Leitfaden zur deutschen Erbschaftssteuer Leitfaden zur deutschen Erbschaftssteuer

Leitfaden zur deutschen Erbschaftssteuer

Deutsche Erbschaftsteuer - 2025 Steuersätze und Freibeträge

Zuletzt aktualisiert: 3 Okt 2025

Deutsche Erbschaftssteuer (Erbschaftsteuer)

Ein praktischer Überblick über die deutsche Erbschaftsteuer: persönliche Freibeträge, Steuerklassen und -sätze, die 10-Jahres-Aggregation, besondere Vergünstigungen für das Familienheim und für Betriebsvermögen, Bewertungsgrundlagen nach dem BewG, grenzüberschreitende Anrechnungsvorschriften, eine Checkliste und FAQs.

Planung und Verwaltung: Bei komplexen Nachlässen oder grenzüberschreitenden Fällen sollten Sie internationale Testamentsvollstreckung (executorship), Gründungsstrukturierung, und Stiftungsmanagement.

Wer wird besteuert? (Anwendungsbereich & 10-Jahres-Regel)

  • Weltweit vs. Deutsch-Situs: Wenn entweder der Erblasser oder der Erbe ein Inländer (deutscher Wohnsitz im Sinne der ErbSt), besteuert Deutschland die weltweit Erwerb. Sonst nur Deutsch-Situs Vermögenswerte besteuert werden.
  • 10-Jahres-Aggregation (§ 14 ErbStG): Schenkungen auf Lebenszeit an denselben Empfänger innerhalb der letzten 10 Jahre werden mit der Erbschaft zusammengerechnet; persönliche Freibeträge verlängern sich alle 10 Jahre (für Schenkungen).
  • Benachrichtigung/Ablage: Die Begünstigten müssen in der Regel das Finanzamt benachrichtigen; die Veranlagung erfolgt, sobald die Fakten/Bewertungen vorliegen.

Persönliche Zulagen (Freibeträge)

Beziehung (Beispiele)Persönlicher Freibetrag (jeder)Anmerkungen
Ehepartner / eingetragener Partner €500,000 Zuzüglich eines möglichen Versorgungsfreibetrags (§ 17 ErbStG) von bis zu 256.000 € (reduziert um die tatsächlichen Hinterbliebenenleistungen).
Kinder (einschließlich Stiefkinder) €400,000 Enkelkinder: €200,000 (wenn der Elternteil noch lebt); Eltern/Großeltern im Todesfall: 100.000 €.
Andere Verwandte (Klasse II) & nicht verwandte Personen (Klasse III) €20,000 Freibetrag für Hausrat: bis zu 41.000 € für Klasse I; andere bewegliche Güter 12.000 € (Klasse I); reduzierte Beträge für Klasse II/III.

Es gelten Freibeträge pro Empfänger; bei lebenslangen Geschenken können sie alle 10 Jahre wiederverwendet werden.

Steuerklassen & Steuersätze

Steuerklasse Wer spielt mit (typisch) Steuersätze (steuerpflichtiger Erwerb nach Freibeträgen)
Klasse I Ehepartner/Lebenspartner, Kinder/Stiefkinder, Enkelkinder, Eltern/Großeltern (im Todesfall) €0-75k: 7% - bis 300.000 €: 11% - auf €600k: 15% - auf 6 Millionen €: 19% - auf 13 Millionen €: 23% - auf 26 Millionen €: 27% - über €26 Millionen: 30%
Klasse II Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner, Eltern/Großeltern (bei Geschenken) 15% - 20% - 25% - 30% - 35% - 40% - 43% (dieselben Klammern wie oben)
Klasse III Alle anderen (z.B. unverheirateter Partner, Freunde) Bis zu €6 Millionen: 30% - Über 6 Millionen €: 50%

In Deutschland werden feste Beträge verwendet: €75k, €300k, €600k, €6m, €13m, €26m, >€26m nach Abzügen.

Immobilien: Familienheim & andere Regeln

  • Familienwohnung für Ehepartner/Partner (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG): Steuerfrei, wenn der überlebende Ehegatte/Lebenspartner das selbst genutzte Familienheim des Erblassers erwirbt und es für mindestens 10 Jahre.
  • Familienheim für Kinder (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c): Steuerfrei bis zu 200 m² der Wohnfläche, wenn das Kind sie 10 Jahre lang weiter bewohnt (überschüssige Fläche anteilig steuerpflichtig).
  • Vermietete Immobilien / Zweitwohnungen: Keine besondere Befreiung; Besteuerung nach Bewertung und Freibeträgen. Ein möglicher Zahlungsaufschub in Härtefällen (§ 28 ErbStG) kann möglich sein.
Deep Dive - Immobilien-Themen: Bewertungen, Mietnachlässe, Miterben, Schuldzuweisung, Fragen des Zeitplans → siehe Immobilienthemen.

Betriebsvermögensentlastung (§§ 13a, 13b ErbStG)

Deutschland bietet zwei Erleichterungsregelungen für qualifiziertes Betriebsvermögen und bestimmte Beteiligungen (z.B. Beteiligungen an Personen- oder Kapitalgesellschaften, die die Aktivitätsschwellen und den Holdingtest erfüllen):

Reguläres Relief - 85%

  • 85% Befreiung auf den qualifizierten Geschäftswert.
  • Aufbewahrungsfrist: typisch 5 Jahre.
  • Lohnsummen-Test (für größere Lohnsummen) über den Zeitraum hinweg erfüllt werden müssen.

Option Erleichterung - 100%

  • 100% Befreiung auf den qualifizierten Unternehmenswert (strengere Zugangsvoraussetzungen).
  • Aufbewahrungsfrist: typisch 7 Jahre.
  • Strenger Lohnsummentest und Vermögenstests gelten.

Die Steuererleichterung kann zurückgefordert werden, wenn die Tests nicht eingehalten werden (z.B. Verkauf/Abtretung, fehlende Lohnsumme). Passive Vermögenswerte, übermäßige Barmittel oder Portfoliobestände können die Anspruchsberechtigung einschränken.

Deep Dive - Geschäftliche Themen: Qualifiziertes vs. passives Vermögen, Cash-Tests, Lohnsummenschwellen, Umstrukturierungen, Share vs. Asset Deals, Rückforderungsauslöser → siehe Business Themen.

Grundlagen der Bewertung (BewG)

  • Immobilien: Vergleichswert-/Kapitalwertverfahren je Bewertungscode; besondere Regeln für Eigenheime und Vermietungen.
  • Börsennotierte Aktien: Marktwert (durchschnittlicher Börsenkurs um den Bewertungsstichtag).
  • Nicht börsennotierte Aktien & Unternehmen: Vereinfachtes Ertragswertverfahren oder andere anerkannte Methoden; Sachverständigengutachten (z.B. IDW S 1) üblich.
  • Schulden & Verbindlichkeiten: Abzugsfähig, wenn sie mit dem Erwerb zusammenhängen; Hypotheken mindern den steuerpflichtigen Immobilienwert.

Grenzüberschreitende Kredite (§ 21 ErbStG)

Wenn sowohl Deutschland als auch ein ausländisches Land die dieselbe fremdnützige Anlage, kann Deutschland eine Gutschrift für ausländische Erbschaftssteuern nach § 21 ErbStG - begrenzt auf die auf dieses Vermögen entfallende deutsche Steuer. Bei Bestehen eines bilateralen Erbschaftsteuerabkommens (z.B. mit Schweiz oder die USA), haben die Abkommensregeln Vorrang. Führen Sie synchronisierte Bewertungen, Beurteilungen und Nachweise für ausländische Zahlungen.

Siehe unsere grenzüberschreitenden Seiten: Deutschland-Schweiz - Deutschland-UK - Deutschland-Irland - Deutschland - Südkorea - Deutschland-Japan - Ausländische Bürger - U.S. Bürger

Checkliste dokumentieren

Identität & Autorität

  • Sterbeurkunde; Testament/Erbvertrag; Erbschein (falls erforderlich)
  • Daten zur Begünstigten-ID; Vereinbarung über das eheliche Vermögen
  • Mitteilungen an das Finanzamt; Vollmacht für Vertreter

Vermögenswerte, Schulden & Bewertungen

  • Grundbuchauszüge, Wertgutachten, Darlehenserklärungen
  • Bank-/Brokerageauszüge; Wertpapierlisten; Unternehmensfinanzen
  • Aktienregister, Gesellschaftsverträge, Erbschaftsverträge
  • Ausländische Steuerbescheide & Zahlungsnachweise (für § 21 Kredit)

FAQ

Wie oft kann ich den persönlichen Freibetrag nutzen?

Bei lebenslangen Schenkungen wird der Freibetrag jedes Jahr neu festgelegt. 10 Jahre (pro Paar aus Spender und Beschenktem). Für Erbschaften gilt sie einmal im Todesfall.

Ist das Familienheim immer steuerfrei?

Nein. Die Befreiung setzt den Erwerb durch den Ehegatten/Lebenspartner (oder ein Kind, bis zu 200 m²) und 10 Jahre der fortgesetzten eigenen Nutzung; ein Bruch der Bedingungen kann eine Rückforderung auslösen.

Entfallen die Steuern durch Unternehmensvergünstigungen vollständig?

Das können sie - im Rahmen der Option 100% - wenn alle Tests erfüllt sind (Vermögenstests, Lohnsummentest, 7-jähriger Selbstbehalt). Misserfolge können zu einer teilweisen oder vollständigen Rückforderung führen.

Was ist, wenn sich Vermögenswerte in mehreren Ländern befinden?

Modell situs Vermögen für Vermögen. Nutzen Sie § 21-Gutschriften oder geltende Erbschaftssteuerabkommen. Bewahren Sie synchronisierte Bewertungen und Nachweise für ausländische Zahlungen auf.

Was sind die deutschen Steuerklassen?

Klasse I (enge Familie) mit den Sätzen 7-30%; Klasse II (erweiterte Familie/Schwiegereltern) 15-43%; Klasse III (andere) 30-50%.


Sprechen Sie mit uns

Wir berechnen die deutsche Erbschaftssteuer, wenden den Familienwohnsitz-/Betriebsstättenfreibetrag an und modellieren grenzüberschreitende Gutschriften neben der vertraglichen Zuordnung. Fragen Sie uns nach einem einreichungsfertigen Paket.

Haftungsausschluss: Allgemeine Informationen, keine Beratung. Die Ergebnisse hängen vom Sachverhalt und der aktuellen Rechtsprechung (ErbStG, BewG, Rechtsprechung) ab. Bestätigen Sie die Schwellenwerte und Formulare mit dem Finanzamt, bevor Sie sie einreichen.