Zuletzt aktualisiert: 15 Nov 2025
Deutschland-Schweiz-Erbschaft: Schweizerische kantonale Erbschafts-/Schenkungssteuern
Wo ein Schweizer kantonale Erbschafts- oder Schenkungssteuer gilt zusätzlich zur (oder anstelle der) deutschen Erbschaftssteuer, sie kann Teil der ausländische Erbschaftssteuer in Deutschland gutgeschrieben unter §21 ErbStG - vorausgesetzt, sie besteuert die dieselbe ausländische Vermögensscheibe die Deutschland in die Bewertung einbezieht.
1) Kantonale Steuerlandschaft (Orientierung)
Die Schweiz hat keine föderale Erbschaftssteuer. Stattdessen erheben die meisten Kantone und einige Gemeinden Erbschafts- und/oder Schenkungssteuern. Viele Kantone befreien Übertragungen an Ehegatten (und oft auch an Nachkommen) von der Steuer, besteuern aber weiter entfernte Erben und in einigen Fällen nicht ansässige Eigentümer von Schweizer Immobilien. Nachstehend sind illustrativ Kantone, auf die Praktiker in Deutschland-Schweiz-Dossiers häufig stoßen.
| Kanton | Typ | Typische Berührungspunkte in DE-CH Fällen | §21 Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Zürich (ZH) | Erbschafts- und Schenkungssteuer (keine Steuer für Ehegatten/Nachkommen) | Besteuerung von Geschwistern und entfernteren Erben; Grundstücke und Beteiligungen in ZH | Anrechenbar, wenn sie an das in der deutschen Bemessungsgrundlage enthaltene ZH-Situs-Vermögen gebunden sind |
| Bern (BE) | Erbschafts- und Schenkungssteuer | Immobilien und Portfolios; Erleichterungen/Freistellungen für nahe Verwandte | Übereinstimmung der Berner Veranlagung mit der Schweizer “Auslandsscheibe” für §21 |
| Waadt (VD) | Erbschafts- und Schenkungssteuer | Immobilien am Genfer See; Zweitwohnungen für deutsche Bürger | WD-Bewertung und Zahlungsnachweis erbringen; Scheibe klar zuordnen |
| Genève (GE) | Erbschafts- und Schenkungssteuer | Städtisches Eigentum, Finanzanlagen, Holdingstrukturen | Koordinierung der Bewertungsgrundlage und des Wechselkurses in der deutschen Einreichung im Vergleich zur GE-Meldung |
| Basel-Stadt (BS) | Erbschafts- und Schenkungssteuer | Grenzgänger; Unternehmensbeteiligungen und Immobilien | Klärung der Behandlung von Aktien im Vergleich zu zugrunde liegenden Vermögenswerten im Situs-Memo |
| Zug (ZG) | Günstige Erbschaftssteuerregelung | Holdingstrukturen, vermögende Familien, Beteiligungen | Niedrige/keine kantonale Steuer bedeutet, dass die Obergrenze von §21 oft nicht voll ausgeschöpft wird |
| Schwyz (SZ) | Günstige Erbschaftssteuerregelung | Vermögensverwaltungsstrukturen und Privatvermögen | Wichtig für die Standortbestimmung, auch wenn keine kantonale Steuer geschuldet ist |
| Aargau (AG), St. Gallen (SG), Tessin (TI) | Erbschafts- und Schenkungssteuer (Einzelheiten variieren) | Immobilien, Geschäftsvermögen, lokale Bankkonten | Bereitstellung von kantonalen Berechnungen und Zahlungsnachweisen |
Diese Liste ist nicht erschöpfend. Bestätigen Sie immer den aktuellen Regelsatz für den/die betreffenden Kanton(e) und das Todesjahr mit Schweizer Erbschaftssteuer nach Kanton.
2) Wie die kantonalen Steuern in den deutschen §21-Kredit einfließen
- Konzept: Deutschland kann Kredit ausländische Erbschaftssteuer (hier: schweizerische kantonale Erbschafts-/Schenkungssteuern), die auf den gleiches Auslandsvermögen die in der deutschen Bewertung enthalten sind.
- Kreditobergrenze: Für die Schweizer Auslandsscheibe, ist die Gutschrift auf die Höhe der Deutsche Steuer zurechenbar zu dieser Scheibe (berechnet nach §21 ErbStG).
- Erbschafts- vs. Schenkungssteuer: Wenn sowohl Übertragungen zu Lebzeiten als auch Übertragungen von Todes wegen relevant sind, stellen Sie sicher, dass nur todesbedingt Steuern werden als “ausländische Erbschaftssteuer” für §21 behandelt (Schenkungen werden in Deutschland normalerweise anders gehandhabt).
- Linse pro Begünstigtem: Die deutsche Erbschaftsteuer ist begünstigungsabhängig. Viele kantonale Vorschriften hängen auch von der Beziehung zu dem Verstorbenen (z.B. Nachkomme vs. Geschwister). Richten Sie kantonale Veranlagungen und Zahlungsnachweise auf denselben Begünstigten aus, der in Deutschland besteuert wird.
3) Aufteilung auf mehrere Kantone
Wenn das Vermögen oder die Wohnsitzbindung mehrere Kantone umfasst:
- Karte des Standortes jedes Vermögenswerts (z. B. Immobilien nach dem Kanton, in dem sie sich befinden; Bankkonten nach Zweigstellen oder Domizilregeln; Unternehmensbeteiligungen nach Sitz der Gesellschaft / eingetragenem Firmensitz).
- Zahlungen verfolgen nach Kanton (und gegebenenfalls nach Gemeinde) und nach Begünstigten, wenn die kantonale Erbschaftssteuer Empfänger oder nach Verwandtschaftsgrad gestaffelte Sätze.
- Berechnen Sie die deutsche Obergrenze in einem pro Land Basis (Deutschland Kredite pro Ausland, hier Schweiz). Führen Sie intern einen Unterverteilungsplan, der den Schweizer Anteil nach Kantonen aufschlüsselt, um Nachweise an Vermögenswerte zu binden.
- Vermeiden Sie Doppelzählungen: Für die Schweizer Scheibe dürfen nicht einfach mehrere Kantone über die deutsche Kappe hinaus addiert werden. Die Summe der kantonalen (und allfälligen kommunalen) Steuern auf demselben Schweizer Stück ist nach wie vor durch die deutsche Kreditobergrenze begrenzt.
4) Bearbeitete Minibeispiele
A) ZH-Immobilien + DE-Wertpapiere (Kind als Erbe)
- Vermögen: Wohnung in Zürich 800 T€; Maklerbüro in DE 400 T€. Kind (Klasse I in DE). Keine Schulden.
- Deutsche Steuerbemessungsgrundlage nach Kindergeld (400 000 €): €(800k + 400k - 400k) = €800k.
- Deutsche Steuer (vereinfacht, Klasse I) zu 19%: 800 T€ × 0,19 = 152 T€.
- Anteil der Schweizer Schnitte (brutto): 800 T€ / 1,2 Mio. € = 66,67% → Deutsche Steuer, die auf die Schweizer Scheibe entfällt ≈ 152 T€ × 66,67% ≈ 101 T€.
- ZH-Erbschaftssteuer auf die Wohnung (Kind nach den derzeitigen ZH-Regeln von der Steuer befreit - typisch) = 0 € → Kredit in Deutschland = 0 €.; Die deutsche Steuer beträgt weiterhin 152 T€.
Auch wenn in der Schweiz keine Steuer erhoben wird, sind die Bewertung und die Standortzuordnung für die deutsche Beurteilung von Bedeutung.
B) WD-Immobilien an Geschwister (Klasse II in DE)
- Vermögen: Waadtländer Haus 600k € an Geschwister. Keine anderen Vermögenswerte. Keine Schulden.
- Deutscher Freibetrag für “andere Erben”: 20k € → deutsche Bemessungsgrundlage €580k.
- Deutsche Steuer (vereinfacht, Klasse II) zu 20% für diese Bandbreite: 580 T€ × 0,20 = 116 T€.
- Ausbezahlte kantonale Erbschaftssteuer im Kanton Waadt für Geschwister (illustrativ): 45k €.
- Schweizer Anteil ist der gesamte Nachlass → auf den Schweizer Anteil entfallende deutsche Steuer = 116 T€ → Kredit = min(45k€, 116k€) = 45k€; deutsche Steuerschuld ≈ 71 T€.
C) BE-Portfolio + ZH-Wohnung (gemischte Erben)
- Vermögen: Berner Portfolio 300 T€ an Nichte; Züricher Wohnung 500 T€ an Kind. Keine Schulden.
- Deutschland - Kind: DE-Freibetrag von 400.000 € deckt ihren Anteil von 500.000 € vollständig ab (vorbehaltlich der Regeln für Familienwohnungen usw.) → wenig/keine deutsche Steuer für diesen Begünstigten.
- Deutschland - Nichte: Freibetrag 20 000 € → steuerpflichtig 280 000 €, Annahme 20% (Klasse II) → deutsche Steuer 56 000 €.
- Schweizer Steuern: keine Steuer für das Kind in ZH (Steuerbefreiung für Nachkommen); Berner Erbschaftssteuer auf die 300k € der Nichte, sagen wir 30k €.
- für §21 relevanter Schweizer Anteil der Nichte = nur Berner Portfolio → deutsche Steuer, die auf den Schweizer Anteil der Nichte entfällt ≈ 56k € → Kredit = 30 T€; Restliche deutsche Steuer für Nichte 26k €.
Dabei handelt es sich um stark vereinfachte Darstellungen. In realen Fällen müssen Schulden, örtliche Freibeträge, pauschale Kosten und mögliche deutsche Erleichterungen (z. B. für Unternehmen) berücksichtigt werden.
5) Dokumente, die Deutschland erwartet
- Kantonale Beurteilung(en): amtliche Erbschafts-/Schenkungssteuerbescheide pro Kanton (und Gemeinde, falls separat); falls von einem lokalen Steueramt ausgestellt, die vollständige Veranlagung und allfällige Berechnungsbeilagen enthalten.
- Zahlungsnachweis: Einzahlungsscheine mit Bankbestätigung, Kontoauszüge oder offizielle Bestätigungen der Steuerbehörde.
- Situs memo: Kartierung des Schweizer Vermögens (Immobilien, Bankkonten, Beteiligungen) nach Kantonen, verknüpft mit den deutschen Erbschaftssteuererklärungen.
- Zeitplan für die Zuteilung: eine Zusammenfassung pro Begünstigtem, die die kantonalen Steuern auf der Schweizer Scheibe summiert und sie mit den Deutsche Steuer zurechenbar zu dieser Scheibe (zum Nachweis der §21-Obergrenze).
- Übersetzungen und Beglaubigungen: auf Verlangen des Finanzamtes beglaubigte Übersetzungen der wichtigsten Bescheide und Zahlungsnachweise, sowie Kopien der Originaldokumente.
6) Häufige Fallstricke
- Verwendung von Kantonssummen ohne Asset Mapping: führt zu §21-Abfragen. Geben Sie immer an, auf welche Vermögenswerte (und Begünstigten) sich die einzelnen kantonalen Zahlungen beziehen.
- Unter der Annahme “keine Schweizer Steuer” für alle nahen Verwandten: einige Kantone besteuern noch Nachkommen oder haben Sonderregelungen; prüfen Sie die Kantonsübersicht und das Todesjahr.
- Ignorieren der begünstigten Klassen: Die kantonalen Steuersätze hängen stark von der Verwandtschaft ab; in Deutschland gibt es auch Unterschiede zwischen den Steuerklassen I/II/III, was zu uneinheitlichen Veranlagungen führt.
- Nicht übereinstimmende Daten/FX: Angleichung von Sterbedaten, Zahlungsdaten und Wechselkursen zwischen deutschen und schweizerischen Berechnungen; Dokumentation, welche Kurse verwendet wurden.
- Doppelte Zählung der Kantone jenseits der Obergrenze: Die deutsche Anrechnung ist begrenzt; zeigen Sie deutlich die Obergrenze und wie die gesamte Schweizer Steuer darunter fällt.
7) Nächste Schritte und Dienstleistungen
Bauen Sie Ihr §21-Paket
Wir erstellen das Arbeitsblatt für die Schweizer Scheibe, die Anhänge pro Kanton und eine prüfungsreife deutsche Kappungsrechnung.
Unterstützung von Stiftungen und Nachlässen: Strukturierung der Stiftung - Internationaler Vollstrecker
