Deutsche Steuererklärung

Mit unserer Expertise unterstützen wir Mandanten bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten in Deutschland.

Einkommensteuererklärung


In Deutschland einkommensteuerpflichtige Personen sind grundsätzlich verpflichtet, eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben. Dies gilt jedoch nicht, soweit nur Kapitalerträge oder Löhne erzielt wurden, die der Kapitalertrags- oder Lohnsteuer unterliegen. Bei Lohneinkünften besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nur in besonderen Fällen. Dies ist z. B. der Fall, wenn sonstige Einkünfte von mehr als 410 Euro hinzuverdient wurden oder Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezogen wurde.
In vielen Fällen lohnt sich die freiwillige Steuererklärung, da eine Steuererstattung zu erwarten ist.

Körperschaftsteuererklärung


Körperschaftsteuerpflichtige in Deutschland sind in der Regel verpflichtet, jährlich eine Körperschaftsteuererklärung abzugeben. In der Körperschaftsteuererklärung sind unter anderem das Bilanzergebnis, Korrekturen aufgrund steuerlicher Vorschriften und Veränderungen des Eigenkapitals anzugeben.

Gewerbesteuererklärung


Körperschaftsteuerpflichtige und Einkommensteuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb in Deutschland sind grundsätzlich verpflichtet, jährlich eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Grundlage der Gewerbesteuererklärung ist das Ergebnis der Steuerbilanz. Der Gewerbesteuermessbetrag wird unter Berücksichtigung von Hinzurechnungen und Kürzungen ermittelt.

Umsatzsteuererklärung


Die Umsatzsteuer ist in der Regel eine Jahressteuer. Daher wird eine Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr erstellt. Darüber hinaus müssen unter Umständen vierteljährliche oder monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen erstellt werden. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7500 EUR, muss eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben und eine Vorauszahlung geleistet werden.

Grundsteuererklärung


Auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsgesetzes sollen ab dem Kalenderjahr 2025 für alle rund 36 Millionen wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes neue Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer ermittelt werden. In einer Hauptveranlagung zum 1. Januar 2022 sind neue Grundsteuerwerte zu ermitteln, die ab dem Kalenderjahr 2025 die Grundlage für die Grundsteuer bilden werden. Die elektronisch einzureichenden Veranlagungserklärungen können ab dem 1. Juli 2022 abgegeben werden. Nach derzeitigem Stand ist die Abgabefrist der 31. Oktober 2022.

Erbschaft- und Schenkungsteuer


Jeder erbschaftsteuerpflichtige Erwerb ist dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt vom Erwerber innerhalb einer Frist von drei Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem er von der Entstehung oder dem Eintritt der Verpflichtung Kenntnis erlangt hat, schriftlich anzuzeigen. Das Finanzamt kann von jedem, der an einer Erbschaft, Schenkung oder Zweckzuwendung beteiligt ist, die Abgabe einer Erklärung innerhalb einer vom Finanzamt zu bestimmenden Frist verlangen, unabhängig davon, ob die Person steuerpflichtig ist. Die Frist muss mindestens einen Monat betragen. Das Finanzamt kann verlangen, dass eine Steuererklärung auf einem Vordruck nach amtlich vorgeschriebenem Muster abgegeben wird, in der der Steuerschuldner die Steuer selbst zu berechnen hat. Der Steuerschuldner hat die selbst berechnete Steuer innerhalb eines Monats nach Einreichung der Steuererklärung zu entrichten.