Schaffhauser Vermögenssteuerschätzung
Schaffhauser Vermögenssteuer: Bewertungsregeln
Schaffhausen bewertet das Vermögen im Allgemeinen zum Verkehrswert, wobei für Immobilien besondere kantonale Vorschriften gelten, Lebensversicherungen, landwirtschaftliches Vermögen und Unternehmensvermögen. Die richtige Bewertung ist der Schlüssel in einem Kanton mit einem auffallend progressiven Vermögenssteuertarif.
Im Kanton Schaffhausen wird die Vermögenssteuer (Vermögenssteuer) wird auf das Einkommen einer Person erhoben Nettovermögen zum 31. Dezember. Das kantonale Steuergesetz (Steuergesetz) und der Schaffhausen Kantonsblatt für natürliche Personen die Bewertung des Vermögens und der Verbindlichkeiten festlegen (Art. 43-45 StG; § 31 StV, Abschnitt “Bewertung des Vermögens”).
Im Einklang mit den föderalen Harmonisierungsvorschriften, Die Vermögenswerte werden im Allgemeinen zum Marktwert bewertet. (Verkehrswert), während es für Lebens- und Rentenversicherungen, Wertpapiere, Immobilien und Betriebsvermögen spezielle Methoden gibt, Immobilien und Geschäftsvermögen. Das Nettovermögen wird dann um die kantonalen Sozialabzüge reduziert (derzeit CHF 100'000 für Ehepaare und CHF 50'000 für andere Steuerpflichtige), bevor der progressive Vermögenssteuertarifs.
1. Allgemeiner Bewertungsgrundsatz
Das Schaffhauser Kantonsblatt fasst die kantonalen Regeln für die Bewertung des Vermögens wie folgt zusammen:
- Allgemeine Regel: Alle Vermögenswerte (Aktive) sind im Prinzip zum Marktwert bewertet. Dies entspricht dem Preis, der auf einem offenen Markt zwischen unabhängigen Parteien erzielt werden könnte.
- Ausnahmen / besondere Methoden gelten für Versicherungen, Wertpapiere und Immobilien, wo die kantonale Praxis bestimmte Bewertungskriterien oder amtliche Werte vorschreibt.
- Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen (Einzelunternehmen/Personengesellschaft) werden mit dem dieselben Werte, die für die Einkommensteuer verwendet werden, d.h. Steuerbilanzwerte.
2. Liegenschaften (Art. 45 StG)
Immobilien (unbewegliches Vermögen) ist eine der “kantonalen Besonderheiten” des Kantons Schaffhausen im Kantonsblatt. Das Gesetz definiert eine spezifische Steuerwert (Steuerwert) auf der Grundlage von Markt- und Einkommenskriterien:
- Die Steuerwert einer Immobilie wird unter angemessener Berücksichtigung sowohl der Marktwert und Ertragswert.
- Marktwert ist definiert als der typische Preis, der auf dem freien Immobilienmarkt erzielt werden könnte, unter Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage.
- Die kantonale Regierung erlässt detaillierte Vorschriften für die Bewertung von Liegenschaften; diese regeln die Behandlung des Bodenwerts, Gebäudewert und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
- Der Steuerwert muss innerhalb einer angemessenen Bandbreite des Marktwerts liegen; in der Praxis wird die amtliche Bewertung (amtliche Schätzung) ist ausschlaggebend für die Vermögenssteuererklärungen.
2.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
Das Gesetz unterscheidet zwischen land- und forstwirtschaftlichem Eigentum und anderen Immobilien:
- Land und Wälder, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden werden bewertet auf der Grundlage Ertragswert (Ertragswert).
- Die landwirtschaftliche Nutzung gilt als gegeben, wenn das Land dem Bundesrecht unterliegt. bäuerliches Bodenrecht und überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird; ähnlich verhält es sich mit der forstwirtschaftlichen Nutzung, wenn die Flächen den forstpolizeilichen Vorschriften unterliegen und überwiegend forstwirtschaftlich genutzt werden.
- Landwirtschaftliches Eigentum, das hauptsächlich erworben oder gehalten wird für Investitions- oder Spekulationszwecke können als nichtlandwirtschaftlich behandelt und entsprechend bewertet werden.
3. Börsennotierte Wertpapiere
Das Kantonsblatt stellt fest, dass für Wertpapiere können alternative Bewertungsmethoden angewandt werden, und Schaffhausen folgt in der Praxis dem Schweizer Standardansatz für börsennotierte Instrumente:
- Börsennotierte Aktien, Anleihen, ETFs und Fonds werden zu ihrem Wert bewertet Marktpreis am 31. Dezember.
- Die Steuerzahler verlassen sich in der Regel auf die Jahresendpreisliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) oder auf die “Steuerwerte”, die in der Steuererklärung der Bank zum Jahresende ausgewiesen sind.
- Für auf Fremdwährung lautende Wertpapiere, Die Umrechnung in CHF erfolgt zu den offiziellen Jahresendkursen der ESTV. Jahresendkursen der ESTV.
- Wenn ein Wertpapier börsennotiert ist, aber nicht in der Liste der ESTV erscheint, kann der Schlusskurs an einer anerkannten Börse am Jahresende (oder ein angemessener Durchschnitt der jüngsten Kurse) verwendet werden.
4. Nicht börsennotierte Aktien und Privatunternehmen
Für nicht börsennotierte Beteiligungen (Anteile an privaten Unternehmen, GmbH-Anteile, Genossenschaftsanteile), Schaffhausen folgt der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) Leitlinien für Wertpapiere ohne Marktpreis (KS 28) und hat eine eigene Richtlinie Wegleitung über Beteiligungen:
- Wenn ein amtlicher Steuerwert pro Aktie festgelegt (oft durch den Kanton, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat), wird dieser Wert auch für die Schaffhauser Vermögenssteuer verwendet.
-
Ansonsten werden nicht börsennotierte Wertpapiere in der Regel nach dem Praktiker-Methode, kombiniert:
- Nettoinventarwert (NAV): buchmäßiges Eigenkapital, bereinigt um stille Reserven und außerbilanzielle Posten.
- Ertragswert: durchschnittlicher nachhaltiger Gewinn, kapitalisiert mit einem Faktor, der Sektor und Risiko widerspiegelt.
- Der daraus resultierende Steuerwert ist in der Regel ein gewichteter Durchschnitt von NAV und Ertragswert, im Einklang mit der Praxis der KS 28.
- Die Schaffhauser Beteiligungsrichtlinie verlangt die Offenlegung der fairer Marktwert nur für Beteiligungen unter 10%; größere Beteiligungen sind vor allem für die Beteiligungsentlastung und die Unternehmenssteuerplanung relevant.
Legen Sie in der Praxis 2-3 Jahresabschlüsse sowie eine kurze Bewertungsnotiz vor und stellen Sie sicher, dass alle in Schaffhausen ansässigen in Schaffhausen ansässigen Aktionäre den gleichen Wert pro Aktie verwenden.
5. Geschäftsvermögen und immaterielle Güter
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, Betriebsvermögen werden in Übereinstimmung mit der Einkommensteuer bewertet:
- Bewegliches Betriebsvermögen (Vorräte, Maschinen, Betriebsfahrzeuge) und immaterielle Vermögenswerte (aktivierter Geschäftswert, geistiges Eigentum) werden zu ihrem Steuerbilanzwert nach steuerlich anerkannten Abschreibungen und Rückstellungen.
- Stille Reserven im Betriebsvermögen bleiben eingebettet und werden bei der Vermögenssteuer nicht automatisch aufgewertet solange die Buchführung von den Steuerbehörden akzeptiert wird.
- Geschäftsimmobilien werden zum Buchwert ausgewiesen, aber im Hintergrund muss die Bewertung im Großen und Ganzen mit den Regeln der Immobilienbewertung in Abschnitt 2 übereinstimmen.
6. Lebens- und Rentenversicherung
Die Highlights des Schaffhauser Kantonsblattes Lebens- und Rentenversicherung als kantonale Besonderheit:
- Nach Art. 44 Absatz 1 Buchstabe e StG, Kapital- und Rentenversicherungen unterliegen der Vermögenssteuer zu ihrem Rückkaufswert (Rückkaufswert).
- In der Jahresendabrechnung des Versicherers wird in der Regel der jeweilige Rückkaufswert für jede Police angegeben.
- Reine Risikopolicen ohne Rückkaufswert sind nicht Teil des steuerpflichtigen Vermögens.
- Berufliche Vorsorge (2. Säule) und gebundenes Sparen der 3. Säule (3a) bleiben bestehen von der Vermögenssteuer befreit bis zur Auszahlung, obwohl ein Freizügigkeitswert zugrunde liegt.
7. Sonstige bewegliche Vermögenswerte
Vermögenswerte, die nicht unter Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen oder Betriebsvermögen fallen, müssen dennoch zu ihre fairer Marktwert:
- Bargeld und Bankeinlagen: nominale CHF-Salden zum 31. Dezember.
- Forderungen: Nennwert; bei eindeutig zweifelhaften oder strittigen Forderungen kann ein niedrigerer Wert gerechtfertigt sein gerechtfertigt sein, wenn das Verlustrisiko dokumentiert ist.
- Krypto-Assets: per 31. Dezember mit den Kursen einer anerkannten Börse oder der Krypto-Kursliste der ESTV Krypto-Kursliste der ESTV, bei Bedarf umgerechnet in CHF.
- Edelmetalle: Goldbarren und Anlagemünzen, bewertet zu den Metallpreisen am Jahresende.
- Kunst, Schmuck und Sammlerstücke: realistischer Marktwert; bei größeren Sammlungen sind Schätzungen oder sind bei umfangreichen Sammlungen ratsam.
- Kraftfahrzeuge, Boote und Flugzeuge: Marktwert aus zweiter Hand auf der Grundlage von Preisführern oder Händlerangeboten.
- Gewöhnliche Haushaltswaren und persönliche Gegenstände des täglichen Bedarfs werden im Allgemeinen nicht einzeln bewertet; nur ungewöhnliche oder Wertkonzentrationen (z. B. hochwertige Sammlungen) werden ausdrücklich angegeben.
8. Auslandsvermögen und Wechselkurse
Schaffhauserinnen und Schaffhauser werden besteuert mit ihrem weltweites Nettovermögen, und unterliegt den Aufteilungsregeln. Ausländisches Vermögen fließt daher ebenfalls in die Vermögensteuerbemessungsgrundlage ein:
- Ausländische Bankkonten und Portfolios werden zum lokalen Nominal- oder Marktwert am Jahresende bewertet und und zum offiziellen ESTV-Kurs vom 31. Dezember in CHF umgerechnet.
- Ausländische Immobilien wird mit lokalen Markt- oder offiziellen Steuerwerten bewertet und dann in CHF umgerechnet. Diese Bewertungen werden auch bei der Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen Schaffhausen, anderen Kantonen und ausländischen Staaten verwendet.
- Ausländische Versicherungen und Renten denselben Grundsätzen folgen wie die schweizerische Regelung: sparähnliche Policen zum Rückkaufswert, echte Betriebsrenten bis zur Auszahlung steuerfrei.
- Bewahren Sie alle ausländischen Belege in der Originalwährung zusammen mit Devisenbelegen auf, um die CHF-Zahlen die in der Schaffhauser Steuererklärung verwendet werden.
9. Verbindlichkeiten und Nettovermögen
Die Vermögenssteuer in Schaffhausen wird erhoben auf Nettovermögen. Das Kantonsblatt fasst den Prozess in zwei Schritten zusammen:
- Bruttovermögen minus Schulden gibt Nettovermögen (Reinvermögen).
- Das Nettovermögen reduziert sich dann um Sozialzulagen (CHF 100'000 für verheiratete Steuerpflichtige in einer intakten Ehe, CHF 50'000 für andere Steuerpflichtige), um auf steuerpflichtiges Vermögen.
Schulden werden wie folgt erfasst:
- Hypotheken und Bankkredite sind mit ihrem Nennwert zum 31. Dezember abzugsfähig.
- Private Darlehen, Überziehungskredite und Kreditkartenguthaben sind abzugsfähig, wenn sie echte, rechtlich durchsetzbare Verpflichtungen darstellen, rechtlich durchsetzbare Verpflichtungen darstellen.
- Gemeinsame oder garantierte Verpflichtungen sind nur insoweit abzugsfähig, als der Steuerpflichtige sie sie wirtschaftlich tragen muss.
- Schulden in Fremdwährung werden zu denselben Wechselkursen in CHF umgerechnet wie die Vermögenswerte in dieser Währung.
10. Planung von Takeaways
- Schwerpunkt Immobilien: Der Grundsteuerwert von Schaffhausen ist eine Mischung aus Markt- und Ertragswert. Die Überwachung der amtlichen Bewertung und die Beantragung einer Überprüfung, wenn sie von der Realität abweicht, kann sich erheblich die jährliche Vermögenssteuer auswirken.
- Landwirtschaftliches Eigentum vs. Investitionsgüter: Die Unterscheidung zwischen echter land- und forstwirtschaftlicher Nutzung und der investiven Nutzung entscheidet darüber, ob Ertragswert- oder markt- bzw. wertorientierte Verfahren zur Anwendung kommen.
- Private Unternehmen: Die auf KS 28 basierenden Bewertungen und die Schaffhauser Beteiligungsrichtlinien machen Dokumentation der nachhaltigen Ertrags- und Kapitalisierungsfaktoren entscheidend.
- Geschäftliches vs. privates Vermögen: Denn das Betriebsvermögen wird aus der Einkommensteuerbilanz entnommen, die Bilanzierungspolitik (Abschreibungen, Rücklagen, Besitzstrukturen) unmittelbar die Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer.
- Verwendung von Freibeträgen und Sätzen: Kombinieren Sie genaue Bewertungen und Schuldzuweisungen mit Schaffhausens Vermögenssteuerfreibeträgen und progressiven Sätzen. Nutzen Sie die Vermögenssteuer-Rechner zur Modellierung Szenarien (Immobilienerwerb, Ausstieg aus dem Geschäft, Portfolioumschichtungen).
