Schweizer Erbrecht
Zuletzt aktualisiert: 3 Okt 2025
Schweizer Erbrecht
Ein praktischer Überblick über das Schweizer Erbrecht nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB): Erbfolge, Testamente und Erbverträge, Zwangsanteile (reformiert am 1. Januar 2023), Testamentsvollstrecker, Annahme/Ausschlussklausel, wie das “Erbrecht” in der Schweiz funktioniert, grenzüberschreitende Themen, ein kurzer Steuerhinweis, eine Checkliste und FAQs.
- Erbfolge (Pflichtteile)
- Zwangsaktien (Pflichtteile) - Reform 2023
- Testamente vs. Erbschaftsverträge (Erbvertrag)
- Typische Klauseln & Tools
- Akzeptanz, Haftungsausschluss & Haftung
- “Nachlass” in der Schweiz (Behörden & Dokumente)
- Grenzüberschreitende Fragen (anwendbares Recht & Vermögenswerte)
- Kurze Anmerkung zur Erbschafts-/Schenkungssteuer
- Checkliste dokumentieren
- FAQ
- Sprechen Sie mit uns
Erbfolge (Pflichtteile)
Ohne ein gültiges Testament/Erbvertrag wird der Nachlass durch Parentelas (Stämme) verteilt:
| Szenario | Wer erbt? | Typische Aufteilung mit dem Ehepartner/eingetragenen Partner |
|---|---|---|
| Nachkommen existieren | Ehepartner/eingetragener Partner und Nachkommen | Ehegatte 1/2, Nachkommen 1/2 (pro Stirpes) |
| Keine Nachkommen, Eltern leben | Ehepartner/eingetragener Partner und Eltern (2. Elternteil) | Ehepartner 3/4, Eltern 1/4 (die Eltern teilen sich zu gleichen Teilen) |
| Keine Nachkommen oder Eltern | Großeltern und deren Nachkommen (3. Parentela) - andernfalls der Kanton/die vom Gesetz bestimmten Personen | Zuteilung innerhalb der Parentela, pro Stirpes |
Eingetragene Partner werden in Bezug auf die Erbfolge weitgehend mit Ehegatten gleichgestellt. Lebensgefährten haben keinen automatischen Pflichtteil.
Pflichtteile - Reform zum 1. Januar 2023
- Nachkommen: Pflichtteil = 1/2 ihres gesetzlichen Anteils (reduziert von 3/4).
- Eltern: kein Pflichtteil seit 2023 (durch die Reform entfernt).
- Ehepartner/eingetragener Partner: Pflichtteil bleibt (typischerweise 1/2 ihres gesetzlichen Anteils).
Der frei verfügbare Anteil hat sich durch die Reform von 2023 erhöht und ermöglicht eine flexiblere Nachlassplanung (z.B. für Ehegatten/Lebenspartner oder Wohltätigkeitsorganisationen).
Testamente vs. Erbschaftsverträge (Erbvertrag)
Testamente (Testament)
- Holografie (vollständig handschriftlich, datiert, unterzeichnet).
- Öffentlich (notariell) Testament vor einem Notar mit zwei Zeugen.
- Mündlicher Notfall Testament (außergewöhnlich; strenge Bedingungen, zwei Zeugen; kurze Gültigkeit).
- Keine gemeinschaftlichen Testamente: Gemeinsame Ehegattentestamente sind nicht zugelassen; verwenden Sie stattdessen einen Erbschaftsvertrag.
Erbschaftsverträge (Erbvertrag)
- Vertrag zwischen dem Erblasser und den (potenziellen) Erben/Begünstigten.
- Formular: öffentliche Urkunde vor einem Notar + zwei Zeugen.
- Kann Parteien binden (z.B. Verzicht auf Zwangsanteile; gegenseitige Vereinbarungen in gemischten Familien).
- Änderungen erfordern die Zustimmung der Vertragsparteien.
Typische Klauseln & Tools
- Nachlassverwalter (Testamentsvollstrecker) zur Verwaltung und Verteilung.
- Vermächtnis (Vermächtnis) - einen bestimmten Vermögenswert oder eine bestimmte Summe an eine Person/eine Wohltätigkeitsorganisation (der Begünstigte ist kein Erbe).
- Nießbrauch für Ehegatten/Partner über das Haus der Familie oder das Portfolio.
- Vorerbeneinsetzung/Nacherbeneinsetzung (sukzessive Erbschaft; verwandt mit Leben/verbleibenden Interessen).
- Bedingungen & Reversion (z.B. die Ersetzung, wenn ein Begünstigter vorverstirbt).
- Koordinierung mit dem ehelichen Vermögen (güterrechtliche Vorschriften) vor der Berechnung des Nachlasses.
Akzeptanz, Haftungsausschluss & Haftung
- Akzeptanz: ausdrücklich oder stillschweigend (z.B. bei der Übernahme von Nachlassvermögen).
- Haftungsausschluss (Ausschlagung): Erben können innerhalb einer 3-monatiger Zeitraum (von der Kenntnisnahme ihres Anspruchs; Verlängerungen für Erben im Ausland sind über die Behörde möglich).
- Beschränkung der Haftung: Nutzen des öffentlichen Inventars (öffentliches Inventar) oder offizielle Liquidation kann vor unbekannten Schulden schützen.
- Die Fristen und Verfahren werden von der zuständigen kantonalen Erbschaftsbehörde/Notar überwacht.
“Nachlass” in der Schweiz (Behörden & Dokumente)
In der Schweiz gibt es kein anglo-amerikanisches “Erbrecht”. Stattdessen:
- Zuständige Behörde (kantonale Erbschaftsbehörde oder Notar) eröffnet den Nachlass und überwacht die ersten Maßnahmen.
- Erbschein (Erbbescheinigung / certificat d'héritier) bestätigt, wer den Nachlass vertreten und Vermögenswerte erhalten darf.
- Testamentsvollstrecker (falls ernannt) verwaltet und verteilt gemäß dem Testament/Erbvertrag und dem Gesetz.
- Öffentliches Inventar oder offizielle Liquidation kann auf Antrag oder von Amts wegen zum Schutz von Gläubigern/Erben angeordnet werden.
Grenzüberschreitende Fragen (anwendbares Recht & Vermögenswerte)
- Anwendbares Recht: Nach dem Schweizerischen Obligationenrecht unterliegt die Erbfolge einer Person mit Wohnsitz in der Schweiz im Allgemeinen den folgenden Bestimmungen Schweizer Recht, es sei denn, ein ausländischer Staatsangehöriger stellt einen gültigen Professio iuris zu Gunsten ihres nationalen Rechts.
- EU-Erbrechtsverordnung (Brüssel/EU): Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, aber EU-Bürger mit Verbindungen zur Schweiz kombinieren oft EU-Recht mit schweizerischer Praxis - Koordination ist der Schlüssel.
- Mobilien im Ausland: Lokal Situsgesetz kontrolliert oft die Übertragung/Registrierung - holen Sie sich frühzeitig lokalen Rat.
- Unternehmensanteile, Bankguthaben, IP: Sammeln Sie Unternehmensregister, Bankdomizilbestätigungen und Bewertungsberichte, um Verzögerungen zu vermeiden.
Kurze Anmerkung zur Erbschafts-/Schenkungssteuer
Die Schweiz erhebt eine Erbschafts-/Schenkungssteuer in Höhe von kantonal Ebene (keine Bundeserbschaftssteuer). Ehegatten sind im Allgemeinen freigestellt; Viele Kantone sind ebenfalls weitgehend befreit. Kinder, während Übertragungen an weiter entfernte Verwandte oder nicht verwandte Personen besteuert werden können. Für grenzüberschreitende Fälle, siehe:
Das steuerliche Ergebnis hängt vom Kanton, dem Verwandtschaftsverhältnis des Erben und den im Ausland geltenden Abkommens- und Anrechnungsregeln ab.
Checkliste dokumentieren
Identität & Autorität
- Sterbeurkunde; Auszüge aus dem Familienbuch
- Originale von Testamenten/Erbverträgen; Kodizillen; Ehe-/Partnerschaftsverträge
- Ernennung des Testamentsvollstreckers; Kontakt der zuständigen Behörde/Notar
- Anwendungen für Erbbescheinigung (Erbschein)
Aktiva & Passiva
- Bank-/Brokerage-Auszüge; Bankdomizil-Briefe
- Grundbuchauszüge; Schätzungen von Immobilien
- Unternehmensregister; Gesellschafterlisten; Gesellschaftsverträge
- Versicherungspolicen; Renten-/Zweites-Säulen-Abrechnungen
- Schuldentabelle; Mitteilungen an den Gläubiger
FAQ
Können Ehegatten/Lebenspartner in der Schweiz ein gemeinschaftliches Testament machen?
Nein. Gemeinsame Testamente sind nicht zulässig. Verwenden Sie ein Erbvertrag (Erbschaftsvertrag) ausgeführt durch öffentliche Urkunde mit zwei Zeugen.
Wie hoch sind die aktuellen Pflichtanteile?
Seit dem 1. Januar 2023: Nachkommen: 1/2 ihres gesetzlichen Anteils; Eltern: keine; Ehepartner/eingetragener Partner: 1/2 des gesetzlichen Anteils (typisch).
Wie lange muss ich ablehnen?
Im Allgemeinen 3 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von Ihrem Anspruch erfahren. Die Behörde kann die Fristen für Erben im Ausland verlängern; fragen Sie rechtzeitig nach.
Gibt es ein “Nachlassverfahren” wie in den Common Law-Ländern?
Nein. Die kantonale Erbschaftsbehörde/Notar beaufsichtigt; ein Erbbescheinigung dient zum Nachweis der Vertretung des Nachlasses.
Zahlen Kinder immer Schweizer Erbschaftssteuer?
Oft keine. Viele Kantone befreien die Nachkommenschaft; überprüfen Sie immer den jeweiligen Kanton.
Sprechen Sie mit uns
Wir koordinieren die Schweizer Nachlassverwaltung (Unterstützung des Testamentsvollstreckers, Inventare), grenzüberschreitende Rechtswahlen und kantonale Steuern. Bei komplexen Nachlässen arbeiten wir mit Notaren und lokalen Anwälten zusammen.
