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Überblick über das deutsch-amerikanische Erbschaftssteuerabkommen

Zuletzt aktualisiert: 6 Nov 2025

Überblick über das deutsch-amerikanische Erbschaftssteuerabkommen

Wie die 1980er Erbschaftssteuerabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten teilt die Steuerrechte zu, koordiniert Wohnsitz- und Belegenheitsregeln und interagiert mit §21 ErbStG zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Nachlässen und Erbschaften.

Zweck: Das Abkommen verhindert die Doppelbesteuerung von Nachlässen, Erbschaften und Schenkungen zwischen Deutschland und den USA. Es definiert Wohnsitz, Belegenheitsort und Anrechnungsmechanismen, die zusammen mit §21 ErbStG.

1) Umfang und Struktur

  • Gilt für Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuer in beiden Ländern.
  • Koordiniert die Besteuerung, wenn sowohl Deutschland als auch die USA Rechte aufgrund des Wohnsitzes, der Staatsangehörigkeit oder der Belegenheit des Vermögens geltend machen.
  • Hauptziel: Vermeidung von Doppelbesteuerung und Festlegung gegenseitiger Gutschriften.
  • In Deutschland arbeitet neben dem ErbStG; In den USA ergänzt sie die Bundesnachlass-/Schenkungssteuer (IRC §§2001-2501).

2) Domizil und Regeln für die Entscheidungsfindung

  • “Wohnsitz” ≈ ständiger Wohnsitz, nicht nur Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit.
  • Wenn beide Länder ihren Wohnsitz beanspruchen, gilt die Rangfolge der Gleichheit:
    1. Dauerhafte Wohnung verfügbar;
    2. Zentrum der vitalen Interessen;
    3. Gewöhnlicher Aufenthaltsort;
    4. Staatsangehörigkeit;
    5. Gegenseitiges Einverständnis der zuständigen Behörden.
  • Die korrekte Klassifizierung des Wohnsitzes bestimmt, welches Land das weltweite Vermögen besteuert.

3) Situs-Allokation der Vermögenswerte

  • Jedes Land kann bestimmte Vermögenswerte nach ihrem Standort (“Situs”) besteuern.
  • Deutschland-situs Vermögen: Deutsche Immobilien, deutsches Betriebsvermögen, Anteile an deutschen Unternehmen (>50%), bestimmte Forderungen.
  • US-situs Vermögen: US-Immobilien, US-Wertpapiere, Geschäftsvermögen, in den USA befindliches Sachvermögen.
  • Mobilien und Bankkonten folgen dem Wohnsitz, es sei denn, sie sind eindeutig mit einer bestimmten Rechtsordnung verbunden.

4) Entlastungsmechanismen

  • Kreditmethode: Der Wohnsitzstaat rechnet die im Sitzstaat gezahlte Steuer an.
  • Freistellungsmethode: In begrenzten Fällen (z. B. Staatsanleihen, bestimmte Renten) können Vermögenswerte von einem Land befreit werden.
  • Verwaltungszusammenarbeit: Informationsaustausch und Verständigungsverfahren (MAP) zur Lösung von Konflikten.

5) Wechselwirkung mit §21 ErbStG

  • §21 ErbStG findet Anwendung, wenn kein Staatsvertrag vorliegt oder als ergänzende Regelung.
  • Der Vertrag sieht vor, dass die Kreditmethode noch auf die deutsche Steuer, die auf den Auslandsanteil entfällt.
  • Die Steuergutschriften nach §21 sind auf den deutschen Steueranteil begrenzt, auch wenn die ausländische Steuer diesen übersteigt.
  • Stellen Sie sicher, dass die Auslandsveranlagung & Zahlung sind für deutsche Kreditforderungen vollständig dokumentiert.

6) Praktische Beispiele

Beispiel 1 - in Deutschland ansässiger Erblasser, US-Vermögen

Deutschland besteuert weltweite Erbschaften. Die USA besteuern US-Vermögen. Das Abkommen ermöglicht Deutschland die Anrechnung der US-Nachlasssteuer auf US-Vermögen.

Beispiel 2 - in den USA ansässiger Erblasser, deutsches Vermögen

Deutschland besteuert das deutsche Vermögen. Die USA besteuern den weltweiten Nachlass. Die USA rechnen die deutsche Erbschaftssteuer auf die Immobilie an.

Beispiel 3 - Unsicherheit bei zwei Wohnsitzen

Anwendung der Reihenfolge der Stimmengleichheit; bei Unentschiedenheit entscheidet das Einvernehmensverfahren. Steueranmeldungen pausieren oder werden entsprechend angepasst.

7) Einblicke in die Planung

  • Prüfen Sie Wohnsitz und Belegenheitsort frühzeitig, um Überschneidungen zu vermeiden.
  • Verfolgung von Doppelstaatsangehörigen und langfristig in den USA ansässigen Personen mit deutschem Vermögen.
  • Koordinierung von Bewertungen und Zeitplan zur Maximierung der Kreditanerkennung.
  • Erwägen Sie die Gründung von Stiftungen oder Trusts für die Trennung von Vermögenswerten und deren Verwaltung.

Verwandt: Trusts und Stiftungen - Strukturierung der Stiftung - Verwaltung der Stiftung


Nächste Schritte & Ressourcen

Vertrag in die Planung einbeziehen

Kombinieren Sie die vertragliche Zuteilung mit inländischen Steuerbefreiungen und §21-Gutschriften für eine optimale Entlastung.

Start der koordinierten Ablage

Wir bearbeiten grenzüberschreitende Anmeldungen nach dem Staatsvertrag und nach §21 ErbStG von einem Schreibtisch aus.

Siehe auch: Koordinierung & §21 Kredite - Immobilien & Wirtschaft - Testamentsvollstrecker - FAQ