Grisons Leitfaden zur Erbschaftsteuer für Nichtansässige Graubünden Erbschaftssteuer Leitfaden für Nichtansässige

Graubünden Erbschaftssteuer Leitfaden für Nichtansässige

Graubünden Erbschaftssteuer - Leitfaden für Nichtansässige (Situs) (2025)

Zuletzt aktualisiert: 13 Nov 2025

Graubünden Erbschaftssteuer - Leitfaden für Nichtansässige (Situs)

Wie der Kanton Graubünden (GR) Erbschaften und Schenkungen besteuert, wenn der Erblasser/Schenker seinen Wohnsitz in einem anderen Kanton oder im Ausland hat: Was gilt als GR-Erbgut, wer meldet und zahlt, typische interkantonale/grenzüberschreitende Muster und praktische Planungshinweise.

Regeln für Nichtansässige - auf einen Blick

Wer ist “gebietsfremd”?
Erblasser/Spender mit Wohnsitz in einem anderen Schweizer Kanton oder im Ausland zum Zeitpunkt des Todes/der Übertragung.
Was wird in GR besteuert?
Vor allem Grundstücke in Graubünden (Grundbesitz und bestimmte dingliche Rechte). Das bewegliche Vermögen (Bargeld, Wertpapiere) folgt in der Regel dem letzten Wohnsitz und wird von der GR für Nichtansässige nicht besteuert.
Steuersubjekt
Die Erbschafts-/Schenkungssteuer wird auf jede Begünstigter (pro Anteil/Erbe), nicht auf den Nachlass als Ganzes. Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und Nachkommen in gerader Linie sind in der Regel freigestellt.
Steuerfuss
Für nicht steuerbefreite Begünstigte (z. B. Geschwister, nicht verwandte Personen) gelten verwandtschaftsbezogene Tabellen. Bestätigen Sie die Tabelle, die für das Datum des Todes/der Übertragung gilt.
Verschuldung
Schulden, die an GR-Immobilien (z. B. Hypotheken) gebunden sind, verringern die Steuerbemessungsgrundlage des Empfängers; legen Sie entsprechende Belege vor.

Was ist Graubünden-Situs Eigentum?

Asset-TypBehandlung von Nichtansässigen in GraubündenAnmerkungen
Liegenschaften in GR Steuerpflichtig in GR Häuser, Wohnungen, Grundstücke und dingliche Rechte (z. B. Nießbrauch) an GR-Immobilien.
Bewegliche körperliche Gegenstände, die normalerweise in GR aufbewahrt werden In der Regel in GR steuerpflichtig Fahrzeuge, Kunst, die in GR aufbewahrt werden; Nachweis des Standorts/der Verwahrung.
Bankkonten, Wertpapiere, Depotwerte Im Allgemeinen nicht besteuert von GR Die Besteuerung erfolgt nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers/Spenders.
Anteile an Unternehmen Typischerweise folgen sie dem Wohnsitz Mögliche Verknüpfung, wenn Aktien tatsächlich Rechte an GR-Immobilien darstellen; Überprüfung des Sachverhalts.
Erlöse aus Lebensversicherungen In der Regel außerhalb des GR-Bereichs für Nichtansässige Prüfen Sie den Versicherungsnehmer/Begünstigten und die örtlichen Vorschriften.

Schlüsselidee: Immobilien werden dort besteuert, wo sie sich befinden; die meisten anderen Vermögenswerte werden am letzten Wohnsitz des Erblassers besteuert. Bei gemischten Nachlässen müssen Sie mit parallelen Veranlagungen und Entlastungsmechanismen rechnen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Interkantonale und grenzüberschreitende Zuteilung

  • Innerhalb der Schweiz: Der Kanton des letzten Wohnsitzes veranlagt in der Regel die Mobilien, Graubünden die GR-Liegenschaften. Für den GR-Anteil gelten die Berechnungen pro Begünstigten.
  • Internationale Nachlässe: Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, besteuert GR das unbewegliche Vermögen, während das Heimatland den weltweiten Nachlass besteuern kann. Beantragen Sie verfügbare Gutschriften/Entlastungen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
  • Schulden und Kosten: Zuteilung von Hypotheken und Verkaufskosten, die an die GR-Immobilie gebunden sind, um die Steuerbemessungsgrundlage in GR zu verringern (legen Sie Unterlagen vor).

Praktizierte Beispiele (Nicht-Einwohner)

1) Zürcherin mit einem Chalet in Davos

Standort: GR-Immobilien - Begünstigte: Schwester (nicht steuerbefreit)

Das Ergebnis: Graubünden besteuert den auf die Schwester übergehenden Chaletwert zum geltenden Verwandtschaftssatz. Zürich behandelt Mobilien am Wohnsitz. Die Hypothek reduziert die GR-Basis, wenn sie an das Chalet gebunden ist.

Praktisch: Legen Sie ein Gutachten zum Zeitpunkt des Todes, Hypothekenauszüge und die Erbschaftsunterlagen vor.

2) In Deutschland ansässig mit GR-Depot und GR-Grundstück

Belegenheitsort: unbewegliche vs. bewegliche Sachen - Begünstigter: nicht verwandter Freund

Das Ergebnis: Die Wertpapiere folgen normalerweise dem Wohnsitz (Deutschland), während das Bündner Land in GR besteuert wird. Der Freund ist nicht steuerbefreit; auf den Grundstücksanteil sind die GR-Sätze anzuwenden.

Praktisch: Entlastungen mit der deutschen Erbschaftsteuer koordinieren; ausländische Steuerbescheide für Anrechnungsansprüche aufbewahren.

3) Französischer Einwohner, der eine GR-Mietwohnung unter Lebenden verschenkt

Geschenk von GR unbeweglich

Das Ergebnis: Die Zuständigkeit für die Schenkungssteuer liegt in Graubünden für unbewegliche Sachen. Ehegatten/eingetragene Partner oder Verwandte in gerader Linie können von der Schenkungssteuer befreit werden; andere werden nach Verwandtschaft besteuert.

Praktisch: Die notarielle Urkunde löst die Einreichung aus; prüfen Sie die Fristen und geben Sie eine Bewertung ab.

4) Im Vereinigten Königreich ansässiger Erblasser mit in GR gelagerten Kunstwerken

In GR aufbewahrte bewegliche Sachanlagen

Das Ergebnis: Wenn das Kunstwerk normalerweise in GR aufbewahrt wurde, kann es für den Empfänger GR-steuerpflichtig sein; bestätigen Sie die Aufbewahrungsunterlagen und die Bewertung.

Praktisch: Bereitstellung von Provenienzen, Lagerverträgen und Sachverständigengutachten.

Einreichung von Mechanismen und Dokumenten (Nichtansässige)

  • Wer archiviert: Der steuerpflichtige Begünstigte (oder bestellte Vertreter) für seinen Anteil am GR-situs-Vermögen.
  • Fristen: Die Fristen für die Einreichung/Zahlung sind in der Bekanntmachung der Behörde festgelegt; beantragen Sie bei Bedarf rechtzeitig eine Verlängerung.
  • Wo Sie einreichen und bezahlen können: Bündner Steuerbehörde, die auf der Einladung/Veranlagung angegeben ist; verwenden Sie die angegebenen Referenznummern.
  • Dokumente: Erbenbescheinigung/Nachlassdokumente, Testament/Kodizille, Vermögensverzeichnis, GR-Grundstücksgutachten (zum Zeitpunkt des Todes/der Schenkung), Schuldennachweis, Begünstigten-ID/Wohnsitz und alle ausländischen Steuerbescheide für Kredite.
  • Vertretung: Gebietsfremde ernennen oft einen Schweizer Ansprechpartner/Vertreter für Mitteilungen und Koordination.

Planungsideen für Nicht-Einwohner

  • Eigentümerschaft und Gestaltung der Begünstigten. Wenn Sie GR-Immobilien an nicht steuerbefreite Erben vererben, modellieren Sie die Auswirkungen des kantonalen Steuersatzes und ziehen Sie gemeinnützige Abzüge in Betracht.
  • Eingetragene Partnerschaft / Ehegattenweg. Übertragungen an Ehegatten/eingetragene Lebenspartner sind in der Regel von der Steuer befreit; der Status kann die GR-Erbschafts-/Schenkungssteuer auf GR-Situs-Vermögen ausschließen.
  • Nutzbau/Reststrukturen. Nutzung durch einen steuerbefreiten Ehegatten/Lebenspartner mit Restzahlung an andere; Gewährleistung der Einhaltung der zivilrechtlichen Vorschriften und ordnungsgemäßen Bewertung.
  • Verschuldung. Behalten Sie die eindeutige hypothekarische Bindung an die Immobilie GR bei, um die Steuerbemessungsgrundlage zu verringern.
  • Beweise für Kredite. Bei grenzüberschreitenden Nachlässen sollten Sie ausländische Steuernachweise aufbewahren, um Steuererleichterungen in Anspruch zu nehmen und eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

FAQs

Besteuert Graubünden Nichtansässige auf Schweizer Bankkonten?

Im Allgemeinen nein. Das bewegliche Vermögen folgt in der Regel dem letzten Wohnsitz des Erblassers und nicht Graubünden.

Wer besteuert eine Bündner Wohnung, die einem nicht ansässigen Erblasser gehört?

Graubünden besteuert Liegenschaften mit GR-Sitz. Der Wohnsitzkanton/-staat besteuert in der Regel Mobilien; beantragen Sie eine Entlastung, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Werden Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und Kinder besteuert, wenn der Erblasser nicht ansässig war?

Übertragungen an Ehegatten/eingetragene Partner und Abkömmlinge in gerader Linie sind in Graubünden generell steuerfrei, auch wenn es sich um GR-situs handelt.

Welche Unterlagen werden von der Behörde angefordert?

Erbschafts-/Nachlasspapiere, GR-Vermögensbewertungen, Schuldennachweise, Begünstigten-IDs/Wohnsitz und alle ausländischen Steuerbescheide für Kreditforderungen.

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