Graubünden Erbschaftssteuerfälle
Zuletzt aktualisiert: 13 Nov 2025
Graubünden Erbschafts- und Schenkungssteuer - Fälle und Praxisbeispiele
Nutzen Sie diese Fallzusammenfassungen und realistischen Hypothesen, um sich in der Bündner Erbschafts- und Schenkungssteuer (GR) zurechtzufinden. Wir konzentrieren uns auf wiederkehrende Probleme: wer besteuert wird (pro Begünstigtem), situs von Vermögenswerten für Nichtansässige, steuerbefreit vs. steuerpflichtig Erbenklassen, Bewertung, Schuldenverteilung, und Verfahren.
Case Digests - Gemeinsame Themen
Nichtansässiger Erblasser mit Wohnung in St. Moritz an nicht verwandte Freundin
Halten (Muster): Graubünden besteuert die Wohnung trotz Wohnsitz im Ausland als GR-situs-Immobilie. Der nicht verwandte Begünstigte ist nicht steuerbefreit; es gelten die Verwandtschaftssätze.
Begründungen: Immobilien werden dort besteuert, wo sie liegen. Schulden, die nachweislich mit der Wohnung verbunden sind, verringern die Steuerbemessungsgrundlage des Begünstigten.
Praxis: Legen Sie eine Schätzung des Todesdatums, einen Grundbuchauszug und Angaben des Kreditgebers zu der Immobilie vor.
Eingetragener Partner vs. nicht eingetragener Partner in Chur
Halten (Muster): Eingetragene Lebenspartner werden im Allgemeinen wie Ehegatten behandelt (steuerbefreit). Nicht eingetragene Lebensgefährten sind nicht befreit und unterliegen beziehungsabhängigen Sätzen.
Begründungen: Die Befreiung richtet sich nach dem formalen Status zum Zeitpunkt der Übertragung.
Praxis: Status über das Standesamt bestätigen; Testament/Begünstigtengestaltung entsprechend anpassen.
Materielle Kunstsammlung, die normalerweise in Davos gelagert wird
Halten (Muster): Wenn Kunstwerke normalerweise in GR aufbewahrt wurden, können sie GR-situiert und für nicht steuerbefreite Begünstigte steuerpflichtig sein.
Begründungen: Bewegliche Sachen folgen dem Ort, an dem sie normalerweise aufbewahrt werden.
Praxis: Bewahren Sie Lagerverträge, Transportprotokolle und Sachverständigengutachten auf.
Wohltätiges Vermächtnis neben steuerpflichtigem Geschwisterkind
Halten (Muster): Anerkannte gemeinnützige Organisationen sind in der Regel von der Steuer befreit; ihr Anteil verringert die für steuerpflichtige Erben verbleibende Bemessungsgrundlage.
Begründungen: Die steuerfreien Anteile werden ausgeschlossen, bevor auf den Rest die Verhältnissätze angewendet werden.
Praxis: Fügen Sie Satzungen/Anerkennungsschreiben und einen Verteilungsplan für jeden Begünstigten bei.
Bearbeitete Hypothetische
Praxis-Notizen
- Berechnungen pro Begünstigtem: Erstellung von Zeitplänen nach Erbe, abzüglich der steuerfreien/gemeinnützigen Anteile vor Beziehungssätze anwenden.
- Verschuldung: Binden Sie Hypotheken/Pfandrechte an bestimmte Vermögenswerte (insbesondere GR-Immobilien), um die Bemessungsgrundlage des Empfängers zu verringern.
- Bewertung: Verwenden Sie den Marktwert zum Zeitpunkt des Todes (oder des Schenkungsdatums), der durch für den Kanton/die Gemeinde akzeptable Unterlagen belegt ist.
- Fristen: Der Aufforderung/Bekanntmachung folgen; Verlängerungen beantragen vor Fälligkeitstermine.
- Kantonsübergreifend/Grenze: Rechnen Sie mit parallelen Veranlagungen (GR für unbewegliches Vermögen; Wohnsitz für bewegliches Vermögen). Bewahren Sie ausländische/inländische Steuerbelege für Entlastungsanträge auf.
Bei diesen Zusammenfassungen handelt es sich um Bildungsmuster, die auf gängigen Schweizer Praktiken beruhen. Für eine themenspezifische Analyse sollten Sie eine Prüfung zum Festpreis in Betracht ziehen.
FAQs
Kann Graubünden Mobilien eines nicht ansässigen Erblassers besteuern?
Bewegliche Sachen (Bargeld, Wertpapiere) folgen in der Regel dem letzten Wohnsitz und nicht Graubünden. Bewegliche Sachen, die normalerweise in GR aufbewahrt werden, können in den Geltungsbereich von GR fallen.
Ist ein Konkubinatspartner befreit?
Nein. Nur Ehegatten/eingetragene Partner und Verwandte in gerader Linie sind im Allgemeinen befreit. Nicht eingetragene Partner werden als nicht steuerbefreite Begünstigte behandelt.
Wie kann ich die Bemessungsgrundlage eines steuerpflichtigen Erben verringern?
Ordnen Sie relevante Schulden den GR-Immobilien zu, nutzen Sie gemeinnützige Vermächtnisse, sichern Sie sich akzeptable Bewertungen und ziehen Sie Nutznießungs-/Vererblichkeitsstrukturen in Betracht.
Müssen wir trotzdem einen Antrag stellen, wenn alles freigestellt ist?
Verfahrenseinreichungen/Bescheide können noch angefordert werden. Folgen Sie der Aufforderung und den Anweisungen der Behörde.
