Minnesota Erbschaftssteuer Leitfaden für Nichtansässige
Zuletzt aktualisiert am: 20 Okt 2025 - Autor: Alexander Foelsche CPA (US), WP (DE), RE (CH)
Minnesota Erbschaftssteuer - Leitfaden für Nichtansässige
Für Nachlässe von Verstorbenen mit Wohnsitz außerhalb Minnesota, das die Minnesota-situs Vermögen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wer einen Antrag stellen muss, was steuerpflichtig ist, wie Sie die Steuer auf Minnesota-Vermögen beschränken können, Fristen und Verlängerungen, Zahlung sowie praktische Checklisten.
Müssen Sie einen Antrag als Nichtansässiger stellen?
Was zählt als Minnesota-situs Eigentum?
| Asset-Typ | Von Minnesota besteuert? | Anmerkungen |
|---|---|---|
| In Minnesota gelegener Grundbesitz | Ja | Wohn-/Gewerbeimmobilien, Land, Ferienhäuser. Lokale Gutachten einholen. |
| In Minnesota aufbewahrtes materielles persönliches Eigentum | Ja | Boote, Fahrzeuge, Geräte, Kunst, die sich in Minnesota befinden. |
| Immaterielle Vermögenswerte (Aktien, Anleihen, Bargeld, Maklergebühren) | Im Allgemeinen nein | In der Regel dem Wohnsitzstaat des Erblassers zugeordnet, außer es besteht ein Geschäftssitz in Minnesota. |
| Anteile an Unternehmen (LLC/Partnerschaftsanteile) | Im Allgemeinen nein | Behandlung als Intangibles; auf mögliche Durchsehen/business-situs-Themen achten, wenn das Vehikel im Kern MN-Real-/Tangible hält. |
Wie Minnesota die Steuer auf den Minnesota-Anteil beschränkt
- In Minnesota zu versteuernder Nachlass beginnt beim Bundesrecht (Formular 706-Konzept) und umfasst für Nichtansässige nur MN-situs Vermögen, abzüglich der den MN-Assets zuordenbaren Abzüge.
- Föderale Zeitpläne (Formular 706 bzw. 706-NA) stützen Bewertungen und Abzüge; relevante Seiten der M706 beifügen.
- Zuteilung: Ausgaben/Schulden konsistent und sachgerecht den MN-Assets zuordnen; Hinweise der M706-Anleitung beachten.
Fazit: nur der Minnesota-Anteil wird besteuert; auswärtiges Vermögen bleibt für Nichtansässige außerhalb der MN-Bemessungsgrundlage.
Fristen, Verlängerungen & Zahlung
| Artikel | Zeitmessung | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Formular M706 fällig (steuerpflichtige Nichtansässige) | 9 Monate nach dem Tod | Bei DOR einreichen. Die Zahlung ist ebenfalls zum 9-Monats-Termin fällig. |
| Automatische Erweiterung der Datei | Typisch +6 Monate (oder länger, wenn IRS für die Bundeserklärung mehr Zeit gewährt) | Gilt für die Einreichung; keine Automatische Zahlungsfristverlängerung. Zinsen auf nicht bezahlte Steuern ab dem 9-Monats-Termin. |
| Verlängerung der Zahlungsfrist | Bis zu +6 Monate für triftige Gründe | Vorantrag bei DOR vor Fälligkeit stellen; Begründung erforderlich. Bei Bundes-§6166/§6161 koordinieren. |
| Ratenzahlungen (Federal §6166) | Mit/nahe Rückgabetermin | Wenn der IRS Ratenzahlung bewilligt, kann Minnesota anteilig folgen; Zinsen laufen weiter. |
Kernformulare (Schwerpunkt Nichtansässige)
Minnesota Formulare
- M706 - Minnesota Erbschaftssteuererklärung (Anleitung beachten; Anlagenliste).
- M706Q - Wahl des Abzugs für qualifizierte Kleinunternehmen/Farmvermögen (falls relevant).
- Bezahlung - Online-Zahlung über DOR oder Zahlungsbeleg (Voucher) je Anleitung.
- REV184i - Vollmacht (optional, für Vertretung gegenüber DOR).
Föderale Anhänge
- Formular 706 (bzw. 706-NA für NRA), relevante Zeitpläne und Formular 712 (Lebensversicherung) falls zutreffend.
- Kaufverträge/Verpflichtungen, Gutachten und Nachweise zum Standort MN-Vermögen; Testament/Trust, Letters of Authority.
Die M706-Anleitung enthält die vollständige Checkliste der beizufügenden Unterlagen.
Schnelle Beispiele
Beispiel - Hütte am See in Minnesota für Kinder
Nichtansässiger Erblasser besitzt eine Hütte am See in MN sowie Geldanlagen außerhalb von MN. Die MN-Erklärung umfasst die Hütte (plus zuordenbare Abzüge) - auswärtige Konten bleiben außerhalb der MN-Basis.
Beispiel - In Minneapolis gelagerte Kunstwerke
Ein in Minnesota gelagertes Kunstwerk geht an den Neffen. Das Objekt ist MN-situs greifbar und gehört in die MN-Bemessungsgrundlage, auch wenn der Rest des Nachlasses außerhalb Minnesotas liegt.
Checkliste für die Anmeldung von Nichtansässigen
Dokumente
- Todesurkunde; Ernennungsurkunden (Heimatstaat und ggf. Minnesota ancillary).
- Liste der MN-situs Vermögenswerte mit Gutachten und Standortnachweisen.
- Bundesanzeiger (706/706-NA), Testament/Trusts, Begünstigtenbezeichnungen.
Berechnungen & Zeitmessung
- Nur den Minnesota-Anteil auf M706 erfassen; Abzüge sachgerecht zuordnen.
- 9-Monate Zahlungsfrist einkalkulieren; bei Bedarf Ablage-Erweiterung (automatisch) und ggf. Zahlungserweiterung (auf Antrag) nutzen.
- Bei §6166-Plänen (Federal) DOR zeitnah informieren und Unterlagen beifügen.
FAQs - Nicht-ansässige Nachlässe
Werden Brokerage-Konten von Nichtansässigen besteuert?
In der Regel nein. Intangibles (Brokerage, Aktien, Cash) von Nichtansässigen sind normalerweise nicht minnesota-situs, außer das Vermögen hat einen Geschäftssitz in MN.
Muss ich einen Antrag stellen, wenn es keinen Besitz in Minnesota gibt?
Gewöhnlich nicht. Ohne MN-situs Vermögen besteht in der Regel keine MN-Abgabepflicht. Titel-/Standortnachweise sorgfältig prüfen.
Wie verwalte ich die Zahlungsfristen?
Steuer ist 9 Monate nach dem Tod fällig. Eine automatische Fristverlängerung betrifft nur die Einreichung; Zahlungserleichterung ist gesondert zu beantragen. Die Zinsen laufen ab dem 9-Monats-Termin.
Was ist, wenn eine Bundesnachlasserklärung nicht erforderlich ist?
Für MN kann dennoch eine Berechnung/Abgabe nötig sein, wenn MN-situs Vermögen vorhanden ist. Ein Pro-Forma Formular 706 kann als Arbeitsgrundlage dienen; M706-Anleitung beachten.

