Glarner Erbschaftssteuerfälle
Zuletzt aktualisiert: 12 Nov 2025
Glarner Erbschafts- und Schenkungssteuer - Fälle und Arbeitsbeispiele
Nutzen Sie diese Fallzusammenfassungen und realistischen Hypothesen, um sich in der Glarner Erbschafts- und Schenkungssteuer (GL) zurechtzufinden. Wir konzentrieren uns auf wiederkehrende Probleme: wer besteuert wird (pro Begünstigtem), situs von Vermögenswerten für Nichtansässige, steuerbefreit vs. steuerpflichtig Erbenklassen, Bewertung, Schuldenverteilung, und Verfahren.
Case Digests - Gemeinsame Themen
Wohnsitz ausserhalb von GL; Wohnung in Glarus an Geschwister vererbt
Halten (Muster): GL besteuert die Wohnung als GL-situs-Immobilie, obwohl der Wohnsitz woanders liegt. Geschwister sind nicht steuerbefreit; es gelten die Verwandtschaftstarife.
Begründungen: Immobilien werden dort besteuert, wo sie liegen. Schulden, die nachweislich mit der Wohnung verbunden sind, verringern die Steuerbemessungsgrundlage des Begünstigten.
Praxis: Legen Sie eine Schätzung des Todesdatums, einen Grundbuchauszug und Angaben des Kreditgebers zu der Immobilie vor.
Partner (nicht registriert) vs. registrierter Partner
Halten (Muster): Eingetragene Lebenspartner werden im Allgemeinen wie Ehegatten behandelt (steuerbefreit). Nicht eingetragene Lebensgefährten sind nicht befreit und unterliegen beziehungsabhängigen Sätzen.
Begründungen: Die Befreiung richtet sich nach dem formalen Status zum Zeitpunkt der Übertragung.
Praxis: Status über das Standesamt bestätigen; Testament/Begünstigtengestaltung entsprechend anpassen.
Nach dem Tod in Glarus gelagerte Kunstwerke
Halten (Muster): Wenn das Kunstwerk normalerweise in der GL aufbewahrt wurde, kann es als GL-Situs behandelt und in der GL für nicht steuerbefreite Begünstigte besteuert werden.
Begründungen: Bewegliche Sachen folgen dem Ort, an dem sie üblicherweise aufbewahrt werden.
Praxis: Bewahren Sie Lagerverträge, Transportprotokolle und Sachverständigengutachten auf.
Gemeinnütziges Vermächtnis kombiniert mit steuerpflichtigem Erbe
Halten (Muster): Anerkannte gemeinnützige Organisationen sind in der Regel von der Steuer befreit; ihr Anteil verringert die für steuerpflichtige Erben verbleibende Bemessungsgrundlage.
Begründungen: Die steuerfreien Anteile werden ausgeschlossen, bevor auf den Rest die Verhältnissätze angewendet werden.
Praxis: Fügen Sie Satzungen/Anerkennungsschreiben und einen Verteilungsplan für jeden Begünstigten bei.
Bearbeitete Hypothetische
Praxis-Notizen
- Berechnungen pro Begünstigtem: Erstellen Sie Zeitpläne nach Erbe, wobei Steuerbefreiungen/Solidarität abgezogen werden, bevor Sie Beziehungssätze anwenden.
- Verschuldung: Verknüpfen Sie Hypotheken und Pfandrechte mit bestimmten Vermögenswerten (insbesondere GL-Immobilien), um die Bemessungsgrundlage für den Empfänger des betreffenden Vermögenswerts zu verringern.
- Bewertung: Marktwert am Sterbedatum (oder Schenkungsdatum) mit für den Kanton/die Gemeinde akzeptablen Unterlagen.
- Fristen: Der Aufforderung/Bekanntmachung folgen; Verlängerungen beantragen vor Fälligkeitstermine.
- Kantonsübergreifend/Grenze: Rechnen Sie mit parallelen Veranlagungen (GL für unbewegliches Vermögen; Wohnsitz für bewegliches Vermögen). Bewahren Sie in- und ausländische Steuerbelege für Entlastungsanträge auf.
Bei diesen Zusammenfassungen handelt es sich um Bildungsmuster, die auf gängigen Schweizer Praktiken beruhen. Für eine themenspezifische Analyse sollten Sie eine Prüfung zum Festpreis in Betracht ziehen.
FAQs
Kann GL das bewegliche Vermögen eines nicht ansässigen Erblassers besteuern?
Bewegliche Güter (Bargeld, Wertpapiere) folgen in der Regel dem letzten Domizil, nicht dem GL. Materielle Güter, die normalerweise in der GL gehalten werden, können in den Geltungsbereich der GL fallen.
Ist ein Konkubinatspartner befreit?
Nein. Nur Ehegatten/eingetragene Partner und Verwandte in gerader Linie sind im Allgemeinen befreit. Nicht eingetragene Partner werden als nicht steuerbefreite Begünstigte behandelt.
Wie kann ich die Bemessungsgrundlage eines steuerpflichtigen Erben verringern?
Zuordnung relevanter Schulden zu unbeweglichen Vermögenswerten, Berücksichtigung teilweiser karitativer Vermächtnisse (steuerbefreit) und Überprüfung der Bewertungen. Ggf. Nutznießung/Verbleib strukturieren.
Müssen wir trotzdem einen Antrag stellen, wenn alles freigestellt ist?
Verfahrenseinreichungen/Bescheide können noch angefordert werden. Folgen Sie der Aufforderung und den Anweisungen der Behörde.
