Schweizer Steuern für in der Schweiz lebende US-Bürger Schweizer Steuern für U.S. Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz

Schweizer Einkommensteuer für in der Schweiz lebende U.S.-Bürger

Schweizer Einkommenssteuer für U.S. Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz

Diese Seite erklärt, wie US-Bürger, die in der Schweiz leben, nach Schweizer Recht besteuert werden, wie weltweites Einkommen und Vermögen behandelt werden und wie das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den USA und der Schweiz mit den Steuerpflichten der USA zusammenhängt.

Keine Rechts-/Steuerberatung. Dies ist ein allgemeiner Überblick. Gesetze und Praktiken variieren je nach Kanton. Wenden Sie sich an einen qualifizierten schweizerischen und US-amerikanischen Steuerberater, um eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung zu erhalten.
 

1) Unbeschränkte Schweizer Steuerpflicht (Unbeschränkte Steuerpflicht)

Sobald sich ein US-Bürger in der Schweiz aufhält (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt), unterliegt er der unbeschränkte Steuerpflicht. Steuern in der Schweiz:
  • Weltweites Einkommen: Angestellte, Selbstständige, Unternehmensgewinne, Renten, Dividenden, Zinsen, Mieten, etc.
  • Weltweite Vermögenswerte: unterliegt der kantonalen/kommunalen Vermögenssteuer der Schweiz.
Ausnahmen gelten für bestimmte ausländische Immobilien oder Betriebsstätten im Ausland, wenn das Abkommen dem anderen Land das Besteuerungsrecht zuweist.

2) Interaktion mit dem U.S.-Steuersystem

U.S. Bürger unterliegen weiterhin der U.S. Bundeseinkommenssteuer auf weltweite Einnahmen, auch wenn Sie im Ausland leben. Dies führt zu einem doppelten Steuerrisiko:
  • Schweiz: Besteuert weltweit Einkommen und Vermögen.
  • Vereinigte Staaten: Besteuert weltweites Einkommen unabhängig vom Wohnsitz.

3) Entlastung durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und der Schweiz (DBA)

Das DBA koordiniert die Besteuerungsrechte und bietet Mechanismen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.

Wichtige Bestimmungen

  • Einkommen aus Beschäftigung: Wird dort besteuert, wo die Arbeit geleistet wird (in der Schweiz, wenn die Arbeit in der Schweiz stattfindet).
  • Geschäftliche Gewinne: In der Schweiz steuerpflichtig, es sei denn, sie sind einer ständigen Niederlassung im Ausland zuzurechnen.
  • Renten:
    • Leistungen der Sozialversicherung: im Allgemeinen in der Schweiz (Wohnsitzland) steuerpflichtig.
    • Berufliche Vorsorge (2. Säule): Die Schweiz kann Ausschüttungen besteuern.
    • Private Renten und Pensionen: Die Zuteilung hängt von den vertraglichen Bestimmungen ab.
  • Immobilien: Steuerpflichtig in dem Land, in dem sich die Immobilie befindet.
  • Dividenden, Zinsen, Tantiemen: Die Schweiz kann eine Quellensteuer erheben; im Rahmen des DBA gelten reduzierte Sätze.

4) Mechanismen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung

In der Schweiz

Die Schweiz wendet die Freistellung mit Progression Methode für bestimmte Einkünfte aus ausländischen Quellen oder gewährt Gutschriften für ausländische Quellensteuern.

In den Vereinigten Staaten

U.S.-Bürger können die Ausländische Steuergutschrift (FTC) für gezahlte Schweizer Steuern, vorbehaltlich der U.S.-Regeln. Einige können sich auch für die Ausschluss von ausländischen Einkünften (FEIE), aber viele verlassen sich hauptsächlich auf die FTC.

5) Praktische Beispiele

Beispiel A: Beschäftigung in der Schweiz

  • In der Schweiz nach Schweizer Recht besteuertes Gehalt.
  • Erneut in der U.S. Return berichtet.
  • Die Schweizer Steuer kann im Allgemeinen über die FTC auf die US-Steuerschuld angerechnet werden.

Beispiel B: Schweizer Kapitalerträge

  • In der Schweiz besteuerte Zinsen/Dividenden (ordentliche Besteuerung/Quellensteuer).
  • Auch in den USA steuerpflichtig, wobei die FTC Erleichterungen gewährt.

Beispiel C: U.S. Mietobjekt

  • Mieteinnahmen aus US-Immobilien bleiben aufgrund des Abkommens in den USA steuerpflichtig.
  • In der Schweiz ist sie von der Steuer befreit, wird aber für die Progression berücksichtigt (Erhöhung des Steuersatzes auf andere Einkünfte).

6) Vermögenssteuer in der Schweiz

Die Schweiz erhebt eine kantonale/kommunale Vermögenssteuer auf weltweite Vermögenswerte. Ausländische Immobilien und Betriebsstätten im Ausland sind von der Steuer befreit, werden aber bei der Progression berücksichtigt. In den USA gibt es keine Vermögenssteuer, daher gibt es auch keine Anrechnung. Obwohl dies eine zusätzliche Belastung darstellt, sind die Beträge im Vergleich zur Einkommensteuer in der Regel bescheiden.

7) Compliance-Anforderungen

  • Schweiz: Jährliche Steuererklärung erforderlich, die das weltweite Einkommen und Vermögen ausweist.
  • Vereinigte Staaten: Fahren Sie mit der Einreichung von Bundeserklärungen fort, plus FBAR (FinCEN 114) und FATCA-Formular 8938 für ausländische Konten/Vermögenswerte.
  • Koordinierung: Pflegen Sie die Dokumentation der gezahlten Schweizer Steuern, um US-Gutschriften zu beantragen.

Fazit

Ein US-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz ist in beiden Ländern mit seinem weltweiten Einkommen voll steuerpflichtig. Das DBA zwischen den USA und der Schweiz teilt die Besteuerungsrechte auf und bietet Erleichterungen, aber die Verpflichtungen zur Einhaltung der Vorschriften bleiben in beiden Rechtsordnungen bestehen. Eine sorgfältige Koordination der schweizerischen und US-amerikanischen Steuererklärungen ist unerlässlich, um Doppelbesteuerung und Strafen zu vermeiden.
 
Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die Gesetze können sich ändern und die kantonalen Praktiken sind unterschiedlich. Wenn Sie eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung benötigen, wenden Sie sich an einen Steuerexperten in der Schweiz oder den USA.