Aargauischer Erbschaftssteuer-Rechner Aargau Erbschaftssteuer-Rechner

Aargau Erbschaftssteuer-Rechner

Aargauer Erbschaftssteuer - Rechner

Zuletzt aktualisiert am: 12 Nov 2025 - Autor: Alexander Foelsche CPA (US), WP (DE), RE (CH)

Aargauer Erbschaftssteuer - Rechner

Dieser schnelle Rechner schätzt Kanton Aargau Erbschaftssteuer mit Hilfe eines praktischen Modellierungsansatzes: Wählen Sie den Wohnsitz, geben Sie die Aargau-situs Anteil (oder leiten Sie ihn ab), fügen Sie Abzüge und steuerfreie Anteile hinzu, legen Sie den Anteil fest, der an steuerpflichtig (nicht steuerbefreit) Begünstigten, und wenden Sie eine angenommene Rate nach der Klasse des Erben. Nur für Bildungszwecke - die tatsächliche Bewertung hängt von den kantonalen/kommunalen Vorschriften und den Unterlagen der Steueramt des Kantons Aargau. Schweizer Dienstleistung von Sesch TaxRep GmbH, Buchs SG.

Achtung!. Im Aargau, Ehepartner/eingetragener Partner und oft direkte Nachkommen kommen in den Genuss einer Steuerbefreiung/eines Steuerfreibetrags; andere Erbenklassen können zu kantonalen/kommunalen Sätzen besteuert werden. Mit diesem Tool können Sie daher (1) die Anteil für steuerpflichtige Erben und (2) eine Kursannahme nach Klasse. Für Nicht-Einwohner, nur eingeben Aargau-situs Vermögenswerte (z.B. Aargauer Immobilien/Sachwerte). Für Einwohner, können Sie den Zähler um nicht-argauische Sachwerte reduzieren, um einen Aargauer Schwerpunkt zu modellieren.

Aargauer Erbschaftssteuer - Schnellrechner

Berechnet sofort, während Sie tippen. Übungsmodell; reale Fälle (Erbschaftsklasse, kommunale Zuschläge, grenzüberschreitende Probleme, Zeitplan) können abweichen.

1) Verstorbener & Nachlass

2) Abzüge und Steuerbefreiungen

3) Begünstigte (steuerpflichtiger Anteil & Satz)

Tipp: Setzen Sie 0% für befreite Erben (Ehepartner/eingetragener Partner oder direkte Nachkommen).

4) Ergebnisse

Aargau-Schwerpunktbasis (Zähler)
CHF 0
Basis nach Abzug der Steuern
CHF 0
Steuerpflichtiger Anteil (nach Freibeträgen & Anteil)
CHF 0
Angewandte Rate
0.0%
Geschätzte Aargauer Erbschaftssteuer
CHF 0
Effektivzins auf Aargauer Schwerpunktbasis
0.00%
-

So verwenden Sie den Taschenrechner

1) Wohnsitz auswählen & Vermögenswerte eingeben
Wählen Sie Resident und geben Sie die weltweites Bruttovermögen; subtrahieren Sie alle Nicht-Aargau real/materiell für dieses Modell auf den Aargau zu konzentrieren.
Wählen Sie Gebietsfremde und geben Sie nur Aargau-situs Immobilien/Sachwerte.
2) Abzüge/Freistellungen hinzufügen
Geben Sie Schulden/Verwaltung, Ehegatten-/Partnerunterstützung, wohltätige Vermächtnisse und den Anteil an direkte Nachkommen (oft befreit), um die Basis zu reduzieren.
3) Zuteilung an steuerpflichtige Erben
Stellen Sie die % Aktie der (Post-Deduktions-) Basis, die an nicht freigestellt Begünstigte (z.B. Geschwister, Nichtverwandte). Verwenden Sie 0%, wenn alles an steuerbefreite Erben geht.
4) Legen Sie eine angenommene Rate fest
Wählen Sie eine Erbenklasse und passen Sie die angenommene Rate (%), um die kantonale/kommunale Praxis für diesen Fall widerzuspiegeln. Die Schätzung wendet diesen Satz auf den steuerpflichtigen Anteil an.
5) Lesen Sie die Ausgaben
Aargau-Schwerpunktbasis zeigt den Zähler für dieses Modell. Basis nach Abzug der Steuern spiegelt Ausnahmen/Abzüge wider. Steuerpflichtiger Anteil wendet Ihr % auf steuerpflichtige Erben an, und die Geschätzte Steuer verwendet Ihren Tarif.

Tipps & Einschränkungen

  • Dies ist eine Lehrkalkulator. Die Bewertung von Immobilien hängt von der kantonalen Gesetzgebung, der kommunalen Praxis, der Erbenklasse, den Freibeträgen und den Nachweisen (Schätzungen, Beziehungsdokumente, Rechnungen) ab.
  • Ausgenommene Klassen: Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und oft auch direkte Nachkommen sind von der Steuer befreit; verwenden Sie die Eingaben, um diese Anteile aus der Steuerbemessungsgrundlage zu entfernen.
  • Fokus auf Nichtansässige: Nur Modell Aargau-situs Vermögenswerte (z. B. Aargauer Immobilien/Sachwerte). Immaterielle Güter von Gebietsfremden fallen in der Regel nicht in den Anwendungsbereich, es sei denn, es wird eine Betriebsstätte begründet.
  • Dokumentation: Bewahren Sie Schätzungen, Grundbuchauszüge, Rechnungen und Beziehungsnachweise auf, da diese für Abzüge und Freistellungsanträge maßgeblich sind.
  • Zeitpunkt der Zahlung: Planen Sie Liquidität für die Fälligkeitsdatum der Bewertung (oft ~30 Tage); nach diesem Datum fallen Verzugszinsen an.

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Bestätigen Sie die aktuellen Aargauer Regeln und allfällige kommunale Modifikatoren für das Todesdatum mit der Steueramt.

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