Schaffhausener Erbschaftssteuerformulare & Fristen Schaffhauser Erbschaftssteuerformulare & Fristen

Schaffhauser Erbschaftssteuerformulare & Fristen

Schaffhauser Erbschaftssteuer - Formulare & Fristen

Zuletzt aktualisiert: 15 Nov 2025 - Gepflegt von Sesch TaxRep GmbH, Buchs SG (Schweiz)

Schaffhauser Erbschaftssteuer - Formulare & Fristen

Diese Seite enthält eine Zusammenfassung der offiziellen Formulare und Fristen für die Erbschaftssteuer für den Kanton Schaffhausen (Kanton Schaffhausen), einschließlich lokaler Einreichungsregeln, Online-Portale und Anhänge, die sowohl für gebietsansässige und gebietsfremde Nachlässe. Inhalt gepflegt von Sesch TaxRep GmbH als Teil des Leitfadens zur Schweizer Erbschaftssteuer.

1. Pflicht zur Einreichung

Wer muss den Antrag stellen?

  • Ansässige Verstorbene: Die Erben oder Nachlassverwalter müssen eine vollständige Erbschaftssteuererklärung für das weltweite Vermögen abgeben, vorbehaltlich der Erleichterungen für ausländische Immobilien/Sachanlagen.
  • Nicht-ansässige Erblasser: Eine begrenzte Hinterlegung ist erforderlich für Grundstück Schaffhausen-Situs (z.B. Immobilien oder Sachanlagen, die sich im Kanton befinden).
  • Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter Das Ausland kann die Anmeldung an einen Schweizer Steueragenten oder einen lokalen Vertreter delegieren.

2. Fälligkeitstermine

  • Standardfrist: Innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum des Todes.
  • Benachrichtigung der Behörden: Normalerweise wird sie automatisch eingeleitet, wenn der Tod festgestellt wird, aber die Steueramt kann einen direkten Antrag an die Erben stellen.
  • Erweiterungen: Wird auf schriftlichen Antrag gewährt, in der Regel bis zu 6 Monate zusätzlich, wenn dies gerechtfertigt ist (z. B. anhängige Schätzung, Nachlassverzögerungen).
  • Fällige Zahlung: Die Veranlagungsrechnung ist in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Ausstellung zahlbar.
Nach dem Fälligkeitstag können Verzugszinsen anfallen. Wenden Sie sich bei Liquiditätsengpässen umgehend an das Finanzamt, um Ratenzahlungen zu beantragen (Ratenzahlung).

3. Formulare & Einreichung

Formulare:

  • Formular „Erbschaftssteuererklärung“ (Erbschaftssteuererklärung) - Hauptformular für die Nachlasserklärung.
  • Formular „Inventarverzeichnis“ - detaillierte Auflistung der Vermögenswerte, Bewertungen und Schulden.
  • Formular „Nachlassbewertung“ - Bewertungserklärung für Immobilien und Aktien.

Anhänge:

  • Offizielle Sterbeurkunde.
  • Nachlassverfügung oder Erbschein (Erbbescheinigung).
  • Schätzungen für Immobilien und Unternehmensanteile.
  • Kontoauszüge, Wertpapierdepots und Lebensversicherungsnachweise.

Einreichungsmethoden

  • Papiereinreichung an:
    Kantonales Steueramt Schaffhausen
    Bahnhofstrasse 23, 8200 Schaffhausen
  • E-Mail-Einsendungen sind nicht akzeptiert zur amtlichen Ablage.
  • Online-Upload (für Digitalagenten) über das offizielles Schaffhauser Steuerportal.

4. Unterschrift und Zertifizierung

  • Alle Erben (oder der Bevollmächtigte) müssen die Erklärung unterschreiben.
  • Sind mehrere Erben im Ausland wohnhaft, kann ein lokaler Schweizer Bevollmächtigter mit einem Bevollmächtigung.
  • Für fremdsprachige Dokumente sind beglaubigte Übersetzungen erforderlich.

5. Verspätete Einreichung & Strafen

  • Strafe für verspätete Einreichung: Bei Nichtbeachtung von Mahnungen sind Bußgelder möglich.
  • Verzugszinsen: Üblicherweise fallen ~4-5% p.a. an (vorbehaltlich des kantonalen Beschlusses).
  • Freiwillige Offenlegung: Wenn ein Vermögenswert später gemeldet wird, können die Strafen oft durch rechtzeitige Korrektur gemildert werden.

6. Kontakte

Kantonales Steueramt Schaffhausen
Bahnhofstraße 23
8200 Schaffhausen
📞 +41 52 632 73 37
🌐 www.steuern.sh.ch

Bürozeiten: Montag-Freitag, 8:00-12:00 und 13:30-17:00 (MEZ).

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