Steuerberatung in der Schweiz

Schweizer Steuerberatung & Schweizer Steuererklärungsdienste | Sesch TaxRep GmbH

Schweizer Treuhand & Internationale Steuerberatung

Schweizer Steuerberatung

Bitte beachten: Unsere Steuerberatung in der Schweiz werden von der Sesch TaxRep GmbH in Buchs SG, Schweiz, erbracht.

Wir bieten umfassende Steuerberatung in der Schweiz inkl. der Steuererklärungen in allen Kantonen, Wir helfen Einzelpersonen, Familien und Unternehmen dabei, das eidgenössische und kantonale Steuerrecht einzuhalten - auch bei komplexen grenzüberschreitende Fälle zwischen der Schweiz, Deutschland und den Vereinigten Staaten.

Komplette Steuerberatung in allen Kantonen

Die Schweiz verfügt über ein mehrstufiges Steuersystem, in dem Steuern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erhoben werden. Jeder Kanton wendet dabei eigene Steuervorschriften, Steuerfüsse, Abzüge und Fristen an. Mit unserem kantonalen Steuer-Service übernehmen wir die Erstellung von Steuererklärungen und die laufende steuerliche Compliance in allen 26 Kantonen, damit Sie diese Komplexität nicht alleine bewältigen müssen.

Zu Unseren Kunden zählen:

  • Privatpersonen und Familien, die in der Schweiz wohnen.
  • Expatriates und Grenzgänger (Grenzgänger)
  • Eigentümer von in- und ausländischen Vermögenswerten und Immobilien
  • Schweizer Unternehmen und Niederlassungen
  • U.S.-Personen und in Deutschland ansässige Personen mit Schweizer Verbindungen

Schweizer Steuerberatung für Privatpersonen

Wir unterstützen Privatkunden bei allen Aspekten ihrer Schweizer Steuerverpflichtungen und der langfristigen Planung, unter anderem:

  • Einkommensteuer (Bund, Kantone und Gemeinden)
  • Vermögenssteuer und Berichterstattung über weltweite Vermögenswerte
  • Schenkungs- und Erbschaftssteuer (je nach Kanton)
  • Besteuerung von Kapitalerträgen, Immobilien und Auslandsvermögen
  • Besteuerung von schweizerischen und ausländischen Renten (Säule 1/2/3a und ausländische Renten)
  • Aufenthaltsstatus, Umzugsplanung und grenzüberschreitende Mobilität
  • Expat-Pakete, Zulagen und Arbeitgebererstattungen

Wir erstellen und reichen Ihre jährlichen Schweizer Einkommens- und Vermögenssteuererklärungen ein, verwalten Fristen und Verlängerungen und kommunizieren für Sie mit den Steuerbehörden.

Schweizer Corporate Tax & VAT Dienstleistungen

Für Schweizer Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Betriebsstätten bieten wir:

  • Einkommen- und Gewinnsteuererklärungen von Unternehmen in allen Kantonen
  • Kapitalsteuer und lokale Unternehmenssteuern
  • Schweizer Mehrwertsteuerregistrierung und -erklärung (vierteljährlich oder halbjährlich)
  • Quellensteuer- und Stempelsteuerangelegenheiten
  • Steuerliche Due-Diligence-Prüfungen, Umstrukturierungen und Konzernumstrukturierungen
  • Unterstützung für ausländische Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind

Wir stellen sicher, dass die Schweizer Körperschaftssteuer- und Mehrwertsteuervorschriften vollständig eingehalten werden, während wir gleichzeitig die kantonalen Unterschiede und die verfügbaren Steuerplanungsmöglichkeiten nutzen.

Kantonale Steuerberatung - Alle 26 Kantone

Jeder Kanton hat seine eigenen Steuergesetze und Verfahren. Mit unserer engagierten kantonalen Steuerberatung, behandeln wir:

  • Kantonale Einkommens- und Vermögenssteuererklärungen für natürliche Personen
  • Gewinn- und Kapitalsteuererklärungen für Unternehmen
  • Grundstücksgewinnsteuer und Handänderungssteuer
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer, falls zutreffend
  • Elektronische Einreichung (E-Filing) über die entsprechenden kantonalen Systeme

Wir koordinieren Ihre Schweizer Steuerangelegenheiten kantonsübergreifend und sorgen dafür, dass alle kantonalen und kommunalen Vorgaben korrekt und fristgerecht erfüllt werden.

Grenzüberschreitende Steuern: Schweiz - Deutschland - Vereinigte Staaten

Internationale Steuerangelegenheiten sind ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir unterstützen unsere Mandanten bei grenzüberschreitenden Steuerfragen, die Folgendes umfassen Schweiz, Deutschland und die USA., einschließlich der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen und Koordinierungsregeln der sozialen Sicherheit.

Für Einzelpersonen und Expats

  • Besteuerung der grenzüberschreitenden Beschäftigung und der Pendler (Grenzgänger)
  • Beurteilung der steuerlichen Ansässigkeit und Split-Year-Situationen
  • Vermeidung der Doppelbesteuerung durch die Steuerabkommen CH-DE und CH-US
  • Schweizer Vermögenssteuer und Meldung ausländischer Vermögenswerte
  • Interaktion der Schweizer Steuervorschriften mit den U.S.-Steuervorschriften für U.S.-Personen
  • U.S. Reporting (FBAR, FATCA, PFICs) im Zusammenhang mit Schweizer Vermögenswerten

Für Unternehmen

  • Betriebsstättenbewertung und Gewinnverteilung
  • Grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung und Lohnbuchhaltung
  • Auswirkungen der Mehrwertsteuer auf internationale Dienstleistungen und Lieferketten
  • Vertragsentlastung, Quellensteuer und Erstattungsverfahren
  • Verrechnungspreise und konzerninterne Transaktionen

Einhaltung der Schweizer Steuererklärungen & Mehrwertsteuererklärungen

Einkommens- und Gewinnsteuererklärungen

Einkommenssteuerpflichtige natürliche Personen und gewerbesteuerpflichtige juristische Personen sind in der Schweiz grundsätzlich verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung abzugeben. Wir kümmern uns darum:

  • Erstellung und Einreichung aller erforderlichen Steuererklärungen
  • Fristenüberwachung, Anträge auf Fristverlängerung und elektronische Einreichung
  • Überprüfung von Steuerbescheiden und Bearbeitung von Einsprüchen und Beschwerden

Mehrwertsteuer (VAT) Rückgaben

Die Schweizer Mehrwertsteuer wird in der Regel vierteljährlich gemeldet, wobei das Kalenderjahr die Steuerperiode ist. Wir unterstützen Sie dabei:

  • Registrierung Ihres Unternehmens für die Schweizer Mehrwertsteuer
  • Erstellung und Einreichung regelmäßiger Mehrwertsteuererklärungen
  • Beratung zum Vorsteuerabzug und zu speziellen Mehrwertsteuerregelungen
  • Kommunikation mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)

Warum mit der Sesch TaxRep GmbH arbeiten?

  • Schweizer Steuerberatung in allen Kantonen - einheitliche Qualität in 26 Kantonen
  • Umfassendes grenzüberschreitendes Fachwissen - insbesondere die Schweiz, Deutschland und die Vereinigten Staaten
  • Unterstützung bei komplexen Fällen - Expats, US-Bürger, internationale Unternehmer
  • End-to-End-Dienstleistung - von der Anmeldung und Planung bis zur Einreichung und Vertretung
  • Klare Kommunikation - praktische, lösungsorientierte Beratung in einfacher Sprache

FAQ - Schweizer Steuergrundlagen für U.S. Personen

Nachstehend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen von US-Bürgern zu den Themen Schweizer Steuererklärungen, Doppelbesteuerung, Vermögenssteuer, Renten und grenzüberschreitende Meldungen. Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort zu sehen.

Die meisten Einwohnerinnen und Einwohner müssen eine jährliche Steuererklärung abgeben, wenn ihr Einkommen oder Vermögen bestimmte Schwellenwerte überschreitet oder wenn sie nicht vollständig an der Quelle besteuert werden. Die genauen Regeln hängen von Ihrem Wohnkanton, Ihrem Zivilstand und der Art Ihres Einkommens ab. Wir prüfen Ihre Situation und klären, ob eine Schweizer Steuererklärung erforderlich ist und welche Fristen gelten.

Kurzfristige Entsendungen unterliegen häufig der Schweizer Quellensteuer auf Arbeitseinkommen. Je nach Aufenthaltsdauer, Aufenthaltsstatus, Arbeitgeberstruktur und Abkommensregelungen müssen Sie jedoch möglicherweise eine Schweizer Steuererklärung abgeben oder können eine Korrektur der Quellensteuer beantragen. Wir analysieren Ihren Auftrag und sorgen für die korrekte Behandlung nach Schweizer Recht und anwendbarem Steuerabkommen.

Die Vereinigten Staaten besteuern ihre Bürger und Einwohner auf ihr weltweites Einkommen, auch wenn sie in der Schweiz leben. Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und den USA und die Regeln für ausländische Steuergutschriften sollen die Doppelbesteuerung abmildern, beseitigen sie aber nicht automatisch. Um eine unnötige Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen Zeitplan, Abkommensbestimmungen, Ausnahmen und Anrechnungen richtig koordiniert werden.

Zu den wichtigsten Schweizer Steuern gehören die Einkommenssteuer auf Arbeits- und Kapitalerträge, die Vermögenssteuer auf weltweite Vermögenswerte und die Sozialversicherungsbeiträge (AHV). Für US-Personen interagieren diese Schweizer Steuern mit der US-Bundeseinkommenssteuer, ausländischen Steuergutschriften, dem Foreign Earned Income Exclusion und Meldepflichten wie FBAR und FATCA.

Die Schweizer Steuern werden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erhoben, und viele Kantone besteuern Vermögen direkt. Kapitalgewinne auf privat gehaltene Aktien sind in der Schweiz oft steuerfrei, wenn Sie sich als Privatanleger qualifizieren. Im Gegensatz dazu konzentriert sich das US-amerikanische System auf die Einkommenssteuer auf Bundes- und Staatsebene, besteuert Kapitalgewinne in größerem Umfang und erhebt keine allgemeine Vermögenssteuer. Diese strukturellen Unterschiede erfordern eine koordinierte Planung.

Ja. US-Bürger und Green-Card-Inhaber müssen im Allgemeinen jährliche US-Einkommenssteuererklärungen einreichen, auch wenn sie in der Schweiz steuerlich ansässig sind und selbst wenn letztlich keine US-Steuer fällig wird. In vielen Fällen können der Foreign Earned Income Exclusion und der Foreign Tax Credit die US-Steuerschuld verringern oder beseitigen, aber die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung bleibt bestehen.

Der FEIE ermöglicht es qualifizierten US-Steuerzahlern im Ausland, einen Teil ihres im Ausland erzielten Einkommens von der US-Besteuerung auszuschließen, vorbehaltlich bestimmter Tests. Er gilt jedoch nicht für Kapitalerträge und kann mit ausländischen Steuergutschriften und der Schweizer Steuer in einer Weise interagieren, die sorgfältig geprüft werden muss. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung, ob FEIE, ausländische Steuergutschriften oder eine Kombination davon für Ihre Situation am besten geeignet ist.

In vielen Fällen kann die in der Schweiz gezahlte Einkommenssteuer als ausländische Steuergutschrift in Ihrer US-Steuererklärung geltend gemacht werden, wodurch sich Ihre US-Steuerschuld verringert. Die Anrechnung unterliegt Beschränkungen und detaillierten Regeln, einschließlich separater Körbe für bestimmte Einkommenskategorien. Eine ordnungsgemäße Dokumentation und die Abstimmung mit Ihrer Schweizer Steuerposition sind unerlässlich, um die Vorteile zu maximieren.

Die Schweizer Kantone erheben eine jährliche Vermögenssteuer auf den Nettowert Ihres weltweiten Vermögens, wie Bankkonten, Wertpapiere und Immobilien, vorbehaltlich von Ausnahmen. Die Steuersätze und Schwellenwerte variieren je nach Kanton. Während es in den USA keine Vermögenssteuer auf Bundesebene gibt, kann die Schweizer Vermögenssteuer Ihre effektive Gesamtsteuerbelastung beeinflussen und sollte bei Ihrer Planung berücksichtigt werden.

Kapitalgewinne aus privat gehaltenen Aktien sind in der Schweiz in der Regel steuerfrei, wenn Sie sich als Privatanleger qualifizieren und bestimmte Kriterien für den professionellen Handel nicht erfüllen. Das US-Steuerrecht besteuert jedoch in der Regel Kapitalgewinne, und schweizerische Beteiligungen können zusätzliche Steuer- und Meldefragen in den USA aufwerfen. Wir beraten Sie auf beiden Seiten, um eine koordinierte Behandlung zu gewährleisten.

In der Schweiz können Beiträge zur 2. Säule und zur Säule 3a steuerlich absetzbar sein, und die Leistungen werden in der Regel bei der Auszahlung besteuert, oft zu Vorzugssätzen. Für US-Personen kann die steuerliche Behandlung von Schweizer Vorsorgebeiträgen und Rückstellungen in den USA erheblich abweichen und eine besondere Berichterstattung erfordern. Wir helfen dabei, die Schweizer Rentenplanung mit den US-Steuerbestimmungen in Einklang zu bringen.

Die Schweizer Steuerbehörden können US-Ruhestandskonten anders behandeln als Schweizer Pensionspläne. Einkommen und Auszahlungen können nach Schweizer Regeln besteuert werden, während Beiträge möglicherweise nicht dieselben Steuervorteile wie in den USA erhalten. Die Wechselwirkung zwischen der schweizerischen und der US-amerikanischen Steuerbehandlung muss sorgfältig geprüft werden, um Überraschungen zu vermeiden.

US-Personen mit Schweizer Bank- und Finanzkonten haben oft US-Meldepflichten, wie FBAR (FinCEN-Formular 114) und FATCA-bezogene Formulare (z.B. Formular 8938). Diese Meldepflichten sind unabhängig von Ihrer Steuererklärung und können auch dann gelten, wenn die Konten nur geringe oder gar keine Einkünfte generieren. Wir helfen Ihnen, die vollständige Einhaltung aller relevanten Meldevorschriften zu gewährleisten.

Viele nicht-amerikanische Investmentfonds und Anlagevehikel, einschließlich Schweizer Fonds, werden für US-Steuerzwecke als Passive Foreign Investment Companies (PFICs) behandelt. Der PFIC-Status kann zu einer strafenden US-Steuerbehandlung und einer komplexen Berichterstattung auf Formular 8621 führen. Wir überprüfen Ihre Schweizer Investitionen und helfen Ihnen, das PFIC-Risiko zu verstehen und zu verwalten.

Die Fristen für die Steuererklärung in der Schweiz variieren je nach Kanton und können für Privatpersonen und Unternehmen unterschiedlich sein. Verlängerungen sind oft auf Anfrage möglich. Wir überwachen die für Ihren Kanton geltenden Fristen und sorgen für die rechtzeitige Einreichung aller erforderlichen Erklärungen und Formulare.

Die meisten Kantone bieten ihre eigene Software oder Online-Portale für die elektronische Steuererklärung an. Die Anforderungen an digitale Signaturen, Anhänge und Belege variieren je nach Kanton. Wir bereiten Ihre Steuererklärung vor, reichen sie wenn möglich elektronisch ein und kümmern uns um eventuelle Rückfragen der Behörden.

Die Schweiz erhebt eine Verrechnungssteuer (35%) auf bestimmte Kapitalerträge, wie z. B. Dividenden. Gebietsansässige können diese Steuer in der Regel ganz oder teilweise über ihre Schweizer Steuererklärung zurückfordern. Für Gebietsfremde und US-Personen spielen die Doppelbesteuerungsabkommen und die Regeln für die Anrechnung ausländischer Steuern in den USA eine wichtige Rolle bei der endgültigen Belastung.

Schweizer Immobilien unterliegen der Einkommenssteuer auf Mieteinnahmen (oder dem fiktiven Mietwert bei selbst genutzten Immobilien), der Vermögenssteuer auf den Immobilienwert und in vielen Kantonen der Grundstücksgewinnsteuer auf den Verkauf. Auf Immobilien können auch Grunderwerbssteuern und lokale Abgaben erhoben werden. Wir unterstützen Sie beim Erwerb, Besitz und Verkauf aus schweizerischer und grenzüberschreitender steuerlicher Sicht.

Sie können sich an unser Team bei Sesch TaxRep GmbH wenden, wenn Sie eine koordinierte Steuerberatung und Steuererklärung in der Schweiz wünschen, mit besonderem Schwerpunkt auf grenzüberschreitenden Situationen, die die Schweiz, Deutschland und die Vereinigten Staaten betreffen. Wir arbeiten eng mit Ihren amerikanischen oder deutschen Beratern zusammen oder können Sie mit vertrauenswürdigen Partnern verbinden.

Haben Sie noch Fragen zur Schweizer Steuererklärung oder zur grenzüberschreitenden Besteuerung?

Ob Sie eine Privatperson, ein Expat, ein Unternehmer oder eine in der Schweiz lebende US-Person sind, wir helfen Ihnen, sich im Schweizer Steuersystem zurechtzufinden und Ihre internationale Steuerposition zu koordinieren.

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