Deutsche Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist eine der zentralen Säulen des deutschen Steuersystems. Sie betrifft in Deutschland tätige in- und ausländische Unternehmen und interagiert sowohl mit der Gewerbesteuer als auch dem Solidaritätszuschlag. Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über die Steuersubjekte, die Steuersätze, die Einkommensermittlung, grenzüberschreitende Fragen und praktische Aspekte der Einhaltung der Vorschriften.
Körperschaftsteuer in Deutschland
Die Körperschaftssteuer in Deutschland, bekannt als Körperschaftssteuer, ist eine Bundessteuer, die auf das Einkommen von Körperschaften und bestimmten anderen juristischen Personen erhoben wird. Zusammen mit Gewerbesteuer (Gewerbesteuer) und die Solidaritätszuschlag (Solidaritätszuschlag), Sie stellt eine der drei größten Steuerbelastungen für in Deutschland tätige Unternehmen dar.
Steuerpflichtige Körperschaften
Die Körperschaftssteuer gilt vor allem für:
- Unternehmen: Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG)
- Genossenschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- Gemeinnützige Organisationen, unter bestimmten Bedingungen
- Ausländische Konzerne mit einer Betriebsstätte (PE) oder steuerpflichtiges Einkommen in Deutschland
Steuerbefreite Körperschaften
Einige Einrichtungen sind ganz oder teilweise befreit, wie z.B.:
- Gemeinnützige, wohltätige oder religiöse Organisationen (unter strengen Auflagen)
- Bestimmte Pensionsfonds und öffentliche Einrichtungen
Körperschaftssteuersatz
Standard Satz
- Die Körperschaftssteuersatz in Deutschland ist 15% des steuerpflichtigen Einkommens.
Solidaritätszuschlag
- Zusätzlich zur Körperschaftssteuer wird eine 5.5% Solidaritätszuschlag erhoben wird, was zu einem effektiven Körperschaftssteuersatz von 15.825%.
Kombinierte Belastung mit Gewerbesteuer
Da auch die (von den Gemeinden erhobene) Gewerbesteuer gilt, ist die effektive Gesamtsteuerbelastung der Unternehmen in Deutschland liegt in der Regel zwischen 30% und 33%, je nach Standort.
Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens
Das steuerpflichtige Körperschaftseinkommen basiert auf dem Jahresabschlüsse erstellt nach deutschem Handelsrecht, mit steuerrechtlich erforderlichen Anpassungen.
Wichtige Anpassungen
- Nicht abzugsfähige Ausgaben (z.B. Geldbußen, bestimmte Bewirtungskosten)
- Zuschläge und Abzüge für gewerbesteuerliche Zwecke
- Verlustvorträge: Verluste können auf unbestimmte Zeit vorgetragen werden, unterliegen aber einer Mindestbesteuerungsregel (nur 1 Million € kann vollständig angerechnet werden; darüber hinaus können nur 60% des verbleibenden Einkommens angerechnet werden).
- Verlustrückträge: Begrenzt auf 10 Millionen Euro (nach den derzeitigen Regeln) und kann auf das Vorjahr angewendet werden.
Grenzüberschreitende Überlegungen
Ausländische Aktiengesellschaften
Ausländische Unternehmen sind in Deutschland körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie:
- Operieren Sie über eine Betriebsstätte in Deutschland, oder
- Einkünfte aus deutschen Quellen, die der beschränkte Steuerpflicht (z.B. Mieteinnahmen, Dividenden).
Doppelbesteuerungsabkommen (DTAs)
Deutschland verfügt über ein umfangreiches Netz von DBAs, unter anderem mit der Vereinigte Staaten, die im Allgemeinen dem OECD-Musterabkommen. Diese Verträge zielen darauf ab:
- Verhinderung von Doppelbesteuerung
- Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen Deutschland und dem Partnerland
- Erleichterung schaffen durch Steuergutschriften oder Ausnahmen
Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren
- Dividenden, die an ausländische Aktionäre gezahlt werden, unterliegen im Allgemeinen der Verrechnungssteuer von 25% plus Solidaritätszuschlag, Allerdings können im Rahmen von DBA oder der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie ermäßigte Steuersätze oder Ausnahmen gelten.
- Für Zinsen und Lizenzgebühren gelten je nach Abkommen ähnliche Regeln.
Praktische Aspekte für Unternehmen
Compliance
- Kapitalgesellschaften müssen eine jährliche Körperschaftssteuererklärung elektronisch.
- Steuerbescheide werden vom örtlichen Finanzamt ausgestellt.
Planung
Grenzüberschreitende Gruppen nutzen oft Strategien zur Steuerplanung um die globalen effektiven Steuersätze zu optimieren und gleichzeitig die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Die Wahl der Rechtsform (Kapitalgesellschaft vs. Personengesellschaft) wirkt sich erheblich auf die Steuerlast aus.
Die Strukturierung von Investitionen und Finanzierungen (Fremd- vs. Eigenkapital) kann sich auf die Abzugsfähigkeit und die Einbehaltungspflichten auswirken.

