Bitte beachten Sie: Unsere deutschen Steuerberatungsleistungen werden erbracht von Sesch Group GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in Eschborn, Deutschland.
Ausführliche Informationen über unsere Dienstleistungen in Deutschland finden Sie unter taxrep.de.
Einkommensteuererklärung
In Deutschland einkommensteuerpflichtige Personen sind grundsätzlich verpflichtet, eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben. Dies gilt jedoch nicht, soweit nur Kapitalerträge oder Löhne erzielt wurden, die der Kapitalertrags- oder Lohnsteuer unterliegen. Bei Lohneinkünften besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nur in besonderen Fällen. Dies ist z. B. der Fall, wenn sonstige Einkünfte von mehr als 410 Euro hinzuverdient wurden oder Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezogen wurde.
In vielen Fällen lohnt sich die freiwillige Steuererklärung, da eine Steuererstattung zu erwarten ist.
Körperschaftsteuererklärung
Körperschaftsteuerpflichtige in Deutschland sind in der Regel verpflichtet, jährlich eine Körperschaftsteuererklärung abzugeben. In der Körperschaftsteuererklärung sind unter anderem das Bilanzergebnis, Korrekturen aufgrund steuerlicher Vorschriften und Veränderungen des Eigenkapitals anzugeben.
Gewerbesteuererklärung
Körperschaftsteuerpflichtige und Einkommensteuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb in Deutschland sind grundsätzlich verpflichtet, jährlich eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Grundlage der Gewerbesteuererklärung ist das Ergebnis der Steuerbilanz. Der Gewerbesteuermessbetrag wird unter Berücksichtigung von Hinzurechnungen und Kürzungen ermittelt.
Umsatzsteuererklärung
Die Umsatzsteuer ist in der Regel eine Jahressteuer. Daher wird eine Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr erstellt. Darüber hinaus müssen unter Umständen vierteljährliche oder monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen erstellt werden. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7500 EUR, muss eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben und eine Vorauszahlung geleistet werden.
Grundsteuererklärung
Auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsgesetzes sollen ab dem Kalenderjahr 2025 für alle rund 36 Millionen wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes neue Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer ermittelt werden.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Jeder erbschaftsteuerpflichtige Erwerb ist dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt vom Erwerber innerhalb einer Frist von drei Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem er von der Entstehung oder dem Eintritt der Verpflichtung Kenntnis erlangt hat, schriftlich anzuzeigen. Das Finanzamt kann von jedem, der an einer Erbschaft, Schenkung oder Zweckzuwendung beteiligt ist, die Abgabe einer Erklärung innerhalb einer vom Finanzamt zu bestimmenden Frist verlangen, unabhängig davon, ob die Person steuerpflichtig ist. Die Frist muss mindestens einen Monat betragen. Das Finanzamt kann verlangen, dass eine Steuererklärung auf einem Vordruck nach amtlich vorgeschriebenem Muster abgegeben wird, in der der Steuerschuldner die Steuer selbst zu berechnen hat. Der Steuerschuldner hat die selbst berechnete Steuer innerhalb eines Monats nach Einreichung der Steuererklärung zu entrichten.
Häufig gestellte Fragen - Deutsche Steuergrundlagen für U.S. Personen
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Ja. Wenn Sie einen Wohnsitz oder einen regelmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben, sind Sie in der Regel steuerlich ansässig und müssen je nach Ihrer Situation eine deutsche Einkommensteuererklärung abgeben.
Wenn Ihre Anwesenheit 183 Tage im Jahr überschreitet, kann eine steuerliche Ansässigkeit vorliegen. Ansonsten besteuert Deutschland in der Regel nur Einkünfte aus deutschen Quellen.
Nein. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland koordiniert die Besteuerungsrechte. Ausländische Steuergutschriften oder -befreiungen verhindern im Allgemeinen eine Doppelbesteuerung.
Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer (falls zutreffend), Gewerbesteuer (für Unternehmen), Grundsteuer und Erbschafts-/Schenkungssteuer.
Beide sind progressiv, aber die Steuerklassen und Freibeträge sind unterschiedlich. In Deutschland gibt es neben der Einkommenssteuer auch separate Pflichtsozialabgaben.
Ja. US-Bürger und Green-Card-Inhaber müssen jährlich eine Steuererklärung abgeben, in der sie ihr weltweites Einkommen angeben, auch wenn sie sich im Ausland aufhalten.
Mit dem FEIE können qualifizierte Steuerzahler einen Teil des Arbeitseinkommens für US-Steuerzwecke ausschließen. Er hat keinen Einfluss auf Ihre deutsche Steuerberechnung.
Die FTC erlaubt die Anrechnung von in Deutschland gezahlten Einkommensteuern auf Ihre US-Steuerschuld, vorbehaltlich der US-Beschränkungen.
Deutschland verlangt Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Ein Abkommen zwischen den USA und Deutschland koordiniert den Versicherungsschutz und vermeidet doppelte Beiträge.
Nur wenn Sie als Mitglied bestimmter Religionsgemeinschaften registriert sind. Ansonsten fällt keine Kirchensteuer an.
In der Regel der 31. Juli des Folgejahres. Mit einem Steuerberater kann eine verlängerte Frist bis Ende Februar des zweitfolgenden Jahres gelten.
Lohnsteuerbescheinigung, Anlage- und Bankberichte, Versicherungsbeiträge, Miet- oder Geschäftsunterlagen und Nachweise über absetzbare Ausgaben.
Die meisten Steuererklärungen werden elektronisch über ELSTER eingereicht. Viele Steuerpflichtige wenden sich bei grenzüberschreitenden Fragen an einen Steuerberater.
Eine verspätete Einreichung kann Strafen, Zinsen und Veranlagungen nach sich ziehen. Schwere Verstöße können nach deutschem Recht strafrechtlich verfolgt werden.
Ausschüttungen können in Deutschland steuerpflichtig sein, je nach Abkommensregeln und Kontotyp. Beiträge werden in der Regel nicht von der deutschen Steuer abgesetzt.
Staatliche Renten sind in Deutschland generell steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil hängt von dem Jahr ab, in dem Sie mit dem Leistungsbezug beginnen, und steigt im Laufe der Zeit an.
Ja. FBAR (FinCEN 114) ist erforderlich, wenn die Schwellenwerte erreicht werden. Das FATCA-Formular 8938 kann auch mit Ihrer U.S.-Erklärung erforderlich sein.
Ja. Deutschland besteuert Mieteinnahmen aus deutschen Quellen. Sie müssen auch in den USA gemeldet werden; das Abkommen und die Kredite mildern die Doppelbesteuerung.
Deutschland erhebt Erbschafts- und Schenkungssteuer auf der Grundlage des Wohnsitzes und/oder des in Deutschland befindlichen Vermögens. U.S.-amerikanische Erbschafts- und Schenkungsregeln können separat gelten.
Wenden Sie sich an einen Steuerberater mit Erfahrung in grenzüberschreitenden Fragen zwischen den USA und Deutschland. Für maßgeschneiderte Hilfe, bitte Kontaktieren Sie uns.
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