokumentation vereinfacht den Prozess der Steuererklärung, verringert das Risiko von Anpassungen durch die Behörden und ist besonders wichtig in grenzüberschreitenden und multikantonalen Situationen.
13. Nächste Schritte und verwandte Leitfäden
Die Bundessteuerabzüge sind ein wichtiger Faktor für die endgültige Steuerbelastung der Schweiz. Um sich ein vollständiges Bild von der Situation einer Person zu machen, sollten Sie diese auch überprüfen:
- Steuerbares Einkommen nach Schweizer Bundesrecht - der Ausgangspunkt für die Einkommensbasis,
- Steuerbefreite und nicht steuerpflichtige Einkünfte - welche Einkünfte von der Besteuerung ausgenommen werden können,
- Bundessteuersätze und Steuerklassen - wie das zu versteuernde Nettoeinkommen in eine Steuerschuld umgerechnet wird,
- Eidgenössischer Steuerwohnsitz - welche Personen als in der Schweiz ansässige Personen Abzüge geltend machen können.
Zusammen bilden diese Leitfäden ein praktische, englischsprachige Referenz zur Analyse der Schweizerische Bundeseinkommenssteuer für natürliche Personen.

4. Sozialversicherungsbeiträge und obligatorische Rentenbeiträge
Beiträge zu obligatorische Systeme der sozialen Sicherheit sind in der Regel auf Bundesebene abzugsfähig, darunter:
Diese Beiträge vermindern die Steuerbemessungsgrundlage, da sie eine Voraussetzung für den Erhalt Voraussetzung für spätere Renten- oder Versicherungsleistungen sind, die im Allgemeinen in der Zukunft zu versteuern sind.