German Inheritance, Wealth and Property Tax Guide Deutscher Erbschaft-, Vermögens- und Grundsteuer-Leitfaden

Erbschaftsteuer

In Deutschland wird die Erbschaftsteuer auf einen Erwerb von Todes wegen und die Schenkungsteuer bei einer freigebigen Zuwendung unter Lebenden beim Erben/Beschenkten erhoben. Rechtsgrundlage ist das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz.

Vermögensteuer

In Deutschland ist die Vermögensteuer nach dem geltenden Vermögensteuergesetz eine Steuer auf das Vermögen zum Stichtag, die vom Wert des Nettovermögens des Steuerpflichtigen (Bruttovermögen abzüglich Schulden) berechnet wird. Die Bemessungsgrundlage umfasst Unternehmen, Immobilien, Ersparnisse, Wertpapiere und Lebensversicherungen sowie Luxusgüter und Kunstwerke. Die Steuer unterliegt sowohl natürlichen als auch juristischen Personen.

Im Jahr 1995 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine unterschiedliche steuerliche Belastung von Immobilien und anderen Vermögenswerten mit der Vermögensteuer nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sei. Daher wird die Vermögensteuer ab 1997 nicht mehr erhoben, Das Vermögensteuergesetz bleibt jedoch in Kraft.

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird auf Grundbesitz erhoben. Dazu gehören Grundstücke, einschließlich Gebäude, sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. In der Regel wird sie von den Eigentümern gezahlt. Wenn die Immobilie vermietet ist, kann die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 das derzeitige System der Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt und damit gegen das im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlungsgebot verstößt. Mit der Reform der Grundsteuer müssen die Werte aller Grundstücke neu berechnet werden. Die auf der Grundlage der neuen Werte berechnete Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 fällig.