Steuerberatung in Deutschland

Bitte beachten Sie: Unsere deutschen Steuerberatungsleistungen werden erbracht von Sesch Group GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in Eschborn, Deutschland.
Ausführliche Informationen über unsere Dienstleistungen in Deutschland finden Sie unter taxrep.de.

Einkommensteuererklärung

Personen, die in Deutschland ansässig oder gebürtig sind, unterliegen im Allgemeinen der deutschen Einkommensteuer auf ihr weltweites Einkommen. Gebietsfremde können der deutschen Einkommensteuer auf bestimmte deutsche Einkünfte unterliegen.

Ob eine jährliche Einkommensteuererklärung einzureichen ist, hängt von den Einkommensquellen und den individuellen Umständen des Steuerpflichtigen ab. Arbeitnehmer, deren Einkommen ausschließlich aus lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn besteht, sind nicht immer zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet. Eine Pflicht zur Abgabe kann sich dennoch ergeben, wenn der Steuerpflichtige beispielsweise Lohn von mehr als einem Arbeitgeber gleichzeitig bezogen hat, bestimmte Lohnersatzleistungen erhalten hat, besondere Steuerklassenkombinationen vorlagen oder weitere Einkünfte ohne Lohnabzug erzielte.

Wo Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dem Lohnsteuerabzug unterliegen, zusätzliches steuerpflichtiges Einkommen oder Einkommen, das der Progression unterliegt, übersteigt 410 EUR kann eine Erklärungspflicht auslösen. Kapitalerträge, auf die ordnungsgemäß deutsche Quellensteuer einbehalten wurde, werden grundsätzlich nicht in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen, es sei denn, es greift eine Ausnahme oder der Steuerpflichtige beantragt eine Veranlagung.

Auch dort, wo keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht, kann die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung vorteilhaft sein, beispielsweise wenn abzugsfähige Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Steuerermäßigungen zu einer Steuererstattung führen.

Körperschaftsteuererklärung

Kapitalgesellschaften, die der deutschen Körperschaftsteuer unterliegen, sind grundsätzlich zur Abgabe einer jährlichen Körperschaftsteuererklärung verpflichtet. Dazu gehören sowohl inländische Kapitalgesellschaften als auch, unter bestimmten Umständen, ausländische Kapitalgesellschaften mit deutschen Einkünften oder einer Betriebsstätte in Deutschland.

Die Rückstellung basiert auf dem Jahresabschluss und den Steuerkonten des Unternehmens. Sie beinhaltet den kommerziellen Gewinn sowie Anpassungen, die nach deutschem Steuerrecht erforderlich sind, einschließlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen, steuerfreier Einkünfte, verdeckter Gewinnausschüttungen und anderer außerbilanzieller Korrekturen.

Gewerbesteuererklärung

Unternehmen, die in Deutschland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, sind möglicherweise verpflichtet, eine jährliche Gewerbesteuererklärung abzugeben. Kapitalgesellschaften gelten aufgrund ihrer Rechtsform in der Regel als gewerblich tätig. Einzelunternehmer und Personengesellschaften unterliegen der Gewerbesteuer nur, soweit sie ein Gewerbe betreiben; freiberufliche Tätigkeiten sind in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig.

Ausgangspunkt für die Ermittlung des gewerblichen Einkommens ist in der Regel der für die Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer ermittelte Gewinn. Berücksichtigt werden dann gesetzliche Hinzurechnungen, Kürzungen und eventuelle Freibeträge. Den vom Finanzamt festgestellten gewerbesteuerlichen Messbetrag wendet die Gemeinde mit ihrem Hebesatz an.

Umsatzsteuererklärung

Die deutsche Mehrwertsteuer wird grundsätzlich auf ein Kalenderjahr bezogen ermittelt. Unternehmer sind in der Regel verpflichtet, eine Jahreserklärung zur Umsatzsteuer abzugeben, in der die für das Jahr zu zahlende oder zu erstattende Umsatzsteuer errechnet wird.

Zusätzlich können regelmäßige Umsatzsteuervorauszahlungen erforderlich sein. Der übliche Vorauszahlungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Wenn die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr überschritten wurde 9.000 EUR, der Kalendermonat ist in der Regel der Anmeldezeitraum. Wenn die Mehrwertsteuer des Vorjahres nicht überschritten wurde 2.000 EUR, das Finanzamt den Unternehmer von der Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zur Leistung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen befreien kann.

Für neu gegründete Unternehmen, ausländische Unternehmen, Reverse-Charge-Transaktionen, innergemeinschaftliche Lieferungen und Unternehmen, die Sonderregelungen für die Umsatzsteuer in Anspruch nehmen, können besondere Regeln gelten.

Grundsteuererklärungen

Seit 1. Januar 2025, die deutsche Grundsteuer wird nach den reformierten Grundsteuerregeln festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt im Allgemeinen auf Basis von Grundsteuerwerten oder anderen Bemessungsgrundlagen, die nach dem Bundesmodell oder der maßgeblichen Landesgesetzgebung ermittelt werden.

Die wesentlichen Erklärungen, die für die erstmalige Neubewertung erforderlich waren, basierten auf dem Stichtag 1. Januar 2022. Grundbesitzer können auch Anzeigepflichten oder Erklärungspflichten haben, wenn sich nachträglich relevante Umstände ändern, beispielsweise nach einem Eigentumswechsel, einem Neubau, einem Abriss, einer Nutzungsänderung oder einer anderen wesentlichen Änderung, die die Grundsteuerfestsetzung beeinflusst. Die geltenden Regeln und Fristen können sich zwischen den deutschen Bundesländern unterscheiden.

Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen

Ein Erwerb, der als bequest der deutschen Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegt, muss in der Regel schriftlich beim zuständigen Erbschaftsteueramt angezeigt werden innerhalb von drei Monate nachdem der Empfänger von der Anschaffung Kenntnis erlangt hat. Bei einer Schenkung zu Lebzeiten kann auch der Schenker eine Anzeigepflicht haben.

Gesetzliche Ausnahmen können gelten, insbesondere wenn der Erwerb auf einer von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffneten letztwilligen Verfügung beruht oder wenn eine Schenkung zu Lebzeiten notariell beurkundet wurde. Diese Ausnahmen gelten nicht in allen Fällen. Eine gesonderte Anzeige kann dennoch erforderlich sein, z. B. wenn zum Nachlass ausländische Vermögenswerte, Grundstücke, Betriebsvermögen oder bestimmte Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gehören.

Die Dreimonatsanzeige ist nicht zwingend die Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung selbst. Nach Prüfung des angezeigten Erwerbs kann das Finanzamt eine förmliche Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung anfordern und hierfür eine Frist von mindestens einem Monat setzen. In der Erklärung sind die übertragenen Vermögensgegenstände, deren Werte und die übrigen für die Festsetzung des steuerpflichtigen Erwerbs erforderlichen Angaben anzugeben.

Die deutsche Erbschaft- oder Schenkungsteuer wird im Allgemeinen vom Finanzamt durch einen Steuerbescheid festgesetzt. In bestimmten Fällen kann das Finanzamt den Steuerpflichtigen jedoch verpflichten, eine amtliche Erklärung mit einer eigenen Steuerberechnung einzureichen. Wo eine solche Eigenberechnung ausdrücklich verlangt wird, ist die berechnete Steuer grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Einreichung zu entrichten.

Grenzüberschreitende Erbschaften und Schenkungen können in mehr als einem Land zu Meldepflichten und Steuerpflichten führen. Das Ergebnis kann vom Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt und der Staatsangehörigkeit der beteiligten Personen, dem Ort und der Art des Vermögens, früheren Schenkungen, verfügbaren Freibeträgen und jedem anwendbaren Steuerabkommen oder einer Anrechnung ausländischer Steuern abhängen.

Häufig gestellte Fragen - Deutsche Steuergrundlagen für U.S. Personen

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