Jura Erbschaftssteuer Leitfaden für Nichtansässige
Zuletzt aktualisiert: 13 Nov 2025
Jura Erbschaftssteuer - Leitfaden für Nichtansässige (Situs)
Wie der Kanton Jura (JU) Erbschaften und Schenkungen besteuert, wenn der Erblasser/Schenker seinen Wohnsitz in einem anderen Kanton oder im Ausland hat: Was zählt als JU-Situs-Vermögen, wer meldet und zahlt, gängige interkantonale/grenzüberschreitende Muster und praktische Planungshinweise.
Regeln für Nichtansässige - auf einen Blick
Was ist Jura-Situs Eigentum?
| Asset-Typ | Behandlung von Gebietsfremden im Jura | Anmerkungen |
|---|---|---|
| In Jura gelegene Immobilien | Steuerpflichtig im Jura | Häuser, Wohnungen, Grundstücke und dingliche Rechte (z. B. Nießbrauch) an JU-Immobilien. |
| Normalerweise im Gemeinsamen Unternehmen aufbewahrte bewegliche Sachanlagen | Generell steuerpflichtig in JU | Fahrzeuge, Kunstgegenstände, die im Gemeinsamen Unternehmen aufbewahrt werden; Nachweis des Standorts/der Verwahrung. |
| Bankkonten, Wertpapiere, Depotwerte | Im Allgemeinen nicht von JU besteuert | Die Besteuerung erfolgt nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers/Spenders. |
| Anteile an Unternehmen | Typischerweise folgen sie dem Wohnsitz | Mögliche Verbindung, wenn Aktien tatsächlich Rechte an JU-Immobilien darstellen; Überprüfung des Sachverhalts. |
| Erlöse aus Lebensversicherungen | In der Regel außerhalb des Geltungsbereichs des Gemeinsamen Unternehmens für Nichtansässige | Prüfen Sie den Versicherungsnehmer/Begünstigten und die örtlichen Vorschriften. |
Schlüsselidee: Immobilien werden dort besteuert, wo sie sich befinden; die meisten anderen Vermögenswerte werden am letzten Wohnsitz des Erblassers besteuert. Bei gemischten Nachlässen müssen Sie mit parallelen Veranlagungen und Entlastungsmechanismen rechnen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Interkantonale und grenzüberschreitende Zuteilung
- Innerhalb der Schweiz: Der Kanton des letzten Wohnsitzes veranlagt in der Regel die Mobilien, der Jura die JU-Liegenschaften. Für den JU-Anteil gelten Berechnungen pro Begünstigtem.
- Internationale Nachlässe: Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, besteuert das JU das unbewegliche Vermögen des JU, während das Heimatland den weltweiten Nachlass besteuern kann. Beantragen Sie verfügbare Gutschriften/Entlastungen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
- Schulden und Kosten: Zuweisung von Hypotheken und Verkaufskosten, die an die JU-Immobilie gebunden sind, um die Steuerbemessungsgrundlage in JU zu verringern (legen Sie entsprechende Unterlagen vor).
Praktizierte Beispiele (Nicht-Einwohner)
Standort: JU-Immobilien - Begünstigte: Schwester (nicht steuerbefreit)
Das Ergebnis: Der Jura besteuert den Wohnungswert, der auf die Schwester übergeht, mit dem geltenden Verwandtschaftssatz. Zürich behandelt Mobilien am Wohnsitz. Die Hypothek reduziert die JU-Basis, wenn sie an die Wohnung gebunden ist.
Praktisch: Legen Sie ein Gutachten zum Zeitpunkt des Todes, Hypothekenauszüge und die Erbschaftsunterlagen vor.
Belegenheitsort: unbewegliche vs. bewegliche Sachen - Begünstigter: nicht verwandter Freund
Das Ergebnis: Die Wertpapiere werden in der Regel nach dem Wohnsitz (Frankreich) besteuert, während der Grundbesitz im Jura in JU besteuert wird. Der Freund ist nicht steuerbefreit; auf den Grundstücksanteil sind die JU-Sätze anzuwenden.
Praktisch: Koordinierung der Entlastung mit der französischen Erbschaftssteuer; Aufbewahrung ausländischer Steuerbescheide für Anrechnungsansprüche.
Schenkung von JU unbeweglich
Das Ergebnis: Die Zuständigkeit für die Schenkungssteuer liegt bei Jura für unbewegliche Sachen. Ehegatten/eingetragene Lebenspartner oder Verwandte in gerader Linie können von der Schenkungssteuer befreit sein; andere werden nach Verwandtschaftsgrad besteuert.
Praktisch: Die notarielle Urkunde löst die Einreichung aus; prüfen Sie die Fristen und geben Sie eine Bewertung ab.
In JU aufbewahrte bewegliche Sachanlagen
Das Ergebnis: Wenn das Kunstwerk normalerweise in JU aufbewahrt wurde, kann es für den Empfänger JU-steuerpflichtig sein; bestätigen Sie die Aufbewahrungsunterlagen und die Bewertung.
Praktisch: Bereitstellung von Provenienzen, Lagerverträgen und Sachverständigengutachten.
Einreichung von Mechanismen und Dokumenten (Nichtansässige)
- Wer archiviert: Der steuerpflichtige Begünstigte (oder bestellte Vertreter) für seinen Anteil am JU-situs-Vermögen.
- Fristen: Die Fristen für die Einreichung/Zahlung sind in der Bekanntmachung der Behörde festgelegt; beantragen Sie bei Bedarf rechtzeitig eine Verlängerung.
- Wo Sie einreichen und bezahlen können: Die auf der Einladung/Veranlagung angegebene jurassische Steuerbehörde; verwenden Sie die angegebenen Referenznummern.
- Dokumente: Erbenbescheinigung/Nachlassdokumente, Testament/Kodizille, Vermögensliste, JU-Grundstücksgutachten (zum Zeitpunkt des Todes/der Schenkung), Schuldennachweis, Begünstigten-ID/Wohnsitz und alle ausländischen Steuerbescheide für Kredite.
- Vertretung: Gebietsfremde ernennen oft einen Schweizer Ansprechpartner/Vertreter für Mitteilungen und Koordination.
Planungsideen für Nicht-Einwohner
- Eigentümerschaft und Gestaltung der Begünstigten. Wenn Sie JU-Immobilien an nicht steuerbefreite Erben vererben, modellieren Sie die Auswirkungen des kantonalen Steuersatzes und erwägen Sie einen Ausgleich für wohltätige Zwecke.
- Eingetragene Partnerschaft / Ehegattenweg. Übertragungen an Ehegatten/eingetragene Partner sind in der Regel von der Steuer befreit; der Status kann die JU-Erbschafts-/Schenkungssteuer auf JU-situs-Vermögen ausschließen.
- Nutzbau/Reststrukturen. Nutzung durch einen steuerbefreiten Ehegatten/Lebenspartner mit Restzahlung an andere; Gewährleistung der Einhaltung der zivilrechtlichen Vorschriften und ordnungsgemäßen Bewertung.
- Verschuldung. Beibehaltung einer eindeutigen hypothekarischen Bindung an die gemeinsame Immobilie, um die Steuerbemessungsgrundlage zu verringern.
- Beweise für Kredite. Bei grenzüberschreitenden Nachlässen sollten Sie ausländische Steuernachweise aufbewahren, um Steuererleichterungen in Anspruch zu nehmen und eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
FAQs
Besteuert das Jura die Schweizer Bankkonten von Nichtansässigen?
Im Allgemeinen nein. Das bewegliche Vermögen folgt in der Regel dem letzten Wohnsitz des Erblassers, nicht dem Jura.
Wer besteuert eine Jura-Wohnung, die einem nicht ansässigen Erblasser gehört?
Der Jura besteuert JU-situs-Grundstücke. Der Wohnsitzkanton/-staat besteuert in der Regel Mobilien; beantragen Sie eine Entlastung, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Werden Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und Kinder besteuert, wenn der Erblasser nicht ansässig war?
Übertragungen an Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und Nachkommen in gerader Linie sind im Jura generell steuerfrei, auch wenn es sich um JU-situs handelt.
Welche Unterlagen werden von der Behörde angefordert?
Erbschafts-/Nachlasspapiere, JU-Vermögensbewertungen, Schuldennachweise, Begünstigten-IDs/Wohnsitz und alle ausländischen Steuerbescheide für Kreditforderungen.
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