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Deutschland-Schweiz: Immobilien & Betriebsvermögen (Erbschaftssteuer)

Zuletzt aktualisiert: 15 Nov 2025

Deutschland-Schweiz: Immobilien und Betriebsvermögen in der Erbschaftsteuer

Wie man mit Eigenschaft und Unternehmensanteile bei deutsch-schweizerischen Nachlässen: Bewertung (BewG vs. Schweizer Marktwert), §§13a/13b ErbStG Erleichterungen für Unternehmen, Familie - Haus Regeln, schweizerische kantonale Erbschafts-/Schenkungssteuern, Schuldzuteilung, Dokumentation und praktische Beispiele - und wo die Wechselwirkungen mit dem Staatsvertrag und § 21 ErbStG Kredite.

Wer macht was? Grenzüberschreitende Bewertungsanpassungen und §21-Kreditberechnungen werden in diesem Zentrum koordiniert. Nationale und kantonale Anmeldungen werden von unseren Teams durchgeführt: 🇩🇪 Deutscher Erbschaftssteuer-Service - 🇨🇭 Schweizer Erbschaftssteuer-Service.

1) Umfang und Ort (DE vs. CH)

  • Deutschland Steuern weltweiter Erwerb, wenn Erblasser oder Erbe in Deutschland ansässig ist; sonst nur Deutsch-Situs Vermögenswerte (z. B. deutsche Immobilien, bestimmte Geschäfts-/Grundstücksanteile).
  • Schweiz erhebt die Erbschafts- und Schenkungssteuer vor allem bei den kantonal/kommunal Ebene. Viele Kantone befreien Übertragungen an Ehegatten (und oft auch an Nachkommen) von der Steuer, besteuern aber Übertragungen an entferntere Erben und in einigen Fällen auch an Gebietsfremde, die Schweizer Immobilien oder Beteiligungen halten.
  • Vertrag & §21 ErbStG: Das deutsch-schweizerische Erbschaftssteuerabkommen sieht eine Aufteilung der Besteuerungsrechte vor (z.B. Grundbesitz am Ort der Belegenheit, Betriebsvermögen, Beteiligungen). Doppelt besteuerte ausländische Scheiben können entlastet werden durch §21 ErbStG-Zuordnung und die Bestimmung des Wohnsitzes bestimmen, welches Land das andere anrechnet.

Verwandt: Vertrag (Deutschland-Schweiz) - Koordinierung & §21

2) Bewertung: BewG vs. Schweizer Marktwert (und Überleitungsrechnungen)

  • Immobilien (DE): gesetzliche Verfahren nach BewG/ImmoWertV (Vergleichs-/ Ertragswert, Bodenwert). Unterscheiden Sie zwischen selbst genutztem und vermietetem Eigentum.
  • Immobilien (CH): Marktwert auf der Grundlage der kantonalen Praxis (Sachverständigengutachten, Steuerwert oder gemischte Methoden). Einige Kantone verwenden für die Erbschafts-/Schenkungssteuer spezielle Bewertungssysteme.
  • Geschäftliche Interessen:
    • Deutschland: Vereinfachtes Verdienstverfahren oder Gutachten (z.B. IDW S 1), eng verknüpft mit §§13a/13b Entlastungsmöglichkeit.
    • Schweiz: Unternehmenswert pro Bewertung, oft unter Bezugnahme auf Gewinnmultiplikatoren oder Bilanzkennzahlen; kantonal unterschiedlich geregelt.
  • Versöhnung: Erstellung eines Brückennachweises von Schweizer Verkehrswerten / Steuerwerten zu deutschen Steuerwerten (BewG, Entlastungen) pro Anlage. Verwenden Sie einen einheitlichen Datensatz für beide Länder, um Rückfragen zu reduzieren und §21-Berechnungen zu unterstützen.

3) Regeln für das Zusammenleben in der Familie (Ehepartner/Kinder)

  • Deutschland - Ehegatte/Partner: der Erwerb des selbst genutzten Familienheims kann steuerfrei sein, wenn der überlebende Ehegatte/Lebenspartner Selbstbelegung das Haus seit etwa 10 Jahren.
  • Deutschland - Kinder: steuerfrei bis zu etwa 200 m² der Wohnfläche, wenn die Selbstnutzung fortgesetzt wird; überschüssige Fläche ist anteilig steuerpflichtig.
  • Rückforderungsrisiken: Ein vorzeitiger Verkauf oder die Einstellung der Selbstnutzung kann eine rückwirkende Besteuerung auslösen - planen Sie die Belegung und Ausweichlösungen (z.B. dokumentierte Gründe für den Umzug).
  • Die Schweiz: Die Behandlung des Familienheims hängt vom Kanton ab (Freibetragsgrenzen, ermäßigte Sätze für nahe Verwandte, Sonderregelungen für den Hauptwohnsitz). Bei der grenzüberschreitenden Planung sollten daher sowohl der deutsche Freibetrag als auch die jeweilige kantonale Regelung berücksichtigt werden.

4) Betriebliche Erleichterungen (§§ 13a/13b ErbStG)

Regelmäßiges Relief - 85%

  • 85% Befreiung für qualifiziertes Betriebsvermögen/Beteiligungen (deutsche Vorschriften).
  • Aufbewahrungsfrist von etwa 5 Jahren; Lohnsummentest für größere Lohnsummen.
  • Überwachung der passiven/administrativen Vermögenswerte und der Schwellenwerte für überschüssige Liquidität.

Option Erleichterung - 100%

  • 100%-Ausnahme, wenn strengere Zugangsprüfungen erfüllt sind (Zusammensetzung der Vermögenswerte, Größe, Struktur).
  • Längere Aufbewahrungsfrist (etwa 7 Jahre) und strengere Lohnsummenanforderungen.
  • Rückforderung bei späterem Verstoß gegen die Bedingungen (Verkauf/Verwertung, Lohnausfall, Vermögensverschiebung).

Koordinierung der deutschen Erleichterungen mit der schweizerischen Behandlung von Beteiligungen: Die Schweiz kann weiterhin die voller Unternehmenswert für die kantonale Erbschaftssteuer, während Deutschland nur die reduzierte Bemessungsgrundlage besteuert. Überwachen Sie die Mischung der Vermögenswerte und die Lohnsumme, um das Rückforderungsrisiko zu steuern.

5) Verschuldung und Lasten

  • Hypotheken/Pfandrechte (DE & CH): können den steuerpflichtigen Wert von Immobilien mindern, wenn sie entsprechend zugeordnet und dokumentiert werden. Halten Sie Darlehensverträge, Tilgungspläne und Sicherungsvereinbarungen für die deutschen und Schweizer Behörden bereit.
  • Geschäftliche Schulden: müssen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Betriebsvermögen stehen, um in Deutschland abzugsfähig zu sein; die Schweizer Kantone können ihre eigenen Aufteilungsregeln zwischen betrieblichen und privaten Schulden anwenden.
  • Nutznießer/Lebensinteressen (Nießbrauch u.ä.): In Deutschland werden befristete Rechte anhand der gesetzlichen Barwerttabellen bewertet und können den Steuerwert der zugrunde liegenden Immobilie mindern; in der Schweiz können bestimmte lebenslängliche Rechte oder Wohnrechte ebenfalls die Bewertung beeinflussen - dies sollte in den Gutachten berücksichtigt werden.
  • Grenzüberschreitende Vergabe: Ordnen Sie die Schulden den Vermögenswerten zu, die sie finanzieren (z. B. deutsche Hypothek auf eine deutsche Immobilie, schweizerisches Darlehen auf eine schweizerische Immobilie), um die Abzugsfähigkeit zu maximieren und die §21-Berechnungen klar zu halten.

6) Kurze Beispiele (bearbeitet)

SzenarioWichtige Punkte§21 / Vertragswinkel
DE home + Schweizer Wertpapierdepot Deutsche Familienheimbefreiung für das Haus in DE (wenn der Ehepartner/das Kind das Haus selbst bewohnt); das Schweizer Portfolio wird zum Marktwert bewertet und im entsprechenden Kanton besteuert (falls zutreffend). Abgleich der Portfoliobewertung zwischen deutschen und schweizerischen Akten. Deutschland kann die schweizerische Erbschaftsteuer auf den schweizerischen Portfolioanteil über §21 anrechnen, und zwar bis zur Höhe der deutschen Steuer, die auf diesen Anteil entfällt, wobei die Sitzzuweisung des Abkommens zugrunde gelegt wird.
DE GmbH-Anteile (qualifiziert) + CH-Bankkonto Prüfen Sie, ob die §§13a/13b für das deutsche Unternehmen in Frage kommen; möglicherweise 85%/100%-Entlastung. Schweizer Bankkonto wird im Wohnsitzkanton oder am Kontostandort besteuert, je nach lokalen Vorschriften. Die deutsche Unternehmensentlastung mindert die deutsche Bemessungsgrundlage; die schweizerische Steuer auf das Konto kann in Deutschland nach §21 für diese ausländische Scheingesellschaft anrechenbar sein, im Vergleich zu Bargeld getrennt in den Aufteilungsplänen.
Schweizer Immobilien + DE Brokerage Schweizer Immobilien werden in dem Kanton besteuert, in dem sie sich befinden; DE-Maklerkonto in der deutschen Basis. Zuteilung von Hypotheken auf das Schweizer Grundstück, um den schweizerischen und deutschen Steuerwert einheitlich zu reduzieren. Das Abkommen gibt der Schweiz das primäre Besteuerungsrecht für die Schweizer Liegenschaft; Deutschland kann weltweit besteuern und dann die Schweizer Steuer über §21 für den Schweizer Liegenschaftsanteil anrechnen.

7) Beweise und Dokumentation

  • Schätzungen:
    • Immobilienberichte sowohl für DE als auch für CH (mit klarer Methodik und Bewertungsdatum).
    • Unternehmensbewertungsgutachten (IDW S 1 oder gleichwertig) für deutsche Unternehmen; ggf. Schweizer Unternehmensbewertungen.
    • Portefeuille und Bankauszüge zum Zeitpunkt des Todes (DE- und CH-Institute).
  • Schuldendateien: Darlehensverträge, Sicherheitsdokumente, Rückzahlungserklärungen und ein klares Zuweisungsprinzip (welcher Vermögenswert durch welche Schuld finanziert wird).
  • Überwachung der Entlastung: Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Asset-Mix-Tests, Aufbewahrungsnachweise für §§13a/13b (z.B. Anteilsveräußerungen, Strukturänderungen) zum Nachweis der laufenden Förderfähigkeit.
  • Grenzüberschreitendes Paket: Abstimmungsnotiz (Schweizer Marktwerte ↔ deutsche BewG-Werte), Standortnotiz (DE vs. CH und pro Kanton), und Verteilungspläne, die für §21 ErbStG und die Analyse von Verträgen.

Nächste Schritte & Links

Bewertungen und Kredite koordinieren

Wir gleichen die Daten für Deutschland und die Schweiz ab und berechnen die §21-Gutschriften für Schweizer Vermögensscheiben.

Siehe auch: FAQ - Trusts und Stiftungen - Testamentsvollstrecker & Verwaltung