Leitfaden zur Schweizer Vermögenssteuer
Leitfaden zur Schweizer Vermögenssteuer
Die Schweiz tut keine föderale Vermögenssteuer einführen. Stattdessen wird die Vermögenssteuer von der Kantone und Gemeinden. Die Schwellenwerte, Steuerbefreiungen und Steuersätze variieren daher von Kanton zu Kanton und sogar von Gemeinde zu Gemeinde.
1) Steuerbehörde und Rechtsgrundlage
Das Bundesharmonisierungsgesetz (StHG) überlässt die Veranlagung und Erhebung der Vermögenssteuer den Kantonen. Es gibt keine föderale Vermögenssteuer. Die Gemeinden wenden in der Regel einen Multiplikator auf den kantonalen Betrag an.
2) Wer ist vermögenssteuerpflichtig?
In der Schweiz ansässige Personen werden auf ihr Einkommen besteuert. weltweites Nettovermögen (Vermögenswerte abzüglich Schulden). Typische Vermögenswerte sind Bankkonten und Wertpapiere, Immobilien, Rückkaufswerte von Lebensversicherungen, Fahrzeuge, Boote/Flugzeuge und Wertgegenstände (z.B. Schmuck, Kunst). Gebietsfremde werden nur auf in der Schweiz gelegene Vermögenswerte (hauptsächlich Immobilien) besteuert. Die meisten Kantone gewähren eine persönlicher Freibetrag so dass nur Vermögen oberhalb eines Schwellenwertes steuerpflichtig ist.
3) Wann und wo wird die Steuer veranlagt?
- Datum der Bewertung: Jährlich am 31. Dezember.
- Gerichtsbarkeit: Wohnsitzkanton; Schweizer Immobilien werden dort besteuert, wo die Immobilie liegt.
- Grundlage: Reinvermögen = Gesamtvermögen - Verbindlichkeiten.
4) Preise und Kalkulation
Die kantonale Vermögenssteuer ist in der Regel progressiv, obwohl einige Kantone niedrige Pauschalbeträge anwenden. Die kombinierte kantonale/kommunale Belastung liegt normalerweise bei ~0,1% bis ~1% des steuerpflichtigen Nettovermögens, je nach Kanton und kommunalen Multiplikatoren.
5) Ausnahmeregelungen und Schwellenwerte
Jeder Kanton legt seine eigene(n) Zulage(n) fest, oft höher für Ehepaare und mit zusätzlichen Abzügen für Unterhaltsberechtigte. Kommunale Multiplikatoren und detaillierte Progressionstabellen können die endgültige Belastung erheblich beeinflussen.
6) Kantonale Übersicht - Zulagen und Tarife
Bei den folgenden Zahlen handelt es sich um gerundete, indikative Spannen für Singles, die einen schnellen Vergleich ermöglichen. Die genauen Klammern, kommunalen Multiplikatoren, Ehe-/Kinderfreibeträge und Sonderregelungen variieren je nach Kanton.
| Kanton | Zulage (Single) | Vermögensteuersätze (ca.) |
|---|---|---|
| Aargau | 100.000 CHF | ~0,10% - 0,60% |
| Appenzell Innerrhoden | 80.000 CHF | ~0,05% - 0,30% |
| Appenzell Ausserrhoden | 80.000 CHF | ~0,05% - 0,35% |
| Basel-Landschaft | 100.000 CHF | ~0,10% - 0,55% |
| Basel-Stadt | 100.000 CHF | ~0,10% - 0,50% |
| Bern | 97.000 CHF | ~0,10% - 0,50% |
| Fribourg | 100.000 CHF | ~0,10% - 0,60% |
| Genf | 111.000 CHF | ~0,175% - 0,45% |
| Glarus | 80.000 CHF | ~0,05% - 0,40% |
| Graubünden | 100.000 CHF | ~0,10% - 0,50% |
| Jura | 100.000 CHF | ~0,15% - 0,60% |
| Luzern | 100.000 CHF | ~0,05% - 0,30% |
| Neuchâtel | 100.000 CHF | ~0,10% - 0,50% |
| Nidwalden | 50.000 CHF | ~0,02% - 0,0665% |
| Obwalden | 80.000 CHF | ~0,05% - 0,20% |
| Schaffhausen | 100.000 CHF | ~0,10% - 0,40% |
| Schwyz | 80.000 CHF | ~0,02% - 0,15% |
| Solothurn | 100.000 CHF | ~0,10% - 0,50% |
| St. Gallen | 100.000 CHF | ~0,10% - 0,40% |
| Thurgau | 100.000 CHF | ~0,10% - 0,40% |
| Tessin | 100.000 CHF | ~0,10% - 0,60% |
| Uri | 80.000 CHF | ~0,05% - 0,30% |
| Wallis | 100.000 CHF | ~0,10% - 0,50% |
| Waadt | 100.000 CHF | ~0,10% - 0,60% |
| Zug | 100.000 CHF | ~0,0425% - 0,17% |
| Zürich | 77.000 CHF | ~0,05% - 0,30% |
Wichtig: Die Spannen sind Richtwerte. Die endgültige Belastung hängt von den Progressionstabellen des Kantons, den kommunalen Multiplikatoren, dem Familienstand, den Unterhaltsberechtigten, den Abzügen und den Regeln für die Vermögensbewertung ab.
7) Vergleich zur Erbschaftssteuer
Die Vermögenssteuer ist eine jährlich Abgabe auf das Nettovermögen. Die Erbschaftssteuer ist eine übertragen Steuer im Todesfall (auch auf kantonaler Ebene) und befreit oft enge Familienangehörige von der Steuer. Die beiden Steuern sind getrennt und folgen unterschiedlichen Regeln und Sätzen.
Zusammenfassung
Schweizer Vermögenssteuer - Häufig gestellte Fragen
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Nein. Die Schweiz erhebt keine Vermögenssteuer auf Bundesebene. Die Vermögenssteuer wird von der Regierung festgelegt und erhoben. 26 Kantone (mit zusätzlichen kommunalen Multiplikatoren), so dass Schwellenwerte und Sätze je nach Ort variieren.
Anwohner werden in der Regel mit ihrem Einkommen besteuert. weltweites Nettovermögen (Vermögenswerte minus Schulden). Nicht-Einwohner werden nur auf in der Schweiz gelegene Vermögenswerte besteuert, vor allem auf Schweizer Immobilien und bestimmte in der Schweiz gelegene Geschäftsvermögen.
Dazu gehören: Bankkonten, Wertpapiere (Aktien/Anleihen/Fonds), Anlage- und Barwertversicherungen, Immobilien, Boote/Fahrzeuge und Wertgegenstände (z.B. Kunst, Schmuck). Haushaltsgegenstände des täglichen Gebrauchs werden in der Regel nicht berücksichtigt.
Renten: Guthaben der beruflichen Vorsorge (Säule 2) und gebundenes Rentensparen (Säule 3a) sind im Allgemeinen nicht unterliegen der jährlichen Vermögenssteuer, solange sie sich noch im Rentenplan befinden; bei Auszahlung werden sie nach gesonderten Regeln besteuert.
Die Vermögenssteuer wird jährlich ab dem 31. Dezember. Börsennotierte Wertpapiere werden zu Jahresendkursen bewertet (offizielle Kurslisten werden veröffentlicht). Immobilien werden anhand von kantonalen Steuerwerten oder Schätzungsmethoden bewertet. Ausländische Vermögenswerte werden zu den Jahresendkursen in CHF umgerechnet.
Jeder Kanton setzt einen persönlicher Freibetrag (steuerfreier Schwellenwert) und Tarifliste (progressive oder flache Bänder). Ihre Kommune wendet dann eine Multiplikator auf den kantonalen Betrag, der die Gesamtbelastung je nach Wohnort erhöhen oder verringern kann.
Ja. Nettovermögen wird nach Abzug von Schulden wie Hypotheken, Margenkrediten und anderen persönlichen Verbindlichkeiten berechnet. Bei Gebietsfremden und bei grenzüberschreitenden Vermögenswerten werden die Schulden in der Regel nach kantonalen Vorschriften proportional auf die Vermögenswerte in und außerhalb der Schweiz aufgeteilt.
Nein. Alle Kantone erheben eine Vermögenssteuer. Einige jedoch (z.B., Zug, Schwyz, Nidwalden) gelten sehr niedrig Sätze und/oder großzügige Freibeträge, die die jährliche Belastung erheblich verringern können.
Die Vereinigten Staaten haben derzeit keine föderale Vermögenssteuer. Die Schweizer Vermögenssteuer ist im Allgemeinen nicht anrechenbar als ausländische Steuergutschrift auf die U.S.-Einkommenssteuer angerechnet werden, da es sich nicht um eine Einkommenssteuer handelt. Eine mögliche Anrechnung in den USA ist begrenzt und unterliegt komplexen Regeln und Obergrenzen; eine fachkundige Beratung wird empfohlen.
U.S.-Personen mit Schweizer Konten oder finanziellen Vermögenswerten müssen möglicherweise eine FBAR (FinCEN 114) und FATCA (Formular 8938) wenn Schwellenwerte erreicht werden. Dies sind Informationsberichte und sind separat von der Schweizer Vermögenssteuer befreit; die Nichteinhaltung kann erhebliche Strafen nach sich ziehen.
Die Vermögenssteuer wird zusammen mit der Jahreserklärung eingereicht kantonale Einkommens-/Vermögenssteuererklärung. Die Fristen variieren je nach Kanton (oft März-April, Verlängerungen sind üblich). Die Bescheide werden nach der Einreichung ausgestellt; die Zahlungen können in der Regel in Raten oder über vorläufige Rechnungen erfolgen.
Typische Ansätze sind die Auswahl eines Kantons/einer Gemeinde mit günstigen Tarifen, die Optimierung der Schuldenverteilung (z.B. Hypothekenverschuldung auf Schweizer Immobilien), Verständnis Vermögensbewertung Regeln, und die Nutzung von Rentenpfeiler (2/3a) die während der Laufzeit des Plans nicht der jährlichen Vermögenssteuer unterliegen. Die Strategien sollten kantonsübergreifend modelliert werden, um Multiplikatoren und Klammern zu berücksichtigen.
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