Schaffhauser Erbschaftssteuerfälle
Zuletzt aktualisiert: 15 Nov 2025
Schaffhauser Erbschaftssteuer - Fälle & Kommentar
Arbeitshinweise für den Kanton Schaffhausen (Kanton Schaffhausen) an situs, Ausnahmen nach Beziehungsklassen, Bewertung zum Zeitpunkt des Todes, Schuldenverteilung, Zeitpunkt der Geschenke kurz vor dem Tod, und die Mechanik der Ablage. Diese prägnanten Zusammenfassungen sind für Praktiker gedacht. Verwenden Sie die Kopierschaltflächen zum Einfügen in Memos oder Aktualisierungen für Kunden.
Halten. Bei einem Erblasser mit Wohnsitz im Ausland besteuerte Schaffhausen SH-situs Immobilien (Wohnung/Chalet) unter Sterbedatum Marktwert; ausländische immaterielle Güter blieben außerhalb des Anwendungsbereichs.
Begründungen. Für unbewegliches Vermögen gilt der Belegenheitsort, für immaterielle Güter der Wohnsitz des Erblassers, sofern sie nicht an eine Schaffhauser Betriebsstätte gebunden sind.
Praxis-Punkt. Grundbuchauszug und unabhängiges Gutachten beifügen; FX/Methodik mit ausländischen Anmeldungen abgleichen.
Halten. Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und direkte Nachkommen kamen in den Genuss der gesetzlichen Befreiung; nicht verwandte Begünstigte wurden auf ihre Anteile mit progressiven Sätzen besteuert.
Begründungen. Die Tarifklassen hängen von der Beziehung ab; die Erleichterung gilt vor der Berücksichtigung der kommunalen Modifikatoren.
Praxis-Punkt. Gegebenenfalls Aufteilung von Vermächtnissen auf begünstigte Gruppen; Beifügung von Personenstandsnachweisen zur Begründung der Befreiung.
Halten. Nur Schulden zuordenbar (z. B. die Hypothek auf die Immobilie) reduzieren die SH-Basis; allgemeine Nachlassverbindlichkeiten wurden nicht berücksichtigt.
Begründungen. Erfordert funktionalen Zusammenhang zwischen Verbindlichkeit und SH-Vermögenswerten; vermeidet interkantonalen Doppelabzug.
Praxis-Punkt. Legen Sie die Angaben des Kreditgebers zum Sterbedatum vor und weisen Sie die Verbindung zur SH-Parzelle nach.
Halten. Wesentliche Schenkungen zu Lebzeiten kurz vor dem Tod wurden bei der Aufteilung der Begünstigungslasten nach den Grundsätzen der Steuervermeidung berücksichtigt.
Begründungen. Verhindert die Umgehung von klassenbezogenen Belastungen; Zeitpunkt und Absicht werden geprüft.
Praxis-Punkt. Dokumentieren Sie Schenkungsdaten/-werte und -beziehungen; antizipieren Sie Anfragen für Überweisungen innerhalb von Rückblickszeiträumen.
Halten. Für eine nicht börsennotierte Beteiligung wurde auf der Grundlage eines unabhängigen Gutachtens ein gut begründeter Minderheiten-/Liquiditätsabschlag akzeptiert.
Begründungen. Beizulegender Marktwert zum Zeitpunkt des Todes; Abschlag gerechtfertigt durch Einschränkungen der Kontrolle und der Marktfähigkeit.
Praxis-Punkt. Beauftragen Sie einen an die Schweizer Praxis angepassten Bericht; gleichen Sie ihn mit den ausländischen Nachlasswerten ab, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Halten. Wenn die Verlassenschaft im Ausland stattfand, wurde ein begrenzt SH-Rückgabe, die nur das SH-Situs-Vermögen abdeckt, reicht aus; ausländische Veranlagungen stützen Kreditforderungen.
Begründungen. Interkantonale/ausländische Koordinationsprinzipien verhindern Doppelbesteuerung; SH-Gerichtsbarkeit folgt dem Sitz.
Praxis-Punkt. Fügen Sie ausländische Veranlagungsbescheide und Zahlungsnachweise bei; stellen Sie sicher, dass die Vermögensaufstellungen in allen Anmeldungen konsistent sind.
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