Uri Vermögenssteuer Sätze
Urner Vermögenssteuer: Sätze & kommunale Multiplikatoren
Sehen Sie, wie Uri's pauschaler kantonaler Vermögenssteuersatz ergibt zusammen mit dem Multiplikator der jeweiligen Gemeinde und der fakultativen Kirchensteuer eine effektive Belastung, die in der Regel bei 0,20-0,22% des steuerpflichtigen Nettovermögens liegt.
Die Vermögenssteuer in Uri wird erhoben auf Ihre steuerpflichtiges Nettovermögen zum 31. Dezember. Das System ist vergleichsweise einfach: ein kantonaler Einheitssatz wird auf Ihr steuerpflichtiges Vermögen angewandt, und ein entsprechender Kommunalsteuer hinzugefügt, die jeweils um ihre jährlichen Steuerfuss (Multiplikator). Anerkannte Kirchengemeinden können von ihren Mitgliedern eine zusätzliche Vermögenssteuer erheben.
Diese Seite erklärt (i) die kantonale Pauschale, (ii) die Wirkungsweise der kommunalen Multiplikatoren und der kirchlichen Komponenten und (iii) wie der kombinierte Effekt bei den in Uri üblichen Vermögenswerten aussieht.
Kantonale Vermögenssteuer - pauschaler Steuersatz
Im Gegensatz zu vielen grösseren Kantonen verwendet Uri ein pauschaler (proportionaler) Vermögenssteuersatz. Die kantonale “einfache Steuer” auf Vermögen wird auf etwa 1.0‰ (0,10%) des steuerbaren Nettovermögens. Die Gemeinden wenden ihren eigenen einfachen Satz an (ebenfalls um 1,0‰) und legen dann jährliche Multiplikatoren fest, aber die kantonale Komponente selbst nicht Fortschritt mit höheren Wohlstandsbändern.
Die nachstehenden Zahlen veranschaulichen die Form und die Höhe der kantonalen Vermögenssteuer allein, ohne kommunale und kirchliche Komponenten und nach Berücksichtigung von Freibeträgen/Schulden im steuerbaren Nettovermögen.
| Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) | Illustrative kantonale Vermögenssteuer (1.0‰) | Implizite kantonale Rate |
|---|---|---|
| Bis zur Freibetragsgrenze | 0 | 0% |
| 200,000 | ≈ 200 | ~0.10% |
| 500,000 | ≈ 500 | ~0.10% |
| 1,000,000 | ≈ 1,000 | ~0.10% |
| 3,000,000 | ≈ 3,000 | ~0.10% |
Richtwerte für Planungszwecke. Für die Ablage und die genauen Berechnungen verwenden Sie den aktuellen Urner Tarif und die amtlichen Tabellen.
Kommunale Multiplikatoren & Ortstaxen in Uri
Jede Gemeinde in Uri setzt eine Multiplikator (Steuerfuss) zusätzlich zu seinem einfachen Vermögenssteuersatz. In der Praxis führt dies zu einem kommunale Vermögenssteuer von etwa 0,90-1,20‰ in den meisten Gemeinden, zusätzlich zu den kantonalen 1,0‰. Anerkannte Kirchengemeinden erheben von ihren Mitgliedern zusätzlich ~0,25-0,45‰.
Die nachstehende Tabelle zeigt die indikative Verteilung von 2025 für ausgewählte Gemeinden (nur Vermögenssteuer). Die Beträge sind gerundet und werden als Gesamtsätze auf das steuerpflichtige Vermögen ausgedrückt.
| Kommune (Beispiele) | Ca. Kantonale + kommunale Vermögenssteuer (‰, ohne Kirche) | Vorläufige Gesamtzahl inkl. Kirche (Mitglieder) | Kommentar |
|---|---|---|---|
| Altdorf | ≈ 1.95‰ | ≈ 2.20‰ | Kantonal 1,0‰ + kommunal ~0,95‰; moderate kirchliche Komponente |
| Andermatt | ≈ 1.99‰ | ≈ 2.30‰ | Etwas höherer Gemeindeanteil; Profil als Bergort |
| Schattdorf | ≈ 1.91‰ | ≈ 2.19‰ | Kommunaler Multiplikator auf der unteren Seite für Uri |
| Seedorf | ≈ 1.90‰ | ≈ 2.20‰ | Vergleichbar mit Altdorf, mit einem etwas niedrigeren Gemeindeanteil |
| Isenthal | ≈ 2.17‰ | ≈ 2.62‰ | Unter den höheren kombinierten kantonalen + kommunalen Steuersätzen im Kanton |
Die Werte sind Richtwerte für das Steuerjahr 2025 und wurden gerundet, um die Grössenordnung zu zeigen. Offizielle Kantons- und Gemeindetabellen sollten immer für das Steuerjahr und Ihre genaue Gemeinde überprüft werden.
Kombinierte Effektivbelastung - Beispiele
In Uri beträgt die gesamte Vermögenssteuer im Wesentlichen steuerbares Nettovermögen × (kantonaler Satz + kommunaler Satz + ggf. Kirche). Da die zugrundeliegenden kantonalen und kommunalen Tarife flach sind, ist die effektiver Prozentsatz bleibt bei höherem Vermögen weitgehend konstant, sobald man die Freibetragsgrenze überschritten hat.
Die folgende Tabelle zeigt Richtwerte für Urner Profile, ohne Kirchensteuer und unter der Annahme, dass persönliche Freibeträge und abzugsfähige Schulden bereits im steuerbaren Vermögen berücksichtigt sind.
| Steuerpflichtiges Netto-Vermögen (CHF) | Kommune bei ~1,90‰ (z.B. Seedorf) | Kommune bei ~2,00‰ (ca. Altdorf-Typ) | Kommune bei ~2,15‰ (höherer kommunaler Anteil) | Ungefährer effektiver %-Bereich |
|---|---|---|---|---|
| 500,000 | ≈ 500,000 × 0.00190 = CHF 950 | ≈ 500,000 × 0.00200 = 1.000 CHF | ≈ 500,000 × 0.00215 = 1.075 CHF | ~0,19%-0,22% |
| 1,000,000 | ≈ 1,000,000 × 0.00190 = 1.900 CHF | ≈ 1,000,000 × 0.00200 = 2.000 CHF | ≈ 1,000,000 × 0.00215 = CHF 2'150 | ~0,19%-0,22% |
| 3,000,000 | ≈ 3,000,000 × 0.00190 = 5.700 CHF | ≈ 3,000,000 × 0.00200 = 6.000 CHF | ≈ 3,000,000 × 0.00215 = CHF 6'450 | ~0,19%-0,22% |
Anmerkungen und Vorbehalte
- Zulagen sind wichtig: Persönliche Freibeträge und Kinderfreibeträge verringern das zu versteuernde Vermögen, bevor der Pauschalsatz angewendet wird. Siehe Zulagen und Abzüge.
- Die Verschuldung reduziert die Basis: Am 31. Dezember ausstehende Hypotheken und andere abzugsfähige Schulden vermindern die Vermögenssteuerbemessungsgrundlage. Kantonsübergreifendes oder ausländisches Vermögen ist in der Regel zuzuordnen. Siehe Zulagen.
- Die Bewertung ist entscheidend: Bei Immobilien, Wertpapieren und Beteiligungen an Privatunternehmen sind die anerkannten Bewertungsregeln zu beachten. Siehe Regeln für die Bewertung.
- Kirchliche Komponente: In den obigen Beispielen ist die Kirchensteuer nicht enthalten. Eingetragene Mitglieder von anerkannten Kirchen in Uri müssen je nach Kirchgemeinde mit einer zusätzlichen Vermögenssteuer von ~0.25-0.45‰ rechnen.
- Flach, aber nicht identisch: In Uri gibt es keine progressiven Tarife, sondern Pauschaltarife, kommunale Unterschiede bei den Multiplikatoren und der Kirchensteuer führen immer noch zu spürbaren Unterschieden in der Gesamtbelastung.
