Aargau Erbschaftssteuer-Rechner
Zuletzt aktualisiert am: 12 Nov 2025 - Autor: Alexander Foelsche CPA (US), WP (DE), RE (CH)
Aargauer Erbschaftssteuer - Rechner
Dieser schnelle Rechner schätzt Kanton Aargau Erbschaftssteuer mit Hilfe eines praktischen Modellierungsansatzes: Wählen Sie den Wohnsitz, geben Sie die Aargau-situs Anteil (oder leiten Sie ihn ab), fügen Sie Abzüge und steuerfreie Anteile hinzu, legen Sie den Anteil fest, der an steuerpflichtig (nicht steuerbefreit) Begünstigten, und wenden Sie eine angenommene Rate nach der Klasse des Erben. Nur für Bildungszwecke - die tatsächliche Bewertung hängt von den kantonalen/kommunalen Vorschriften und den Unterlagen der Steueramt des Kantons Aargau. Schweizer Dienstleistung von Sesch TaxRep GmbH, Buchs SG.
Aargauer Erbschaftssteuer - Schnellrechner
Berechnet sofort, während Sie tippen. Übungsmodell; reale Fälle (Erbschaftsklasse, kommunale Zuschläge, grenzüberschreitende Probleme, Zeitplan) können abweichen.
1) Verstorbener & Nachlass
2) Abzüge und Steuerbefreiungen
3) Begünstigte (steuerpflichtiger Anteil & Satz)
Tipp: Setzen Sie 0% für befreite Erben (Ehepartner/eingetragener Partner oder direkte Nachkommen).
4) Ergebnisse
So verwenden Sie den Taschenrechner
Wählen Sie Gebietsfremde und geben Sie nur Aargau-situs Immobilien/Sachwerte.
Tipps & Einschränkungen
- Dies ist eine Lehrkalkulator. Die Bewertung von Immobilien hängt von der kantonalen Gesetzgebung, der kommunalen Praxis, der Erbenklasse, den Freibeträgen und den Nachweisen (Schätzungen, Beziehungsdokumente, Rechnungen) ab.
- Ausgenommene Klassen: Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und oft auch direkte Nachkommen sind von der Steuer befreit; verwenden Sie die Eingaben, um diese Anteile aus der Steuerbemessungsgrundlage zu entfernen.
- Fokus auf Nichtansässige: Nur Modell Aargau-situs Vermögenswerte (z. B. Aargauer Immobilien/Sachwerte). Immaterielle Güter von Gebietsfremden fallen in der Regel nicht in den Anwendungsbereich, es sei denn, es wird eine Betriebsstätte begründet.
- Dokumentation: Bewahren Sie Schätzungen, Grundbuchauszüge, Rechnungen und Beziehungsnachweise auf, da diese für Abzüge und Freistellungsanträge maßgeblich sind.
- Zeitpunkt der Zahlung: Planen Sie Liquidität für die Fälligkeitsdatum der Bewertung (oft ~30 Tage); nach diesem Datum fallen Verzugszinsen an.
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Bestätigen Sie die aktuellen Aargauer Regeln und allfällige kommunale Modifikatoren für das Todesdatum mit der Steueramt.
