Aargau - Erbschaftssteuerformulare & Fristen
Zuletzt aktualisiert: 12 Nov 2025
Aargau Erbschaftssteuer - Formulare & Fristen
Was müssen Willensvollstrecker und Begünstigte für die Erbschaftssteuer des Kantons Aargau einreichen (Erbschaftssteuer): Anmeldungen, Rückgaben, Nachweise, Fristen, Verlängerungen, Zahlungen und Grundbuchkoordinierung.
Wer muss melden?
- Vollstrecker/Verwalter (oder Mitglieder des Erbengemeinschaft) einreichen, wenn der Nachlass aargauische Vermögenswerte oder Begünstigte enthält, die der aargauischen Erbschaftssteuer unterliegen.
- Nicht gebietsansässige Nachlässe mit Aargauer Liegenschaften oder anderen Aargauer Vermögenswerten reichen in der Regel eine beschränkte Steuererklärung für das Aargauer Vermögen ein. Siehe die Ratgeber für Nichtansässige.
- Empfänger von Schenkungen auf Lebenszeit können Melde-/Rückgabepflichten bestehen, wenn eine steuerpflichtige Schenkung in den aargauischen Geltungsbereich kurz vor dem Tod oder nach kantonalen Schenkungssteuerregeln erfolgt ist.
Wichtige Formulare & Dokumente (Aargau)
| Artikel | Zweck | Typische Inhalte |
|---|---|---|
| Todesanzeige / Nachlassregistrierung | Informiert die Aargauer Steuerbehörde über den Nachlass und stösst den Workflow für die Ablage an. | Angaben zum Erblasser, Sterbedatum, Wohnsitz, Ansprechpartner für den Nachlass, Liste der bekannten Aargauer Vermögenswerte. |
| Erbschaftssteuererklärung | Ermittelt die steuerpflichtigen Anteile nach Begünstigtenklassen und Befreiungen. | Bestandsaufnahme der Vermögenswerte und Schulden zum Zeitpunkt des Todes, Begünstigungsverhältnisse, Zuweisungen, Bewertungen, Nachweise. |
| Antrag auf Verlängerung | Bittet um mehr Zeit für die Einreichung (kein Zahlungsaufschub). | Grund, vorgeschlagenes neues Datum, Stand der Bewertungen und Dokumente. |
| Exponate zur Bewertung | Unterstützt faire Marktwerte für alle Vermögenswerte. | Immobiliengutachten, Grundbuchauszüge, Maklerauszüge, Finanzberichte von Unternehmen, Sachverständigengutachten. |
| Ausländische/kantonübergreifende Koordination | Verhindert die Doppelbesteuerung und gleicht die Bewertungen an. | Kopien anderer kantonaler/ausländischer Steuererklärungen oder Veranlagungen, Wohnsitzbescheinigungen, Anträge auf Steuergutschriften. |
| Einzahlungsschein / E-Zahlungsbestätigung | Ein Nachweis über die rechtzeitige Zahlung ist auf Verlangen den Anträgen beizufügen. | Referenz, Betrag, Wertstellungsdatum. |
Der Kanton Aargau stellt über die kantonale Steuerverwaltung offizielle Anleitungen und Formulare zur Verfügung. Wenn Sie ein Einreichungsschreiben erhalten haben, folgen Sie der dort angegebenen Referenznummer und dem Einreichungsweg.
Fristen und Verlängerungen
Standard-Zeitsteuerung
In der Praxis wird das Finanzamt (Steueramt) setzt in ihrer Mitteilung an den Nachlass ein Anmeldedatum fest. Wenn Sie noch keinen Bescheid erhalten haben, aber Aargauer Vermögenswerte betroffen sind, sollten Sie die Behörde umgehend benachrichtigen und um eine Orientierungshilfe für den Zeitpunkt bitten.
Erweiterungen
Fristverlängerungen sind in der Regel auf schriftlichen Antrag vor Ablauf der ursprünglichen Frist möglich. Auf die fällige Steuer können weiterhin Zinsen anfallen; eine Fristverlängerung für die Einreichung ist keine Fristverlängerung für die Zahlung.
Veranlagung, Zahlung und Zinsen
- Bewertung. Nach der Prüfung erlässt der Kanton Aargau eine Veranlagung/Entscheidung, in der die steuerbaren Beträge pro Empfänger und der Gesamtbetrag der geschuldeten Steuer aufgeführt sind.
- Mechanismen der Bezahlung. Bezahlen Sie auf die auf dem Bescheid angegebene Weise (z.B. Einzahlungsschein, E-Banking). Geben Sie die Referenznummer an, um die Zuordnung zu gewährleisten.
- Zinsen und Bußgelder. Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen anfallen; bei verspäteter oder unvollständiger Einreichung können Strafgebühren fällig werden. Erkundigen Sie sich bei Liquiditätsengpässen nach Ratenzahlungsvereinbarungen.
- Einwände/Widersprüche. Die Einspruchsrechte und -fristen sind auf dem Bescheid angegeben; sie sind innerhalb der angegebenen Frist mit entsprechenden Nachweisen einzureichen.
Grundbuch & Steuererklärung (Immobilien im Aargau)
- Vermögensübertragungen im Aargau erfordern Grundbuch Aktualisierungen. Der Notar/das Grundbuchamt kann vor der Eintragung eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine Bestätigung des Finanzamtes verlangen.
- Bereitstellung von Schätzungen, Pfandrechten/Hypothekenerklärungen und Belegungsunterlagen zur Unterstützung der Bewertung.
- Koordinieren Sie die Erbschaftssteuer mit etwaigen Grunderwerbsteuern, die durch spätere Umstrukturierungen oder Verkäufe ausgelöst werden können.
Checkliste für die Einreichung
| Dokument | Eingeschlossen? | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Sterbeurkunde; Nachweis des Wohnsitzes | ⬜ | Übersetzungen/Apostillen, falls ausländisch. |
| Ernennung zum Testamentsvollstrecker/Verwalter | ⬜ | Stipendium/Bestätigung oder gleichwertiges ausländisches Zertifikat. |
| Liste der Begünstigten und Beziehungen | ⬜ | Ehegatten/Nachkommen kommen häufig in den Genuss von Befreiungen/Ermäßigungen. |
| Vermögens- und Schuldenverzeichnis bei Tod | ⬜ | Aargau-situs-Vermögen separat ausweisen. |
| Immobilien: Grundbuchauszug & Schätzung | ⬜ | Hypotheken und Grundpfandrechte einbeziehen. |
| Bank-/Brokerageauszüge (Ausschlussfrist bei Tod) | ⬜ | Bewertung und Währungsumrechnung. |
| Geschäftliche Interessen: Finanzen/Bewertungen | ⬜ | Erläutern Sie etwaige Rabatte/Anpassungen. |
| Kantonsübergreifende/ausländische Anmeldungen oder Veranlagungen | ⬜ | Für die Kohärenz der doppelten Steuerentlastung. |
| Antrag auf Verlängerung (falls erforderlich) | ⬜ | Reichen Sie den Antrag vor der angegebenen Frist ein. |
| Bestätigung der Zahlung | ⬜ | Stimmen Sie die Referenznummer der Bewertung ab. |
Wo einreichen / Kontakt
Kanton Aargau Steuerverwaltung - Erbschafts- und Schenkungssteuerstelle. Verwenden Sie den Einreichungsweg und die Adresse, die Sie in Ihrem Einreichungsschreiben oder auf der aktuellen kantonalen Website finden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an das Amt mit der Referenznummer des Nachlasses.
Brauchen Sie Hilfe? Unsere Schweizer Anmeldungen werden bearbeitet von Sesch TaxRep GmbH, Buchs SG. Für ein Festpreis-Engagement, siehe die Aargau Service-Seite oder Kontaktieren Sie uns.
FAQs
Wie lange ist die Anmeldefrist im Aargau?
Das Steueramt setzt in der Regel per Bescheid einen Fälligkeitstermin fest, nachdem es über den Nachlass informiert wurde. Wenn Sie keinen Bescheid erhalten haben, aber aargauisches Vermögen vorhanden ist, sollten Sie das Amt benachrichtigen und eine Fristverlängerung beantragen. Verlängerungen sind in der Regel auf Antrag möglich.
Kann ich die Zeit verlängern bis zahlen als auch zu archivieren?
Eine Fristverlängerung für die Einreichung verlängert nicht automatisch die Zahlungsfrist. Erkundigen Sie sich beim Amt nach Zahlungsplänen; auf ausstehende Beträge können Zinsen anfallen.
Welche Dokumente sind für Immobilien im Aargau am wichtigsten?
Grundbuchauszug, unabhängiges Gutachten, Hypothekenabrechnungen und jegliche notarielle/registerliche Korrespondenz im Zusammenhang mit der Übertragung und Freigabe.
Müssen Ehegatten und Kinder einen Antrag stellen, wenn sie von der Steuer befreit sind?
Selbst wenn die Begünstigten von der Steuer befreit oder begünstigt sind, müssen sie sich in der Regel melden, damit die Behörde die Befreiung überprüfen und die Freigabe erteilen kann.
Wer erstellt die Steuererklärung, wenn der Nachlass im Ausland verwaltet wird?
In der Regel reicht der Willensvollstrecker (oder der lokale Vertreter) eine beschränkte aargauische Steuererklärung für aargauisches Vermögen ein. Wir können über die Sesch TaxRep GmbH, Buchs SG, als lokaler Vertreter auftreten.
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