Thurgauer Vermögenssteuersätze
Thurgauer Vermögenssteuer: Tarife & kommunale Multiplikatoren
Der Thurgau wendet einen einfachen, pauschalen Vermögenssteuersatz von 1.1‰ auf das steuerpflichtige Nettovermögen. Die tatsächliche Belastung wird dann von den kantonalen und kommunalen Behörden festgelegt. Steuerfuss, was zu effektiven Raten von rund 0,22-0,27% des steuerbaren Vermögens in Frauenfeld in den typischen Vermögendengruppen.
Die Vermögenssteuer im Kanton Thurgau wird erhoben auf Ihre steuerpflichtiges Nettovermögen zum 31. Dezember. Steuerpflichtig Nettovermögen entspricht Ihrem weltweiten Vermögen (für Gebietsansässige), abzüglich der abzugsfähigen Schulden und der kantonalen Vermögensfreibeträge. Der Thurgau verwendet eine proportionale (nicht-progressive) Vermögenssteuer mit einem pauschalen einfachen Satz von 1,1‰ (0,11%) auf das steuerpflichtige Nettovermögen.
Die fällige Vermögenssteuer wird nach der folgenden Formel berechnet:
Thurgauer Vermögenssteuer = Steuerbares Nettovermögen × 1,1‰ × Steuerfuss.
Die Steuerfuss wird als Prozentsatz der einfachen Steuer ausgedrückt und beinhaltet den Kantonsanteil
(derzeit 109%) plus den kommunalen Anteil. In neueren Leitlinien und Vergleichstabellen wird die kombinierte
kantonale und kommunale Vermögenssteuer in Frauenfeld bei etwa
0,22% des steuerbaren Vermögens bei CHF 500'000 und über
0,26-0,27% bei CHF 1-3 Millionen, ohne Kirchensteuer.
Kantonale einfache Vermögenssteuer (pauschal 1,1‰)
Anders als viele Kantone mit progressiven Vermögenssteuerstufen hat der Thurgau ein linear Tarif. Im Steuergesetz ist ausdrücklich festgelegt, dass die einfache Vermögenssteuer für natürliche Personen gilt:
- 1,1‰ (0,11%) des steuerpflichtigen Nettovermögens pro Steuerjahr.
Dieser Pauschalsatz gilt für das gesamte steuerpflichtige Nettovermögen (nach Freibeträgen und abzugsfähigen Schulden), unabhängig davon unabhängig davon, ob man 200.000 CHF oder 20 Millionen CHF besitzt. Eine allfällige Progression der Gesamtbelastung ergibt sich aus der Steuerfuss die von jeder Gemeinde gewählt werden und nicht aus dem kantonalen Tarif selbst.
Die nachstehende Tabelle zeigt die einfache kantonale Vermögenssteuer (100% einfache Steuer) bei ausgewählten Niveaus von steuerpflichtigen Nettovermögens. Diese Zahlen sind vor multipliziert mit dem kantonalen und kommunalen Steuerfuss.
| Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) | Einfache Vermögenssteuer @ 1,1‰ (CHF) | Durchschnittliche kantonale Rate |
|---|---|---|
| Bis zur Freibetragsgrenze | 0 | 0% |
| 100,000 | ≈ 110 | 0.11% |
| 500,000 | ≈ 550 | 0.11% |
| 1,000,000 | ≈ 1,100 | 0.11% |
| 3,000,000 | ≈ 3,300 | 0.11% |
Diese Werte zeigen nur die einfache Vermögenssteuer auf das zu versteuernde Nettovermögen. Die tatsächliche Rechnung in einer bestimmten Gemeinde ist höher, wenn der kombinierte kantonale und kommunale Steuerfuss angewendet wird.
Kantonale & kommunale Steuerfüsse im Thurgau
Die tatsächlich zu zahlende Vermögenssteuer wird durch Multiplikation der einfachen Steuer mit dem kombinierten Steuerfuss (kantonal + kommunal, ohne Kirche). Für die Vermögenssteuer der natürlichen Personen, Thurgau die Formel an:
Gesamtvermögensteuer (ohne Kirche) ≈ Einfache Steuer × Gesamtsteuerfuss,
wobei Gesamtsteuerfuss wird als Prozentsatz der einfachen Steuer ausgedrückt (z. B. 253% = Faktor 2,53).
Wichtige Parameter und Bereiche:
- Kantonaler Steuerfuss: derzeit 109% der einfachen Steuer für natürliche Personen.
- Kommunale Elemente: Die Gemeinden addieren ihren eigenen Anteil zum Kantonsanteil, so dass die totaler Steuerfuss für die Vermögenssteuer liegt in der Regel zwischen etwa 140% (Niedrigsteuer-Gemeinden) und etwa 270% (Gemeinden mit höherer Steuerbelastung), ohne Kirche.
- Dies impliziert einen kombinierten kantonalen + kommunalen Multiplikator in der Grössenordnung von ~1,4× bis ~2,7× die einfache Steuer.
Die jüngsten Prognosen für die Periode 2023/2024 enthalten indikative Gesamtsteuerfüsse (kantonal + kommunal, ohne Kirche) für ausgewählte Thurgauer Gemeinden:
| Kommune (Beispiele) | Vorläufiger Gesamtbetrag Steuerfuss* | Etwa ein Vielfaches der einfachen Steuer | Kommentar |
|---|---|---|---|
| Frauenfeld (Hauptstadt) | ≈ 253% | ≈ 2.53× | Kapital; Vergleichstabellen zeigen eine Vermögenssteuer von ~0,22-0,27% des steuerpflichtigen Vermögens in den üblichen HNW-Klassen. |
| Weinfelden | ≈ 246% | ≈ 2.46× | Bezirkszentrum; etwas tieferer Gesamtfaktor als Frauenfeld. |
| Kreuzlingen | ≈ 241% | ≈ 2.41× | Stadt am See; etwas unter dem Faktor der Hauptstadt. |
| Romanshorn | ≈ 270% | ≈ 2.70× | Hafenstadt am Bodensee; eher am oberen Ende der Skala. |
| Aadorf / Münchwilen | ≈ 260-263% | ≈ 2.60-2.63× | Industrie- und Pendlergemeinden; überkapitalisierte Faktoren. |
| Niedrigsteuer-Gemeinden (z.B. Warth-Weiningen) | ≈ 140-160% (indikativ) | ≈ 1.4-1.6× | Stark wettbewerbsfähige Gesamtsteuerbelastung; sehr niedriger Gemeindeanteil und attraktiv für Vermögenssteuer. |
*Der gesamte Steuerfuss bezieht sich auf die kombinierte kantonale und kommunale Vermögenssteuer (ohne Kirche) in Prozent der einfachen Steuer. Ein Gesamtbetrag von 253% bedeutet, dass die endgültige ordentliche Vermögenssteuer 2,53× der einfachen Steuer von 1,1‰ entspricht. Die genauen Steuerfüsse werden jährlich festgelegt und können je nach Steuerjahr und Steuerpflichtigenkategorie variieren.
Kombinierte Effektivbelastung - Beispiele
Für Thurgauer Einwohnerinnen und Einwohner beträgt die kombinierte kantonale und kommunale Vermögenssteuer (ohne Kirche) approximiert werden:
Gesamtvermögensteuer ≈ Steuerbares Nettovermögen × 1,1‰ × Gesamtsteuerfuss,
mit dem Total Steuerfuss ausgedrückt als Faktor (z. B. 2,53 in Frauenfeld).
Die folgenden Beispiele vergleichen eine niedriges Steuerumfeld mit einem Gesamtfaktor von ~1.45× (z.B. Warth-Weiningen oder ähnlich) und eine Kapitalausstattung mit einem Faktor von 2.53× (Frauenfeld). Sie gehen davon aus, dass das steuerbare Nettovermögen bereits die Thurgauer Vermögensfreibeträge berücksichtigt und die Kirchensteuer ignoriert.
| Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) | Niedrigsteuer-Kommune (Faktor ≈ 1,45) | Frauenfeld (Faktor ≈ 2,53) | Ungefährer effektiver %-Bereich |
|---|---|---|---|
| 500,000 | Einfach: 500,000 × 1.1‰ = 550 → 550 × 1.45 ≈ CHF 800. | 550 × 2.53 ≈ 1.390 CHF | ~0,16% vs. ~0,28% |
| 1,000,000 | Einfach: 1.000.000 × 1,1‰ = 1.100 → 1.100 × 1,45 ≈ 1.595 CHF | 1,100 × 2.53 ≈ 2.780 CHF | ~0,16% vs. ~0,28% |
| 3,000,000 | Einfach: 3,000,000 × 1.1‰ = 3,300 → 3,300 × 1.45 ≈ 4.785 CHF | 3,300 × 2.53 ≈ 8.350 CHF | ~0,16% vs. ~0,28% |
Unabhängige Vergleiche für ein Ehepaar ohne Kinder in der Hauptstadt Frauenfeld eine Vermögenssteuer von etwa CHF 2'226 zu CHF 1 Million, CHF 7'791 zu CHF 3 Millionen und CHF 13'358 zu CHF 5 Millionen - was einem effektiven Satz von etwa 0,22-0,27%, was einem Gesamtfaktor von etwa dem 2,5fachen des einfachen Satzes von 1,1‰ entspricht.
Anmerkungen und Vorbehalte
- Zulagen und familiäre Situation: Der Thurgau gewährt erhebliche Freibeträge bei der Vermögenssteuer: Typischerweise 200.000 CHF für gemeinsam veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner, 100.000 CHF für andere Steuerzahler, plus 100.000 CHF pro Kind. Unterhalb des kombinierten Freibetrags wird keine Vermögensteuer fällig. Siehe Zulagen und Abzüge.
- Die Verschuldung reduziert die Basis: Am 31. Dezember ausstehende Hypotheken, Investitionsdarlehen und andere vollstreckbare Schulden sind abzugsfähig bei der Berechnung des Nettovermögens. Bei kantons- oder grenzüberschreitenden Sachverhalten wird das Vermögen wie folgt aufgeteilt interkantonale Steuerausscheidung. Siehe Zulagen.
- Regeln für die Bewertung: Die Vermögenswerte werden in der Regel zum Marktwert am Jahresende oder zu den kantonalen Steuerwerten bewertet. Liegenschaften werden der Thurgauer Steuerverwaltung bewertet; bewegliches Vermögen wie Wertschriften bewegliches Vermögen wie Wertschriften wird nach den Marktpreisen zum Jahresende bewertet. Siehe Regeln für die Bewertung.
- Kirchensteuer: Anerkannte Religionsgemeinschaften erheben Kirchensteuern als zusätzliche Steuerfüsse auf dieselbe einfache Steuer. Diese sind nicht in den obigen Beispielen enthalten und gelten nur für Mitglieder.
- Jahresspezifische Parameter: Während die 1,1‰ einfacher Satz ist seit der Einführung der linearen Vermögenssteuer stabil geblieben, die Gesamtsteuerfüsse nach Gemeinden und die Vermögensfreibeträge werden periodisch angepasst. Prüfen Sie bei der Modellierung von Szenarien immer die Wegleitung, das Steuergesetz und die Steuerfuss-Tabelle des aktuellen Jahres.
