Thurgauer Erbschaftssteuerformulare & Fristen
Zuletzt aktualisiert: 12 Nov 2025
Thurgauer Erbschaftssteuer - Formulare & Fristen
Was sollten Testamentsvollstrecker und Begünstigte für die Thurgauer Erbschaftssteuer (Erbschaftssteuer), Sie erfahren, wann Anmeldungen fällig sind, wie Sie Dokumente vorbereiten, Fristverlängerungen beantragen und Zinsen/Strafzahlungen vermeiden können. Schweizer Dienstleistung, erbracht von Sesch TaxRep GmbH, Buchs SG.
Offizielle Seiten und Formulare
- Steuerverwaltung des Kantons Thurgau: Überblick über die Erbschafts- und Schenkungssteuer, Orientierungshilfen und Kontaktinformationen. Suchen Sie nach Seiten mit dem Titel Erbschafts- und Schenkungssteuer, Online-Formulare und FAQs.
- Schlüsselformen (typisch):
- Nachlassinventar / Wertgutachten (Nachlassinventar / Bewertung)
- Erbschaftssteuererklärung (für Begünstigte)
- Offenlegung von Schulden und Verwaltungskosten
- Verwandtschaftsnachweis (Ehe/Lebenspartnerschaft, Abstammung, Vormundschaft)
- Dokumentation des karitativen Vermächtnisses (falls zutreffend)
- Kommunale Zuschläge: Einige Gemeinden können zusätzliche Blätter oder Bestätigungen verlangen; beachten Sie die Anweisungen auf Ihrem Bescheid.
Tipp: Verwenden Sie immer die aktuellste Version eines jeden Formulars und bewahren Sie Kopien von allen eingereichten Unterlagen auf.
Zeitplan und Fristen
Was einzureichen ist (Dokumente & Checkliste)
Kernsatz
- Sterbeurkunde (Kopie)
- Testament, Erbbescheinigung oder gerichtliche Erbeinsetzung
- Nachlassinventar mit Werten zum Zeitpunkt des Todes
- Bank-/Portfolioauszüge, Immobiliengutachten, Grundbuchauszüge
- Liste der Begünstigten mit Beziehungsnachweisen
Ermäßigungen und Befreiungen
- Rechnungen für Schulden und Verwaltungskosten
- Nachweis über den Ehegatten-/Eingetragenen Partnerschaftsnachlass
- Nachweis der direkten Nachkommenschaft (falls befreit)
- Bestätigungen für karitative Vermächtnisse
- Nachweise für nicht-thurgauische Vermögenswerte zur Unterstützung der Aufteilung
Wo anmelden und bezahlen
Datei mit der Thurgauer Steuerverwaltung wie in Ihrer Bekanntmachung angegeben. Viele Beiträge können per Post oder über die angebotenen Online-Optionen eingereicht werden. Die Zahlungsanweisungen (Bankverbindung oder Einzahlungsschein) sind auf dem Bescheid abgedruckt. Wenn eine Kommune einen Teil des Verfahrens koordiniert, befolgen Sie die Anweisungen der Kommune für lokale Einreichungen.
Tragen Sie die Veranlagungsnummer auf allen Schriftstücken und Zahlungsbelegen ein.
Erweiterungen, Korrekturen und fehlende Informationen
- Erweiterung zur Datei: Wenn mehr Zeit für die Zusammenstellung von Bewertungen oder Dokumenten benötigt wird, beantragen Sie eine Verlängerung vor die in der Bekanntmachung angegebene Frist.
- Geänderte Zahlen: Wenn sich die Beurteilungen wesentlich ändern, senden Sie aktualisierte Pläne und bitten Sie um eine erneute Überprüfung vor oder während der Beurteilungsprüfung.
- Nicht gebietsansässige Fälle: Klären Sie die situs Umfang und Aufteilung frühzeitig festlegen; Nachweise für nicht-thurgauische Vermögenswerte beifügen, um ein Ausufern zu verhindern.
Zinsen, Bußgelder und praktische Tipps
- Verzugszinsen: Wird nach dem Fälligkeitsdatum des Bescheids erhoben.
- Verspätete/unrichtige Anmeldungen: Kann zu Mahnungen, Veranlagungen oder Bussen gemäss den kantonalen Vorschriften führen.
- Liquidität: Planen Sie Barmittel ein, um das Veranlagungszeitfenster einzuhalten; erwägen Sie Zwischenausschüttungen erst, nachdem die Steuer reserviert wurde.
- Übersetzungen: Legen Sie beglaubigte Übersetzungen vor, wenn die Dokumente nicht wie gefordert in DE/FR/IT vorliegen.
- Kantonsübergreifende Ländereien: Koordinieren Sie Bewertungen und Nachweise für jeden Kanton, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden.
- Führen Sie Aufzeichnungen: Bewahren Sie Kopien aller Anmeldungen, Bescheide, Beurteilungen und Zahlungsbestätigungen auf.
FAQs
Gibt es für den Thurgau eine einzige “Nachlassrendite”?
Der Thurgau bewertet in der Regel die Erbschaftssteuer über die Begünstigten; die Unterlagen enthalten Verzeichnisse und Erklärungen zum Nachweis des Anteils jedes Begünstigten und der Befreiungen.
Wie schnell sind die Zahlungen fällig?
Mit dem Bescheid wird das Fälligkeitsdatum festgelegt - oft etwa 30 Tage. Nach diesem Datum fallen Verzugszinsen an.
Kann ich mehr Zeit für die Einreichung bekommen?
In der Regel ja, wenn der Antrag vor Ablauf der Frist gestellt und begründet wird (z. B. ausstehende Beurteilungen).
Was ist mit Nicht-Einwohnern?
Gebietsfremde werden in der Regel besteuert mit Thurgau-situs nur Vermögen. Legen Sie Nachweise für nicht-thurgauisches Vermögen vor, um die Aufteilungsgrenze zu stützen.
