Deutsche Einkommensteuer: Solidaritätszuschlag & Kirchensteuer
Leitfaden zur Einkommensteuer - Kapitel: Zuschläge
Solidaritätszuschlag & Kirchensteuer
Zuletzt aktualisiert: 27 Oktober 2025
Auf einen Blick: Die Solidaritätszuschlag (5.5% der Einkommensteuer) gilt nur oberhalb eines gesetzlichen freier Betrag mit einer Entlastungszone; ab 2021 zahlen etwa 90% der Steuerzahler keinen Soli mehr. Für 2025, beträgt der Soli-Freibetrag (gemessen als Einkommensteuer) €19,950 für Singles und €39,900 für Zusammenveranlagte. Kirchensteuer ist ein Aufpreis von 8% (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9% (andere Länder) der Einkommensteuer für registrierte Mitglieder.
Einführung
Was der Solidaritätszuschlag ist
Der Solidaritätszuschlag (Solidaritätszuschlag, “Soli”) ist eine föderale Zusatzabgabe auf die Einkommensteuer. Nachdem eine große Reform im Jahr 2021 den Freibetrag erhöht hat, zahlen nur noch Besserverdiener den Soli in voller Höhe.
Wie die Kirchensteuer ins Bild passt
Kirchensteuer (Kirchensteuer) ist ein staatlicher Zuschlag zur Einkommensteuer, der in der Regel über die Gehaltsabrechnung oder Veranlagung für Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften erhoben wird. Bei Kapitaleinkünften wird sie automatisch einbehalten, wenn Ihre Mitgliedschaft über die KiStAM System.
Warum das wichtig ist
Selbst wenn Ihr Einkommen nach dem progressiven Tarif besteuert wird, spiegelt die endgültige Rechnung Zuschläge wider. Die Kenntnis der Soli-Grenzwerte und der Art und Weise, wie die Kirchensteuer eingezogen wird, verhindert eine zu hohe oder zu niedrige Einbehaltung und böse Überraschungen bei der Steuererklärung.
Inhaltsverzeichnis
- Rechtliche Grundlagen & wichtige Quellen
- Soli-Schwellenwerte im Jahr 2025
- Entlastungszone (Milderungszone)
- Einbehaltung und Veranlagung von Löhnen und Gehältern
- Kapitalerträge, Soli & KiStAM (Kirchensteuer)
- Grundlagen der Kirchensteuer (Sätze & Staaten)
- Anschauliche Beispiele
- Checkliste & Links zur Einhaltung der Vorschriften
- FAQ
1) Rechtliche Grundlagen & wichtige Quellen
- Soli-Schwellenwerte 2025: Übersicht des Bundesfinanzministeriums (BMF) über die Änderungen für 2025; Anhebung des Freibetrags auf 39.900 € (gemeinsam) / 19.950 € (alleinstehend) - gemessen als Einkommensteuer vor Zuschlägen.
- Implementierung der Gehaltsabrechnung: 2025 Program Flow Chart (PAP) spiegelt den neuen Soli-Freibetrag für den Lohnsteuerabzug wider.
- Verfassungsmäßigkeit: Das Bundesverfassungsgericht (26. März 2025) hat den Solidaritätszuschlag bestätigt.
- KiStAM: BZSt erklärt den automatischen Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge (für Institutionen und Privatpersonen).
2) Soli-Schwellenwerte im Jahr 2025
| Ablagestatus | Freibetrag (Einkommensteuer) | Voller Satz | Anmerkungen |
|---|---|---|---|
| Einzeln | €19,950 | 5.5% der Einkommensteuer | Kein Soli bis zum Freibetrag; Freizone darüber |
| Gemeinsam (Verheiratete/Lebenspartner) | €39,900 | 5.5% der Einkommensteuer | Schwellenwerte verdoppeln sich bei gemeinsamer Bewertung |
Der Freibetrag ist nicht Ihr Gehalt oder Ihr steuerpflichtiges Einkommen - es ist Ihr errechneter Einkommensteuer Zahl. Der Soli wird dann als 5,5% dieser Steuer berechnet (vorbehaltlich der Regeln für Erleichterungszonen).
3) Entlastungszone (Milderungszone)
Knapp über dem freien Betrag steigt der Soli allmählich an, anstatt auf die vollen 5,5% zu springen. Dadurch wird ein Cliff-Effekt vermieden. Die Gehaltsabrechnung und die Software setzen die genaue Formel um; die jährliche Veranlagung gleicht etwaige Differenzen aus.
4) Lohnabzug & Veranlagung
- PAP spiegelt das Gesetz wider: Arbeitgeber behalten den Soli nur dann ein, wenn die Lohnsteuer die Freibetragsschwellen gemäß dem PAP 2025 überschreitet.
- Korrektur zum Jahresende: In der Steuererklärung wird der Soli auf der Grundlage der endgültigen Einkommensteuer berechnet; eine etwaige Über- oder Unterschreitung wird bei der Veranlagung ausgeglichen.
5) Kapitalerträge, Soli & KiStAM (Kirchensteuer)
Kapitalerträge Soli: Der Soli von 5,5% gilt für die einbehaltene Kapitalertragsteuer (z.B. auf Dividenden/Zinsen zu 25%).
Automatisierung der Kirchensteuer: Wenn Sie als Kirchenmitglied registriert sind, fragen die Banken Ihre KiStAM Status beim BZSt und behalten die Kirchensteuer auf Kapitaleinkünfte ein. Sie können eine Sperrvermerk (Sperrvermerk) mit BZSt, um den Datenabruf zu verhindern; in diesem Fall wird die Kirchensteuer stattdessen in der Veranlagung behandelt.
Da die Kirchensteuer auf Kapitaleinkünfte im Rahmen des Abzugsverfahrens als abzugsfähig behandelt wird, sinken die effektiven Quellensteuersätze auf Kapitaleinkünfte leicht auf etwa 24.51% (9% Staaten) oder 24.45% (8% Staaten) anstelle von 25% vor Kirchensteuer und Soli.
6) Grundlagen der Kirchensteuer (Sätze & Staaten)
- Bewerten: 8% der Einkommensteuer in Bayern & Baden-Württemberg; 9% der Einkommensteuer in allen anderen Bundesstaaten.
- Kollektion: Über die Lohnabrechnung und Veranlagung für allgemeine Einkünfte; über KiStAM für den Kapitalertragssteuerabzug.
- Auf Mitgliedschaft basierend: Nur registrierte Mitglieder von kollektiven Religionsgemeinschaften sind haftbar; der Austritt aus der Kirche beendet die zukünftige Haftung prospektiv.
7) Illustrative Beispiele (2025)
Beispiel A - Single knapp unterhalb der Soli-Schwelle
Fakten: Berechnete Einkommensteuer = 19.800 €.
Ergebnis: Kein Soli fällig (unterhalb des Freibetrags von 19.950 €).
Beispiel B - Single in der Umweltzone
Fakten: Berechnete Einkommensteuer = 21.000 €.
Ergebnis: Der Soli gilt teilweise gemäß der Entlastungsformel (weniger als 5,5% von 21.000 €). Die Gehaltsabrechnung erledigt dies automatisch; die Veranlagung gleicht dies aus.
Beispiel C - Zusammenveranlagte, die deutlich über den Schwellenwerten liegen
Fakten: Berechnete Einkommensteuer = 50.000 €.
Ergebnis: Der Soli gilt für die vollen 5,5%: 2.750 € (vor Rundungsregeln).
Beispiel D - Dividenden mit Kirchensteuer (Staat 9%)
Fakten: 2.000 € Dividende; Bank hat KiStAM-Match; Sparer-Pauschbetrag bereits anderweitig verwendet.
Ergebnis: Bank behält Kapitalertragssteuer ein (effektiver Satz bereinigt um Kirchensteuer), zuzüglich Soli auf die Steuer und Kirchensteuer per KiStAM.
8) Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften & nützliche Links
- Bestätigen Sie 2025 Soli-Schwellenwerte (Freibetrag & Freizone) und wenden Sie die Regeln des richtigen Jahres an.
- Stellen Sie sicher, dass die Gehaltsabrechnung die 2025 PAP; Die Änderungen werden bei Bedarf in späteren Läufen berücksichtigt.
- Prüfen Sie Ihr KiStAM Status, wenn Sie ein Kirchenmitglied sind; reichen Sie eine Sperrvermerk wenn Sie die Handhabung der Bewertung bevorzugen.
- Denken Sie an die staatlichen Tarife: 8% (BY/BW) gegen 9% (andere Staaten) der Einkommensteuer.
- BMF - 2025 Änderungen (Soli-Freibetrag auf 39.900 € gemeinsam / 19.950 € allein): Offizielle Seite
- 2025 Payroll Program Flow Chart (PAP): BMF PDF
- Soli wird vom Bundesverfassungsgericht bestätigt (26 März 2025): BMF-Analyse
- BZSt - Kirchensteuer auf Kapitalerträge (Institutionen): BZSt (Institutionen)
- BZSt - Kirchensteuer auf Kapitalerträge (natürliche Personen): BZSt (Einzelpersonen)
- Übersicht der staatlichen Tarife (Beispiel offizielles Portal): Finanzamt Brandenburg
- Effektiver Kapitaleinbehalt mit Kirchensteuer (24.51% / 24.45%): Kirchensteuer-wirkt-Erklärer
- Erklärungen für Verbraucher zu den Soli-Schwellenwerten 2025: Finanztip
9) FAQ
ℹ️ Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort anzuzeigen:
➕ Wer zahlt den Solidaritätszuschlag im Jahr 2025?
Nur Steuerzahler, deren Jahreseinkommen den Freibetrag übersteigt: 19.950 € (alleinstehend) oder 39.900 € (gemeinsam). Darüber hinaus steigt der Soli schrittweise über eine Entlastungszone an und erreicht dann 5,5% Einkommensteuer.
➕ Ist der Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß?
Ja. Am 26. März 2025 hat das Bundesverfassungsgericht den Soli als zulässige Zusatzabgabe bestätigt.
➕ Was sind die Kirchensteuersätze und wo gelten sie?
8% Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg; 9% in anderen Bundesländern. Sie wird nur erhoben, wenn Sie eingetragenes Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind.
➕ Wie wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge erhoben?
Banken fragen Ihr Kirchensteuermerkmal (KiStAM) beim BZSt ab und behalten die Kirchensteuer automatisch ein. Sie können einen Sperrvermerk einreichen; dann wird die Kirchensteuer stattdessen über Ihre Steuererklärung abgerechnet.
➕ Warum werden einige Kapitalertragssteuersätze als 24.51% oder 24.45% angegeben?
Da die Kirchensteuer auf Kapitaleinkünfte bei der Berechnung der Quellensteuer berücksichtigt wird, verringert sich der effektive Satz von 25% leicht auf etwa 24,51% (9%-Staaten) bzw. 24,45% (8%-Staaten), bevor Soli und Kirchensteuer hinzukommen.
➕ Bedeutet die Entlastungszone, dass mein Soli plötzlich springt?
Nein. Er wird schrittweise über den freien Betrag hinaus eingeführt, so dass Ihr effektiver Soli gleichmäßig bis zu den vollen 5,5% ansteigt.
➕ Ich möchte nicht, dass meine Bank meinen Kirchenstatus erfährt - was kann ich tun?
Reichen Sie einen Sperrvermerk beim BZSt ein. Ihre Bank wird die KiStAM nicht abrufen; die Kirchensteuer wird dann über Ihre Jahreserklärung veranlagt, wenn Sie steuerpflichtig sind.
