Formulare und Fristen Formulare und Fristen

Formulare & Fristen der Vermögenssteuer Graubünden

Graubünden (Graubünden) Vermögenssteuer: Formulare & Fristen

Wichtige Daten, SofTax GR e-filing Schritte, Verlängerungsoptionen, Zahlungsmechanismen und Beweis-Checklisten für den Kanton Graubünden.

In Graubünden wird die Vermögenssteuer zusammen mit der Steuererklärung eingereicht. persönliche Einkommensteuererklärung. . Der Kanton unterstützt E-Filing über seine offizielle SofTax GR Software und akzeptiert auch die traditionelle Papierablage. Kantons- und Gemeindesteuern werden in der Veranlagung zusammengefasst.

Umfang: Auf dieser Seite finden Sie die Standardverfahren für natürliche Personen (Gebietsansässige und Nichtgebietsansässige mit Bündner Vermögen). Für Unternehmen und Sonderregelungen gelten angepasste Verfahren und separate Formulare.

Zeitplan für die Einreichung (typischer Zyklus)

  1. Januar-Februar: Graubünden lädt zur Hinterlegung ein und veröffentlicht den Jahresbericht SofTax GR Versionen zum Herunterladen (natürliche und juristische Personen).
  2. Ordentliches Fälligkeitsdatum (die meisten Privatpersonen): Typischerweise 31. März des Folgejahres für Arbeitnehmer, Rentner, Studenten, Arbeitslose und ähnliche Personengruppen.
  3. Selbstständige und Gebietsfremde mit GR-Vermögen: Allgemein 30. September des Folgejahres (Selbstständige, Landwirte und Nichtansässige mit Eigentum oder Betriebsstätte im Kanton).
  4. Unternehmen: Körperschafts- und Kapitalertragssteuererklärungen sind in der Regel fällig um 30. September (wie in der Unternehmenserklärung angegeben).
  5. Erweiterungsfenster: Verlängerungen können in der Regel online oder schriftlich beantragt werden; für viele Privatpersonen beträgt die maximale Verlängerung oft bis zu 30. September.
  6. Bewertung und Abrechnung: Vorläufige Rechnungen können während des Jahres ausgestellt werden; endgültige Bescheide folgen nach der Prüfung der Steuererklärung. Für verspätete Zahlungen fallen Zinsen an.

Überprüfen Sie vor der Einreichung immer die Daten des laufenden Jahres auf dem offiziellen Portal der Bündner Steuerverwaltung.

Wie man in Graubünden anmeldet

1) E-Filing über SofTax GR (empfohlen)

  • Download der neuesten SofTax GR NP (natürliche Personen) auf der Website der kantonalen Steuerverwaltung über den Link oder die Zugangsdaten in Ihrer Einladung zur Einreichung.
  • Vervollständigen Sie die Einkommenslisten und die Vermögensübersicht zum 31. Dezember (Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Wertberichtigungen).
  • Verwenden Sie das mitgelieferte Kennwort Ihre Steuererklärung elektronisch zu übermitteln; die Belege können je nach den Vorschriften des Jahres elektronisch übermittelt (z. B. über DocCapture / Upload) oder für Rückfragen aufbewahrt werden.
  • Bewahren Sie eine Kopie der elektronischen Bestätigung und Ihre SofTax GR-Datei für Ihre Unterlagen auf.

2) Papierrücklauf

  • Verwenden Sie die offiziellen Papierformulare für das betreffende Steuerjahr oder drucken Sie die von SofTax GR generierten Formulare aus.
  • Unterschreiben Sie die Hauptsteuererklärung oder die Seite mit dem Strichcode und fügen Sie Kopien der Auszüge bei; bewahren Sie die Originale für Ihre Unterlagen auf.
  • Schicken Sie die Steuererklärung an die auf der Einladung zur Einreichung angegebene Adresse (Gemeindesteueramt oder zentrale kantonale Adresse).

Erweiterungen

Wenn Sie den Antrag nicht bis zum regulären Fälligkeitstermin stellen können, beantragen Sie eine Erweiterung (Fristerstreckung) bei der Steuerverwaltung Graubünden. Der Antrag kann in der Regel über ein Online-Formular oder schriftlich beim zuständigen Gemeindesteueramt gestellt werden.

  • Antrag vor dem Fälligkeitstermin: Reichen Sie den Verlängerungsantrag vor Ablauf der ursprünglichen Frist (z. B. 31. März) ein, um Mahnungen und Schätzungen zu vermeiden.
  • Online-Erweiterung: Nutzen Sie das kantonale E-Portal oder das dafür vorgesehene Online-Formular, um die Frist für die Einkommens- und Vermögenssteuererklärung zu verlängern.
  • Maximale Ausdehnung: Für viele Einzelpersonen werden Verlängerungen in der Regel bis zu etwa 30. September des Anmeldejahres; die Unternehmenspraxis kann davon abweichen.
  • Mandat des Beraters: Ein Steuervertreter kann in Ihrem Namen Verlängerungen beantragen und verwalten.
  • Sanktionen: Verspätete oder fehlende Steuererklärungen können Mahngebühren, Bußgelder und Ermessensentscheidungen (Schätzungen) nach sich ziehen.

Vorläufige Zahlungen, Zinsen und Anpassungen

Bündner Themen vorläufige Raten auf der Grundlage früherer Veranlagungen oder geschätzter Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Wenn sich Ihre Situation wesentlich ändert, können Sie eine Anpassung der vorläufigen Beträge beantragen. Nach Einreichung und Prüfung wird ein Schlussrechnung ausgestellt; bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen in Höhe des kantonalen Satzes an.

  • Zahlungshinweise: Verwenden Sie die auf jeder Rechnung aufgedruckte QR-Rechnung oder Zahlungsreferenz, um eine korrekte Zuordnung zu gewährleisten.
  • Teilweise Zahlungen: In der Regel zulässig; Zahlungsbestätigungen und Rechnungen für den Abgleich mit der endgültigen Bewertung aufbewahren.
  • Einwände (Einsprache): Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, legen Sie innerhalb der auf dem Bescheid angegebenen Frist schriftlich Einspruch ein.

Gebietsfremde mit bündnerisch-sitischem Vermögen

Gebietsfremde mit Eigentum in Graubünden Immobilien oder Betriebsvermögen im Allgemeinen eine begrenzte Rendite nur für Einkommen und Vermögen mit Sitz in der Schweiz. Oft ist eine Schweizer Korrespondenzadresse oder ein Steuervertreter erforderlich. Siehe die Ratgeber für Nichtansässige.

Dokument-Checkliste (Bereich Vermögen)

Bereiten Sie die folgenden Unterlagen vor und laden Sie sie hoch, um Ihre Vermögensaufstellung zum 31. Dezember zu belegen:

  • Bank- und Wertpapierauszüge (Stichtag 31. Dezember)
  • Offizielle Kursreferenzen (ESTV-Listen) für börsennotierte Wertpapiere/Kryptowährungen
  • Auszüge aus der Immobilienbewertung (amtlicher Wert) für Immobilien in Graubünden und anderswo
  • Bestätigungen des Hypothekensaldos (31. Dezember)
  • Private Darlehensverträge und Zinsabrechnungen
  • Vorsorgeübersichten (2. Säule und Säule 3a)
  • Arbeitsblatt für die Bewertung von Privatunternehmen (Praktiker-Methode)
  • Offizielle FX-Tabelle für Nicht-CHF-Aktiva und -Passiva
  • Frühere Bewertungen und Zahlungsreferenzen
  • Vertreterbestellung oder Vollmacht (falls von einem Berater eingereicht)
Tipp: Achten Sie auf die Konsistenz zwischen Ihrer Vermögensaufstellung und den Einkommensverzeichnissen (z. B. Wertpapierbestand versus gemeldete Zinsen und Dividenden), um Rückfragen des Finanzamts zu minimieren.

Jährliche Änderungen

Formulare, SofTax GR-Versionen, Fristen und kommunale Beiträge werden jährlich aktualisiert. Vergewissern Sie sich vor der Einreichung Ihrer Steuererklärung auf dem offiziellen Portal der Bündner Steuerverwaltung über die Anforderungen und Fälligkeiten des laufenden Jahres.