Walliser Freibeträge bei der Vermögenssteuer
Walliser Vermögenssteuer: Freibeträge und Abzüge
Wie das Wallis das steuerpflichtige Nettovermögen ermittelt - die wichtigsten Steuerbefreiungen, Schuldenverrechnungen und Bewertungsregeln der kantonalen Steuerbehörden.
Der Kanton Wallis (*Wallis*) erhebt eine Vermögenssteuer auf Nettovermögen die am 31. Dezember gehalten werden - d.h. Bruttovermögen abzüglich anerkannter Freibeträge, Befreiungen und abzugsfähige Verbindlichkeiten. Das Verständnis dieser Komponenten kann Ihre kommunale und kantonale Vermögenssteuerbelastung erheblich reduzieren.
Die folgende Zusammenfassung spiegelt die Regeln der Walliser Steuergesetz (Loi sur les impôts du canton du Valais - LICD) und die von der Kommission veröffentlichten Leitlinien Kantonale Steuerverwaltung (ACI Wallis).
Persönliche Zulagen
Das Wallis gewährt vergleichsweise bescheidene Vermögenssteuerbefreiungen. Der Freibetrag hängt vom Zivilstand ab und gilt einmal pro Steuerhaushalt zum Jahresende.
| Status der Einreichung | Zulässiger Freibetrag (ca.) | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Einzelner Steuerzahler | 30.000 CHF | Unterhalb dieser Schwelle fällt keine kantonale Vermögenssteuer an. |
| Verheiratetes Paar (gemeinsam) | 60.000 CHF | Die gemeinsame Anmeldung ist obligatorisch; die Befreiung wird einmalig angewendet. |
| Pro unterhaltsberechtigtes Kind | 8.000 CHF | Zusätzlich zum Familienabzug. |
Ungefähre Werte für 2025; die Walliser Gemeinden wenden dieselben Grundfreibeträge, aber ihre eigenen Multiplikatoren für die effektive Steuerbelastung an.
Abzüge von Schulden
Alle vollstreckbare Forderungen die am 31. Dezember ausstehen, sind im Wallis abzugsfähig, wenn sie ordnungsgemäß dokumentiert sind. Gängige Beispiele sind:
- Hypotheken auf schweizerischen oder ausländischen Immobilien
- Bankkredite, Investitionskredite und Margenkredite
- Dokumentierte Privatkredite mit schriftlichen Vereinbarungen
- Abgegrenzte Steuerverbindlichkeiten des Bundes, der Kantone und der Gemeinden
Verbindlichkeiten in Fremdwährungen müssen nach dem offizielle Wechselkurse zum Jahresende veröffentlicht von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Eventualschulden (z. B. Bürgschaften) sind erst dann abzugsfähig, wenn sie rechtlich durchsetzbar sind.
Pensionsguthaben & Pensionskonten
Wie in allen Schweizer Kantonen ist das Wallis voll befreit Vermögenswerte der beruflichen Vorsorge (2und Säule) und gebundene Vorsorgekonten (Säule 3a) von der Vermögenssteuer.
Ungebundenes Sparen (Säule 3b) bleibt steuerpflichtig. Vorsorgeeinkäufe und 3a-Beiträge reduzieren Einkommen Steuer, aber nicht direkt die Vermögenssteuer.
Wertberichtigungen
Für bestimmte Vermögenskategorien gelten im Wallis besondere Bewertungsmethoden:
- Nicht börsennotierte Unternehmensanteile: Bewertung nach anerkannter Schweizer Praxis (Gewinn + Nettoinventarwert), was oft zu einem Abschlag gegenüber dem Marktwert führt.
- Immobilien: Besteuert zum amtlichen Steuersatz fiskalische Wertigkeit, in der Regel unter dem Marktwert.
- Bewegliche persönliche Gegenstände: Gewöhnliche Haushaltsgegenstände bleiben von der Steuer befreit; bedeutende Kunstgegenstände/Sammlerstücke werden zum Marktwert besteuert.
- Kryptowährungen: Bewertet nach der offiziellen Jahresendpreisliste der ESTV.
Eheliches Vermögen und familiärer Kontext
Verheiratete Paare und eingetragene Partner werden im Wallis gemeinsam besteuert. Das Vermögen von unterhaltsberechtigten Kindern wird den Eltern zugerechnet.
Während des Jahres erhaltene Schenkungen oder Erbschaften sind als Teil des Jahresendvermögens steuerpflichtig, es sei denn, sie sind im Einzelfall von der Steuer befreit (z. B. bestimmte Versicherungsauszahlungen oder Rentenansprüche).
Dokumentation und Einhaltung der Vorschriften
Die Walliser Steuerverwaltung erwartet eine kohärente Dokumentation sowohl der Aktiva als auch der Passiva:
- Bank- und Wertpapierauszüge zum 31. Dezember
- Hypothekensaldobestätigungen
- Unterzeichnete private Darlehensverträge
- Rentenkontoauszüge (2und und 3a-Säulen)
Die Konsistenz der Vermögens- und Einkommenserklärungen verringert die Wahrscheinlichkeit von Veranlagungsanpassungen.
Einblicke in die Planung
- Da die Freibeträge im Wallis vergleichsweise niedrig sind, wirkt sich die Vermögensstrukturierung stärker auf das steuerpflichtige Vermögen aus.
- Die Beibehaltung von Hypotheken auf Immobilien kann die Steuerbemessungsgrundlage verringern, muss jedoch gegen die Zinskosten abgewogen werden.
- Die korrekte Bewertung von Geschäftsanteilen und Immobilien ist von entscheidender Bedeutung; amtliche Werte können eine natürliche Entlastung darstellen.
