Formulare und Fristen Formulare und Fristen

Formulare und Fristen der Thurgauer Vermögenssteuer

Thurgauer Vermögenssteuer: Formulare & Fristen

Wichtige Daten, eFisc e-filing Schritte, Verlängerungsoptionen, Zahlungsmechanismen und Nachweis-Checklisten für den Kanton Thurgau.

Im Thurgau wird die Vermögenssteuer zusammen mit der Steuererklärung eingereicht. persönliche Einkommensteuererklärung. . Die Steuerpflichtigen erstellen die Steuererklärung in der Regel anhand der offiziellen eFisc Software, die Folgendes unterstützt elektronische Einreichung der Erklärung und der Daten. Die Einreichung in Papierform über gedruckte Formulare ist weiterhin möglich. Kantons- und Gemeindesteuern werden auf der Grundlage des Einkommens und des Vermögens gemeinsam veranlagt, wobei sich die kommunalen Multiplikatoren auf die endgültige Belastung auswirken.

Umfang: Auf dieser Seite finden Sie die Standardverfahren für natürliche Personen (Gebietsansässige und Gebietsfremde mit Thurgauer Vermögen). Für Unternehmen und Sonderregelungen gelten angepasste Verfahren und Formulare.

Zeitplan für die Einreichung (typischer Zyklus)

  1. Januar-Februar: Thurgau lädt zur Hinterlegung ein und veröffentlicht den Jahresbericht eFisc Version zum Herunterladen.
  2. Gewöhnlicher Fälligkeitstermin - Privatpersonen: In der Praxis sind die meisten individuellen Steuererklärungen (Einkommen und Vermögen) fällig bis 30. April des folgenden Jahres.
  3. Ordentliches Fälligkeitsdatum - Unternehmen: Körperschaftssteuererklärungen sind in der Regel fällig bis 30. Juni.
  4. Erstes Erweiterungsfenster: Die kommunalen Finanzämter gewähren in der Regel eine erste Verlängerung (auf Antrag) bis zu etwa 30. September des Anmeldejahres.
  5. Weitere Erweiterungen: Zweite Verlängerungen für Einzelpersonen sind oft möglich bis zu etwa 30. November, wobei die kantonale Praxis Erweiterungen zulässt bis zum 31. Dezember des Anmeldejahres kostenlos und spätere Monate gebührenpflichtig.
  6. Bewertung und Abrechnung: Es können vorläufige Rechnungen ausgestellt werden; endgültige Bescheide folgen nach Prüfung der eingereichten Steuererklärung. Bei verspäteten Zahlungen fallen Zinsen an, und es können Mahngebühren und Inkassomaßnahmen anfallen.

Verlassen Sie sich immer auf das auf Ihrer Thurgauer Steuereinladung aufgedruckte Fälligkeitsdatum und informieren Sie sich auf den kantonalen oder kommunalen Steuerportalen über die Regeln des laufenden Jahres.

Wie man im Thurgau anmeldet

1) eFisc + Elektronische Einreichung (empfohlen)

  • Download der neuesten eFisc Software von der Website der Thurgauischen Steuerverwaltung herunter und installieren Sie sie auf Ihrem Computer.
  • Füllen Sie alle Einkommensverzeichnisse und die Vermögensübersicht zum 31. Dezember (Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Wertberichtigungen) in eFisc.
  • Geben Sie Daten für Bankkonten, Portfolios, Immobilien und Renten ein oder importieren Sie sie, wie von der Software gefordert.
  • Übermitteln Sie die Erklärung elektronisch an die Steuerverwaltung mit der eingebauten Sendefunktion (elektronische Datenübertragung); je nach den Vorschriften des Jahres können Sie die Erklärung vollständig papierlos einreichen oder nur eine Unterschriftenseite einsenden.
  • Speichern Sie die eFisc-Datendatei und die elektronische Bestätigung für Ihre Unterlagen.

2) Papierrücklauf

  • Verwenden Sie die offiziellen Papierformulare oder drucken Sie die von eFisc generierten Erklärungen, Zusammenfassungen und Strichcodes aus.
  • Unterschreiben Sie die erforderlichen Seiten (Sie und Ihr Ehegatte/Partner, falls zutreffend).
  • Fügen Sie Kopien der Nachweise bei; bewahren Sie die Originale für Ihre eigenen Unterlagen auf.
  • Senden Sie die vollständige Erklärung per Post an die auf der Aufforderung zur Abgabe der Erklärung angegebene Adresse oder an das zuständige Finanzamt.

Erweiterungen

Können Sie den Antrag nicht fristgerecht einreichen, müssen Sie einen Antrag auf Erweiterung (Fristerstreckung). Im Thurgau liegt die Erstzuständigkeit für den Einzelnen in der Regel bei der Gemeindesteueramt, Die kantonale Steuerverwaltung kümmert sich um die Unternehmen und einige eskalierte Fälle.

  • Wo ist der Antrag zu stellen? Reichen Sie Ihre erste Verlängerung bei Ihrem Gemeindesteueramt (oft über ein Online-Formular auf der Website der Gemeinde) oder über die kantonale eFristverlängerung Dienst, sofern verfügbar.
  • Erste Verlängerung (Einzelpersonen): Erstanträge werden in der Regel bewilligt, oft bis zu etwa 30. September des Anmeldejahres.
  • Weitere Erweiterung (Einzelpersonen): Zusätzliche Erweiterungen in begründeten Fällen sind in der Regel bis zu einer Größenordnung von 30. November; In der Praxis kann der Kanton kostenlose Verlängerungen bis zu 31. Dezember des Anmeldejahres, während für Verlängerungen über den 31. Dezember hinaus eine Gebühr pro Monat erhoben wird.
  • Unternehmen: Fristverlängerungen für Unternehmenserklärungen werden von der kantonalen Steuerverwaltung bearbeitet; die Praxis erlaubt in der Regel Verlängerungen bis 31. Dezember gebührenfrei, spätere Verlängerungen werden Monat für Monat gegen eine Gebühr gewährt.
  • Antrag vor dem Fälligkeitstermin: Reichen Sie den Verlängerungsantrag vor dem 30. April (Privatpersonen) bzw. 30. Juni (Unternehmen) ein, um Mahnungen und geschätzte Veranlagungen zu vermeiden.
  • Sanktionen: Werden die Unterlagen trotz Mahnung nicht eingereicht, können Mahngebühren, Bußgelder und Ermessensentscheidungen (Schätzungen) fällig werden.

Vorläufige Zahlungen, Zinsen und Anpassungen

Thurgauer Themen vorläufige Raten auf der Grundlage früherer Veranlagungen oder geschätzter Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Wenn sich Ihre Situation wesentlich ändert (z. B. erheblicher Einkommensrückgang, Verkauf von Vermögen), können Sie eine Anpassung dieser vorläufigen Beträge beantragen. Nach Einreichung und Prüfung wird ein endgültige Bewertung und Rechnung ausgestellt; bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen in Höhe des kantonalen Satzes an.

  • Zahlungshinweise: Verwenden Sie die auf jeder Rechnung aufgedruckte QR-Rechnung oder Zahlungsreferenz, um eine korrekte Zuordnung der Zahlungen zu gewährleisten.
  • Teilweise Zahlungen: In der Regel zulässig; bewahren Sie Bestätigungen und Rechnungen zum Abgleich mit der endgültigen Bewertung auf.
  • Einwände (Einsprache): Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, legen Sie innerhalb der auf dem Steuerbescheid angegebenen Frist schriftlich Einspruch ein.

Gebietsfremde mit Thurgau-Situs-Vermögen

Gebietsfremde mit Eigentum im Thurgau Immobilien oder Betriebsvermögen (einschliesslich Betriebsstätten) sind in der Regel in der Schweiz beschränkt steuerpflichtig und müssen eine begrenzte Schweizer Rendite nur für Einkommen und Vermögen mit Sitz in der Schweiz. Oft ist eine Schweizer Korrespondenzadresse oder ein Steuervertreter erforderlich. Siehe die Ratgeber für Nichtansässige.

Dokument-Checkliste (Bereich Vermögen)

Bereiten Sie die folgenden Unterlagen vor und bewahren Sie sie auf (oder laden Sie sie nach Möglichkeit über eFisc hoch), um Ihre Vermögensaufstellung zum 31. Dezember zu belegen:

  • Bank- und Wertpapierauszüge (Stichtag 31. Dezember)
  • Offizielle Kursreferenzen (ESTV-Listen) für börsennotierte Wertpapiere und Krypto-Assets
  • Auszüge aus der Immobilienbewertung oder Steuerwerte (amtlicher Wert) für Thurgauer und ausserkantonale Liegenschaften
  • Bestätigungen des Hypothekensaldos (31. Dezember)
  • Private Darlehensverträge und Zinsabrechnungen
  • Vorsorgeübersichten (2. Säule und Säule 3a)
  • Arbeitsblätter für die Bewertung von Unternehmen in Privatbesitz (Praktiker-Methode oder kantonale Richtlinien)
  • Offizielle FX-Tabelle für Nicht-CHF-Aktiva und -Passiva
  • Frühere Bewertungen und vorläufige Rechnungen/Zahlungsnachweise
  • Vertreterbestellung oder Vollmacht (wenn ein Steuerberater in Ihrem Namen einreicht)
Tipp: Organisieren Sie bei der Nutzung von eFisc die Belege in klar beschrifteten PDF-Bündeln (z.B. eines pro Bank oder Depot), damit das Thurgauer Steueramt Ihren Vermögensausweis mit den Ertragspositionen wie Zinsen und Dividenden leicht abgleichen kann.

Jährliche Änderungen

Die eFisc Versionen, Fristen, Verlängerungsregeln und kommunalen Multiplikatoren werden jährlich aktualisiert. Vergewissern Sie sich vor der Abgabe Ihrer Steuererklärung auf den offiziellen Portalen der Thurgauer Steuerverwaltung und der Gemeinden über die Anforderungen, technischen Hinweise und Fälligkeitstermine des laufenden Jahres.