Jura Erbschaftssteuer-Rechner Jura Erbschaftssteuer-Rechner

Jura Erbschaftssteuer-Rechner

Jura Erbschafts- und Schenkungssteuer - Rechner

Zuletzt aktualisiert am: 13 Nov 2025 - Autor: Alexander Foelsche CPA (US), WP (DE), RE (CH)

Jura (JU) Erbschafts- und Schenkungssteuer - Rechner

Dieser schnelle Rechner schätzt Kanton Jura Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Hilfe eines praktischen Modellierungsansatzes: Wählen Sie den Wohnsitz, geben Sie die JU-situs Anteil (oder leiten Sie ihn ab), fügen Sie Abzüge und steuerfreie Anteile hinzu, legen Sie den Anteil fest, der an steuerpflichtig (nicht steuerbefreit) Begünstigten, und wenden Sie eine angenommene Rate nach Erbenklasse. Nur für Bildungszwecke - die tatsächliche Bewertung hängt von den kantonalen/kommunalen Vorschriften und den Unterlagen der jurassischen Steuerbehörde ab.

Achtung!. Im Jura, Ehegatten/eingetragene Partner und Nachkommen in gerader Linie sind in der Regel steuerfrei; andere Erbenklassen können zu verhältnismäßigen Sätzen besteuert werden. Mit diesem Tool können Sie daher (1) die Anteil für steuerpflichtige Erben und (2) eine Kursannahme nach Klasse. Für Nicht-Einwohner, nur eingeben JU-situs Vermögenswerte (z.B. Jura-Realien/Sachwerte). Für Einwohner, können Sie den Zähler um nicht-JU-reale/konkrete Werte reduzieren, um einen Jura-Schwerpunkt zu modellieren.

Jura Erbschafts- und Schenkungssteuer - Schnellrechner

Berechnet sofort während Sie tippen. Lehrmodell; reale Fälle (Besonderheiten der Erbengemeinschaft, kommunale Praxis, grenzüberschreitende Fragen, Zeitplan) können abweichen.

1) Verstorbener & Nachlass

2) Abzüge und Steuerbefreiungen

3) Begünstigte (steuerpflichtiger Anteil & Satz)

Tipp: Setzen Sie 0% für befreite Erben (Ehepartner/eingetragener Partner oder direkte Nachkommen).

4) Ergebnisse

JU-Fokus Basis (Zähler)
CHF 0
Basis nach Abzug der Steuern
CHF 0
Steuerpflichtiger Anteil (nach Freibeträgen & Anteil)
CHF 0
Angewandte Rate
0.0%
Geschätzte JU-Erbschafts-/Schenkungssteuer
CHF 0
Effektivzins auf JU-Fokus-Basis
0.00%
-

So verwenden Sie den Taschenrechner

1) Wohnsitz auswählen & Vermögenswerte eingeben
Wählen Sie Resident und geben Sie die weltweites Bruttovermögen; subtrahieren Sie alle nicht-JU real/materiell für dieses Modell auf Jura zu konzentrieren.
Wählen Sie Gebietsfremde und geben Sie nur JU-situs Immobilien/Sachwerte.
2) Abzüge/Freistellungen hinzufügen
Geben Sie Schulden/Verwaltung, Ehegatten-/Partnerunterstützung, wohltätige Vermächtnisse und den Anteil an direkte Nachkommen (befreit), um die Bemessungsgrundlage zu verringern.
3) Zuteilung an steuerpflichtige Erben
Stellen Sie die % Aktie der (Post-Deduktions-) Basis, die an nicht freigestellt Begünstigte (z.B. Geschwister, Nichtverwandte). Verwenden Sie 0%, wenn alles an steuerbefreite Erben geht.
4) Legen Sie eine angenommene Rate fest
Wählen Sie eine Erbenklasse und passen Sie die angenommene Rate (%), um die kantonale/kommunale Praxis für diesen Fall widerzuspiegeln. Die Schätzung wendet diesen Satz auf den steuerpflichtigen Anteil an.
5) Lesen Sie die Ausgaben
JU-Fokus Basis zeigt den Zähler für dieses Modell. Basis nach Abzug der Steuern spiegelt Ausnahmen/Abzüge wider. Steuerpflichtiger Anteil wendet Ihr % auf steuerpflichtige Erben an, und die Geschätzte Steuer verwendet Ihren Tarif.

Tipps & Einschränkungen

  • Dies ist eine Lehrkalkulator. Die Bewertung von Immobilien hängt vom kantonalen Recht, der kommunalen Praxis, der Erbenklasse, den Befreiungen und den Nachweisen (Schätzungen, Beziehungsdokumente, Rechnungen) ab.
  • Ausgenommene Klassen: Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und Nachkommen in gerader Linie sind im Jura generell von der Steuer befreit; verwenden Sie die Eingaben, um diese Anteile aus der Steuerbemessungsgrundlage zu entfernen.
  • Fokus auf Nichtansässige: Nur Modell JU-situs Vermögenswerte (z. B. juristische Immobilien/Sachwerte). Immaterielle Güter von Gebietsfremden fallen in der Regel nicht unter das gemeinsame Unternehmen.
  • Dokumentation: Bewahren Sie Schätzungen, Grundbuchauszüge, Rechnungen und Beziehungsnachweise auf, da diese für Abzüge und Freistellungsanträge maßgeblich sind.
  • Zeitpunkt der Zahlung: Planen Sie Liquidität für die Fälligkeitsdatum der Bewertung (oft ~30 Tage); nach diesem Datum fallen Verzugszinsen an.

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Bestätigen Sie die aktuellen juristischen Regeln für das Datum des Todes/der Übertragung.

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