Steuerleitfaden für Schweizer Vermögen Leitfaden zur Schweizer Vermögenssteuer

Leitfaden zur Schweizer Vermögenssteuer

Leitfaden zur Schweizer Vermögenssteuer

Die Schweiz tut keine föderale Vermögenssteuer einführen. Stattdessen wird die Vermögenssteuer von der Kantone und Gemeinden. Die Schwellenwerte, Steuerbefreiungen und Steuersätze variieren daher von Kanton zu Kanton und sogar von Gemeinde zu Gemeinde.

1) Steuerbehörde und Rechtsgrundlage

Das Bundesharmonisierungsgesetz (StHG) überlässt die Veranlagung und Erhebung der Vermögenssteuer den Kantonen. Es gibt keine föderale Vermögenssteuer. Die Gemeinden wenden in der Regel einen Multiplikator auf den kantonalen Betrag an.

2) Wer ist vermögenssteuerpflichtig?

In der Schweiz ansässige Personen werden auf ihr Einkommen besteuert. weltweites Nettovermögen (Vermögenswerte abzüglich Schulden). Typische Vermögenswerte sind Bankkonten und Wertpapiere, Immobilien, Rückkaufswerte von Lebensversicherungen, Fahrzeuge, Boote/Flugzeuge und Wertgegenstände (z.B. Schmuck, Kunst). Gebietsfremde werden nur auf in der Schweiz gelegene Vermögenswerte (hauptsächlich Immobilien) besteuert. Die meisten Kantone gewähren eine persönlicher Freibetrag so dass nur Vermögen oberhalb eines Schwellenwertes steuerpflichtig ist.

3) Wann und wo wird die Steuer veranlagt?

  • Datum der Bewertung: Jährlich am 31. Dezember.
  • Gerichtsbarkeit: Wohnsitzkanton; Schweizer Immobilien werden dort besteuert, wo die Immobilie liegt.
  • Grundlage: Reinvermögen = Gesamtvermögen - Verbindlichkeiten.

4) Preise und Kalkulation

Die kantonale Vermögenssteuer ist in der Regel progressiv, obwohl einige Kantone niedrige Pauschalbeträge anwenden. Die kombinierte kantonale/kommunale Belastung liegt normalerweise bei ~0,1% bis ~1% des steuerpflichtigen Nettovermögens, je nach Kanton und kommunalen Multiplikatoren.

5) Ausnahmeregelungen und Schwellenwerte

Jeder Kanton legt seine eigene(n) Zulage(n) fest, oft höher für Ehepaare und mit zusätzlichen Abzügen für Unterhaltsberechtigte. Kommunale Multiplikatoren und detaillierte Progressionstabellen können die endgültige Belastung erheblich beeinflussen.

6) Kantonale Übersicht - Zulagen und Tarife

Bei den folgenden Zahlen handelt es sich um gerundete, indikative Spannen für Singles, die einen schnellen Vergleich ermöglichen. Die genauen Klammern, kommunalen Multiplikatoren, Ehe-/Kinderfreibeträge und Sonderregelungen variieren je nach Kanton.

Kanton Zulage (Single) Vermögensteuersätze (ca.)
Aargau 100.000 CHF ~0,10% - 0,60%
Appenzell Innerrhoden 80.000 CHF ~0,05% - 0,30%
Appenzell Ausserrhoden 80.000 CHF ~0,05% - 0,35%
Basel-Landschaft 100.000 CHF ~0,10% - 0,55%
Basel-Stadt 100.000 CHF ~0,10% - 0,50%
Bern 97.000 CHF ~0,10% - 0,50%
Fribourg 100.000 CHF ~0,10% - 0,60%
Genf 111.000 CHF ~0,175% - 0,45%
Glarus 80.000 CHF ~0,05% - 0,40%
Graubünden 100.000 CHF ~0,10% - 0,50%
Jura 100.000 CHF ~0,15% - 0,60%
Luzern 100.000 CHF ~0,05% - 0,30%
Neuchâtel 100.000 CHF ~0,10% - 0,50%
Nidwalden 50.000 CHF ~0,02% - 0,0665%
Obwalden 80.000 CHF ~0,05% - 0,20%
Schaffhausen 100.000 CHF ~0,10% - 0,40%
Schwyz 80.000 CHF ~0,02% - 0,15%
Solothurn 100.000 CHF ~0,10% - 0,50%
St. Gallen 100.000 CHF ~0,10% - 0,40%
Thurgau 100.000 CHF ~0,10% - 0,40%
Tessin 100.000 CHF ~0,10% - 0,60%
Uri 80.000 CHF ~0,05% - 0,30%
Wallis 100.000 CHF ~0,10% - 0,50%
Waadt 100.000 CHF ~0,10% - 0,60%
Zug 100.000 CHF ~0,0425% - 0,17%
Zürich 77.000 CHF ~0,05% - 0,30%

Wichtig: Die Spannen sind Richtwerte. Die endgültige Belastung hängt von den Progressionstabellen des Kantons, den kommunalen Multiplikatoren, dem Familienstand, den Unterhaltsberechtigten, den Abzügen und den Regeln für die Vermögensbewertung ab.

7) Vergleich zur Erbschaftssteuer

Die Vermögenssteuer ist eine jährlich Abgabe auf das Nettovermögen. Die Erbschaftssteuer ist eine übertragen Steuer im Todesfall (auch auf kantonaler Ebene) und befreit oft enge Familienangehörige von der Steuer. Die beiden Steuern sind getrennt und folgen unterschiedlichen Regeln und Sätzen.

Zusammenfassung

Ebene
Kantonal und kommunal (keine föderale Vermögenssteuer)
Haftung
Gebietsansässige: weltweites Nettovermögen; Nicht-Gebietsansässige: In der Schweiz gelegene Vermögenswerte
Bewertung
Jährlich, zum 31. Dezember
Bemessungsgrundlage
Summe der Aktiva minus Passiva (mit Wertberichtigungen/Abzügen)
Steuerfuss
Typischerweise ~0,1% - 1% zusammen, nach Kanton/Gemeinde
Zulagen
Je nach Kanton unterschiedlich; in der Regel höher für Ehepaare und mit Kinderabzügen

Schweizer Vermögenssteuer - Häufig gestellte Fragen

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