Deutsche Gewerbesteuer Deutsche Gewerbesteuer

Deutsche Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten kommunalen Steuern in Deutschland. Sie gilt für fast alle Unternehmen und kann die gesamte Steuerplanung erheblich beeinflussen. In diesem Leitfaden werden die wichtigsten Merkmale, die Wechselwirkung mit anderen Steuern, grenzüberschreitende Aspekte und praktische Überlegungen für Unternehmen und Investoren dargelegt.

Gewerbesteuer in Deutschland

Die Deutsche Gewerbesteuer, bekannt als Gewerbesteuer, ist eine kommunale Steuer auf Unternehmenseinkünfte. Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer (VAT), die auf EU-Ebene harmonisiert ist, ist die Gewerbesteuer eine national geregelte, aber lokal erhobene Steuer. Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der deutschen Kommunen.

Die wichtigsten Merkmale der deutschen Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer gilt für alle in Deutschland ausgeübten gewerblichen Tätigkeiten. Sie wird erhoben zusätzlich zur Körperschaftssteuer oder persönliche Einkommensteuer.

Steuerpflichtige Körperschaften

  • Unternehmen (z.B. GmbH, AG)
  • Partnerschaften (z.B., OHG, KG)
  • Einzelfirmen die Ausübung kommerzieller Aktivitäten

Bestimmte Berufe, wie Freiberufler (Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten), sind freigestellt von der Gewerbesteuer.

Bemessungsgrundlage

Die Steuerbemessungsgrundlage wird aus den der nach dem Einkommen- oder Körperschaftsteuerrecht ermittelte Gewinn, mit spezifischen Anpassungen:

  • Ergänzungen (z.B. Zinsen, Miete, Lizenzgebühren)
  • Abzüge (z.B. Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten)

Steuersätze

  • Die Gewerbesteuermessbetrag beträgt 3,5%.
  • Jede Gemeinde wendet ihre eigenen Multiplikator (Hebesatz), in der Regel zwischen 200% und 900%.
  • Beispiel: Bei einem kommunalen Multiplikator von 400% beträgt der effektive Gewerbesteuersatz 14% (3,5% × 400%).

Gewerbesteuer im Verhältnis zur Einkommen- und Körperschaftsteuer

Die Gewerbesteuer ist steuerlich nicht als Aufwand abzugsfähig. Allerdings:

  • Für Einzelunternehmer und Partnerschaften, ein Teil Anrechnung auf die persönliche Einkommensteuer gewährt wird.
  • Für Unternehmen, gibt es keine solche Gutschrift, so dass die Gewerbesteuer eine zusätzliche Belastung darstellt.

Grenzüberschreitende Aspekte der Gewerbesteuer

Ständige Niederlassungen

Ausländische Unternehmen, die in Deutschland über eine Betriebsstätte (PE) unterliegen im Allgemeinen der deutschen Gewerbesteuer auf die Gewinne, die der Betriebsstätte zuzurechnen sind.

Doppelbesteuerungsabkommen (DTAs)

In den meisten von Deutschland unterzeichneten DBAs werden die Besteuerungsrechte in Übereinstimmung mit dem OECD-Musterabkommen zugewiesen. Die DBA decken zwar die Einkommenssteuer ab, aber sie nicht ausdrücklich die Gewerbesteuer abdecken, da es sich um eine Gemeindesteuer handelt. Das deutsche Recht stellt jedoch in der Regel sicher, dass Gewinne, die bereits im Ausland besteuert wurden, in Deutschland nicht der Gewerbesteuer unterliegen, wenn keine deutsche Betriebsstätte besteht.

U.S.-Unternehmen in Deutschland

Für amerikanische Unternehmen:

  • Wenn sie über eine Tochtergesellschaft in Deutschland, unterliegt dieses Unternehmen vollständig der Gewerbesteuer.
  • Wenn sie nur grenzüberschreitende Dienstleistungen ohne Betriebsstätte erbringen, ist keine Gewerbesteuer fällig.
  • Die richtige Strukturierung ist entscheidend, um unerwünschte PE-Risiken und unerwartete Steuerbelastungen zu vermeiden.

Praktische Überlegungen für Unternehmen

Wahl des Standorts

Da die Gewerbesteuerbelastung stark von der Multiplikator der Gemeinde, Der Standort spielt bei der gesamten Steuerplanung eine wichtige Rolle. Große Städte wie München oder Frankfurt haben oft höhere Multiplikatoren als kleinere Städte.

Steuerplanung und Compliance

  • Unternehmen müssen eine jährliche Gewerbesteuererklärung mit dem örtlichen Finanzamt.
  • Eine genaue Aufteilung der Gewinne zwischen deutschen und ausländischen Geschäften ist unerlässlich.
  • Eine professionelle Steuerberatung wird dringend empfohlen, insbesondere für internationale Strukturen.