Zuletzt aktualisiert: 6 Nov 2025
Überblick über das deutsch-amerikanische Erbschaftssteuerabkommen
Wie die 1980er Erbschaftssteuerabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten teilt die Steuerrechte zu, koordiniert Wohnsitz- und Belegenheitsregeln und interagiert mit §21 ErbStG zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Nachlässen und Erbschaften.
1) Umfang und Struktur
- Gilt für Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuer in beiden Ländern.
- Koordiniert die Besteuerung, wenn sowohl Deutschland als auch die USA Rechte aufgrund des Wohnsitzes, der Staatsangehörigkeit oder der Belegenheit des Vermögens geltend machen.
- Hauptziel: Vermeidung von Doppelbesteuerung und Festlegung gegenseitiger Gutschriften.
- In Deutschland arbeitet neben dem ErbStG; In den USA ergänzt sie die Bundesnachlass-/Schenkungssteuer (IRC §§2001-2501).
2) Domizil und Regeln für die Entscheidungsfindung
- “Wohnsitz” ≈ ständiger Wohnsitz, nicht nur Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit.
- Wenn beide Länder ihren Wohnsitz beanspruchen, gilt die Rangfolge der Gleichheit:
- Dauerhafte Wohnung verfügbar;
- Zentrum der vitalen Interessen;
- Gewöhnlicher Aufenthaltsort;
- Staatsangehörigkeit;
- Gegenseitiges Einverständnis der zuständigen Behörden.
- Die korrekte Klassifizierung des Wohnsitzes bestimmt, welches Land das weltweite Vermögen besteuert.
3) Situs-Allokation der Vermögenswerte
- Jedes Land kann bestimmte Vermögenswerte nach ihrem Standort (“Situs”) besteuern.
- Deutschland-situs Vermögen: Deutsche Immobilien, deutsches Betriebsvermögen, Anteile an deutschen Unternehmen (>50%), bestimmte Forderungen.
- US-situs Vermögen: US-Immobilien, US-Wertpapiere, Geschäftsvermögen, in den USA befindliches Sachvermögen.
- Mobilien und Bankkonten folgen dem Wohnsitz, es sei denn, sie sind eindeutig mit einer bestimmten Rechtsordnung verbunden.
4) Entlastungsmechanismen
- Kreditmethode: Der Wohnsitzstaat rechnet die im Sitzstaat gezahlte Steuer an.
- Freistellungsmethode: In begrenzten Fällen (z. B. Staatsanleihen, bestimmte Renten) können Vermögenswerte von einem Land befreit werden.
- Verwaltungszusammenarbeit: Informationsaustausch und Verständigungsverfahren (MAP) zur Lösung von Konflikten.
5) Wechselwirkung mit §21 ErbStG
- §21 ErbStG findet Anwendung, wenn kein Staatsvertrag vorliegt oder als ergänzende Regelung.
- Der Vertrag sieht vor, dass die Kreditmethode noch auf die deutsche Steuer, die auf den Auslandsanteil entfällt.
- Die Steuergutschriften nach §21 sind auf den deutschen Steueranteil begrenzt, auch wenn die ausländische Steuer diesen übersteigt.
- Stellen Sie sicher, dass die Auslandsveranlagung & Zahlung sind für deutsche Kreditforderungen vollständig dokumentiert.
6) Praktische Beispiele
Beispiel 1 - in Deutschland ansässiger Erblasser, US-Vermögen
Deutschland besteuert weltweite Erbschaften. Die USA besteuern US-Vermögen. Das Abkommen ermöglicht Deutschland die Anrechnung der US-Nachlasssteuer auf US-Vermögen.
Beispiel 2 - in den USA ansässiger Erblasser, deutsches Vermögen
Deutschland besteuert das deutsche Vermögen. Die USA besteuern den weltweiten Nachlass. Die USA rechnen die deutsche Erbschaftssteuer auf die Immobilie an.
Beispiel 3 - Unsicherheit bei zwei Wohnsitzen
Anwendung der Reihenfolge der Stimmengleichheit; bei Unentschiedenheit entscheidet das Einvernehmensverfahren. Steueranmeldungen pausieren oder werden entsprechend angepasst.
7) Einblicke in die Planung
- Prüfen Sie Wohnsitz und Belegenheitsort frühzeitig, um Überschneidungen zu vermeiden.
- Verfolgung von Doppelstaatsangehörigen und langfristig in den USA ansässigen Personen mit deutschem Vermögen.
- Koordinierung von Bewertungen und Zeitplan zur Maximierung der Kreditanerkennung.
- Erwägen Sie die Gründung von Stiftungen oder Trusts für die Trennung von Vermögenswerten und deren Verwaltung.
Verwandt: Trusts und Stiftungen - Strukturierung der Stiftung - Verwaltung der Stiftung
Nächste Schritte & Ressourcen
Vertrag in die Planung einbeziehen
Kombinieren Sie die vertragliche Zuteilung mit inländischen Steuerbefreiungen und §21-Gutschriften für eine optimale Entlastung.
Start der koordinierten Ablage
Wir bearbeiten grenzüberschreitende Anmeldungen nach dem Staatsvertrag und nach §21 ErbStG von einem Schreibtisch aus.
Siehe auch: Koordinierung & §21 Kredite - Immobilien & Wirtschaft - Testamentsvollstrecker - FAQ
