Formulare und Fristen Formulare und Fristen

Formulare und Fristen der Freiburger Vermögenssteuer

Freiburger Vermögenssteuer: Formulare & Fristen

Wichtige Daten, FriTax e-filing-Schritte, Verlängerungsoptionen, Zahlungsmechanismen und Nachweis-Checklisten für den Kanton Freiburg.

In Freiburg wird die Vermögenssteuer zusammen mit der Steuererklärung eingereicht. persönliche Einkommensteuererklärung. . Der Kanton unterstützt E-Filing über seine offizielle FriTax Software, neben der traditionellen Papierablage. Kantonal und kommunal Multiplikatoren werden bei der Bewertung und Abrechnung angewendet.

Umfang: Diese Seite behandelt die Standardverfahren für natürliche Personen (Gebietsansässige und Gebietsfremde mit Freiburger Vermögen). Für Unternehmen und Sonderregelungen gelten angepasste Verfahren.

Zeitplan für die Einreichung (typischer Zyklus)

  1. Januar-Februar: Freiburg lädt zur Hinterlegung ein und nimmt das laufende Jahr FriTax Version zum Download bereit.
  2. Ordentliches Fälligkeitsdatum (Privatpersonen): Typischerweise 31. März des folgenden Jahres.
  3. Unternehmen: Unternehmenserklärungen sind in der Regel fällig bis 31. August (Datum auf der Steuererklärung).
  4. Erweiterungsfenster: Verlängerungen können auf Antrag gewährt werden, in der Regel bis zu 15. Dezember für Privatpersonen und 31. Dezember für Unternehmen.
  5. Bewertung und Abrechnung: Vorläufige Rechnungen können ausgestellt werden; endgültige Bescheide folgen nach der Überprüfung. Für verspätete Zahlungen fallen Zinsen an.

Überprüfen Sie vor der Einreichung immer die Daten des laufenden Jahres auf dem offiziellen Portal der Freiburger Steuerverwaltung (FriTax).

Wie man in Fribourg anmeldet

1) e-Filing über FriTax (empfohlen)

  • Herunterladen oder Zugriff FriTax auf der Website der Freiburger Steuerverwaltung (Link in der Regel in der Einladung zur Einreichung).
  • Vervollständigen Sie die Einkommenslisten und die Vermögensübersicht zum 31. Dezember (Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Wertberichtigungen).
  • Fügen Sie die geforderten Belege (Kontoauszüge, Bewertungsauszüge) bei oder laden Sie sie hoch.
  • Übermitteln Sie elektronisch über FriTax. In vielen Fällen ist nur eine begrenzte Anzahl von Belegen einzureichen; die übrigen werden in Ihren Unterlagen aufbewahrt.

2) Papierrücklauf

  • Verwenden Sie die offiziellen Formulare für das entsprechende Steuerjahr oder drucken Sie die von FriTax generierten Formulare aus.
  • Unterschreiben Sie das Rücksendeformular oder die Strichcode-Zusammenfassung und fügen Sie Kopien der Kontoauszüge bei; bewahren Sie die Originale für Ihre eigenen Unterlagen auf.
  • Schicken Sie die unterschriebene Steuererklärung an die auf der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung angegebene Adresse oder an die vom Finanzamt angegebene Adresse.

Erweiterungen

Wenn Sie den Antrag nicht bis zum regulären Fälligkeitstermin stellen können, beantragen Sie eine Erweiterung online oder schriftlich bei der Freiburger Steuerverwaltung. Verlängerungen werden in der Regel auf Antrag gewährt, und zwar bis zu den vom Kanton festgelegten Höchstdaten für das Jahr.

  • Antrag vor dem Fälligkeitstermin: Reichen Sie den Verlängerungsantrag ein, bevor 31. März (oder die gedruckte Frist), um Mahnungen und Schätzungen zu vermeiden.
  • Online oder schriftliche Anfrage: Nutzen Sie das Online-Verlängerungs-Tool des Kantons, falls vorhanden, oder stellen Sie einen kurzen schriftlichen Antrag an das Steueramt.
  • Maximale Ausdehnung: In der Praxis können Privatpersonen oft Verlängerungen bis 15. Dezember; Unternehmen in der Regel bis 31. Dezember des Anmeldejahres.
  • Mandat des Beraters: Ihr Steuervertreter kann für Sie Verlängerungen beantragen und überwachen.
  • Sanktionen: Verspätete oder fehlende Steuererklärungen können Mahngebühren, Bußgelder und Schätzungen nach sich ziehen.

Vorläufige Zahlungen, Zinsen und Anpassungen

Freiburger Ausgaben vorläufige Raten auf der Grundlage früherer Beurteilungen oder geschätzter Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Sie können Anpassungen beantragen, wenn sich Ihre Situation wesentlich ändert. Nach der Einreichung und Prüfung wird eine Schlussrechnung ausgestellt wird. Auf verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen in Höhe des kantonalen Satzes erhoben.

  • Zahlungshinweise: Verwenden Sie die auf jeder Rechnung aufgedruckte QR-Rechnung oder Zahlungsreferenz.
  • Teilweise Zahlungen: In der Regel zulässig; bewahren Sie Zahlungsbestätigungen und Rechnungen zum Abgleich auf.
  • Einwände (Einsprache): Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, legen Sie innerhalb der auf dem Bescheid angegebenen Frist schriftlich Einspruch ein.

Gebietsfremde mit freiburgisch-sitischem Vermögen

Gebietsfremde mit Besitz in Freiburg Immobilien oder Betriebsvermögen im Allgemeinen eine begrenzte Rendite nur für Einkommen und Vermögen mit Sitz in der Schweiz. Oft ist eine Schweizer Korrespondenzadresse oder ein Steuervertreter erforderlich. Siehe die Ratgeber für Nichtansässige.

Dokument-Checkliste (Bereich Vermögen)

Bereiten Sie die folgenden Unterlagen vor und laden Sie sie hoch, um Ihre Vermögensaufstellung zum 31. Dezember zu belegen:

  • Bank- und Wertpapierauszüge (Stichtag 31. Dezember)
  • Offizielle Kursreferenzen (ESTV-Listen) für börsennotierte Wertpapiere/Kryptowährungen
  • Auszüge aus der Immobilienbewertung (amtlicher Wert)
  • Bestätigungen des Hypothekensaldos (31. Dezember)
  • Private Darlehensverträge und Zinsabrechnungen
  • Vorsorgeübersichten (2. Säule und Säule 3a)
  • Arbeitsblatt für die Bewertung von Privatunternehmen (Praktiker-Methode)
  • Offizielle FX-Tabelle für Nicht-CHF-Aktiva und -Passiva
  • Frühere Bewertungen und Zahlungsreferenzen
  • Bestellung eines Vertreters (falls von einem Berater eingereicht)
Tipp: Achten Sie auf Konsistenz zwischen Ihrer Vermögensaufstellung und den Einkommensverzeichnissen (z. B. Wertpapierbestand und gemeldete Zinsen/Dividenden), um Nachfragen des Finanzamts zu vermeiden.

Jährliche Änderungen

Die Formulare, die FriTax-Versionen, die Fristen und die Multiplikatoren der Gemeinden werden jährlich aktualisiert. Vergewissern Sie sich vor der Einreichung Ihrer Steuererklärung auf dem offiziellen Portal der Freiburger Steuerverwaltung über die Anforderungen und Fristen des laufenden Jahres.