Steuerliche Ansässigkeit
Natürliche Personen, die einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, unterliegen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. Ein ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland von mehr als sechs Monaten gilt als wesentliche Anwesenheit, es sei denn, der Aufenthalt dient ausschließlich privaten Zwecken und dauert nicht länger als ein Jahr. Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bezieht sich auf das gesamte steuerpflichtige Einkommen weltweit.
Besteht keine steuerliche Ansässigkeit in Deutschland, ist die Einkommensteuerpflicht auf das inländische Einkommen beschränkt.
Steuerbare Einkünfte
Die folgenden Einkünfte sind steuerbar:
1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit
4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen,
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
7. Bestimmte sonstige Einkünfte
die der Steuerpflichtige während seiner unbeschränkten Einkommensteuerpflicht oder als inländische Einkünfte während seiner beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielt.
Private Veräußerungsgewinne aus Immobilien werden nicht besteuert, wenn die Immobilie länger als 10 Jahre im Besitz des Eigentümers war oder in der Zeit zwischen Erwerb und Veräußerung oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt wurde.
Zu den Abzügen vom Einkommen gehört der Pauschalabzug von 1.000 EUR für Arbeitseinkommen.
Quellensteuer
In Germany, there are two main types of withholding taxes, capital gains tax and wage tax.
Die Lohnsteuer wird vom inländischen Arbeitgeber durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr.
Die Kapitalertragsteuer wird auf inländische Kapitalerträge als Abgeltungsteuer erhoben. Bei ausländischen Erträgen aus in Deutschland verwalteten Kapitalanlagen wird die Abgeltungsteuer direkt vom inländischen Kreditinstitut abgezogen. Im Ausland verwaltete Kapitalanlagen werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung veranlagt.
Föderale Steuersätze
Die Besteuerung beginnt bei 9.984 EUR (Alleinstehende). Für Ehepaare erhöht sich der Schwellenwert für die Abgabe einer gemeinsamen Erklärung auf 19.968 EUR.
Steuersatz | Einkommen |
0% | EUR 10,908 or less |
14% -42% progressiver Tarif | EUR 10,909 – EUR 62,809 |
42% | EUR 62,810 – EUR 277,825 |
45% | EUR 277,826 & mehr |
A solidarity surcharge of 5.5% of the tax amount is levied on the income tax as a supplementary levy. As of 2021, the surcharge will no longer be levied on a single taxpayer if the taxable annual income does not exceed EUR 17,543 or EUR 35086 for married couples assessed jointly.
Auf Erträge aus Finanzanlagen, z.B. Bankeinlagen, Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs oder Zertifikate, ist Kapitalertragsteuer zu zahlen. Diese beträgt in der Regel pauschal 25 % + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer.
Regionale Steuern
In Deutschland gibt es keine Regionalsteuern. Dennoch gibt es eine auf Landesgesetzen basierende Kirchensteuer für Kirchenmitglieder, die als Aufschlag auf die Einkommensteuer berechnet wird.
Einkommensteuer-Fristen
Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Die Bemessungsgrundlage wird für jedes Kalenderjahr neu festgelegt.
Die Frist für die Einreichung der vom Steuerpflichtigen selbst erstellten Einkommensteuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres. Steuerberater können die Einkommensteuererklärung bis Ende Februar des übernächsten Jahres einreichen.
Verspätungszuschläge belaufen sich auf 0,25 % der Steuern pro Monat und sind auf einen Höchstbetrag von 25.000 EUR begrenzt. Ab dem 15. Monat nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, werden Zinsen in Höhe von 0,5 % pro Monat erhoben.
Deutsches Sozialversicherungssystem
In Deutschland gibt es fünf Sparten der Sozialversicherung:
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Rentenversicherung
Pflegeversicherung
Arbeitslosenversicherung
Bei der gesetzlichen Sozialversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Sie schließt auch Personen ein, die aufgrund ihres geringen Einkommens oder hoher Risiken sonst keinen anderweitigen Schutz, z. B. durch eine private Versicherung, erhalten könnten. Die Beiträge werden in der Regel auf der Grundlage des Bruttolohns berechnet. Die Versicherung wird durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge finanziert, die je nach Branche unterschiedlich hoch sind. Der Arbeitgeber zahlt die Versicherungsbeiträge für beide Seiten an die Krankenversicherung.