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Vermögenssteuerfälle in Graubünden

Graubünden / Graubünden Vermögenssteuer: Fälle & Praxisbeispiele

Illustrative Berechnungen, die zeigen, wie die kantonale Vermögenssteuer und die Gemeindesteuersätze in Graubünden (Steuerfüsse) in Gemeinden wie Chur, St. Moritz, Ilanz/Glion und Sils im Domleschg zusammenwirken.

Im Kanton Graubünden zahlen die Privatpersonen eine kantonale Vermögenssteuer auf das steuerpflichtige Nettovermögen. Die sich daraus ergebende einfache kantonale Steuer wird multipliziert mit dem kantonaler Steuersatz und durch der jeweiligen Kommune Gemeindesteuersatz (Steuerfuss), um die endgültige Rechnung zu erhalten. Die Gemeindesteuersätze variieren erheblich zwischen Bergorten, regionalen Zentren und kleinen Dörfern.

Die Vergleichsdaten für 2024 zeigen, dass die Churer maximale Grenzbelastung durch die Vermögenssteuer (Kanton + Kommune) um 3.1‰, mit niedrigeren Werten in steuergünstigen Gemeinden und etwas höheren Werten in einer Handvoll ländlicher Gemeinden. Daraus ergeben sich typische Effektivsätze in den 0,20-0,35% Bereich des Nettovermögens für viele Haushalte. In den folgenden Fällen werden zur Veranschaulichung indikative Zahlen für das Jahr 2025 verwendet. Für genaue Ergebnisse sollten Sie die kantonalen Steuerrechner und die offiziellen Tariftabellen.

Alle Zahlen sind gerundet; Kirchensteuer wird nicht berücksichtigt. Die Sätze und Faktoren sind ungefähre Angaben und dienen nur der Veranschaulichung.


Fall A - Alleinstehende Berufsleute in Chur (Kantonshauptstadt)

  • Gemeinde: Chur (Hauptstadt; Gemeindesteuersatz ≈ 88% der einfachen Kantonssteuer)
  • Vermögen: CHF 1.100.000 (börsennotierte Wertpapiere und Bargeld)
  • Passiva: keine
  • Freibetrag: CHF 80'000 (einfach, gerundet)
Nettovermögen1.100.000 CHF
Abzüglich Zulage- 80.000 CHF
Steuerpflichtiges Nettovermögen1.020.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0,13% → ≈ CHF 1.330
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×1.80 (kantonaler + kommunaler Anteil, ohne Kirchen)
Fällige Vermögenssteuer≈ CHF 2.400
Effektiver Satz≈ 0,22% des Nettovermögens
Beobachtung: Mit rund CHF 1 Mio. Finanzvermögen ist die Vermögenssteuer in Chur deutlich niedriger als in Basel-Stadt oder Genf, aber höher als in den leichtesten Zentralschweizer Kantonen.

Fall B - Verheiratetes Paar mit zwei Kindern in St. Moritz (Niedrigsteuerort)

  • Gemeinde: St. Moritz (Gemeindesteuersatz ≈ 60% der einfachen Kantonssteuer)
  • Vermögen: CHF 3'500'000 (Hauptwohnsitz + Portfolios)
  • Passiva: CHF 1'500'000 Hypothek
  • Zulagen: CHF 200'000 (Ehepaar + Kinderzuschläge, gerundet)
NettovermögenCHF 2.000.000
Abzüglich Zulagen- 200.000 CHF
Steuerpflichtiges Vermögen1.800.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0,14% → ≈ CHF 2.520
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×1.55
Geschätzte Steuer≈ CHF 3.910
Effektiver Satz≈ 0,20% des Nettovermögens
Planungswinkel: Die Kombination aus einer hohen Hypothek und einem niedrigen Gemeindesteuersatz macht St. Moritz aus vermögenssteuerlicher Sicht trotz hoher Immobilienwerte vergleichsweise attraktiv.

Fall C - Unternehmer mit privaten Gesellschaftsanteilen in Sils im Domleschg (Gemeinde mit höherer Besteuerung)

  • Gemeinde: Sils im Domleschg (Gemeindesteuersatz ≈ 110% der einfachen Kantonssteuer)
  • Nicht kotierte Aktien: CHF 4'000'000 (Bewertung nach der Praxis-Methode)
  • Andere Vermögenswerte: CHF 1'000'000 (Bargeld und kotierte Portfolios)
  • Passiva: CHF 1'400'000 (Geschäfts- und Privatkredite)
  • Status der Anmeldung: Verheiratet, keine Kinder
Nettovermögen3.600.000 CHF
Abzüglich Zulagen- 160.000 CHF
Steuerpflichtiges Vermögen3.440.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0,14% → ≈ CHF 4.820
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×2.05
Vermögenssteuer insgesamt≈ CHF 9.880
Effektiver Satz≈ 0,27% des Nettovermögens

Unter der Annahme einer stabilen Praxisbewertung für das Privatunternehmen und keiner über die Bündner Praxis hinausgehenden besonderen Erleichterung.

Planungswinkel: Für Unternehmer können sowohl die Bewertung der privaten Beteiligungen als auch die Wahl einer steuergünstigen Gemeinde (z.B. Chur, St. Moritz oder Arosa) können die jährliche Rechnung massgeblich beeinflussen.

Fall D - Gebietsfremder als Eigentümer einer Ferienwohnung in Arosa

  • Steuerliche Verflechtung: Nichtansässiger mit nur Bündner Vermögen
  • Wert der Immobilie: CHF 1'400'000 (Vermögenssteuerwert)
  • Hypothek: CHF 950'000 (Darlehen wirtschaftlich an die Immobilie gebunden)
  • Gemeinde: Arosa (Gemeindesteuersatz ≈ 90% der einfachen Kantonssteuer)
  • Andere Schweizer Vermögenswerte: keine
Schweizer Nettovermögen450.000 CHF
Kantonale einfache Vermögenssteuer≈ 0.13% → ≈ CHF 585
Kombinierter kantonaler und kommunaler Faktor≈ ×1.85
Geschätzte Vermögenssteuer≈ CHF 1.080
Effektivzins auf Schweizer Vermögen≈ 0,24%
Tipp: Für Nichtansässige ist nur die Hypothek, die wirtschaftlich mit der Bündner Liegenschaft verbunden ist ist bei der kantonalen Berechnung abzugsfähig. Globale Vermögenswerte und Schulden können weiterhin relevant sein im Wohnsitzland oder in anderen Kantonen.

Fall E - Vergleich: Chur vs. St. Moritz vs. Sils im Domleschg

Alleinstehender Steuerpflichtiger mit CHF 2'000'000 steuerbarem Nettovermögen (nach Freibeträgen und Schulden)

Chur (Gemeinde ≈ 88%) St. Moritz (Gemeinde ≈ 60%) Sils i. D. (Gemeinde ≈ 110%)
Kantonale einfache Vermögenssteuer ≈ CHF 2.700 ≈ CHF 2.700 ≈ CHF 2.700
Indikativer kombinierter Faktor ≈ ×1.80 ≈ ×1.55 ≈ ×2.05
Vermögenssteuer insgesamt ≈ CHF 4.860 ≈ CHF 4.190 ≈ CHF 5.540
Effektiver Satz (auf steuerpflichtiges Vermögen) ≈ 0,24% ≈ 0.21% ≈ 0,28%
Jährliche Differenz Spanne von rund CHF 1'350 pro Jahr zwischen St. Moritz und Sils im Domleschg bei gleichem steuerbarem Vermögen
Anmerkung: Der kantonale Tarif ist einheitlich, aber die Gemeindesteuersätze - von steuergünstigen Kurorten wie St. Moritz bis zu steuerstarken Landgemeinden - schaffen innerhalb Graubündens eine beachtliche Bandbreite an effektiven Belastungen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Graubünden ist ein Kanton mit niedriger bis mittlerer Vermögenssteuer, mit effektiven Sätzen von typischerweise 0,20-0,35% des Nettovermögens für viele gebietsansässige Steuerzahler.
  • Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal sind die kommunalen Steuersätze (Steuerfüsse): Chur und St. Moritz sind relativ moderat bis niedrig, einige kleine Gemeinden sind höher.
  • Hypotheken und andere abzugsfähige Verbindlichkeiten verringern das steuerpflichtige Nettovermögen direkt und sind besonders für Immobilienbesitzer und Unternehmer von Bedeutung.
  • Für Inhaber von Beteiligungen an Privatunternehmen sind einheitliche Bewertungen nach der Methode des Praktikers und eine gute Dokumentation entscheidende Faktoren für die Vermögenssteuerbemessungsgrundlage.
  • Gebietsfremde werden nur auf dem bündnerischen Vermögen besteuert; die Zuordnung von Schulden zu schweizerischem Vermögen ist für die Planung von zentraler Bedeutung.
  • Vergleicht man Gemeinden innerhalb Graubündens, so lassen sich bei höherem Wohlstand jährliche Unterschiede von mehreren hundert bis über tausend Franken feststellen - im Einzelfall bescheiden, aber im Zeitverlauf erheblich.