Zürcher Erbschaftssteuer Leitfaden Zürich Leitfaden zur Erbschaftssteuer

Zürich Leitfaden zur Erbschaftssteuer

Zürich Erbschaftssteuer - Überblick

Zuletzt aktualisiert am: 26. Oktober 2025 - Autor: Alexander Foelsche CPA (US), WP (DE), RE (CH)

Zürich Erbschaftssteuer - Überblick

Der Kanton Zürich erhebt eine kantonale Erbschaftssteuer, die vom Kantonalen Steueramt Zürich (sowie gegebenenfalls von den kommunalen Steuerämtern) verwaltet wird. Die Steuererklärung ist in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesfall einzureichen. Auf Antrag können Fristverlängerungen zur Einreichung gewährt werden; diese verlängern jedoch nicht die Zahlungsfrist, sobald die Steuer festgesetzt wurde. Nachlässe von nicht in der Schweiz ansässigen Personen unterliegen der Besteuerung ausschließlich hinsichtlich Vermögenswerten mit Bezug zum Kanton Zürich (z. B. Zürcher Immobilien oder sonstige körperliche Vermögenswerte).

Kernpunkte. Steuerbefreiungen nach Erbenklasse sind zentral: Ehegatten/eingetragene Partner sowie in der Regel direkte Nachkommen sind steuerbefreit; andere Erbenklassen können zu kantonalen/kommunalen Sätzen steuerpflichtig sein. Bei Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz fallen nur Vermögenswerte mit Bezug zum Kanton Zürich in den Steuerumfang. Veranlagungen enthalten eine Zahlungsfrist (häufig ca. 30 Tage); nach Ablauf dieser Frist fallen Verzugszinsen an.

Die wichtigsten Fakten

Wer muss einreichen

  • Ansässige Personen: Reichen eine Nachlasssteuererklärung ein, wenn voraussichtlich eine Steuer geschuldet ist oder um Steuerbefreiungen bzw. Bewertungen zu dokumentieren.
  • Nichtansässige Personen: Eine Einreichung ist erforderlich, wenn der Nachlass im Kanton Zürich belegene Immobilien oder sonstige körperliche Vermögenswerte umfasst, die der Zürcher Besteuerung unterliegen.
  • Unterzeichnende Person(en): Die persönliche Vertretung oder die Erben gemeinsam; eine lokale Vertretung kann unterstützend tätig sein.

Fristen

  • Erklärung: In der Regel innerhalb von 6 Monaten nach dem Todesfall einzureichen.
  • Fristverlängerung zur Einreichung: Wird auf schriftlichen Antrag gewährt; verlängert nicht die Zahlungsfrist für festgesetzte Beträge.
  • Zahlung: Fällig bis zum auf der Veranlagungsverfügung angegebenen Datum (häufig ca. 30 Tage); danach fallen Zinsen an.

Berechnung

  • Vorgehen: Beginnen Sie mit dem Nachlassinventar und der Erbfolge nach ZGB; wenden Sie anschließend die Zürcher Steuerbefreiungen/Steuersätze nach Erbenklasse an.
  • Nichtansässige Personen: Die Bemessungsgrundlage ist auf im Kanton Zürich belegene Vermögenswerte und die damit zusammenhängenden Abzüge zu beschränken.
  • Die Dokumentation ist entscheidend für die Ergebnisse: Beurteilungen, Beziehungsnachweise, Rechnungen/Haftungen.

Gebietsansässige vs. Gebietsfremde - Fokus Zürich-Situs

KategorieWas enthalten istAnmerkungen
Anwohner Nachlass unter Züricher Zuständigkeit gemeldet; Ausnahmen gelten je nach Erbenklasse. Ausländische Vermögenswerte können für die Offenlegung/Koordinierung relevant sein. Der Güterstand und die Erbschaftsinstrumente (Testament/Erbvertrag) beeinflussen die Aufteilung und die Erleichterungen.
Nicht-Einwohner Zürich-situs Immobilien und materielle Güter, die sich physisch im Kanton befinden. Die meisten immaterielle Güter von Nicht-Residenten sind außerhalb des Geltungsbereichs, es sei denn, sie sind an einen Zürcher Geschäftssitz gebunden. Behalten Sie den Nachweis über den Standort/Titel.

Wichtigste Formulare & wo Sie sie einreichen können

Zürcher Steuerbehörden

  • Nachlasssteuererklärung (Erbschaftssteuererklärung) - ausgestellt vom Kanton/Gemeinde.
  • Erbenverzeichnis - Liste der Erben/Begünstigten und Beziehungen.
  • Anlagen zum Wertgutachten - Immobiliengutachten, Bank-/Portfolioauszüge zum Zeitpunkt des Todes.
  • Korrespondenz/Erweiterungsanträge - reichen Sie bei der zuständigen Stelle ein, die in der Bekanntmachung aufgeführt ist.

Primäres Portal: Kantonales Steueramt Zürich

Typische Anhänge

  • Sterbeurkunde; Familienregisterauszug; Testament/Erbvertrag; Ernennungsschreiben.
  • Urkunden, Grundbuchauszüge, Schätzungen für Zürcher Immobilien; Kaufbriefe für Sachwerte.
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise für abzugsfähige Ausgaben; Haftungserklärungen (Darlehen/Hypotheken).
  • Beziehungsnachweise für die Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen (z. B. direkte Nachkommen).

Highlights der Planung

Verheiratete Paare & Partner

  • Verwenden Sie freigestellte Klassen (Ehepartner/eingetragener Partner; in der Regel direkte Nachkommen), um die Exposition zu verringern.
  • Ausrichten ehelicher Güterstand, Testament/Erbvertrag, und Begünstigtenbezeichnungen mit Zielen.

Gebietsfremde & Immobilien

  • Modellieren Sie nur die Zürich-situs Anteil und damit verbundene Schulden für Nichtansässige.
  • Sichern Sie sich frühzeitig Gutachten; planen Sie Liquidität für den Fälligkeitstermin des Gutachtens ein (oft ~30 Tage).

FAQs

Werden direkte Nachkommen in Zürich besteuert?

Typischerweise freigestellt. Die Offenlegung und Bewertung kann immer noch erforderlich sein, um die Befreiung zu dokumentieren.

Muss ich einen Antrag stellen, wenn ich kein Eigentum in Zürich habe und nicht in Zürich wohnhaft bin?

Normalerweise keine. Wenn weder der Erblasser noch der Nachlass über zürcherisches Vermögen oder Domizil verfügen, ist eine zürcherische Erbschaftsanmeldung in der Regel nicht erforderlich.

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Referenzen

  1. Steuergesetz des Kantons Zürich (StG ZH) & Ausführungsverordnungen (Umfang der Erbschaftssteuer, Freibeträge, Sätze).
  2. Kantonales Steueramt Zürich - Beratung und Formulare (Suche: Nachlasssteuer, Erbschaftssteuer).
  3. Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) - Erbschaftsregeln (Erbschaft, Anteile, Vermächtnisse).
  4. Datenbank des Schweizerischen Bundesgerichts (BGer) - steuerliche/zivilrechtliche Entscheidungen, die Zürcher Erbschaftsangelegenheiten betreffen.