Schwyzer Vermögenssteuer Leitfaden für Nichtansässige
Schwyzer Vermögenssteuer: Leitfaden für Nichtansässige und Expats
Wann Nichtansässige oder Expatriates in Schwyz vermögenssteuerpflichtig sind - und wie man dies effizient und unter Vermeidung von Doppelbesteuerung erfüllt.
Gebietsfremde unterliegen der beschränkte Steuerpflicht in Schwyz, wenn sie über Schweizer Reichtum wie zum Beispiel:
- Liegenschaften in Schwyz;
- Betriebsvermögen oder Betriebsstätten innerhalb des Kantons;
- Partnerschaftsbeteiligungen mit Schwyzer Betrieben.
Anderes bewegliches Vermögen (z.B. Wertschriften, Bankguthaben), das vom Ausland aus gehalten wird, bleibt dem Besteuerungsrecht der Stadt Schwyz entzogen. Die gleichen Grundsätze gelten für Expatriates mit geteiltem Wohnsitz oder mit anstehendem Wohnsitzwechsel.
1. Tax Nexus - Was löst die Schwyzer Vermögenssteuer für Nichtansässige aus?
- Immobilieneigentum: Direkter oder indirekter Besitz von im Kanton gelegenen Immobilien.
- Ständige Niederlassung: Fester Geschäftssitz, Niederlassung oder Werkstatt in Schwyz.
- Teilnahme an der Partnerschaft: Zuteilung des der Schwyzer Geschäftstätigkeit zuzurechnenden Gesellschaftsvermögens.
- Trusts/Stiftungen: Die Besteuerung hängt von der schweizerischen Anerkennung und der Kontrolle des Begünstigten ab.
Passive Anlagen ohne Sitz in Schwyz (z.B. im Ausland gehaltene Wertpapiere) sind ausgeschlossen.
2. Bewertung der Schwyz-Situs-Vermögenswerte
Die Bewertung erfolgt nach den gleichen Regeln wie für Gebietsansässige (siehe Regeln für die Bewertung). Geben Sie bei Immobilien den amtlich festgesetzter Wert (amtlicher Wert) gemäss kantonalem Register. Für Geschäftsvermögen verwenden Sie das Schweizer Praktiker-Methode (Nettoinventarwert + Ertragswertmischung).
- Der Saldo der Hypothek vom 31. Dezember ist bei der Schuldzuweisung zu berücksichtigen.
- Machen Sie Angaben zur Umrechnung von Verbindlichkeiten in Fremdwährungen.
- Führen Sie unterstützende Bewertungsnachweise (Gutachten, Finanzdaten).
3. Schuldzuweisung
Nur Schulden, die wirtschaftlich betrachtet auf das Schwyz-Vermögen kann abgezogen werden. Der Anteil der Gesamtverschuldung, der dem Schwyzer Vermögen entspricht, kann anteilig zugerechnet werden:
Führen Sie Saldenbestätigungen und stellen Sie sicher, dass die Finanzierungsquelle mit dem Vermögenswert übereinstimmt (z. B. Hypothekenfinanzierung für Schwyzer Immobilien).
4. Ablageverpflichtungen
- Gebietsfremde reichen eine begrenzte Rendite zur Deckung des Schwyz-Situs-Vermögens und der damit verbundenen Einkünfte.
- Die Einreichung erfolgt über das kantonale E-Filing-Plattform oder per Papierformular (siehe Formulare & Fristen).
- A Schweizer Korrespondenzadresse oder Steuervertreter muss für die Kommunikation bestimmt sein.
- Fügen Sie Bewertungsunterlagen, Hypothekenbestätigungen und Eigentumsnachweise bei.
Die Nichteinreichung der Unterlagen kann geschätzte Veranlagungen und Verwaltungsstrafen nach sich ziehen.
5. Doppelbesteuerung und Abkommen
In der Schweiz gibt es Verträge, die das Recht auf Vermögensbesteuerung zuweisen. Für Immobilien sind die Lex rei sitae (Lage des Grundstücks) gilt - Schwyz behält die volle Steuerhoheit. Das Heimatland kann die Schweizer Vermögenssteuer je nach Abkommensmodell befreien oder anrechnen.
- OECD-Modell: Besteuerung des Vermögens am Ort des Wohnsitzes; Steuerbefreiung mit Progression oder ausländische Steuergutschrift im Inland.
- U.S. Einwohner: Die USA erheben keine allgemeine Vermögenssteuer, aber Vermögen bleibt für US-Informationszwecke meldepflichtig.
- Einwohner der EU: Koordinierung durch bilaterale Verträge; Bestätigung der Behandlung in Ihrem Wohnsitzland.
6. Steuervertreter & Vollmacht
Gebietsfremde ernennen im Allgemeinen einen Schweizer Steuervertreter (Berater oder Treuhänder), der befugt ist, Mitteilungen entgegenzunehmen und Anmeldungen zu verwalten. Der Bevollmächtigte kann Verlängerungen beantragen, Rückfragen beantworten und für eine ordnungsgemäße Schuldzuweisung sorgen.
7. Veräusserungen, Ausstieg und Rückzahlung
Beim Verkauf von Schwyzer Grundstücken oder bei der Schließung eines lokalen Unternehmens endet die steuerliche Nähe zum Zeitpunkt der Transaktion. Reichen Sie eine abschließende Erklärung ein, die dies widerspiegelt:
- Veräußerungserlöse und etwaige Veräußerungsgewinne (getrennt besteuert).
- Rückzahlung der damit verbundenen Schulden.
- Verbleibender Vermögenssaldo zum 31. Dezember bei Fortbestand des Vermögens.
8. Planungshinweise für Nichtansässige
- Behalten Sie klare Nachweise für die Finanzierung und den Wert von Immobilien bei - Prüfungen sind dokumentenbasiert.
- Verwenden Sie realistische Wechselkurse und vermeiden Sie eine übermäßige Schuldenaufnahme.
- Bei mehreren schweizerischen Liegenschaften ist eine proportionale Aufteilung nach dem amtlichen Wert auf die Kantone vorzunehmen.
- Erwägen Sie künftige Wohnsitzwechsel oder Repatriierungen, um die Doppelbesteuerung zu optimieren.
