Leitfaden Erbschaftssteuer Thurgau
Zuletzt aktualisiert: 12 Nov 2025
Thurgauer Erbschaftssteuer - Vollständiger Leitfaden
Was Vollstrecker und Familien über die Thurgauer Erbschaftssteuer (Erbschaftssteuer)Wer wird besteuert, was gilt als Thurgau? situs Immobilien, typische Befreiungen, Auslöser für die Einreichung, Formulare und Fristen, Planungsideen und Fallbeispiele. Schweizer Dienstleistung, erbracht von Sesch TaxRep GmbH, Buchs SG.
Thurgauer Erbschafts- und Nachlassgrundlagen
Erbschaft und Nachlass
Die Schweizer Erbfolge richtet sich nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Liegt kein Testament vor, werden die Erben nach gesetzlichen Erbteilen bestimmt. Die Nachlassverwaltung koordiniert Inventare, Schulden und die kantonale Steuerveranlagung.
So funktioniert die Thurgauer Erbschaftssteuer
Der Thurgau erhebt eine Erbschaftssteuer (Erbschaftssteuer) allgemein über die des Begünstigten Anteil, wobei die Sätze je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe variieren. Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und direkte Nachkommen sind in der Regel von der Steuer befreit; andere Gruppen können nach progressiven Tarifen und gegebenenfalls nach kommunalen Modifikatoren besteuert werden.
Thurgauer Erbschaftssteuer - Auf einen Blick
Brauchen Sie ein schnelles Gefühl für die Belichtung? Verwenden Sie die Thurgauer Erbschaftssteuer-Rechner für eine illustrative Schätzung.
Offizielle Seiten, Formulare und Ablageorte
- Steuerverwaltung des Kantons Thurgau: Überblick über die Erbschafts- und Schenkungssteuer, Orientierungshilfen und Kontaktinformationen (Adressen, Bankverbindungen, Online-Optionen).
- Formulare: Nachlass-/Erbschaftserklärungen, Bewertungs- und Inventarformulare sowie allfällige gemeindespezifische Beilagen; auf der kantonalen Website nachsehen oder bei der zuständigen Stelle anfordern.
- Föderaler Kontext: Es gibt zwar keine eidgenössische Erbschaftssteuer, doch können eidgenössische Vorschriften (z.B. für Bewertungen oder internationale Aspekte) mit der kantonalen Praxis interagieren.
Thurgauer Situs vs. Nicht-Situs Eigentum (für Nichtansässige)
| Asset-Typ | Thurgauer Behandlung (typisch) | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Immobilien im Thurgau | In der Thurgauer Erbschaftssteuer enthalten | Beschränkung der Steuer auf Thurgauer Vermögen für Nichtansässige |
| Im Thurgau aufbewahrte bewegliche Sachgüter | Inklusive | Fahrzeuge, Kunstgegenstände, Ausrüstungen, die normalerweise im Kanton aufbewahrt werden |
| Immaterielle Güter (z. B. Bankkonten, Aktien) | In der Regel kein Thurgau-Situs für Nicht-Einwohner | In der Regel nach dem Wohnsitz des Erblassers, es sei denn, es liegt ein Geschäftssitz vor |
| Betriebsvermögen mit Thurgau-Bezug | Fakten und Zuweisung | Kann eine Analyse der Funktions-/Vermögensverteilung erfordern |
Gebietsfremde mit Thurgauer Liegenschaften oder Sachwerten müssen mit einer Thurgauer Veranlagung rechnen; die Dokumentation des nicht-thurgauischen Vermögens unterstützt die Begrenzung der Veranlagung.
Mechanismen und Fristen für die Einreichung
- Wer archiviert: Willensvollstrecker/Verwalter (oder Begünstigte in direktem Kontakt) reichen Inventar/Bewertung und Erbschaftssteuerinformationen gemäss den Anweisungen des kantonalen Amtes ein.
- Wann einreichen: In der Regel innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Tod/der Benachrichtigung; Verlängerungen können auf Antrag möglich sein. Die Zahlungsfristen und Zinsen sind im Bescheid festgelegt.
- Wo Sie einreichen und bezahlen können: Die Thurgauer Steuerverwaltung (kantonales Amt); einige Gemeinden können bestimmte Schritte koordinieren. Adressen und E-Services finden Sie auf der offiziellen Website.
Planungsideen zur Reduktion der Thurgauer Erbschaftssteuer
- Nutzen Sie die Ausnahmeregelungen voll aus. Übertragungen an den Ehegatten/eingetragenen Partner und gegebenenfalls an direkte Nachkommen können so strukturiert werden, dass die steuerfreien Anteile maximiert werden.
- Wohltätige Vermächtnisse. Qualifizierte Übertragungen können die Steuerbemessungsgrundlage verringern.
- Situs-Management für Nichtansässige. Bewerten Sie die Lage und Charakterisierung von Sachwerten im Thurgau im Vergleich zu anderen Regionen.
- Dokumentation und Bewertung. Schätzungen und klare Bestandsaufnahmen führen oft zu weniger Streitigkeiten und genaueren Bewertungen.
- Liquiditätsplanung. Koordinieren Sie den Bargeldbedarf für die auf dem Bescheid angegebenen Zahlungsfristen, um Verzugszinsen zu vermeiden.
Eine schrittweise Implementierung finden Sie in der speziellen Thurgauer Erbschaftssteuerplanung Seite oder buchen Sie eine Planungspauschale.
Fallrecht und Beispiele
Die wichtigsten Thurgauer und Schweizer Urteile beeinflussen den Einschluss/Ausschluss von Vermögenswerten, die Befreiungen und die Aufteilung auf die Kantone. Stöbern Sie in den prägnanten Zusammenfassungen der Thurgauer Erbschaftssteuerfälle Seite.
FAQs
Gibt es im Thurgau eine Erbschafts- oder Nachlasssteuer?
Der Thurgau erhebt eine Vererbung Steuer (die auf den Anteil des Begünstigten erhoben wird), nicht eine separate Erbschaftssteuer auf den gesamten Nachlass.
Werden Ehepartner und Nachkommen besteuert?
Ehegatten/eingetragene Lebenspartner und direkte Nachkommen sind in der Regel von der Steuer befreit. Andere Verwandte und nicht verwandte Begünstigte können zu progressiven Sätzen besteuert werden.
Wie werden Nichtansässige besteuert?
Gebietsfremde werden in der Regel besteuert mit Thurgau-situs Vermögen (z.B. Thurgauer Immobilien/Sachwerte). Immaterielles Vermögen folgt in der Regel dem Wohnsitz, es sei denn, es besteht ein besonderer Bezug.
Wann sind Rückgaben und Zahlungen fällig?
Die Fristen werden von der kantonalen Behörde festgelegt und im Bescheid angegeben. Die Zahlungsfristen sind in der Regel kurz; nach dem Fälligkeitsdatum fallen Zinsen an.
Können Sie mir mit einem Festpreis bei der Einreichung oder Planung helfen?
Ja. Siehe unser Thurgauer Erbschaftssteuer-Servicepakete für die Planung (Gebietsansässige und Gebietsfremde) und die Einreichung, bereitgestellt von Sesch TaxRep GmbH, Buchs SG.
Benötigen Sie Hilfe bei der Ablage oder Planung?
Wir helfen bei Thurgauer Inventaren/Bewertungen, Freistellungsanträgen und der Koordination mit anderen Kantonen bei Standort- und Zuordnungsfragen.
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