Thurgauer Erbschaftssteuerfälle Thurgauer Erbschaftssteuerfälle

Thurgauer Erbschaftssteuerfälle

Thurgauer Erbschaftssteuer - Fälle & Beispiele (Praxishinweise, Fragestellungen, Ergebnisse)

Zuletzt aktualisiert: 12 Nov 2025

Thurgauer Erbschaftssteuer - Fälle & Beispiele

Eine praktische Zusammenfassung von Thurgauer Erbschaftssteuer Fragen, die in Urteilen und in der Verwaltungspraxis auftauchen: Einstufung des Sitzes für Nichtansässige, Befreiungen nach Erbenklassen, Aufteilung zwischen Kantonen, Bewertungsstreitigkeiten und Verfahrensfristen. Schweizerische Dienstleistung, erbracht von Sesch TaxRep GmbH, Buchs SG.

Schwerpunktthemen in der Thurgauer Praxis

Situs & Nichtansässige.

Immobilien und Sachwerte im Thurgau fallen in den Anwendungsbereich; reine Sachwerte von Nichtansässigen sind in der Regel ausgenommen, es sei denn, es liegt eine Betriebsstätte vor. Auf gemischte Situationen achten (im Thurgau gelagertes/genutztes Betriebsvermögen).

Freistellungen und Klassenarbeiten.

Ehegatten/eingetragene Partner und oft direkte Nachkommen: befreit. Die Qualität der Nachweise (Beziehungsnachweise) kann über das Ergebnis entscheiden; es kommt auf die Partner bzw. eingetragenen Partner an.

Aufteilung auf die Kantone.

Wenn mehrere Kantone beteiligt sind, erfolgt die Zuteilung nach dem Standort mit Dokumentation. Die Doppelzählung wird durch Fraktionen und interkantonale Koordination eingedämmt.

Streitigkeiten über die Bewertung.

Die Bewertung hängt von den richtigen Bewertungszeitpunkten und -methoden ab (Immobiliengutachten; spezielle Vermögenswerte wie Kunst/Sammlungen/Ausrüstungen).

Fallzusammenfassungen (hohe Ebene)

ThemaWorum ging es dabei?Ergebnis (Zusammenfassung)Praxis-Notiz
Eigentumswohnung für Nichtansässige (TG) Ob nur die Thurgauer Wohnung steuerpflichtig ist, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland hat. Die Steuer ist auf das TG-Grundstück beschränkt; ausländische immaterielle Güter werden mangels Geschäftssitz nicht berücksichtigt. Legen Sie einen Titelauszug, ein Gutachten und den Nachweis vor, dass die Konten/Wertpapiere außerhalb von TG lagen.
Nicht registrierter Partner Freistellungsanspruch für Lebensgefährten vs. eingetragene Partnerschaft. Befreiung verweigert; Anwendung der progressiven Skala für Partner/“Nichtverwandte” gemäß den örtlichen Vorschriften. Klären Sie den Beziehungsstatus; erwägen Sie eine testamentarische Regelung und dokumentierte Unterstützung.
Kantonsübergreifende Maschinen Aufteilung der kantonsübergreifend genutzten Mobilien. Zuteilung anteilig nach Standort/Verwendungsprotokollen; TG besteuert den in TG gelagerten/verwendeten Anteil. Bewahren Sie Lageradressen, Lieferscheine und Nutzungsprotokolle auf, um Brüche zu belegen.
Karitatives Vermächtnis ob eine Stiftung für eine Befreiung in Frage kommt. Ausgenommen bei erfüllter Anerkennung und vollständigen Unterlagen. Anerkennungsschreiben und Zwecksatzung beifügen; prozentuale Obergrenzen berücksichtigen.
Datum der Bewertung Streit über den Marktrückgang zwischen Tod und Bewertung. Akzeptierte eine Todeszeitpunktbeurteilung mit Anpassungskorridor. Neutrale Gutachten kurz vor dem Todestag in Auftrag geben; spätere Änderungen dokumentieren.

Bearbeitete Hypothetische

H1 - Gebietsfremder mit TG-Immobilien + Auslandsportfolio

Vermögen: Haus TG CHF 1,1 Mio.; ausländische Wertpapiere CHF 1,9 Mio. Erbe: Geschwister.

  • Standort: Nur CHF 1,1 Mio. Haus TG im Umfang.
  • Bewerten: Geschwisterprogression anwenden; bei Verwendung von “weltweit × Fraktion” auf CHF 3,0m × (1,1/3,0) umrechnen.
  • Dokumente: Gutachten, Grundbuchauszug, Maklererklärungen zum Nachweis der ausländischen Belegenheit.
H2 - Gebietsansässiger mit kantonsübergreifendem Vermögen

Vermögen: Wohnung TG CHF 600k, Lagerhaus ZH CHF 800k, Mobilien aufgeteilt. Mehrere Erben inkl. Partner und Neffe.

  • Zuteilung: TG bewertet TG-Situs-Scheibe; ZH separat; Überschneidungen durch Nachweise vermeiden.
  • Ausnahmen: Der Partnerstatus bestimmt die Entlastung; der Neffe wird progressiv besteuert.
  • Praxis: Führen Sie eine Standortmatrix nach Kantonen.

Recherchehinweise und Quellen

  • Seiten der Thurgauer Steuerverwaltung auf Erbschafts- und Schenkungssteuer (Anleitung, Formulare, Kontakt).
  • Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches über die Erbfolge und Zwangsanteile (Kontext für die Strukturierung).
  • Interkantonale Zuteilungspraxis und allfällige lokale Rundschreiben zu Situs/Progression.
  • Schweizer Rechtsprechungsdatenbanken für vergleichbare Entscheidungen zu Erbengemeinschaftsausnahmen und Bewertungen.

Für Zitate in Schriftsätzen bewahren Sie PDF-Dateien von Bescheiden, Gutachten, Verzeichnissen und Korrespondenz auf.

FAQs

Zahlen Gebietsfremde auf Thurgauer Bankkonten?

Typischerweise nein bei reinen immateriellen Gütern ohne Geschäftsbezug; der Fokus liegt auf Thurgauer Immobilien/Sachgütern.

Wie werden die Partner behandelt?

Eingetragene Partner kommen in der Regel in den Genuss des Ehegattenfreibetrags; nicht eingetragene Partner müssen unter Umständen mit steuerpflichtigen Skalen rechnen, es sei denn, es gelten besondere Vergünstigungen.

Können wir die Bewertung anfechten?

Ja - innerhalb der in der Bewertung angegebenen Einspruchsfrist. Legen Sie unabhängige Gutachten und Marktnachweise vor.

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