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Freiburger Vermögenssteuer-Fälle

Freiburger Vermögenssteuer: Fälle und Praxisbeispiele

Illustrative Berechnungen, die zeigen, wie die progressive kantonale Vermögenssteuer in Freiburg und die Gemeindekoeffizienten in Gemeinden wie Freiburg, Villars-sur-Glâne, Greng und Bulle.

Freiburg erhebt eine progressive kantonale Vermögenssteuer auf das Nettovermögen oberhalb relativ niedriger Schwellenwerte (ab ca. CHF 20'000 für Alleinstehende und CHF 35'000 für Paare). Der kantonale Tarif wird dann mit dem Satz der jeweiligen Gemeinde multipliziert Koeffizient (in der Regel zwischen 80% und 100% der Grundsteuer, mit mit gewissen Schwankungen).

In der Praxis ist die effektive Gesamtquote auf das steuerpflichtige Nettovermögen liegt in der Regel in der Größenordnung von etwa 0,10% bis 0,33%, je nach Wohlstandsniveau, Familienstand und Gemeinde. In den folgenden Beispielen werden Richtwerte für 2025 nur zur Veranschaulichung. Die genauen Beträge entnehmen Sie bitte dem offiziellen kantonalen Rechner und Barèmes.

Alle Zahlen sind gerundet; Kirchensteuer wird nicht berücksichtigt. Freibeträge und Steuersätze sind Richtwerte und dienen nur der Veranschaulichung.


Fall A - Alleinstehende Berufsleute in der Stadt Fribourg

  • Kommune: Fribourg (Stadt; Koeffizient um 100% der kantonalen Basis)
  • Vermögen: CHF 1.000.000 (Wertpapiere und Bargeld)
  • Passiva: keine
  • Zulage: CHF 50'000 (einfache Grundzulage, gerundet)
NettovermögenCHF 1.000.000
Abzüglich Zulage- 50.000 CHF
Steuerpflichtiges Nettovermögen950.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0,15% → ≈ CHF 1,425
Kombinierter kantonaler & kommunaler Faktor≈ ×1.95
Fällige Vermögenssteuer≈ CHF 2.780
Effektiver Satz≈ 0,28% des Nettovermögens
Beobachtung: Mit rund 1 Mio. CHF Finanzvermögen liegt die Stadt Freiburg im Schweizer Mittelfeld - deutlich über den Innerschweizer Tiefsteuerkantonen, aber unter Schwergewichten wie Genf und Basel-Stadt.

Fall B - Verheiratetes Paar mit zwei Kindern in Villars-sur-Glâne

  • Gemeinde: Villars-sur-Glâne (Vorstadtgemeinde mit etwas niedrigerem Koeffizienten)
  • Vermögen: CHF 3'000'000 (Einfamilienhaus + Portfolios)
  • Passiva: CHF 1'000'000 Hypothek
  • Zulagen: CHF 200'000 (Ehepaar + Kinderzuschläge, gerundet)
NettovermögenCHF 2.000.000
Abzüglich Zulagen- 200.000 CHF
Steuerpflichtiges Vermögen1.800.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0,17% → ≈ CHF 3.060
Kombinierter kantonaler & kommunaler Faktor≈ ×1.75
Geschätzte Steuer≈ 5.360 CHF
Effektiver Satz≈ 0,27% des Nettovermögens
Planungswinkel: Die Hypothek reduziert das steuerpflichtige Nettovermögen direkt, und ein etwas niedrigerer Gemeindekoeffizient in Villars-sur-Glâne führt zu einer bescheidenen, aber wiederkehrende Einsparung gegenüber der Stadt Freiburg bei gleichem Vermögensniveau.

Fall C - Unternehmer mit privaten Unternehmensanteilen in Greng (Niedrigsteuergemeinde)

  • Gemeinde: Greng (attraktive Gemeinde mit vergleichsweise niedriger Gesamtsteuerbelastung)
  • Nicht börsennotierte Aktien: CHF 3'000'000 (bewertet nach der Praktiker-Methode)
  • Andere Vermögenswerte: CHF 1'000'000 (Bargeld und kotierte Portfolios)
  • Passiva: CHF 500'000 (Darlehen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit)
  • Status der Anmeldung: Verheiratet, keine Kinder
Nettovermögen3.500.000 CHF
Abzüglich Zulagen- 160.000 CHF
Steuerpflichtiges Vermögen3.340.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0,18% → ≈ CHF 6.010
Kombinierter kantonaler & kommunaler Faktor≈ ×1.60
Vermögenssteuer insgesamt≈ CHF 9.620
Effektiver Satz≈ 0,27% des Nettovermögens

Unter der Annahme einer stabilen Bewertung des Privatunternehmens nach der Praktiker-Methode und ohne besondere Investitionserleichterungen, die über die kantonalen Standardregeln hinausgehen.

Planungswinkel: Für die Unternehmenseigentümer sind die wichtigsten Stellschrauben (i) die Bewertung der privaten Beteiligungen und (ii) die Wahl der Gemeinde. Eine Niedrigsteuer-Gemeinde wie Greng kann die jährliche Rechnung für höheren Vermögenswerten.

Fall D - Gebietsfremder als Eigentümer von Immobilien in Bulle

  • Steuerliche Verflechtung: Nichtansässiger mit nur Freiburger Eigentum
  • Wert der Immobilie: CHF 1'100'000 (vermögenssteuerlicher Wert)
  • Hypothek: CHF 700'000 (Darlehen wirtschaftlich an die Immobilie gebunden)
  • Gemeinde: Bulle (dynamisches Regionalzentrum mit mittlerem bis hohem Koeffizienten)
  • Andere Schweizer Vermögenswerte: keine
Schweizer Nettovermögen400.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0.13% → ≈ CHF 520
Kombinierter kantonaler & kommunaler Faktor≈ ×1.85
Geschätzte Vermögenssteuer≈ CHF 960
Effektivzins auf Schweizer Vermögen≈ 0,24%
Tipp: Für Nichtansässige ist nur der Teil der Schulden abzugsfähig, der wirtschaftlich mit dem mit der Freiburger Immobilie verbunden sind, abzugsfähig. Andere Vermögenswerte und Darlehen können weiterhin für die Besteuerung im Wohnsitzland oder in anderen Kantonen relevant sein.

Fall E - Vergleich: Freiburg Stadt vs. Greng vs. Oberschrot

Alleinstehender Steuerpflichtiger mit CHF 2'000'000 steuerbarem Nettovermögen (nach Freibeträgen und Schulden)

Freiburg Stadt (Koeffizient ≈ 1,00) Greng (Niedrig-Steuer) Oberschrot (höher besteuert)
Kantonale einfache Vermögenssteuer ≈ CHF 3.400 ≈ CHF 3.400 ≈ CHF 3.400
Indikativer kombinierter Faktor ≈ ×2.00 ≈ ×1.60 ≈ ×2.20
Vermögenssteuer insgesamt ≈ CHF 6.800 ≈ CHF 5.440 ≈ CHF 7.480
Effektiver Satz (auf steuerpflichtiges Vermögen) ≈ 0.34% ≈ 0,27% ≈ 0,37%
Jährliche Differenz Spanne von ≈ CHF 2'040 pro Jahr zwischen Tief- und Hochsteuergemeinden bei gleichem steuerbarem Vermögen
Anmerkung: Innerhalb Freiburgs ist der kantonale Tarif einheitlich, aber die kommunalen Koeffizienten bedeuten, dass die Wahl der Gemeinde die Vermögenssteuerbelastung um 20-30% oder mehr verschieben kann, wenn das zu versteuernde Nettovermögen höher ist.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Fribourg ist ein Kanton mit mittlerer Vermögenssteuer mit effektiven Sätzen, die bei natürlichen Personen typischerweise zwischen 0,10% und 0,33% des steuerpflichtigen Nettovermögens liegen.
  • Niedrige Schwellenwerte (ab CHF 20'000 / 35'000) bedeuten, dass viele Haushalte technisch gesehen in das Netz der Vermögenssteuer fallen, aber die absoluten Beträge bleiben bei niedrigeren Vermögensniveaus bescheiden.
  • Die kommunalen Koeffizienten (bis zu etwa 100% der kantonalen Basis, in Ausnahmefällen höher) führen zu bedeutenden, wenn auch nicht extremen Unterschieden zwischen den Gemeinden.
  • Hypotheken und andere abzugsfähige Verbindlichkeiten verringern direkt das steuerpflichtige Nettovermögen und sind ein wichtiges Planungsinstrument, insbesondere für Immobilienbesitzer.
  • Bei Unternehmern mit privatem Firmenvermögen können die Bewertungsmethode und der Wohnsitz in einer Gemeinde mit niedrigeren Steuern (wie Greng) die jährliche Vermögenssteuerrechnung erheblich beeinflussen.
  • Gebietsfremde werden nur auf dem freiburgischen Vermögen besteuert, sollten aber bei der Verteilung von Vermögen und Schulden kantons- und grenzüberschreitende Wechselwirkungen berücksichtigen.