Glarus Leitfaden zur Erbschaftssteuer Glarner Erbschaftssteuer-Leitfaden

Glarner Erbschaftssteuer-Leitfaden

Glarner Erbschafts- und Schenkungssteuerleitfaden (2025) - Freibeträge, Tarifübersicht, Situs, Formulare und Fristen

Zuletzt aktualisiert: 12 Nov 2025

Glarner Erbschaft & Nachlass - Vollständiger Leitfaden

Was Testamentsvollstrecker und Familien über die Glarner Erbschafts- und Schenkungssteuer wissen müssen: Wer wird besteuert, Freibeträge und Abzüge, was wird besteuert, Sitzregeln für Nichtansässige, Formulare, Fristen und Planungsüberlegungen.

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Quick Primer (offiziell): Kanton Glarus - Merkblatt Erbschaftssteuer (PDF) und Merkblatt Schenkungssteuer (PDF). Kurzer Überblick über Anwendungsbereich, Ausnahmen und Verfahren. (Deutsch)
Warum das wichtig ist. In Glarus wird die Steuer wie folgt veranlagt pro Begünstigtem (Erbschaft/Schenkung erhalten). Wie in den meisten Kantonen, Ehegatten/eingetragene Partner und direkte Nachkommen sind in der Regel steuerbefreit; andere Erbenklassen können zu verwandtschaftsabhängigen Sätzen besteuert werden. Aufgrund der Belegenheitsbestimmungen sind Glarner Liegenschaften in Glarus steuerpflichtig, auch wenn der Erblasser seinen Wohnsitz anderswo hatte.

Glarner Erbschaft & Nachlass Grundlagen

Wer wird besteuert

Die Erbschafts-/Schenkungssteuer wird auf dem Anteil jedes Erben/Legatars erhoben. Ehegatten/eingetragene Partner und direkte Nachkommen (einschliesslich adoptierter Kinder) sind gemäss den Glarner Richtlinien generell befreit.

Was besteuert wird

Unentgeltliche Übertragungen von Todes wegen (Erbschaften, Vermächtnisse) und Schenkungen zu Lebzeiten fallen in den Anwendungsbereich. Dokumentation und Bewertung bestimmen die Steuerbemessungsgrundlage und eventuelle Steuervergünstigungen.

Glarus Erbschafts- und Schenkungssteuer - auf einen Blick

Ausnahmeregelungen
Ehegatten/eingetragene Partner und Nachkommen in gerader Linie (einschliesslich Adoptivkinder) sind in der Regel von der Steuer befreit; für Stief- und Pflegekinder gelten die kantonalen Statusregeln.
Steuerfuss
Verwandtschaftsbasiert; für nicht befreite Erben (z. B. Geschwister, andere Verwandte, nicht verwandte Personen) gelten progressive oder klassenbasierte Tabellen. Bestätigen Sie die aktuelle Tabelle für das Sterbedatum.
Situs-Regeln
Unbewegliches Vermögen wird dort besteuert, wo es sich befindet (Glarner Liegenschaften sind Glarner steuerpflichtig); bewegliches Vermögen wird in der Regel am letzten Wohnsitz des Erblassers besteuert.
Wer archiviert
Jeder steuerpflichtige Erbe/Vermächtnisnehmer (oder ein Vertreter) kann zur Einreichung von Unterlagen verpflichtet sein; Testamentsvollstrecker koordinieren in der Regel die Einreichungen.
Fälligkeitsdatum
Die Fristen werden durch die Bekanntmachung der Behörde festgelegt; rechnen Sie mit relativ kurzen Zeitfenstern nach dem steuerpflichtigen Ereignis oder der Aufforderung zur Einreichung.

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Offizielle Seiten, Formulare & Ablageorte

Glarner Situs vs. Non-Situs Eigentum (für Nichtansässige)

Asset-TypGlarner BehandlungAnmerkungen
Grundstücke in GlarusEingeschlossen und besteuert in GlarusDie Besteuerung richtet sich nach der Lage des Grundstücks.
Materielles persönliches Eigentum in GLIm Allgemeinen enthaltenDer Nachweis des Standorts/der Verwahrung ist entscheidend.
Bewegliche Sachen (Bargeld, Wertpapiere) von NichtansässigenNormalerweise am letzten Wohnsitz besteuert, nicht in GLKoordinierung der kantonsübergreifenden/grenzüberschreitenden Hilfe.

Nichtansässige mit Glarner Liegenschaften schulden die GL Erbschafts-/Schenkungssteuer auf dieser Immobilie; andere Vermögenswerte folgen in der Regel dem Wohnsitz. Koordinieren Sie Veranlagungen und Anrechnungen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Mechanismen und Fristen für die Einreichung

  • Wann einreichen: In der Aufforderung/Bekanntmachung der Behörde festgelegte Fristen; bei Bedarf sind Verlängerungen im Voraus zu beantragen.
  • Wer archiviert: Jeder steuerpflichtige Begünstigte (oder Vertreter); Testamentsvollstrecker zentralisieren häufig Daten und Einreichungen.
  • Wo Sie einreichen und bezahlen können: Wie von der Glarner Steuerverwaltung angewiesen; verwenden Sie die auf dem Bescheid/Veranlagung angegebenen Referenznummern.

Planungsideen zur Reduktion der Glarner Erbschafts-/Schenkungssteuer

  • Ausnahmen verwenden. Direkte Übertragungen an den Ehegatten/eingetragenen Partner und die Nachkommen in gerader Linie vermeiden die GL-Erbschafts-/Schenkungssteuer (vorbehaltlich der kantonalen Definitionen).
  • Wohltätige Vermächtnisse. Qualifizierte gemeinnützige Schenkungen/Legate sind in der Regel steuerfrei; bewahren Sie die Anerkennungsunterlagen auf.
  • Verteilung und Bewertung von Schulden. Sicherstellen, dass Hypotheken und Pfandrechte bestimmten GL-Immobilien zugeordnet werden; Einholung von für die Behörde akzeptablen Bewertungen zum Zeitpunkt des Todes (oder des Schenkungsdatums).
  • Koordination für Nichtansässige. Erwarten Sie eine parallele Besteuerung: GL für unbewegliche Güter; Wohnsitzgerichtsbarkeit für bewegliche Güter. Vorbereitung von Nachweisen für Entlastungen/Gutschriften.

Eine schrittweise Implementierung finden Sie in der speziellen Glarus Planung Seite oder buchen Sie eine Planungspauschale.

Fallrecht & Beispiele

Untersuchung von Beispielen und bemerkenswerten Urteilen zum Thema Glarner Erbschaftssteuerfälle Seite (Fragen zur Belegenheit, steuerbefreite vs. steuerpflichtige Erbenklassen, Fallstricke bei der Dokumentation).

FAQs

Gibt es in Glarus eine Erbschaftssteuer oder eine Nachlasssteuer?

Die Erbschafts-/Schenkungssteuer wird pro Begünstigtem erhoben (auf das, was jeder Erbe/Legatar erhält), nicht als eine einzige “Nachlasssteuer” auf den gesamten Nachlass.

Werden Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und Kinder besteuert?

Übertragungen an Ehegatten/eingetragene Partner und Nachkommen in gerader Linie sind nach den Glarner Richtlinien generell befreit.

Wie werden Fälle von Gebietsfremden behandelt?

Glarus besteuert das unbewegliche Vermögen des GL-Situs; das bewegliche Vermögen folgt in der Regel dem letzten Wohnsitz des Erblassers. Entlastungen/Gutschriften helfen, Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Welche Unterlagen sollte ich vorbereiten?

Erbschafts-/Nachlasspapiere, Testamente/Verträge, Inventare, Schätzungen für Immobilien, Schuldennachweise, Begünstigtenausweise/Wohnsitz und frühere Schenkungsunterlagen.

Können Sie mir mit einem Festpreis bei der Einreichung oder Planung helfen?

Ja. Siehe unser Glarner Erbschafts- und Schenkungssteuer-Service Pakete für die Planung und Ablage.

Benötigen Sie Hilfe bei der Ablage oder Planung?

Wir unterstützen Sie bei der Glarner Nachfolgekoordination, bei Berechnungen pro Begünstigten, bei der Bewertung von GL-Immobilien und bei kantonsübergreifenden/grenzüberschreitenden Entlastungen.

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