Freiburger Vermögensteuersätze
Freiburger Vermögenssteuer: Sätze & kommunale Multiplikatoren
Sehen Sie, wie der progressive Freiburger Vermögenssteuertarif zusammen mit den Gemeindekoeffizienten zu einer mittleren Schweizer Vermögenssteuerbelastung führt - höher als in den Niedrigsteuerkantonen, aber unter dem Spitzenniveau.
Im Kanton Freiburg wird die Vermögenssteuer auf Ihr steuerpflichtiges Nettovermögen zum 31. Dezember. Nur Steuerpflichtige, deren Nettovermögen die Mindestschwellenwerte übersteigt, sind steuerpflichtig:
rund CHF 20'000 für alleinstehende Steuerpflichtige und CHF 35'000 für verheiratete Paare oder Steuerpflichtige mit Unterhaltsberechtigten.
Oberhalb dieser Schwellenwerte wird das Vermögen nach einem bestimmten Schlüssel besteuert. progressiver kantonaler Tarif mit Tranchensätzen von 0,50‰ bis 3,70‰ auf das zu versteuernde Nettovermögen, wobei 2.90‰ angewendet auf Beträge über
1.200.000 CHF. Daraus ergibt sich eine effektive kantonale Gesamtbelastung des gesamten steuerbaren Nettovermögens von rund 0,05% bis 0,37%, vor kommunalen und kirchlichen Komponenten.
Freiburg wendet den Schweizer Standardansatz an: eine kantonaler Vermögenssteuertarif legt die einfache Steuer fest, und jede Gemeinde wendet dann einen Gemeindekoeffizient (in Prozent der kantonalen Steuer) für ihren Anteil. Anerkannte Kirchengemeinden können für ihre Mitglieder eine zusätzliche Kirchensteuer erheben. Auf dieser Seite werden (i) die kantonale Tabelle, (ii) die kommunalen Multiplikatoren und (iii) der kombinierte Effekt auf den gemeinsamen Wohlstand erläutert.
Kantonaler Vermögenssteuertarif (Übersicht)
Fribourg publiziert eine progressive Barème (Tarif) für die Vermögenssteuer. Die gesetzlichen kantonalen Tarife werden angewendet von Tranche des steuerbaren Nettovermögens: Die ersten CHF 50'000 werden mit 0.50‰, höhere Bandbreiten mit steigenden Sätzen bis zu 3.70‰ auf die Tranche zwischen CHF 1'000'001 und CHF 1'200'000, und 2.90‰ auf Beträge über CHF 1'200'001. Bezogen auf das gesamte steuerbare Nettovermögen entspricht dies einem effektiven Gesamtsatz, der etwa zwischen 0,05% und 0,37% vor Gemeinde- und Kirchensteuer.
Die folgende Tabelle fasst den offiziellen kantonalen Vermögenssteuertarif für natürliche Personen zusammen, der ab der Steuerperiode 2021 gilt (Stand 1. Januar 2025). Die Steuer wird berechnet, indem der Steuersatz nur auf den Teil des steuerbaren Nettovermögens, der in die jeweilige Bandbreite fällt.
| Steuerpflichtiges Nettovermögen Tranche (CHF) | Kantonaler Vermögenssteuersatz (‰) |
|---|---|
| Bis zu 50.000 | 0.50‰ |
| 50,001 - 100,000 | 1.10‰ |
| 100,001 - 200,000 | 1.80‰ |
| 200,001 - 400,000 | 2.50‰ |
| 400,001 - 700,000 | 3.10‰ |
| 700,001 - 1,000,000 | 3.50‰ |
| 1,000,001 - 1,200,000 | 3.70‰ |
| Über 1.200.001 | 2.90‰ |
Die Vermögenssteuer wird auf dem steuerbaren Nettovermögen (nach Abzügen) erhoben. Bruchteile des Vermögens werden bei der Anwendung des Tarifs auf die nächsten 1“000 Franken abgerundet. Für genaue Berechnungen für ein bestimmtes Jahr, beziehen Sie sich immer auf das offizielle Freiburger ”Barème fortune" und den Online-Rechner.
Kommunale Multiplikatoren in Fribourg
Die Freiburger Gemeinden erheben ihre eigene Vermögenssteuer als Prozentsatz der kantonalen Bemessungsgrundlage. Rechtlich gesehen ist der kommunale Koeffizient für Einkommen und Vermögen darf 100% der kantonalen Steuer nicht überschreiten, und in der Praxis liegen die meisten Gemeinden zwischen etwa 0,60 und 0,85 des kantonalen Betrags.
Der Kanton und die Gemeinden veröffentlichen ihre Koeffizienten jährlich. Die folgenden Beispiele zeigen ausgewählte Gemeinden und ihre aktuellen Koeffizienten für die Vermögenssteuer der natürlichen Personen (ausgedrückt in einem Vielfachen der kantonalen Bemessungsgrundlage, ohne Kirchensteuer).
| Kommune (Beispiele) | Illustrativer gemeinschaftlicher Koeffizient | Kommentar |
|---|---|---|
| Stadt Fribourg | ≈ 0,80 (80%) | Gemeindesteuer auf Einkommen und Vermögen in Höhe von 80% der kantonalen Bemessungsgrundlage für natürliche Personen; typischer “städtischer Benchmark” im Kanton (offizielle Liste der kommunalen Koeffizienten, 2025). |
| Villars-sur-Glâne | ≈ 0,64 (63,9%) | Koeffizient von 63,9% der kantonalen Steuer für natürliche Personen; etwas niedriger als in der Stadt Freiburg. |
| Gibloux | ≈ 0,82 (82%) | Kommunaler Koeffizient von 82% der kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuer, leicht über dem Niveau der Stadt. |
| Neyruz | ≈ 0,81 (81%) | Koeffizient von 81% der kantonalen Steuer; typisch für Gemeinden des mittleren Segments in der Agglomeration Fribourg. |
| Bulle | ≈ 0,74 (74,3%) | Kommunaler Koeffizient von 74,3% der kantonalen Steuer; repräsentativ für den Hauptort der Region Gruyère. |
Die oben genannten Koeffizienten sind Richtwerte und basieren auf kürzlich veröffentlichten Werten. Die Steuersätze für die kommunale Vermögenssteuer werden auf lokaler Ebene festgelegt und können sich von Jahr zu Jahr ändern - überprüfen Sie immer den Koeffizienten Ihrer Gemeinde und die Kirchensteuer für den entsprechenden Steuerzeitraum.
Die offizielle Liste der Gemeindekoeffizienten und Steuersätze für natürliche Personen (Einkommen und Vermögen) im Kanton Freiburg finden Sie hier: Koeffizienten und Abgabenquoten - physische Personen (Freiburger Gemeinden, 2025).Kombinierte Effektivbelastung - Beispiele
Für die Freiburger Einwohner kann die gesamte kantonale + kommunale Vermögenssteuer (ohne Kirche) wie folgt approximiert werden:
Gesamte Vermögenssteuer ≈ Kantonale Vermögenssteuer × (1 + Kommunaler Koeffizient).
Die nachstehende Tabelle verwendet kantonale Richtwerte (gerundet, basierend auf dem progressiven Tarif) und vergleicht eine steuergünstige Kommune (gemeinschaftlicher Koeffizient ≈ 0,65) mit einem Hochsteuergemeinde (≈ 0.82). Dies gibt einen Eindruck von der effektiven Gesamtbelastung des steuerpflichtigen Nettovermögens nach Abzug von Freibeträgen und Schulden.
| Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) | Kommune @ 0,65 | Kommune @ 0,82 | Ungefährer effektiver %-Bereich |
|---|---|---|---|
| 500,000 | ≈ 500 × 1.65 = 825 CHF | ≈ 500 × 1.82 = CHF 910 | ~0,17%-0,18% |
| 1,000,000 | ≈ 1,800 × 1.65 = 2.970 CHF | ≈ 1,800 × 1.82 = 3.276 CHF | ~0,30%-0,33% |
| 3,000,000 | ≈ 5,400 × 1.65 = 8.910 CHF | ≈ 5,400 × 1.82 = 9.828 CHF | ~0,30%-0,33% |
Diese Summen schließen jegliche Kirchensteuer aus und gehen von einem steuerpflichtigen Nettovermögen nach Freibeträgen aus. Sie stimmen weitgehend mit unabhängigen Schätzungen überein, die Freiburg eher als einen mittleren Vermögenssteuerkanton und nicht als einen Ausreißer mit niedriger Steuerbelastung einstufen.
Anmerkungen und Vorbehalte
- Schwellenwerte und Sozialzulagen: Unterhalb von ca. CHF 20'000 (alleinstehend) / CHF 35'000 (Ehepaar/mit Angehörigen) wird keine Vermögenssteuer fällig. Durch zusätzliche Sozialabzüge (z.B. höhere Freibeträge bei tieferen Vermögen) kann die Steuer in einigen Fällen weiter reduziert oder aufgehoben werden.
- Die Verschuldung reduziert die Basis: Hypotheken, persönliche Darlehen und andere vollstreckbare Schulden per 31. Dezember sind vom Bruttovermögen abzugsfähig. Bei Vermögenswerten, die in mehreren Kantonen oder im Ausland gehalten werden, erfolgt die Vermögensaufteilung über Steuerausscheidung zwischen den Steuerhoheiten.
- Regeln für die Bewertung: Immobilien, börsennotierte Wertpapiere und private Unternehmensbeteiligungen müssen nach den Vorschriften des Kantons bewertet werden (einschließlich offizieller Bewertungsfaktoren für einige Vermögensklassen). Falsche Bewertungen können die Höhe der veranlagten Vermögenssteuer erheblich verändern. Siehe Regeln für die Bewertung.
- Entlastung und Wechselwirkung mit der Einkommensteuer: Wie andere Kantone sieht auch Freiburg Entlastungsmechanismen vor, wenn die Kombination aus Vermögenssteuer und Kapitalertragssteuer im Vergleich zum Vermögensertrag zu hoch wäre. Die Einzelheiten hängen von den aktuellen kantonalen Vorschriften und Praktiken ab.
- Kirchensteuer: Die Kirchensteuer gilt nur für Mitglieder anerkannter Religionsgemeinschaften und wird in der Regel als Prozentsatz oder Vielfaches der kantonalen Steuer erhoben. Sie ist in den obigen Zahlenbeispielen nicht enthalten.
- Jahresspezifische Zahlen: Die Tarife, Schwellenwerte und kommunalen Koeffizienten werden regelmäßig angepasst. Überprüfen Sie immer den aktuellen “Barème fortune” und den von Ihrer Gemeinde veröffentlichten Koeffizienten für das Steuerjahr, in dem Sie Ihre Steuererklärung abgeben.
