Graubünden Erbschaftssteuer-Rechner
Zuletzt aktualisiert am: 13 Nov 2025 - Autor: Alexander Foelsche CPA (US), WP (DE), RE (CH)
Graubünden (Graubünden) Erbschafts- und Schenkungssteuer - Rechner
Dieser schnelle Rechner schätzt Kanton Graubünden (Graubünden) Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Hilfe eines praktischen Modellierungsansatzes: Wählen Sie den Wohnsitz, geben Sie die GR-situs Anteil (oder leiten Sie ihn ab), fügen Sie Abzüge und steuerfreie Anteile hinzu, legen Sie den Anteil fest, der an steuerpflichtig (nicht steuerbefreit) Begünstigten, und wenden Sie eine angenommene Rate nach Erbenklasse. Nur für Bildungszwecke - die tatsächliche Veranlagung richtet sich nach den kantonalen/kommunalen Vorschriften und den Unterlagen der Steuerverwaltung Graubünden.
Graubünden Erbschafts- und Schenkungssteuer - Schnellrechner
Berechnet sofort während Sie tippen. Lehrmodell; reale Fälle (Besonderheiten der Erbengemeinschaft, kommunale Praxis, grenzüberschreitende Fragen, Zeitplan) können abweichen.
1) Verstorbener & Nachlass
2) Abzüge und Steuerbefreiungen
3) Begünstigte (steuerpflichtiger Anteil & Satz)
Tipp: Setzen Sie 0% für befreite Erben (Ehepartner/eingetragener Partner oder direkte Nachkommen).
4) Ergebnisse
So verwenden Sie den Taschenrechner
Wählen Sie Gebietsfremde und geben Sie nur GR-situs Immobilien/Sachwerte.
Tipps & Einschränkungen
- Dies ist eine Lehrkalkulator. Die Bewertung von Immobilien hängt vom kantonalen Recht, der kommunalen Praxis, der Erbenklasse, den Befreiungen und den Nachweisen (Schätzungen, Beziehungsdokumente, Rechnungen) ab.
- Ausgenommene Klassen: Ehegatten/eingetragene Partner und Verwandte in gerader aufsteigender Linie sind in Graubünden generell von der Steuer befreit; verwenden Sie die Eingaben, um diese Anteile aus der Steuerbemessungsgrundlage zu entfernen.
- Fokus auf Nichtansässige: Nur Modell GR-situs Vermögenswerte (z.B. Bündner Immobilien/Sachwerte). Immaterielle Güter von Nichtansässigen fallen in der Regel nicht in den Anwendungsbereich der GR.
- Dokumentation: Bewahren Sie Schätzungen, Grundbuchauszüge, Rechnungen und Beziehungsnachweise auf, da diese für Abzüge und Freistellungsanträge maßgeblich sind.
- Zeitpunkt der Zahlung: Planen Sie Liquidität für die Fälligkeitsdatum der Bewertung (oft ~30 Tage); nach diesem Datum fallen Verzugszinsen an.
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Bestätigen Sie die aktuellen bündnerischen Regeln für das Datum des Todes/der Übertragung.
