nicht ansässig Gebietsfremde

Leitfaden zur Zürcher Vermögenssteuer für Nichtansässige

Zürcher Vermögenssteuer: Leitfaden für Nichtansässige und Expatriates

Regeln für natürliche Personen, die nicht in Zürich steuerlich ansässig sind, aber Vermögen in der Schweiz besitzen - einschließlich Immobilien und Betriebsvermögen.

Anwendungsbereich und Adressaten

Sie werden behandelt wie ein Gebietsfremde für Zürcher Steuerzwecke, wenn Ihr weltweiter steuerlicher Wohnsitz außerhalb des Kantons Zürich (und der Schweiz) liegt, aber Sie besitzen Swiss-situs Vermögenswerte die eine begrenzte Zürcher Steuerverflechtung schaffen. Die häufigsten Fälle sind Immobilien Zürich und Geschäftsvermögen, das einer schweizerischen Betriebsstätte zuzurechnen ist.

Wichtig: Nichtansässige werden in Zürich nur besteuert auf Swiss-situs Vermögenswerte. Weltweite Vermögenswerte fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich von Zurich, können aber für die Zuordnung und Dokumentation relevant sein.

Steuerpflichtige Vermögenswerte für Nichtansässige

  • Immobilien in Zürich (Grundstücke und Gebäude) - bewertet mit dem amtlichen Schätzwert (amtlicher Wert).
  • Betriebsvermögen zurückzuführen auf eine Schweizer Betriebsstätte in Zürich (z.B. eine Filiale, eine Werkstatt, ein Mietgeschäft).
  • Zugewiesene Schulden die in direktem Zusammenhang mit Zürcher Vermögenswerten stehen, können angerechnet werden (z.B. Schweizer Hypothek auf einer Zürcher Liegenschaft).

Finanzielle Vermögenswerte, die im Ausland gehalten werden und keinen Bezug zur Schweiz haben, sind nicht Teil der Zürcher Vermögensbasis für Nichtansässige.

Zulagen und Abzüge

Persönliche Freibeträge für Gebietsansässige (z.B. 77.000/154.000 CHF) reichen im Allgemeinen aus. nicht gelten in gleicher Weise für Nichtansässige. Die Zürcher Praxis konzentriert sich auf die Schweizer Nettovermögen. Der Abzug von Schulden ist in der Regel begrenzt auf Verbindlichkeiten in wirtschaftlichem Zusammenhang an Schweizer Vermögenswerten (z.B. Immobilienhypotheken), und eine breitere weltweite Verschuldung kann aufgeschlüsselt gegebenenfalls anteilig.

Aktion: Bewahren Sie klare Belege für die Hypothek oder das Darlehen auf, die direkt mit Ihrer Immobilie in Zürich verbunden sind, einschließlich der Salden und Zinsbestätigungen zum 31. Dezember.

Bewertung & Währung

Die Bewertung von Gebietsfremden erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie die von Gebietsansässigen: siehe Zürcher Schätzungsregeln. Immobilien werden zum amtlicher Wert. Die Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen erfolgt nach dem offizielle Wechselkurse vom 31. Dezember für Schweizer Steuerzwecke anerkannt.

Wie die Vermögenssteuer für Nichtansässige berechnet wird

  1. Bestimmen Sie Schweizer Nettovermögen (Zürcher Vermögen abzüglich zurechenbarer Schulden) per 31. Dezember.
  2. Anwenden von Zurichs kantonaler Basistarif auf diesen Betrag.
  3. Multiplizieren Sie mit dem kommunaler Steuerfaktor (Steuerfuss) des Standorts der Immobilie (und ggf. Kirchensteuer).

Wenn Sie auch in anderen Kantonen Schweizer Vermögen besitzen, ist eine interkantonale Verteilung gilt. Jeder Kanton besteuert den auf seinem Gebiet liegenden Teil und kann die Schulden anteilsmässig aufteilen.

Anmerkung: Maßgeblich ist die Gemeinde, in der sich die Immobilie oder Betriebsstätte befindet, und nicht Ihr Wohnsitz im Heimatland.

Einreichung, Vertreter & Zahlungen

  • Art der Rückgabe: Begrenzte Zürcher Rendite, die das Einkommen und Vermögen von Swiss-situs abdeckt.
  • Repräsentant: Zurich verlangt in der Regel eine Korrespondenzanschrift oder ein ernannter Steuervertreter in der Schweiz.
  • Fristen: Weitgehende Angleichung an die Zeitpläne der Einwohner; Antrag Erweiterungen online wo angeboten.
  • Veranlagungen und Zinsen: Es werden vorläufige/definitive Rechnungen ausgestellt; bei verspäteter Zahlung werden Zinsen und Mahnungen fällig.

Vertrag und grenzüberschreitende Notizen

Doppelbesteuerungsabkommen weisen in der Regel Besteuerungsrechte an Grundstücken an den Staat, in dem sich die Immobilie befindet. Für die Vermögenssteuer bedeutet dies, dass Zürich für das in Zürich gelegene Vermögen zuständig bleibt. Verträge können regeln Abhilfemethode im Land Ihres Wohnsitzes (Befreiungs- oder Anrechnungsmechanismen). Koordinieren Sie die Einreichungen, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Für US-Personen ist zu beachten, dass es in der Schweiz keine Vermögenssteuer auf Bundesebene gibt; die Abgabe in Zürich ist eine kantonale/kommunale Abgabe. US-Auslandssteuergutschriften für die Vermögenssteuer sind im Allgemeinen nicht möglich.

Pauschalbesteuerung (Forfait)

Der Kanton Zürich bietet nicht pauschale Besteuerung (Pauschalbesteuerung) für Neuzuzüger. Einige andere Schweizer Kantone tun dies auch; ein Forfait ist jedoch für die Zürcher Gemeindesteuer auf Zürcher Vermögen irrelevant, da die Regelung in Zürich nicht verfügbar ist.

Praktische Beispiele (illustrativ)

Beispiel A - Nichtansässiger mit Wohnung in Zürich

  • Bewerteter Immobilienwert (amtlicher Wert): 900.000 CHF
  • Saldo der Hypothek (31. Dezember): CHF 550'000
  • Kommunaler Faktor: 1,10

Schweizer Nettovermögen: CHF 350'000 → kantonale Bemessungsgrundlage anwenden und × (1 + 1.10). Die persönlichen Freibeträge gelten nicht; der Schuldenabzug beschränkt sich auf die Hypothek, die an das Vermögen gebunden ist.

Beispiel B - Gebietsfremder mit Züricher Betriebsstätte (Business)

  • Auf Zurich PE entfallendes Eigenkapital: CHF 1.800.000
  • Bankkredit zur direkten Finanzierung von PE-Anlagen: 300.000 CHF
  • Kommunaler Faktor: 1,05

Schweizer Nettovermögen: CHF 1'500'000 → Zürcher Vermögenssteuer über kantonale Bemessungsgrundlage × (1 + 1,05). PE-Bilanzen und Darlehensverträge aufbewahren, um die Zuordnung zu belegen.

Beispiel C - Liegenschaften in zwei Kantonen

  • Schätzwert der Immobilie in Zürich: CHF 850'000 (Hypothek CHF 500'000)
  • Schätzwert der Waadtländer Immobilie: CHF 650'000 (Hypothek CHF 250'000)

Zuteilung: Jeder Kanton besteuert seinen Anteil an der Swiss-situs Nettovermögen; die Hypotheken werden auf die von ihnen finanzierten Immobilien umgelegt.

Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften

  • Erklärungen zum 31. Dezember und Bewertungsauszüge für Zürcher Immobilien
  • Hypothekenbestätigungen (Saldo, Zinsen) im Zusammenhang mit Schweizer Vermögenswerten
  • Unternehmensfinanzen, wenn eine Zürcher Betriebsstätte besteht
  • Offizielle Devisenkurse, die für alle nicht-CHF-Positionen verwendet werden
  • Vertretungsberechtigung / Korrespondenzadresse in der Schweiz
  • Frühere Beurteilungen und Zahlungsreferenzen von Zurich

FAQs

Muss ich als Nichtansässiger eine vollständige Zürcher Steuererklärung abgeben?
Nein. Normalerweise reichen Sie eine begrenzte Rendite über das Einkommen und Vermögen der Zürcherinnen und Zürcher.
Kann ich weltweite Schulden absetzen?
In der Regel nur Schulden wirtschaftlich verbunden auf Schweizer Vermögen sind abzugsfähig; weitergehende Schulden können in begründeten Fällen aufgeteilt werden.
Welcher Multiplikator der Gemeinde gilt?
Die Gemeinde, in der sich die Zürcher Immobilie oder Betriebsstätte befindet.
Gibt es in Zürich eine Pauschalbesteuerung?
Nein. Zürich bietet keine Forfaitierungsregelung an.