Leitfaden zur Erbschaftssteuer für Nichtansässige in Jura Jura Erbschaftssteuer Leitfaden für Nichtansässige

Jura Erbschaftssteuer Leitfaden für Nichtansässige

Jura Erbschaftssteuer - Leitfaden für Nichtansässige (Situs) (2025)

Zuletzt aktualisiert: 13 Nov 2025

Jura Erbschaftssteuer - Leitfaden für Nichtansässige (Situs)

Wie der Kanton Jura (JU) Erbschaften und Schenkungen besteuert, wenn der Erblasser/Schenker seinen Wohnsitz in einem anderen Kanton oder im Ausland hat: Was zählt als JU-Situs-Vermögen, wer meldet und zahlt, gängige interkantonale/grenzüberschreitende Muster und praktische Planungshinweise.

Regeln für Nichtansässige - auf einen Blick

Wer ist “gebietsfremd”?
Erblasser/Spender mit Wohnsitz in einem anderen Schweizer Kanton oder im Ausland zum Zeitpunkt des Todes/der Übertragung.
Was besteuert die JU?
Vor allem in Jura gelegene Grundstücke (Grundbesitz und bestimmte dingliche Rechte). Bewegliche Güter (Bargeld, Wertpapiere) folgen normalerweise dem letzten Wohnsitz und werden von Gebietsfremden nicht besteuert.
Steuersubjekt
Die Erbschafts-/Schenkungssteuer wird auf jede Begünstigter (pro Anteil/Erbe), nicht auf den Nachlass als Ganzes. Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und Nachkommen in gerader Linie sind in der Regel freigestellt.
Preise
Für nicht steuerbefreite Begünstigte (z. B. Geschwister, nicht verwandte Personen) gelten verwandtschaftsbezogene Tabellen. Bestätigen Sie die Tabelle, die für das Datum des Todes/der Übertragung gilt.
Verschuldung
Schulden, die an JU-Immobilien (z. B. Hypotheken) gebunden sind, verringern die Steuerbemessungsgrundlage des Empfängers; legen Sie entsprechende Belege vor.

Was ist Jura-Situs Eigentum?

Asset-TypBehandlung von Gebietsfremden im JuraAnmerkungen
In Jura gelegene Immobilien Steuerpflichtig im Jura Häuser, Wohnungen, Grundstücke und dingliche Rechte (z. B. Nießbrauch) an JU-Immobilien.
Normalerweise im Gemeinsamen Unternehmen aufbewahrte bewegliche Sachanlagen Generell steuerpflichtig in JU Fahrzeuge, Kunstgegenstände, die im Gemeinsamen Unternehmen aufbewahrt werden; Nachweis des Standorts/der Verwahrung.
Bankkonten, Wertpapiere, Depotwerte Im Allgemeinen nicht von JU besteuert Die Besteuerung erfolgt nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers/Spenders.
Anteile an Unternehmen Typischerweise folgen sie dem Wohnsitz Mögliche Verbindung, wenn Aktien tatsächlich Rechte an JU-Immobilien darstellen; Überprüfung des Sachverhalts.
Erlöse aus Lebensversicherungen In der Regel außerhalb des Geltungsbereichs des Gemeinsamen Unternehmens für Nichtansässige Prüfen Sie den Versicherungsnehmer/Begünstigten und die örtlichen Vorschriften.

Schlüsselidee: Immobilien werden dort besteuert, wo sie sich befinden; die meisten anderen Vermögenswerte werden am letzten Wohnsitz des Erblassers besteuert. Bei gemischten Nachlässen müssen Sie mit parallelen Veranlagungen und Entlastungsmechanismen rechnen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Interkantonale und grenzüberschreitende Zuteilung

  • Innerhalb der Schweiz: Der Kanton des letzten Wohnsitzes veranlagt in der Regel die Mobilien, der Jura die JU-Liegenschaften. Für den JU-Anteil gelten Berechnungen pro Begünstigtem.
  • Internationale Nachlässe: Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, besteuert das JU das unbewegliche Vermögen des JU, während das Heimatland den weltweiten Nachlass besteuern kann. Beantragen Sie verfügbare Gutschriften/Entlastungen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
  • Schulden und Kosten: Zuweisung von Hypotheken und Verkaufskosten, die an die JU-Immobilie gebunden sind, um die Steuerbemessungsgrundlage in JU zu verringern (legen Sie entsprechende Unterlagen vor).

Praktizierte Beispiele (Nicht-Einwohner)

1) Einwohner von Zürich mit einer Wohnung in Delémont

Standort: JU-Immobilien - Begünstigte: Schwester (nicht steuerbefreit)

Das Ergebnis: Der Jura besteuert den Wohnungswert, der auf die Schwester übergeht, mit dem geltenden Verwandtschaftssatz. Zürich behandelt Mobilien am Wohnsitz. Die Hypothek reduziert die JU-Basis, wenn sie an die Wohnung gebunden ist.

Praktisch: Legen Sie ein Gutachten zum Zeitpunkt des Todes, Hypothekenauszüge und die Erbschaftsunterlagen vor.

2) In Frankreich ansässig, mit JU-Land und Schweizer Wertpapierkonto

Belegenheitsort: unbewegliche vs. bewegliche Sachen - Begünstigter: nicht verwandter Freund

Das Ergebnis: Die Wertpapiere werden in der Regel nach dem Wohnsitz (Frankreich) besteuert, während der Grundbesitz im Jura in JU besteuert wird. Der Freund ist nicht steuerbefreit; auf den Grundstücksanteil sind die JU-Sätze anzuwenden.

Praktisch: Koordinierung der Entlastung mit der französischen Erbschaftssteuer; Aufbewahrung ausländischer Steuerbescheide für Anrechnungsansprüche.

3) In Deutschland ansässige Person, die eine JU-Mietwohnung unter Lebenden verschenkt

Schenkung von JU unbeweglich

Das Ergebnis: Die Zuständigkeit für die Schenkungssteuer liegt bei Jura für unbewegliche Sachen. Ehegatten/eingetragene Lebenspartner oder Verwandte in gerader Linie können von der Schenkungssteuer befreit sein; andere werden nach Verwandtschaftsgrad besteuert.

Praktisch: Die notarielle Urkunde löst die Einreichung aus; prüfen Sie die Fristen und geben Sie eine Bewertung ab.

4) Im Vereinigten Königreich ansässiger Erblasser mit in JU gelagerten Kunstwerken

In JU aufbewahrte bewegliche Sachanlagen

Das Ergebnis: Wenn das Kunstwerk normalerweise in JU aufbewahrt wurde, kann es für den Empfänger JU-steuerpflichtig sein; bestätigen Sie die Aufbewahrungsunterlagen und die Bewertung.

Praktisch: Bereitstellung von Provenienzen, Lagerverträgen und Sachverständigengutachten.

Einreichung von Mechanismen und Dokumenten (Nichtansässige)

  • Wer archiviert: Der steuerpflichtige Begünstigte (oder bestellte Vertreter) für seinen Anteil am JU-situs-Vermögen.
  • Fristen: Die Fristen für die Einreichung/Zahlung sind in der Bekanntmachung der Behörde festgelegt; beantragen Sie bei Bedarf rechtzeitig eine Verlängerung.
  • Wo Sie einreichen und bezahlen können: Die auf der Einladung/Veranlagung angegebene jurassische Steuerbehörde; verwenden Sie die angegebenen Referenznummern.
  • Dokumente: Erbenbescheinigung/Nachlassdokumente, Testament/Kodizille, Vermögensliste, JU-Grundstücksgutachten (zum Zeitpunkt des Todes/der Schenkung), Schuldennachweis, Begünstigten-ID/Wohnsitz und alle ausländischen Steuerbescheide für Kredite.
  • Vertretung: Gebietsfremde ernennen oft einen Schweizer Ansprechpartner/Vertreter für Mitteilungen und Koordination.

Planungsideen für Nicht-Einwohner

  • Eigentümerschaft und Gestaltung der Begünstigten. Wenn Sie JU-Immobilien an nicht steuerbefreite Erben vererben, modellieren Sie die Auswirkungen des kantonalen Steuersatzes und erwägen Sie einen Ausgleich für wohltätige Zwecke.
  • Eingetragene Partnerschaft / Ehegattenweg. Übertragungen an Ehegatten/eingetragene Partner sind in der Regel von der Steuer befreit; der Status kann die JU-Erbschafts-/Schenkungssteuer auf JU-situs-Vermögen ausschließen.
  • Nutzbau/Reststrukturen. Nutzung durch einen steuerbefreiten Ehegatten/Lebenspartner mit Restzahlung an andere; Gewährleistung der Einhaltung der zivilrechtlichen Vorschriften und ordnungsgemäßen Bewertung.
  • Verschuldung. Beibehaltung einer eindeutigen hypothekarischen Bindung an die gemeinsame Immobilie, um die Steuerbemessungsgrundlage zu verringern.
  • Beweise für Kredite. Bei grenzüberschreitenden Nachlässen sollten Sie ausländische Steuernachweise aufbewahren, um Steuererleichterungen in Anspruch zu nehmen und eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

FAQs

Besteuert das Jura die Schweizer Bankkonten von Nichtansässigen?

Im Allgemeinen nein. Das bewegliche Vermögen folgt in der Regel dem letzten Wohnsitz des Erblassers, nicht dem Jura.

Wer besteuert eine Jura-Wohnung, die einem nicht ansässigen Erblasser gehört?

Der Jura besteuert JU-situs-Grundstücke. Der Wohnsitzkanton/-staat besteuert in der Regel Mobilien; beantragen Sie eine Entlastung, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Werden Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und Kinder besteuert, wenn der Erblasser nicht ansässig war?

Übertragungen an Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und Nachkommen in gerader Linie sind im Jura generell steuerfrei, auch wenn es sich um JU-situs handelt.

Welche Unterlagen werden von der Behörde angefordert?

Erbschafts-/Nachlasspapiere, JU-Vermögensbewertungen, Schuldennachweise, Begünstigten-IDs/Wohnsitz und alle ausländischen Steuerbescheide für Kreditforderungen.

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