Jura Leitfaden zur Erbschaftssteuer Jura Leitfaden zur Erbschaftssteuer

Jura Leitfaden zur Erbschaftssteuer

Jura Leitfaden zur Erbschafts- und Schenkungssteuer (2025) - Freibeträge, Steuersätze, Situs, Formulare und Fristen

Zuletzt aktualisiert: 13 Nov 2025

Jura Erbschaft & Nachlass - Vollständiger Leitfaden

Was Nachlassverwalter und Familien über die Erbschafts- und Schenkungssteuer des Kantons Jura wissen müssen: wer besteuert wird, allgemeine Freibeträge und Abzüge, was besteuert wird, Sitzregeln für Nichtansässige, Formulare, Fristen und Planungsüberlegungen.

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Quick Primer (offiziell/Einführung): Kanton Jura - Übersichtsseiten und Formulare zur Erbschafts- und Schenkungssteuer (FR/DE). Nutzen Sie das offizielle Portal “Service des contributions” für Umfang, Befreiungen, Verfahren und Fristen, die für Ihre Gemeinde gelten.
Warum das wichtig ist. Im Jura wird die Erbschafts-/Schenkungssteuer veranlagt pro Begünstigtem. In der Praxis, Ehegatten/eingetragene Partner und direkte Nachkommen sind in der Regel von der Steuer befreit; andere Erbenklassen können mit verhältnismäßigen Sätzen besteuert werden. Nach den Vorschriften über den Belegenheitsort sind jurassische Immobilien im Jura steuerpflichtig, auch wenn der Erblasser seinen Wohnsitz anderswo hatte.

Jura Grundlagen der Erbschaft und des Nachlasses

Wer wird besteuert

Die Erbschafts-/Schenkungssteuer wird auf jeden Erben/Erbschaftsempfänger erhoben. Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und Abkömmlinge in gerader Linie sind in der Regel von der Steuer befreit; bestätigen Sie den Status am Tag der Übertragung.

Was besteuert wird

Unentgeltliche Übertragungen von Todes wegen (Erbschaften, Vermächtnisse) und Schenkungen zu Lebzeiten fallen in den Anwendungsbereich. Die Steuerbemessungsgrundlage hängt von den geschätzten Werten und den dokumentierten Abzügen/Entlastungen ab.

Jura Erbschafts- und Schenkungssteuer - Auf einen Blick

Ausnahmeregelungen
Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und Nachkommen in gerader Linie sind in der Regel von der Steuer befreit; überprüfen Sie die Definitionen und Nachweisanforderungen (Personenstand).
Steuerfuss
Für nicht steuerbefreite Erben (z. B. Geschwister, andere Verwandte, nicht verwandte Personen) gelten verwandtschaftsbezogene Tabellen. Bestätigen Sie immer die Tabelle, die für das Datum des Todes/der Übertragung gilt.
Situs-Regeln
Unbewegliches Vermögen wird dort besteuert, wo es sich befindet (jurassische Grundstücke sind jurassisch steuerpflichtig); bewegliches Vermögen wird in der Regel am letzten Wohnsitz des Erblassers besteuert.
Wer archiviert
Jeder steuerpflichtige Begünstigte (oder ein Vertreter) ist möglicherweise zur Einreichung von Unterlagen verpflichtet; Testamentsvollstrecker koordinieren häufig die Einreichungen und Bewertungen.
Fälligkeitsdatum
Die Fristen werden in der Aufforderung/Bekanntmachung der Behörde festgelegt; Verlängerungsanträge sollten vor dem ursprünglichen Fälligkeitstermin eingereicht werden.

Benötigen Sie einen schnellen Kostenvoranschlag? Versuchen Sie die Jura Erbschaftssteuer-Rechner.

Offizielle Seiten, Formulare & Ablageorte

  • Jura (Service des contributions) - Seiten zur Erbschafts- und Schenkungssteuer (Formulare, Adressen, Hinweise). Prüfen Sie die Sprachoptionen (FR/DE).
  • Schweizerische Bundesübersicht (Kontext) - ch.ch: Grundlagen der Erbschaftssteuer.

Jura Situs vs. Non-Situs Eigentum (für Nichtansässige)

Asset-TypJura-BehandlungAnmerkungen
Immobilien im JuraEingeschlossen und besteuert im JuraDie Besteuerung richtet sich nach der Lage des Grundstücks.
In JU aufbewahrte materielle persönliche GüterIm Allgemeinen enthaltenDer Nachweis des normalen Standorts/der normalen Verwahrung ist entscheidend.
Bewegliche Sachen (Bargeld, Wertpapiere) von NichtansässigenTypischerweise am letzten Wohnsitz besteuert, nicht im JuraKoordinierung der kantonsübergreifenden/grenzüberschreitenden Hilfe.

Gebietsfremde, die Immobilien im Jura besitzen, schulden JU Erbschafts-/Schenkungssteuer auf diese Immobilien; andere Vermögenswerte folgen in der Regel dem Wohnsitz. Koordinieren Sie Veranlagungen und Anrechnungen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Mechanismen und Fristen für die Einreichung

  • Wann einreichen: Wie in der Aufforderung/Bekanntmachung der Behörde angegeben; bei Bedarf frühzeitig Verlängerungen beantragen.
  • Wer archiviert: Jeder steuerpflichtige Begünstigte (oder Vertreter); Testamentsvollstrecker zentralisieren häufig Daten und Einreichungen.
  • Wo Sie einreichen und bezahlen können: Wie von der jurassischen Steuerbehörde vorgeschrieben; verwenden Sie die auf dem Bescheid/Veranlagung angegebenen Referenznummern.

Planungsideen zur Senkung der Erbschafts-/Schenkungssteuer im Jura

  • Ausnahmen verwenden. Direkte Übertragungen an den Ehepartner/eingetragenen Partner und die Nachkommen in gerader Linie vermeiden in der Regel die JU-Erbschafts-/Schenkungssteuer (vorbehaltlich der kantonalen Definitionen).
  • Wohltätige Vermächtnisse. Qualifizierte gemeinnützige Schenkungen/Legate sind in der Regel befreit; bewahren Sie die Anerkennungsunterlagen auf.
  • Verteilung und Bewertung von Schulden. Zuordnung von Hypotheken/Pfandrechten zu JU-Immobilien; Einholung von für die Behörde akzeptablen Bewertungen zum Zeitpunkt des Todes (oder der Schenkung).
  • Koordination für Nichtansässige. Erwarten Sie eine parallele Besteuerung: Gemeinsames Unternehmen für gemeinsames unbewegliches Vermögen; Ansässigkeitsgerichtsbarkeit für bewegliches Vermögen. Bereiten Sie Beweise für Erleichterungen/Gutschriften vor.

Eine schrittweise Implementierung finden Sie in der speziellen Jura Planung Seite oder buchen Sie eine Planungspauschale.

Fallrecht & Beispiele

Untersuchung von Beispielen und bemerkenswerten Urteilen zum Thema Jura Erbschaftssteuerfälle Seite (Fragen zur Belegenheit, steuerbefreite vs. steuerpflichtige Erbenklassen, Fallstricke bei der Dokumentation).

FAQs

Gibt es im Jura eine Erbschaftssteuer oder eine Nachlasssteuer?

Die Erbschafts-/Schenkungssteuer wird pro Begünstigtem erhoben (auf das, was jeder Erbe/Legatar erhält), nicht als eine einzige “Nachlasssteuer” auf den gesamten Nachlass.

Werden Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und Kinder besteuert?

Übertragungen an Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und Nachkommen in gerader Linie sind nach der juristischen Praxis in der Regel ausgenommen.

Wie werden Fälle von Gebietsfremden behandelt?

Das Jura besteuert die unbeweglichen Güter des JU-situs; die beweglichen Güter folgen in der Regel dem letzten Wohnsitz des Erblassers. Entlastungen/Gutschriften helfen, Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Welche Unterlagen sollte ich vorbereiten?

Erbschafts-/Nachlasspapiere, Testamente/Verträge, Inventare, Schätzungen für Immobilien, Schuldennachweise, Begünstigtenausweise/Wohnsitz und frühere Schenkungsunterlagen.

Können Sie mir mit einem Festpreis bei der Einreichung oder Planung helfen?

Ja. Siehe unser Jura Erbschafts- und Schenkungssteuer-Service Pakete für die Planung und Ablage.

Benötigen Sie Hilfe bei der Ablage oder Planung?

Wir helfen bei der Koordinierung der juristischen Nachfolge, bei Berechnungen pro Begünstigtem, bei der Bewertung von JU-Immobilien und bei kantonsübergreifenden/grenzüberschreitenden Entlastungen.

Sprechen Sie mit einem Berater - Festpreispakete Kontakt

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