Formulare und Fristen der Zürcher Vermögenssteuer
Zürcher Vermögenssteuer: Formulare & Fristen
Wichtige Einreichungsdaten, Verlängerungsoptionen, E-Filing-Links und Dokumentenchecklisten für die kombinierte Einkommens- und Vermögenssteuererklärung von Zurich.
In Zürich wird die Vermögenssteuer zusammen mit der Einkommenssteuer auf dem jährliche individuelle Steuererklärung. . Die Fristen werden vom Kanton festgelegt und können für Einzelpersonen, Ehepaare und von Steuerberatern vertretene Personen unterschiedlich sein. E-Filing über das kantonales eTax-Portal ist Standard und unterstützt Erweiterungen.
Zeitplan für die Einreichung (typischer Zyklus)
- Januar-Februar: Das Finanzamt stellt Einladungen zur Einreichung von Anträgen und Zugang zu den Formularen/Einreichungsmodulen für das laufende Jahr aus.
- Ordentliches Fälligkeitsdatum: Generell in März für das vorangegangene Steuerjahr (genaues Datum wird jährlich vom Kanton bekannt gegeben).
- Erweiterungsfenster: Online-Verlängerungen sind in der Regel möglich; zusätzliche Verlängerungen auf begründeten Antrag oder im Auftrag des Beraters.
- Bewertung & Rechnung: Es können vorläufige Rechnungen ausgestellt werden; die endgültige Veranlagung erfolgt nach Prüfung. Bei verspäteten Zahlungen fallen Verzugszinsen an; bewahren Sie den Bescheid für Ihre Unterlagen auf.
Überprüfen Sie immer das Fälligkeitsdatum des laufenden Jahres auf dem eTax-Portal, da Zurich die Fristen anpassen kann.
Wie man in Zürich anmeldet
1) e-Filing (empfohlen)
- Zugriff auf die Zürich eTax-Portal mit Ihren Anmeldedaten oder Ihrem Zugangscode.
- Füllen Sie die kombinierte Erklärung aus: Einkommen, Abzüge und Vermögensaufstellung zum 31. Dezember.
- Laden Sie bei Bedarf Belege (PDFs) hoch und reichen Sie sie elektronisch ein.
2) Papierrücksendung (falls zutreffend)
- Verwenden Sie die offiziellen Zürcher Steuerformulare für das betreffende Jahr.
- Fügen Sie Kopien der Auszüge und Bestätigungen bei; bewahren Sie die Originale für Ihre Unterlagen auf.
- Senden Sie es an die auf der Einladung/dem Rückumschlag angegebene Adresse oder legen Sie es wie vorgeschrieben bei Ihrer Gemeindeverwaltung ab.
Erweiterungen
Wenn Sie den Antrag nicht bis zum regulären Fälligkeitstermin stellen können, beantragen Sie eine Erweiterung über das eTax-Portal. Zurich gewährt erste Verlängerungen in der Regel online; weitere Verlängerungen können eine kurze Begründung oder die Bearbeitung durch einen Berater erfordern.
- Online-Anfrage: Reichen Sie sie vor dem Fälligkeitsdatum ein, um Mahnungen zu vermeiden.
- Mandat des Beraters: Falls vertreten, kann Ihr Steuerberater Verlängerungen für mehrere Mandanten gleichzeitig beantragen.
- Sanktionen: Eine nicht erfolgte Einreichung oder Verlängerung kann Mahnungen, Gebühren und Schätzungen zur Folge haben.
Zahlungen, Zinsen und Anpassungen
Zurich kann ausstellen vorläufige Rechnungen auf der Grundlage früherer Daten oder Schätzungen. Sie können die Raten anpassen, wenn sich Ihr Einkommen/Vermögen wesentlich verändert hat. Die Schlussrechnung folgt der Veranlagung; bei verspäteter Zahlung fallen Zinsen an.
- Referenznummern: Verwenden Sie die genaue Zahlungsreferenz (ESR/QR), die auf Ihrer Rechnung angegeben ist.
- Teilweise Zahlungen: Erlaubt; bewahren Sie die Bestätigungen zum Abgleich auf.
- Einwände: Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, legen Sie Widerspruch ein Einspruch (Einsprache) innerhalb der in der Bekanntmachung angegebenen Frist.
Dokument-Checkliste (Bereich Vermögen)
Laden Sie die folgenden Unterlagen hoch oder bewahren Sie sie auf, um Ihre Vermögensaufstellung zum 31. Dezember zu belegen:
- Bank- und Wertpapierauszüge (Stichtag 31. Dezember)
- Offizielle Kursreferenzen (ESTV-Liste) für börsennotierte Wertpapiere/Kryptowährungen (falls abgefragt)
- Auszug aus der Immobilienbewertung (amtlicher Wert)
- Bestätigungen des Hypothekensaldos (31. Dezember)
- Private Darlehensverträge und Zinsabrechnungen
- Rentenübersichten (2und Säule & Säule 3a)
- Arbeitsblatt für die Bewertung von Privatunternehmen (Praktikermethode)
- Währungsumrechnungstabelle für Nicht-CHF-Aktiva/Passiva
- Wertgutachten für bedeutende Kunstwerke/Sammlungsstücke (falls zutreffend)
- Frühere Bescheide & Referenznummern
Nichtansässige mit Zürcher Vermögen
Gebietsfremde, die Schweizer Immobilien oder Geschäftsvermögen in Zürich besitzen, müssen unter Umständen eine begrenzte Rückkehr für die Vermögenssteuer und damit verbundene Einkünfte. Zürich verlangt in der Regel eine lokale Korrespondenzadresse oder einen ernannten Vertreter. Siehe die Ratgeber für Nichtansässige für Einzelheiten und vertragliche Erwägungen.
Veränderungen gegenüber dem Vorjahr
Zurich veröffentlicht jährliche Aktualisierungen der Formulare, E-Filing-Module und kommunalen Multiplikatoren. Überprüfen Sie vor der Einreichung die Fristen für das laufende Jahr und eventuelle Änderungen der Anforderungen an die Belege auf der Website offizielles Portal.
